BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20001 21. Wahlperiode 07.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 30.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung Im rot-grünen Koalitionsvertrag von 2015 heißt es: „Zudem sollen Einbahnstraßen weiterhin soweit wie möglich für den Radverkehr freigegeben werden; hierbei sollen Vorschläge der Bezirke und Bürgerinnen und Bürger in die Prüfung einbezogen werden, um eine größtmögliche Zahl zu erreichen.“ Zum Abschluss der Legislaturperiode stellt sich die Frage, ob dieses Versprechen umgesetzt wurde oder ob es, wie beim Veloroutennetz, bei leeren Versprechungen blieb. Ich frage den Senat: 1. Warum ist es zweckmäßig, Einbahnstraßen für Radler in beide Richtungen zu öffnen? Mit der Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr wird das Straßennetz auf kostengünstige Weise für den Radverkehr durchlässiger und damit die Nutzung des Verkehrsmittels Fahrrad attraktiver. Es werden direkte Wegebeziehungen im Nebenstraßennetz ermöglicht, Umwege (über mitunter stärker befahrene Straßen) können vermieden werden und die Verbindungsqualität auf der Quartiersebene wird insgesamt verbessert. 2. Welche Gründe können gegen eine Öffnung sprechen? Die Voraussetzungen für die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung (Zeichen 220 mit Zusatzzeichen) sind in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (zu § 41 StVO; zu Zeichen 220) niedergelegt; diese lauten: „Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn a) eine – ausgenommen an kurzen Engstellen – ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,50m betragen, b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist, c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.“ Sind ein oder mehrere der vorgenannten Kriterien nicht erfüllt, erfolgt keine entsprechende Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde. Drucksache 21/20001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Einbahnstraßen mit welcher Gesamtlänge waren 2014 für den Radverkehr freigegeben? 4. Wie viele mit welcher Gesamtlänge sind es per 31.12.2019 gewesen? Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Hamburger Straßenakten erforderlich. Diese Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es wird auf die Angaben in den Fortschrittsberichten zum Bündnis für den Radverkehr und zur Radverkehrsstrategie aus den Jahren 2015 und 2018 verwiesen: Für das Jahr 2015 siehe: https://www.hamburg.de/contentblob/4538022/ f80b2806d74a33dba4f404dd319d10ce/data/fortschrittsbericht-2015.pdf. Für das Jahr 2018 siehe: https://www.hamburg.de/contentblob/11873926/ 4dcff718d6ebafbaa53c6c76c518c7e9/data/fortschrittsbericht-2018-webversion.pdf. 5. Wie sind die Bürger/-innen einbezogen worden? Hat der Senat aktiv um Vorschläge gebeten? Wenn ja, wie? Die Straßenverkehrsbehörden haben hierzu alle eingehenden Hinweise und Anregungen von Einzelpersonen, Verbänden und Institutionen aufgenommen und soweit die Voraussetzungen vorlagen, umgesetzt. Ein Aufruf zum Einbringen solcher Anregungen ist nicht erfolgt. Nach den Erfahrungen der Straßenverkehrsbehörden ist dies regelmäßig auch nicht erforderlich. Anregungen gehen unaufgefordert von verschiedenen Seiten ein. 6. Wie viele Vorschläge zur Öffnung von Einbahnstraßen sind seit 2014 von Bürgern/-innen, Stadtteilbeiräten, Vereinen oder Bezirksversammlungen eingegangen? a. Wie viele dieser Vorschläge mit welcher Gesamtlänge wurden umgesetzt? b. Wie viele dieser Vorschläge mit welcher Gesamtlänge wurden abgelehnt ? c. Wie viele dieser Vorschläge mit welcher Gesamtlänge sind derzeit noch unbearbeitet? Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen werden von den Straßenverkehrsbehörden nicht erhoben. Für die Beantwortung wäre eine manuelle Durchsicht sämtlicher Vorgänge der einschlägigen Sachgruppenzeichen an den jeweils zuständigen Dienststellen erforderlich. Die Auswertung von mehreren Tausend Vorgängen pro Jahr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.