BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20008 21. Wahlperiode 07.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina-Elisabeth Jäck (SPD) vom 30.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) Hamburgs 78 Prozent der 135 U- und S-Bahn-Haltestellen in Hamburg sind barrierefrei. Ende 2022 sollen es voraussichtlich 98 Prozent sein. Seit 2013 sieht das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine vollständige Barrierefreiheit für sensorisch- und mobilitätseingeschränkte Menschen bis 2022 vor. In Hamburg berät regelmäßig die Arbeitsgemeinschaft „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg“, an der die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG), die Verkehrsunternehmen, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und das Amt für Verkehr und Straßenwesen teilnehmen, über die Fortentwicklung und Bedarfe zur Barrierefreiheit im ÖPNV. Themen sind die Aktualisierung von Standards zur Barrierefreiheit, Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes des Haltestellenkatasters, Entwicklung von Maßnahmen zu Erreichung einer vollständigen Barrierefreiheit sowie die Abstimmung von Maßnahme-Plänen und -Prioritäten. Seit 2011 wurde das Programm zur Barrierefreiheit im Hamburger ÖPNV deutlich beschleunigt und verdoppelt. Ich frage den Senat: Zur Entwicklung des barrierefreien Ausbaus der Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs hat der Senat im Rahmen seines Berichtes zum Stand der Umsetzung und der Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Stellung genommen. Insoweit wird auf die Drs. 21/16645 verwiesen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Deutschen Bahn AG (DB AG), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) wie folgt: 1) Wie viele Busse der Hamburgischen Verkehrsunternehmen sind als Niederflurbusse barrierefrei zu betreten? Alle Busse, die bei der HOCHBAHN und der VHH zum Einsatz kommen, sind barrierefrei . 2) Ist dem Senat der Zustand aller Bushaltestellen bekannt? Wenn ja, wie werden diese erfasst? Ja, die Bushaltestellen wurden in den Jahren 2017/2018 im Rahmen einer Erhebung vollständig erfasst und im Haltestellenkataster des HVV dokumentiert. Drucksache 21/20008 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3) Wie viele U-Bahn-Haltestellen sind seit 2011 absolut und in Prozent zur Gesamtzahl der U-Bahn-Haltestellen zwischenzeitlich barrierefrei hergestellt worden? Es sind seit dem Jahr 2011 neben den neuen Haltestellen HafenCity Universität, Überseequartier, Elbbrücken und Oldenfelde 38 weitere Haltestellen barrierefrei ausgebaut worden. Jahr Gesamtanzahl U-Bahn- Haltestellen Anzahl an barrierefreien U-Bahn-Haltestellen Anteil an barrierefreien U-Bahn-Haltestellen in Prozent 2011 89 36 40 % 2019 93 78 84 % 4) Wie viele S-Bahn-Haltestellen sind seit 2011 absolut und in Prozent zur Gesamtzahl der S-Bahn-Haltestellen barrierefrei hergestellt worden? Es sind seit dem Jahr 2011 neben der neuen Haltestelle Elbbrücken 13 weitere Stationen barrierefrei ausgebaut worden. Jahr Gesamtanzahl S-Bahn- Stationen Anzahl an barrierefreien S-Bahn-Stationen Anteil an barrierefreien S-Bahn-Stationen in Prozent 2011 51 32 63 % 2019 52 46 88 % 5) Wo können Kundinnen und Kunden Echtzeitinformationen zur Verfügbarkeit erhalten, um ihre Wegeketten direkt vor Fahrtantritt oder sogar während der Fahrt planen zu können? Die Information zur Verfügbarkeit der Aufzüge an den Haltestellen ist im HVV- Aufzugsplan (in Echtzeit) sowie auf den einzelnen Seiten der Haltestellen auf der Internetseite www.hvv.de zu finden. Auch über die HVV-Infoline 19449 als automatisierte Ansage über den Sprachdialog kann die Information abgefragt werden. In den neuesten U-Bahn-Fahrzeugen aus der Baureihe DT5 und in einigen anderen Fahrzeugen wird zudem mit einem Rollstuhlsymbol auf den Bildschirmen des Fahrgastinformationssystems angezeigt, ob die nächste Haltestelle barrierefrei ist und ob der Fahrstuhl funktioniert (durchgestrichenes Rollstuhlsymbol, wenn der Fahrstuhl nicht funktioniert). 6) Wurde die Verfügbarkeitsvorgabe der Aufzüge der Hamburger Hochbahn AG und der Deutschen Bahn AG von durchschnittlich 94 Prozent jeweils im 1., 2. und 3. Quartal 2019 erreicht? Die durchschnittliche Verfügbarkeitsvorgabe der Aufzüge der HOCHBAHN von 94 Prozent wurde in jedem Quartal im Jahr 2019 übertroffen. Quartal im Jahr 2019 I II III Durchschnittliche Verfügbarkeit in % 96,3 95,9 97,0 Auch bei den Aufzügen der DB AG/DB Station&Service AG wurde die durchschnittliche Verfügbarkeitsvorgabe im Jahr 2019 übertroffen und lag bei durchschnittlich 97 Prozent. 7) Wie viele Fahrzeuge der S-Bahn sind durchgängig begehbar? Aktuell sind 129 Fahrzeuge der S-Bahn Hamburg durchgängig begehbar. Die Baureihe ET474 wird sukzessive einem Redesign unterzogen, bei dem auch die Durchgängigkeit zwischen den einzelnen Waggons der Fahrzeuge hergestellt wird. Mit Abschluss des Redesigns werden alle Fahrzeuge der Baureihe ET474 durchgängig begehbar sein. Die Fahrzeuge der neuen Baureihe ET490 sind bereits heute durchgängig begehbar. Die Baureihe ET490 wird die auslaufende Baureihe ET472 vollständig ersetzen, das heißt zukünftig werden alle Fahrzeuge der S-Bahn Hamburg durchgängig begehbar sein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20008 3 8) Wie hoch sind insgesamt die Investitionen der Hamburger Hochbahn AG seit 2011 für das Programm „Hamburg wird geliftet“ und wie hoch ist der Anteil der Stadt daran? Für den barrierefreien Ausbau von U-Bahn-Haltestellen entstanden im Zeitraum von 2011 bis Ende 2019 Ist-Kosten in Höhe von rund 112 Millionen Euro. Diese Ist-Kosten wurden vollständig durch eine Zuwendung seitens der zuständigen Behörde gedeckt. 9) Wie erfolgt die Einbindung der Behindertenverbände beim barrierefreien Ausbau und gibt es mit den Behindertenverbänden eine Verständigung auf Qualitätsmerkmale? In der Arbeitsgruppe „Barrierefreier ÖPNV in Hamburg“ erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der mobilitätseingeschränkten Menschen, Verkehrsunternehmen, maßgeblichen Behörden und des HVV. Dabei werden die mobilitätseingeschränkten Menschen in der Regel durch die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (ein Zusammenschluss von über 60 Organisationen), der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V., der Bund der Schwerhörigen e.V., der Gehörlosenverband Hamburg e.V., der Landes- Seniorenbeirat Hamburg sowie das Büro der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen vertreten. Anlass- und themenbezogen erfolgt zusätzlich eine Abstimmung in Unterarbeitskreisen . So wurden beispielsweise Qualitätsmerkmale für Bushaltestellen und Blindenleitstreifen in Schnellbahnhaltestellen erarbeitet. Zurzeit erfolgt ein intensiver Austausch zur Fahrgastinformation. Im Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau von Haltestellen oder der Entwicklung beziehungsweise Anschaffung neuer Fahrzeuge gibt es bei Bedarf ferner Ortstermine und Abstimmungsgespräche mit den Behindertenvertretern .