BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20009 21. Wahlperiode 07.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 30.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Asylbewerber 2019 Nach dem von extrem hohen Zugangszahlen geprägten Jahr 2015 mit 22 315 Personen verliefen die Jahre 2016, 2017 und 2018 in Bezug auf die nach Hamburg kommenden Flüchtlinge zwar durchaus weniger dramatisch, trotzdem wurden Hamburg noch immer 9 448, 5 408 beziehungsweise 4 780 Asylbewerber zugewiesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, 1. Wie viele Flüchtlinge wurden Hamburg insgesamt im Jahr 2019 zugewiesen ? 2. Aus welchen Herkunftsländern stammen die im Jahr 2019 Hamburg zugewiesenen Flüchtlinge? Die Hauptherkunftsländer der insgesamt 4 992 Hamburg zugewiesenen Personen können der folgenden Übersicht entnommen werden: Herkunftsland Personen Afghanistan 765 Syrien 538 Iran 493 Ghana 450 Albanien 308 Irak 273 Türkei 243 Nordmazedonien 180 Eritrea, Russische Föderation je 172 Serbien 151 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) wurden Hamburg im Jahr 2019 insgesamt zugewiesen? Aus welchen Ländern stammen sie? Bei wie vielen wurde eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung veranlasst und wie war jeweils das Ergebnis? Im Jahr 2019 wurde Hamburg kein unbegleiteter minderjähriger Ausländer zugewiesen . Vorläufig in Obhut genommen nach § 42a SGB VIII wurden im Jahr 2019 in Hamburg 458 Personen. Diese kamen aus folgenden Herkunftsländern: Herkunftsland Anzahl Afghanistan 127 Ägypten 6 Albanien 17 Algerien 11 Angola 1 Drucksache 21/20009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Herkunftsland Anzahl Aserbaidschan 1 Äthiopien 1 Bangladesch 1 Benin 7 Bosnien-Herzegowina 1 Bulgarien 1 Burkina-Faso 1 Ecuador 1 Elfenbeinküste 4 Eritrea 7 Gambia 12 Ghana 6 Guinea 56 Guinea-Bissau 2 Irak 6 Iran 33 Kamerun 1 Kolumbien 2 Kongo 1 Liberia 2 Libyen 6 Mali 2 Marokko 56 Mauretanien 1 Mazedonien 2 Nicaragua 1 Niger 1 Nigeria 3 Pakistan 1 Rumänien 1 Senegal 3 Serbien u. Montenegro 2 Sierra Leone 1 Somalia 38 Syrien 15 Tunesien 2 Türkei 1 Ukraine 1 Vietnam 10 Westsahara 3 Gesamtergebnis 458 Quelle: LEB Bei 65 nach eigenen Angaben unbegleiteten minderjährigen Ausländern wurde im Rahmen der Altersfeststellung ein medizinisches Altersgutachten erstellt. Bei 59 Personen wurde die Minderjährigkeit bestätigt. Bei sechs Personen ergab die Untersuchung , dass es sich um Volljährige handelte. 4. Wie viele UMA haben sich im Jahr 2019 eigenmächtig aus der Inobhutnahme entfernt? Bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln. 2019 haben 74 unbegleitete minderjährige Ausländer eigenmächtig die Inobhutnahme verlassen. Eine Aufschlüsselung nach Herkunftsländern ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Herkunftsland Anzahl Marokko 38 Albanien 7 Vietnam 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20009 3 Herkunftsland Anzahl Afghanistan 6 Westsahara 3 Algerien 2 Guinea 2 Syrien 3 Libyen 2 Somalia 1 Bangladesch 1 Iran 1 Tunesien 1 Gesamt 74 Quelle: LEB 5. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2019 in Hamburg insgesamt gestellt? Insgesamt wurden 2019 in Hamburg 4 058 Asylanträge gestellt, davon waren 3 551 Erstanträge und 507 Folgeanträge. 6. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2019 mit jeweils welchem Status positiv beschieden? Wie sieht in Hamburg für das Jahr 2019 die Schutzquote insgesamt und nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt aus? 7. Wie viele Asylanträge wurden abgelehnt? Wie viele Abgelehnte erhielten eine Duldung beziehungsweise wegen Vorliegen eines Abschiebungshemmnisses doch noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Insgesamt wurden 4 546 Verfahren entschieden. Die ergangenen Entscheidungen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 110 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 1 049 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 435 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 308 Ablehnungen 1 350 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 1 294 Die Schutzquote betrug insgesamt 41,8 Prozent. Die Schutzquoten der Hauptherkunftsländer , für die die zahlenmäßig meisten Entscheidungen ergangen sind, sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsland Schutzquote Syrien 84,6 % Afghanistan 42,4 % Iran 18,3 % Irak 41,1 % Russische Föderation 6,7 % Eritrea 80,9 % Türkei 33,8 % Somalia 53,0 % Nordmazedonien 0,0 % Georgien 1,1 % (Quelle: BAMF, Stand: 31.12.2019) Im Übrigen siehe Drs. 21/16284, 21/16550, 21/16887, 21/17259, 21/17544, 21/17827, 21/18061, 21/18389, 21/18731, 21/19005, 21/19365 und 21/19744. Drucksache 21/20009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. Wie viele Mitarbeiter beschäftigte das BAMF mit Stand Ende 2019 insgesamt in Hamburg und wie viele davon im Ankunftszentrum? Im Dezember beschäftigte das BAMF in Hamburg insgesamt 119,3 Vollzeitäquivalente . Eine darüber hinausgehende Beantwortung ist dem BAMF aufgrund der nach wie vor hohen Arbeitsbelastung nicht möglich. Insbesondere unterliege es als Bundesbehörde nicht einer landesparlamentarischen Kontrolle. 9. Im Jahr 2017 wurden 1 211 Rückführungen, 2018 waren es 1 076. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im Jahr 2019 jeweils insgesamt? Im Jahr 2019 wurden insgesamt 1 631 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 1 212 Rückführungen vollzogen werden. 419 vorbereitete Rückführungen konnten nicht vollzogen werden. 10. Wie viele Personen sind im Jahr 2019 über den Familiennachzug von Flüchtlingen nach Hamburg gekommen? Wie viele davon waren Ehefrauen , Ehemänner, Kinder oder sonstige Anverwandte? Eine Auswertung aus dem ausländerbehördlichen Fachverfahren, die ausschließlich den Familienzuzug zu „Flüchtlingen“ abdeckt und die jeweiligen Verwandtschaftsverhältnisse berücksichtigt, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hierfür wäre neben aufwendigen Programmierarbeiten auch in vielen Fällen eine händische Nachbearbeitung erforderlich gewesen. Dargestellt werden kann nur die Zahl der im Zusammenhang mit Familiennachzügen erteilten Aufenthaltserlaubnisse unabhängig davon, ob diese an Flüchtlinge oder andere Personen erfolgt. Für insgesamt 2 036 Personen wurden im Jahr 2019 unmittelbar nach der Einreise Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 30, 32 oder 36a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt. Die Darstellung für die fünf Hauptherkunftsländer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Männer Frauen Kinder Gesamt* Syrien 28 160 248 437 Indien 10 134 73 217 Eritrea 2 61 100 164 Nordmazedonien 11 56 57 124 Iran 16 70 38 124 Sonstige 113 418 438 970 Gesamt 180 899 954 2 036 * Die Gesamtzahl kann von der Summe der einzelnen Angaben abweichen, da in einigen Fällen das Geschlecht nicht bekannt oder erfasst wurde. 11. Wie war Ende 2019 die durchschnittliche Verweildauer in öffentlichrechtlicher Unterkunft? Mit Stand 31. Dezember 2019 lag die durchschnittliche Verweildauer in öffentlichrechtlicher Unterbringung bei 3,5 Jahren. 12. Welche Informationen liegen dem Senat über freiwillige Ausreisen im Jahr 2019 vor? Wie war jeweils die Inanspruchnahme der Rückkehrhilfen und aus welchen Ländern stammen die Personen jeweils, die diese in Anspruch genommen haben? Im Jahr 2019 reisten nachweislich 737 Personen freiwillig aus, davon wurden 209 Ausreisen gefördert. Die Hauptherkunftsländer der mit Förderung ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsland Freiwillige Ausreisen Nordmazedonien 44 Irak 24 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20009 5 Herkunftsland Freiwillige Ausreisen Iran 23 Georgien 19 Russische Föderation 16 Serbien 12 Afghanistan 11 Albanien 10 Ghana, Syrien je 6 Algerien, Armenien je 5 13. Mit wie vielen Flüchtlingen mit Unterbringungsbedarf rechnet der Senat für das Jahr 2020? Gibt der ehemalige ZKF, jetzt SFA wieder eine Prognose inklusive Informationen zur Standortentwicklung im Bereich EA und örU für das Jahr 2020? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Für das Jahr 2020 wird davon ausgegangen, dass weiterhin monatlich 250 Geflüchtete mit Unterbringungsbedarf nach Hamburg kommen werden. Diese Prognose ergibt sich maßgeblich aus den monatlichen Mittelwerten des Jahres 2019. Außerdem fließen in die Prognose noch sonstige Zugänge (unter anderem Familienzusammenführung und Geburten) und Auszüge aus den Einrichtungen ein. Insgesamt wird erwartet, dass die Anzahl der unterzubringenden Personen in 2020 leicht rückläufig ist und sich bis Ende des Jahres auf rund 30 900 in Zentraler Erstaufnahme, Erstaufnahme und Folgeunterkunft reduzieren wird. Informationen zur Standortentwicklung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im 4. Quartal 2019 sowie zur Prognose des Unterbringungsbedarfes in 2020 werden von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration derzeit vorbereitet und sollen in Kürze veröffentlicht werden.