BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20010 21. Wahlperiode 07.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 30.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Hat die Polizei Hamburg den Anschluss an das digitale Zeitalter verpasst ? (II) Veraltete Betriebssysteme, langsames Internet, Probleme mit der Software – Hamburgs Polizei hinkt bei der Digitalisierung massiv hinterher. Dies zeigt die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/19782, mehr als deutlich. Obwohl der Polizei seit dem 20. Februar 2012 bekannt war, dass der reguläre Support für Windows 7 zum 14. Januar 2020 eingestellt wird, entschied man sich im Jahr 2019, erst einmal bei dem Betriebssystem zu bleiben und einen erweiterten Support von Windows 7, mit dem die notwendigen Sicherheitsupdates bis zur Umstellung auf Windows 10 gewährleistet sind, für 58,90 Euro pro Gerät (monatlich!) in Anspruch zu nehmen. „Die Gesamtkosten sind abhängig von der Umsetzungsgeschwindigkeit der Umstellung“, heißt es vom Senat. Bei der Polizei gibt es aktuell 8 048 Arbeitsplatzendgeräte, die mit Windows 7 betrieben werden, hinzu kommen weitere Rechner im LKA 54, 900 Notebooks /Laptops und 1 038 Stand-alone-Internet-PCs, die ebenfalls mit Windows 7 betrieben werden. Auch in den weiteren Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es trotz der bekannten Einstellung des Supports zum 14. Januar 2020 aktuell noch 805 Windows-7-Clients. Es besteht Bedarf für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welcher Produktgruppe werden die Kosten für den erweiterten Support von Windows 7 in Höhe von 58,90 Euro pro Gerät bezahlt? Sind die dafür im Einzelplan 8.1 eingestellten Mittel auskömmlich? Falls nicht, was ist geplant? Die Kosten für den erweiterten Support von Windows 7 werden im Rahmen der bestehenden Ermächtigungen in der Produktgruppe 275.13 getragen. Die Auskömmlichkeit der Mittel wird erforderlichenfalls durch Sollübertragungen von zentral veranschlagten IT-Mitteln aus dem Einzelplan 9.2 gewährleistet. 2. Aus welchem Grund wurde trotz des Umstandes, dass der Polizei bereits seit fast sieben Jahren bekannt war, dass der reguläre Support für Windows 7 zum 14. Januar 2020 eingestellt wird, nicht eher mit der Umstellung auf Windows 10 begonnen? Drucksache 21/20010 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Der Senat gibt in der Drs. 21/19782 an: „Die Polizei hat 2019 nach ausführlicher Prüfung entschieden, in einem gemeinsamen Projekt mit Dataport zu prüfen, ob der Betrieb der Endgeräte analog zu anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg zukünftig durch Dataport erbracht werden kann. Da ein Betrieb durch Dataport das Neuaufsetzen jedes Rechners erfordert, wurde die Migration zu Windows 10 in diesem Prozess verlagert, um den Dienstbetrieb von doppelten Neuinstallationen zu entlasten. Diese Umstellung wird im Jahr 2020 beginnen und befindet sich zurzeit in der Planungsphase.“ a. Wann begann diese Prüfung? b. Wann wurde genau die Entscheidung getroffen? Die polizeiinternen Vorbereitungen für eine Migration aller Polizeirechner auf Windows 10 wurden im Februar 2019 in eine interne Prüfung überführt, die die Möglichkeit einer Realisierung der Anbindung der Polizei als Basiskunde bei Dataport zum Gegenstand hatte. Am 1. April 2019 wurde ein gemeinsames Prüfprojekt mit Dataport aufgesetzt. c. Durch wen wird der Betrieb der Endgeräte bislang erbracht? Durch die Polizei. d. Welchen Sachstand hat das gemeinsame Prüfprojekt mit Dataport? e. Wann im Jahre 2020 soll die Umstellung beginnen und wann soll sie abgeschlossen sein? Im gemeinsamen Projekt wurden die vorhandenen und erforderlichen Standards der Basiskundenangebote von Dataport ermittelt und bewertet, sowie die Erstellung eines neuen Standardrechners eingeleitet. Die Entwicklung von erforderlichen Betriebsprozessen zur zügigen Inbetriebnahme des neuen Standardrechners erfolgt zurzeit. Ungeachtet dessen haben die Aktivitäten zur Umstellung aller Polizeirechner auf Windows 10 bereits begonnen. 4. Ist der Polizei bekannt, ob Polizeibehörden anderer Bundesländer bereits Windows 10 nutzen? Die zusammen mit Hamburg in der IT-Kooperation zusammengeschlossenen Länder Hessen, Baden-Württemberg, Brandenburg und Thüringen befinden sich größtenteils im Umsetzungsprozess beziehungsweise haben diesen abgeschlossen. 5. Welche Kosten entstehen für den erweiterten Support von Windows 7 auf den übrigen 805 Windows-7-Clients der Freien und Hansestadt Hamburg? a. Aus welchen Einzelplänen/Produktgruppen werden diese Kosten beglichen? b. Sind die Mittel auskömmlich? Falls nein, bei welcher Behörde nicht und was ist geplant? Es entstehen Kosten für den erweiterten Support in Höhe von circa 48 000 Euro, die anteilig aus den Einzelplänen/Produktgruppen der Behörden beglichen werden. Die hierfür veranschlagten Mittel sind auskömmlich. c. Aus welchem Grund wurde kein Plan für die gesamte Verwaltung zur Umstellung erstellt? Die Planungen für die Windows-10-Umstellungen begannen am 01.11.2016. Die durch Dataport administrierten Clients sind zu 99,95 Prozent auf Windows 10 umgestellt . Die Umstellung von Behörden selbstverwalteter Endgeräte wurde in deren Verantwortung geplant und umgestellt. Bei triftigen Gründen regelt ein Ausnahmeprozess den befristeten Weiterbetrieb. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20010 3 6. Sind die in der Antwort zu Frage 4. e. (Drs. 21/19782) genannten 900 Notebooks/Laptops in der Summe der 8 048 Arbeitsplatzendgeräte enthalten? Reichen die Notebooks/Laptops aus, falls mehr alternierende Telearbeitsplätze beantragt werden? Die Notebooks sind in der genannten Gesamtsumme enthalten. Für neue Bedarfe im Sinne der Fragestellung verfügt die Polizei darüber hinaus über Reservegeräte. 7. Sind die in der Antwort zu Frage 5. b. (Drs. 21/19782) genannten 1 038 mit Windows 7 betriebenen Stand-alone-Internet-PCs in der Summe der 8 048 Arbeitsplatzendgeräte enthalten? Ja. 8. Über welches Betriebssystem verfügen die weiteren 380 Stand-alone- Internet-PCs? Die überwiegende Zahl der erfragten Geräte wird mit Windows 10 betrieben; im Übrigen siehe Drs. 21/19782. 9. Der Senat gibt in der Antwort zu Frage 5. b. (Drs. 21/19782) an, dass die Rechner so konfiguriert seien, dass sich Sicherheitsupdates selbsttätig installieren. Bedeutet dies, dass kein erweiterter Windows-Support erforderlich ist? Wie funktioniert die selbsttätige Installation technisch? Nein. Die Geräte werden ebenfalls im erweiterten Support berücksichtigt, da ansonsten die vorhandenen Sicherheitsupdates vom Hersteller nicht zur Verfügung gestellt würden. Sowohl das Betriebssystem als auch der installierte Virenscanner sind so konfiguriert, dass sie über die vorhandene Internetverbindung direkt auf den entsprechenden Servern die aktuellen Updates herunterladen und diese selbsttätig installieren . 10. Der Senat gibt in der Antwort zu Frage 5. d. (Drs. 21/19782) an, dass bei einer zugelassenen privaten Nutzung dienstlicher Rechner jeder Anwender für seine privaten Daten verantwortlich ist. Inwiefern finden entsprechende Aufklärungen und Schulungen statt? An der Akademie der Polizei werden die Nachwuchskräfte in der Ausbildung zum Laufbahnabschnitt (LA) I in verschiedenen Lehrgängen und Unterrichtseinheiten in Sicherheitsthemen im Umgang mit IT beschult. Insbesondere umfasst dies Einweisungen zum Thema IT-Sicherheit am Arbeitsplatz, DV-Benutzerrechte, Zugriffsrechte in den polizeilichen IuK-Systemen, Umgang mit sozialen Netzwerken und damit zusammenhängenden Gefahren, sicherheitsrelevante Aspekte bei der Benutzung von Outlook, die Passwortrichtlinie der Polizei und im Umgang mit elektronischen Datenträgern . Darüber hinaus erfolgt der Hinweis auf das IT-Sicherheitstraining „BITS“ des Informationssicherheitsmanagements der BIS. Im Rahmen des Studiums zum LA II wird das Thema IT-Sicherheit im Modul 6 „Einführung in die Informatik, IT-und Datenschutzrecht“ sowie im Modul 9 im Themenbereich Cybercrime gelehrt. Die Lehrinhalte umfassen die Grundprinzipien der elektronischen Datenverarbeitung, die Kenntnis der polizeilichen Informationssysteme, die Grundlagen der IT-Sicherheitstechnik und -Sicherheitsrisiken, Sicherheitsmaßnahmen und Prävention sowie rechtliche Aspekte. Die Polizei veröffentlicht bei akuten Bedrohungslagen für alle Beschäftigten Sicherheitswarnungen im Intranet. Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, sich im Rahmen von Veranstaltungen wie zum Beispiel „Die Hacker kommen“ zu Themen der Informationssicherheit unter anderem auch bei der Nutzung von internetbasierten Diensten zu informieren. 11. Der Senat gibt in der Antwort zu Frage 6. b. (Drs. 21/19782) an, dass ein Datenaustausch mit anderen Polizeibehörden im Bundesgebiet möglich ist. In welcher Form? Drucksache 21/20010 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Mit CRIME ist ein Datenaustausch in gängigen Formaten (Excel, Word, PDF) mit anderen Bundesländern möglich. Die Daten können dann in CRIME weiterbearbeitet werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/19782. 12. Der Senat gibt in der Antwort zu Frage 12. (Drs. 21/19782) an, dass sich die in der Nutzung befindlichen 1 400 Nokia-Smartphones derzeit ausgesondert werden und in Kürze durch 2019 beschaffte 1 400 iPhones XR ersetzt werden. Darüber hinaus sei die Ausstattung mit weiteren 2 600 iPhones und 200 iPads vorgesehen. a. Wann soll der Austausch der 1 400 Geräte erfolgen? Weshalb ist er noch nicht erfolgt, wenn die Geräte bereits letztes Jahr beschafft wurden? Derzeit erfolgt noch die abschließende Anpassung der Anwendungen beziehungsweise Apps auf die neuen Geräte mit entsprechender Konfiguration. Die Anwendungen befinden sich gerade in der Testphase, die nach jetziger Einschätzung in Kürze abgeschlossen werden kann. b. Welche mobilen Anwendungen werden auf den iPhones beziehungsweise den installierten Apps laufen? Bitte detailliert erläutern und angeben, inwiefern auch Bedarfe der Kriminalpolizei berücksichtigt wurden? Die bereits auf den Geräten befindlichen mobilen Anwendungen werden auf die neuen Geräte übertragen und dann sukzessive um weitere Funktionen ergänzt. In Vorbereitung sind derzeit Apps zum Scannen von Ausweisdokumenten, zur Integration von Fotos in die polizeiliche Vorgangsbearbeitung und zum Abgleich von Fingerabdrücken vor Ort. Angaben zum Zeitpunkt der jeweiligen Einführung können jetzt noch nicht gemacht werden. Die Berücksichtigung der polizeilichen Bedarfe erfolgt gesamtpolizeilich. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung des polizeilichen Service für die Bürgerinnen und Bürger. c. Wann sollen die weiteren 2 600 iPhones sowie 200 iPads beschafft werden? d. Bis wann soll die Ausweitung auf alle Dienststellen abgeschlossen sein? Die Beschaffung der Geräte wird im 1. Quartal 2020 eingeleitet. 13. Der Senat gibt in Antwort zu Frage 18. (Drs. 21/19782) an: „KoPers wird seit Juli 2018 für die Personalverwaltung und -abrechnung der Beamtinnen und Beamten beziehungsweise Tarifbeschäftigten der Polizei Hamburg eingesetzt. Die Bezüge werden durchweg korrekt berechnet, bisher bekannte Fehler sind behoben. Im Übrigen vergleiche Drs. 21/17957.“ a. Ist der zuständigen Behörde der Bericht „Leiden Sie auch unter der KoPers-Migräne“ im Hamburger Polizei Journal Nummer 6/2019 bekannt, in dem Sachbearbeiter aus den Problemen der Praxis berichten? b. Dort heißt es zum Beispiel „Mich ärgert, dass es bei über 400 wechselschichtdienstleistenden Tarifbeschäftigten zu falschen Abrechnungsergebnissen beim Gehalt kam und eventuell weiterhin kommen kann. Das Gehalt konnte nicht zeitgerecht und vollständig ausgezahlt werden; Über- und Unterzahlungen waren die Folge.“ Wie kommt der Senat zu seiner Einschätzung, dass die Bezüge durchweg korrekt berechnet werden? Die im zitierten Artikel erwähnten Fehler waren zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/19782 behoben. Darüber hinaus arbeitet die zuständige Behörde an unterschiedlichen Sachverhalten, um die Ergonomie des Verfahrens für anwendende Personalbereiche kontinuierlich zu verbessern (zum Beispiel Optimierung der Performance , der Auswertung und der Bezügemitteilungen). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20010 5 14. Die Polizei verfügt aktuell über 8 418 Internetzugänge. a. Wie viele können zeitgleich genutzt werden? Alle. b. Kommt es in „Stoßzeiten“ zu Problemen/Fehlermeldungen? Die auf den Rechnern im Polizeinetz zur Verfügung gestellten Internetzugänge („Internet für Alle“) werden über eine Terminalserverlösung von Dataport bereitgestellt, die die Sicherheitsanforderungen der Polizei abbildet. Die Probleme mit einer eingeschränkten Performance der Terminalserverlösung sind bekannt, diese sind grundsätzlich nicht auf bestimmte Zeiten begrenzt. Dataport stellt darüber hinaus eine Performanceverschlechterung ab circa 600 gleichzeitigen Sessions fest. Eine Verbesserung der Performance soll durch einen neuen Internetbrowser erfolgen, der mit der Windows-10-Umstellung installiert werden soll. 15. Am 1. Januar 2020 startete das auf drei Jahre angelegte Projekt ERVEA, das unter anderem die Einführung der Elektronischen Akte in Strafsachen vorbereitet. a. Wo ist das Projekt angebunden? Beim Leitungsstab der Polizei. b. Wie viele und welche Mitarbeiter arbeiten in dem Projekt mit? Das Projektteam besteht aus insgesamt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Projektleitung aus dem IT-Projekt-Pool der Senatskanzlei (SK), Projektkoordinator aus dem Leitungsstab der Polizei, Projektmitarbeiter aus dem IT-Projekt-Pool der SK, dem Leitungsstab und weiteren Organisationseinheiten der Polizei. c. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und der Justiz? Das Projekt ERVEA steht im direkten Kontakt zum Projekt „ERV-Gesamtstrategie“ der Justizbehörde. Bereits in der Vorprojektphase zu ERVEA erfolgten Informationstreffen mit den Verantwortlichen des Projekts „ERV-Gesamtstrategie“ und Vertretern der Staatsanwaltschaft Hamburg. Die Zusammenarbeit wird nach Konkretisierung des weiteren Planungs- und Umsetzungsaufwandes des Projekts ERVEA kooperativ und zunehmend verstetigt. 16. Welche IT-Projekte wurden seit dem Jahre 2015 bei der Polizei Hamburg erfolgreich abgeschlossen? Abschlussjahr Projektname 2015 Beweismittelarchiv Atlas Innere Sicherheit LANDESK Service Desk Ausrüstung Kreuzfahrtterminal Cruise Center Steinwerder 2016 VS-Mail Entwicklung Schnittstelle Benutzerverwaltung - Sharepoint Bau IuK Aktualisierung Projektmanagement-Umgebung im Entwicklungsnetz (DevNet) Hafenbahn/Gefahrgutinformationssystem(GEGIS)-Erweiterung Erweiterter Datenzugriff Bereitstellung Warenbeschreibung ZAPP- (Zollabfertigung Paperless Port)-System Umsetzung der Richtlinie 2010/65/EG Schiffsmeldeinformationssystem SMIS NSW-Schnittstelle V1.0 GEGIS Statistikdaten Next Generation Network (NGN) - Ablösung der bisherigen Kommunikationsstruktur Drucksache 21/20010 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Abschlussjahr Projektname noch Projekt Digibau 2016 Einführung CommandX Austausch und Konfiguration dreier ESX-Host als Basis der virtuellen Infrastruktur Neuausstattung eines Forensik-Hörsaals mit Hochleistungsrechnern 2017 Aufbau der Personenauskunftsstelle der Polizei (PAST) Waffenregister national (NWR) Vorprojekt Fuhrparkverwaltung Online-Plattform für einen sicheren Datenaustausch bei Sicherheitsüberprüfungen (OSiP) Elektronisches Verwahrbuch (EVB) - Upgrade Verfahrenskataster Datenergänzungsmodul ComVor (DEM) Vorprojekt ComVor mobil Ersatz der Anwendung Beweismittelarchiv Online-Bewerbung Phase 1 Gesichtsanalysesystem (GAS) Austausch und Konfiguration des zentralen Datenspeichers Installation und Konfiguration der zentralen Evaluationssoftware „Zensus“ für die Akademie Einführung der zentralen Planungssoftware „Untis“ für die Vorlesungsund Unterrichtsplanung 2018 Telefonüberwachungsmodul in CRIME AD-Pfleger Anbindung MailCloud FHH Einbau und Konfiguration eines neuen Core-Switches als zentrales Element der gesamten Netzwerkkommunikation Segmentierung des Akademienetzes in getrennte VLANs Neuaufbau der gesamten virtuellen Infrastruktur (VMware) Einbau und Konfiguration eines zusätzlichen Sicherheitsgateways (Firewall) Einrichtung einer mobilen Notebook-Klasse Erweiterung des akademieeigenen IT-Netzes Beschaffung und Installation der ED-Software für das Polizeimuseum Neuaufbau des Microsoft-SQL-Servers als zentrale Datenbankbasis für das Akademienetz 2019 Projekt Infoaustausch Sport GEGIS - Container Lade-/Löschdaten ALIS 4.0 Geodateninfrastruktur Sprachaufzeichnung NGN Polizeilicher Abgleichservice - Bundeseinheitlicher Service für Zuverlässigkeits - und Sicherheitsüberprüfungen Waffenregister National (NWR) ComVor mobil Infrastruktur Organisationsuntersuchung der IT der Polizei Hamburg Stufe 1 Vorprojekt Neuentwicklung Fuhrparkmanagementsystem (AdCo) Waffenrecht II Iteration 4 PAST-Online EVA_Online Erstellung eines Windows-10-Clients für das Entwicklungsnetz (Clientmodernisierung ) Touchpaper Online-Bewerbung Phase 2 Neuausstattung eines zweiten Forensik-Hörsaals mit Hochleistungsrechnern Neuaufbau des Veeam-Backup-&-Replication-Systems mit Anbindung an einen separaten Speicher in einem anderen Brandabschnitt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20010 7 Abschlussjahr Projektname noch 2019 Ersatz und Erweiterung des akademieeigenen WLAN-Netzes durch den Austausch alter und Zukauf weiterer Accesspoints inklusive Aufbau eines neuen WLAN-Managementsystems HiveManager Ersatz der DMZ-Hosts als Basis für die virtuelle Infrastruktur der von extern erreichbaren Dienste Bereitstellung eines vom Hauptnetz abgetrennten WLANs für BYOD- Geräte Neuaufbau der virtuellen Serverbasis der bestehenden Active- Directory-Struktur Umstellung des Betriebssystems Windows 7 auf Windows 10 bei der Akademie der Polizei Umstellung der ersten Firewallebene von IP-Fire auf Sophos-UTM als Web-Applikation-Firewall zur Absicherung des Exchange-Systems Neuaufbau des akademieeigenen Exchange-Systems Neuaufbau der akademieeigenen Nextcloud TIGeR – Technisches Inventar und Gerät (Ablösung von AdCo+ als Geräteverwaltungssoftware der Polizei Hamburg). 2020 EVB-2012-Migration