BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20011 21. Wahlperiode 07.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 30.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Ausstehende BAföG-Schulden von Studenten – Abfrage für 2019 Das Berufsausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) stellt eine staatliche Förderung für Studenten und Schüler dar. Das neue BAföG für Studenten regelt, wer die Beihilfe in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird. Als staatliche Unterstützung setzt sich BAföG zu einer Hälfte aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem unverzinslichen Darlehen zusammen. Dadurch soll Menschen unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation die Möglichkeit eröffnet werden, ein Wunschstudium zu absolvieren. Besonders wenn durch Nebenjobs nicht genügend verdient wird oder ein teures Auslandsstudium eingeplant ist, erweist sich das Studenten-BAföG als gute Finanzierungsquelle . Grundsätzlich gilt, dass ein Leistungsbezieher fünf Jahre nach dem Ende der Regelstudienzeit mit der Rückzahlung des gewährten Darlehens beginnen muss. Für die Tilgung der Gesamtsumme stehen insgesamt 20 Jahre zur Verfügung, wobei der Rückzahlungsbetrag jedoch nicht höher als 10 000 Euro sein darf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Studenten haben 2019 in Hamburg BAföG bezogen? 2. Wie hoch belief sich 2019 die bewilligte Fördersumme für Studenten im Durchschnitt? Grundsätzlich bezieht sich der Senat in seiner Berichterstattung gegenüber der Hamburgischen Bürgerschaft auf die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten (Fachserie11 – Reihe7), die erst im August des Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht werden (https://www.destatis.de/DE/Service/Bibliothek/_publikationenfachserienliste -11.html?nn=206136). Zur Beantwortung der Fragen 1. und 2. wurde hilfsweise die monatliche Auszahlungsstatistik der zuständigen Behörde zugrunde gelegt, die allerdings auch Nachzahlungen für zurückliegende Zeiträume und aufgrund der monatlichen Darstellung Mehrfachnennungen enthält. Tabelle: BAföG-Inlandsförderung, Entwicklung des durchschnittlichen monatlichen Förderungsbetrages Monat Anzahl Studierende, die Förderung für das Studium an Hamburger Hochschulen erhalten haben Durchschnittlicher monatlicher Förderungsbetrag Januar 2019 8 504 522,80 Februar 2019 9 175 519,54 März 2019 8 596 518,98 April 2019 8 050 520,66 Drucksache 21/20011 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Monat Anzahl Studierende, die Förderung für das Studium an Hamburger Hochschulen erhalten haben Durchschnittlicher monatlicher Förderungsbetrag Mai 2019 8 597 520,83 Juni 2019 9 011 519,17 Juli 2019 9 219 569,07 August 2019 9 263 564,86 September 2019 8 079 550,84 Oktober 2019 4 211 621,23 November 2019 5 824 626,50 Dezember 2019 7 393 616,43 3. Wie viele Studenten, die bis zum 1. Januar 2019 BAföG erhalten haben, sind ihrer Rückzahlungsverpflichtung im laufenden Jahr nicht nachgekommen ? Zum 31. Dezember 2019 sind insgesamt 235 Studierende, die Förderung nach dem BAföG für ein Studium an Hamburger Hochschulen erhalten haben, ihrer Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Studierendenwerk Hamburg nicht nachgekommen. 4. In wie vielen Fällen ist es daraufhin zu zivilrechtlichen Klagen gekommen ? Es ist in keinem Fall zu einer zivilrechtlichen Klage gekommen, da es sich bei den erlassenen Bescheiden um Verwaltungsakte handelt und im Streitfall der Verwaltungsrechtsweg vor dem Verwaltungsgericht einzuhalten ist (§ 54 BAföG). 5. Wie hoch beläuft sich die zum 1. Januar 2020 ausstehende Gesamtschuld säumiger BAföG-Bezieher? Zum 31. Dezember 2019 beträgt die Gesamtsumme der Rückforderungen des Studierendenwerkes Hamburg gegenüber Studierenden, die Förderung nach dem BAföG für ein Studium an Hamburger Hochschulen erhalten haben, aber ihrer Rückzahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, 749 464,02 Euro. 6. Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung, um Schulden einzuklagen, die sich aus dem Bezug von BAföG ergeben? Dem Studierendenwerk Hamburg stehen die Aufrechnung von Nachzahlungen nach § 19 BAföG, die Aufrechnung von laufenden Leistungen nach § 51 Absatz 2 SGB I, die Verwaltungszwangsvollstreckung über die Kasse Hamburg gemäß §§ 31 bis 37 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVG) oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zur Verfügung. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 7. In wie vielen Fällen ist 2019 die Obergrenze von 10 000 Euro bei der Rückzahlung von BAföG-Schulden in Hamburg erreicht worden? 8. Welche Studienfächer waren hiervon 2019 betroffen? Die Verwaltung und der Einzug von Darlehen nach dem BAföG wird nach § 18 Absatz 1 BAföG in Verbindung mit § 39 Absatz 2 BAföG ausschließlich zentral vom Bundesverwaltungsamt (BVA) für alle Länder wahrgenommen. Dem Senat liegen keine einzelfallbezogenen statistischen Daten über Rückzahlungen von Darlehen nach dem BAföG bis zur Obergrenze und zur Differenzierung nach Studienfächern vor. 9. Wie viele Fälle von BAföG-Missbrauch sind dem Senat seit dem 1. Januar 2019 zur Kenntnis gelangt? Im Jahr 2019 hat das Studierendenwerk Hamburg der Staatsanwaltschaft elf Fälle aufgrund eines Verdachts auf Missbrauch von Leistungen nach dem BAföG vorgelegt.