BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20014 21. Wahlperiode 07.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 31.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Außer oder unter Kontrolle? Ausmaß und Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung 2019 in Hamburg (2) Die EHEC-Krise, die Vorgänge rund um dioxinbelastete Eier und Gammelfleisch sowie der Skandal um falsch etikettiertes Pferdefleisch waren nur einige von vielen Beispielen, die das Vertrauen der Verbraucher in Hamburg in früheren Jahren auf eine harte Probe gestellt hatten. Um einerseits verloren gegangenes Vertrauen der Konsumenten zurückzugewinnen und andererseits zukünftige Gefahren für die Lebensmittelsicherheit in unserer Stadt vermeiden zu können, fiel und fällt der amtlichen Lebensmittelüberwachung (LMÜ) eine herausragende Bedeutung zu. Qualität und Quantität der amtlichen Lebensmittelkontrollen sind für eine Millionenmetropole wie Hamburg von großer wirtschaftlicher, gesundheits- und verbraucherschutzpolitischer Bedeutung. Über zu viele Jahre wurde unter den SPD-geführten Senaten in keinem einzigen Hamburger Bezirk die gesetzlich vorgeschriebene und auf Basis einer Risikobeurteilung festgesetzte Zahl der Lebensmittelkontrollen auch nur annähernd erreicht. Personalmangel und Personalausfälle führten über Jahre zu einer unzureichenden Durchführung der bezirklichen Lebensmittelkontrollen . So betrug der sogenannte Wirkungsgrad, also das Verhältnis von gesetzlich vorgeschrieben Soll- zu tatsächlich durchgeführten Ist-Kontrollen, noch im Jahr 2016 im Bezirksdurchschnitt lediglich 77 Prozent. 17 597 Soll- Kontrollen standen demnach 13 615 Ist-Kontrollen gegenüber (Drs. 21/7758). Nach vielen CDU-Anfragen (siehe unter anderem Drs. 20/3175, 20/5198, 20/5441, 20/7491, 20/8505, 20/8680, 20/10478, 20/10633, 20/11034, 20/12161, 20/13361, 21/103, 21/109, 21/1799, 21/3603, 21/7758) und CDU- Anträgen (unter anderem Drs. 20/4716, 20/6067, 20/13995, 21/7080) gelang dann 2017 endlich der erhoffte Durchbruch. Laut Drs. 21/12160 wurden im Jahr 2017 über alle Bezirke hinweg 92 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben in Hamburg durchgeführt. Es ist zu hoffen, dass sich diese erfreuliche Entwicklung auch 2019 fortgesetzt hat und zu einer dauerhaften Trendwende geworden ist. Leider wollte der Senat die Zahlen für 2019 in unserer letzten Anfrage (Drs. 21/19524) nicht bekannt geben und verwies auf die Veröffentlichung zum 31.01.2020. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat erneut: Hamburg behauptet auch 2019 sein hohes Leistungsniveau in der Lebensmittelüberwachung und nimmt damit weiter eine Spitzenposition im länderübergreifenden Vergleich (vergleiche Foodwatch-Studie aus Dezember 2019 unter Bezug auf eine Erfüllungsquote von 90 Prozent in 2018) ein. Drucksache 21/20014 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die bei Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben 2019 erzielte Quote der tatsächlich durchgeführten Kontrollen (Ist) zum errechnetem Soll beträgt 87,4 Prozent und übertrifft bereits im dritten Jahr in Folge deutlich die im Haushalt gesetzte Marke von 80 Prozent. In einzelnen Bezirksämtern ist gegenüber dem Vorjahr eine abgeschwächte Bilanz zu verzeichnen, in anderen eine verstärkte Bilanz. Vergleicht man diese Werte mit dem Jahr 2011, in dem die Erfüllungsquote der Bezirke gesamtheitlich noch bei 71 Prozent lag, liegt die Erfüllungsquote nun weit über diesem Wert. Dies vorgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele planmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben waren im Jahr 2019 in den Bezirken erforderlich (Soll) und wie viele wurden tatsächlich durchgeführt (Ist)? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 2019 Soll-Kontrollen Ist-Routinekontrollen Hamburg-Mitte 3 158 2 579 Altona 2 435 1 761 Eimsbüttel 1 780 1 372 Hamburg-Nord 2 800 2 783 Wandsbek 1 889 1 847 Bergedorf 1 053 1 091 Harburg 1 562 1 397 Gesamt 14 677 12 830 2. Wie lauteten entsprechend die Wirkungsgrade bei den gesetzlich vorgeschriebene Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben in den sieben Bezirken im Jahr 2019 jeweils sowie in ganz Hamburg? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln sowie für Hamburg insgesamt angeben. 2019 Wirkungsgrad Hamburg-Mitte 81,7 % Altona 72,3 % Eimsbüttel 77,1 % Hamburg-Nord 99,4 % Wandsbek 97,8 % Bergedorf 103,6 % Harburg 89,4 % Gesamt 87,4 % 3. Wie viele und welche Mängel wurden bei den Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben im Jahr 2019 in den Bezirken festgestellt? Bitte nach Mangelart beziehungsweise Beanstandungsgrund aufschlüsseln und für jeden Bezirk sowie für Hamburg insgesamt angeben. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung erfolgt auf Grundlage vorhandener Statistiken , hier der Statistik gemäß der Anlage 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung – AVV RÜb: Kontrolle vor Ort (ehemals EU-Bericht Teil A). Dabei wird allerdings je Kontrollbesuch nur ein Verstoß je Obergruppe (zum Beispiel unter Verstöße Hygiene allgemein) berücksichtigt, unabhängig davon, wie viele Verstöße jeweils festgestellt wurden. Eine Filterung von ausschließlich auf Routinekontrollen bezogenen Verstoß-Daten ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Verstoßart 2019 Verstöße Hygiene (HACCP, Schulung) Verstöße Hygiene allgemein Verstöße Zusammensetzung , Kennzeichnung , Aufmachung Verstöße Andere Verstöße (Summe) Hamburg-Mitte 214 344 155 87 800 Altona 71 129 63 35 298 Eimsbüttel 61 77 39 22 199 Hamburg-Nord 266 366 179 125 936 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20014 3 Verstoßart 2019 Verstöße Hygiene (HACCP, Schulung) Verstöße Hygiene allgemein Verstöße Zusammensetzung , Kennzeichnung , Aufmachung Verstöße Andere Verstöße (Summe) Wandsbek 242 303 134 52 731 Bergedorf 48 183 132 54 417 Harburg 62 183 29 22 296 Gesamt 964 1 585 731 397 3 677 4. Welche Sanktionen wurden 2019 auf Basis der durch die Routinekontrollen in Lebensmittelbetrieben in den Bezirken festgestellten Mängel verhängt ? Bitte nach Sanktionsart aufschlüsseln und für jeden Bezirk sowie für Hamburg insgesamt angeben. Das nachfolgende und in Hamburg entwickelte Schema zur Erfassung der Sanktionsarten bezieht sich auf die gesamte Lebensmittelüberwachung (siehe Drs. 21/16055). Auswertungen, die sich auf Maßnahmen aufgrund von Feststellungen in Routinekontrollen beschränken, sind derzeit noch nicht darstellbar. Da die Durchführungsverordnung (EU) 2019/723 umfangreiche Änderungen der Jahresstatistiken, insbesondere in Bezug auf Maßnahmen bei Vorstoß, ausgelöst hat, laufen hierzu aktuell länderübergreifende Abstimmungen. Sanktionsart H am bu rg -M itt e Al to na Ei m sb üt te l H am bu rg -N or d W an ds be k B er ge do rf H ar bu rg ge sa m t schriftliche Anordnungen (Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung ) 13 0 0 30 57 0 0 100 Bußgeldbescheide 135 42 18 37 26 3 62 323 Verwarnungen (mit und ohne Verwarngeld) 23 14 3 66 20 1 1 128 Strafanzeigen der Bezirksämter 6 6 0 3 3 0 2 20