BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20018 21. Wahlperiode 07.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 31.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Umweltsenator gar kein Interesse daran, die Lücken im Landschaftsschutz für die Bergstedter Feldmark zu schließen? Im Zuge der vor über zehn Jahren beschlossenen Bebauungspläne Bergstedt 14 und Bergstedt 23 wurde die Sicherung und Aufwertung der Bergstedter Feldmark mit ihrem wertvollen Knicksystem nördlich des Immenhorstwegs beschlossen. Die bis dahin in den Flächennutzungsplänen der Stadt vorgesehene gewerbliche Nutzung am Fischkamp und die von früheren SPD-Senaten vorgesehene dichte Bebauung nördlich des Immenhorstwegs wurde zugunsten der überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung gestoppt. In der Drs. 21/2426 hatte der Senat über den Stand der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen auf diesen Flächen berichtet, aber die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet als nicht prioritär bezeichnet. Der fehlende Landschaftsschutz führte dazu, dass bei der Suche nach Flächen für Wohnungsbau und/oder Flüchtlingsunterkünfte auch die Flächen nördlich des Immenhorstwegs immer wieder von den Behörden geprüft oder vorgeschlagen wurden . Nach längerem Zögern hat sich dann 2016 auch die rot-grüne Mehrheit in der Bezirksversammlung Wandsbek der Forderung des Botanischen Vereins angeschlossen, die bislang nicht unter Schutz stehenden Flächen der Bergstedter Feldmark mit einer zeitgemäßen Verordnung unter Landschaftsschutz zu stellen. Im Herbst 2016 hat die Umweltbehörde der Bezirksversammlung mitgeteilt, dass das entsprechende Verfahren begonnen werde. In den Antworten zu den Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/9353 und 21/13917 hatte der Senat dann jedoch ausgeführt, dass mit dem Verfahren noch nicht begonnen wurde. Ich frage den Senat: 1. Wie sind derzeit der genaue Sachstand sowie der Zeitplan für die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets für die Flächen der Bergstedter Feldmark? 2. Wurde bereits mit dem entsprechenden Verfahren begonnen? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Wie bereits in Drs. 21/13917 ausgeführt, hat sich an der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Bergstedter Feldmark nichts geändert. Insofern hält die zuständige Behörde weiterhin an der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) in den vom Landschaftsprogramm dafür vorgesehenen Grenzen im Bereich der Bergstedter Feldmark fest. Auch in der Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft zur Verständigung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ in Drs. Drucksache 21/20018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 21/19411 wurde ausgeführt, dass unter anderem in der Bergstedter Feldmark Flächenpotenziale für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten liegen, konkrete Schritte zur Abgrenzung dieser Flächen allerdings noch nicht eingeleitet wurden. Im Übrigen siehe Drs. 21/9353. 3. Welche Änderungen haben sich im Einzelnen gegenüber den Angaben in Drs. 21/2426 bezüglich der Bewertung des Zustands der Flächen und Biotope in diesem Bereich ergeben? Für den Bereich der B-Pläne Bergstedt 14 und 23 liegen die Biotopdaten vor, die auch die Grundlage für die Ausführungen der Drs. 21/2426 bildeten. Das betroffene Gebiet wird in 2020 im Rahmen der Biotopkartierung Hamburgs neu begangen und kartiert. Die Daten liegen der zuständigen Fachbehörde dann spätestens Ende Februar 2021 vor.