BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20019 21. Wahlperiode 07.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 31.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Unsinnige rot-grüne Umbau- und Gebührenabsichten für Park+Ride am U-Bahnhof Ohlstedt – Wann werden die Planungen endlich vorgelegt? Nach den bisherigen Aussagen des Senats ist vorgesehen, dass die P+R- Betriebsgesellschaft mbH die Bewirtschaftung des bislang bezirklichen P+R- Platzes am U-Bahnhof Ohlstedt übernehmen soll. Angesichts der vom Senat auch an dieser Stelle damit geplanten Einführung von Parkgebühren wird rund um den Bahnhof eine Verkehrsverlagerung mit entsprechendem Parkdruck auf die angrenzenden Wohnstraßen befürchtet. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich bereits im Juni 2018 parteiübergreifend dafür ausgesprochen , dass die P+R-Fläche in der jetzigen Form in der Zuständigkeit des Bezirksamtes bleiben soll. Im Mai 2019 hat die Bezirksversammlung diese Auffassung noch einmal bekräftigt. Bis heute haben die zuständigen Behörden noch nicht auf diese Beschlussfassung reagiert. Eine bereits für Frühjahr 2019 angekündigte Entwurfsplanung wird offenbar immer wieder hinausgezögert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Kernziel des P+R-Entwicklungskonzeptes ist es, durch kontinuierliche Qualitätsverbesserungen die P+R-Anlagen für die Nutzerinnen und Nutzer besser nutzbar und attraktiver zu gestalten und gleichzeitig einen einheitlichen Standard zu erzielen. Weiterhin soll eine verkehrliche Steuerungswirkung erreicht werden, indem der Fremdparkeranteil derjenigen, die nicht den Übergang auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, reduziert wird. Darüber hinaus soll der Umstieg vom Pkw auf den ÖPNV schon in der Peripherie Hamburgs gefördert werden, um den innerstädtischen Verkehr zu entlasten. Mit Abschluss des Jahres 2019 sind die Übernahmen der bezirklichen P+R-Anlagen durch die P+R-Betriebsgesellschaft weitestgehend abgeschlossen und der P+R- Qualitätsstandard sowie die Entgeltpflicht nahezu flächendeckend eingeführt. Die P+R-Anlagen sind saniert sowie – soweit dies erforderlich war – baulich umgestaltet und mit verbesserten und ausreichend dimensionierten Parkständen versehen. Sie sind darüber hinaus gut beleuchtet, mit Audio- und Videotechnik versehen und mit Notrufsäulen ausgestattet, was zu einer Erhöhung des Sicherheitsempfindens führt. Eine Belegterfassung ermöglicht die Anzeige der freien Stellplätze jeweils an der Anlage und im Internet in Echtzeit (www.pr.hamburg). Durch die Reduzierung des Preises für Jahreskarten zum 01.01.2019 von 200 Euro auf 100 Euro wurde die Attraktivität des Angebots gesteigert. Durch die Einführung der Entgeltpflicht ist es an vielen Standorten gelungen, Nutzungen durch Fremdparkerinnen und Fremdparker zu reduzieren und die Stellplätze für die Zielgruppe der ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer zur Verfügung zu stellen. Mit den vereinnahmten Parkentgelten wird ein angemessener Qualitätsstandard auf den P+R- Drucksache 21/20019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anlagen gewährleistet. Die Mittel werden unter anderem für die Reinigung und Instandhaltung der P+R-Anlagen sowie für die Instandhaltung der dort installierten technischen Ausstattung aufgewendet. Die Einführung der Entgeltpflicht hat sich im Hinblick auf die verfolgten Ziele bewährt. Insofern ist es weiterhin geplant, die Entgeltpflicht auch am Standort in Ohlstedt einzuführen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR und der P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) wie folgt: 1. Wurde die Park+Ride-Anlage am U-Bahnhof Ohlstedt bereits durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH übernommen? Wenn ja, warum und zu welchem Zeitpunkt? 2. Ist weiterhin geplant, die Park+Ride-Anlage am U-Bahnhof Ohlstedt auf die P+R-Betriebsgesellschaft mbH zu übertragen? Wenn ja, warum und zu welchem Zeitpunkt? Siehe Drs. 21/14094. 3. Liegt die Entwurfsplanung für die Grundinstandsetzung des Ohlstedter P+R-Platzes inzwischen vor? Wenn nein, wann wird damit gerechnet und wodurch kam es zu Verzögerungen ? Wenn ja, was sind die wesentlichen Inhalte und welche Maßnahmen sieht die Entwurfsplanung im Einzelnen vor? 4. Laut Drs. 21/18942 sollten Ende 2019 die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen vorliegen. Welche Ergebnisse der Bodenuntersuchungen liegen inzwischen im Einzelnen vor und welche Auswirkungen ergeben sich dadurch auf die Planungen an dieser Stelle? Die Bodenuntersuchungen haben die Machbarkeit einer Spundwand bestätigt und zudem die erforderliche Gründungstiefe vorgegeben. Auf Basis dieser Angaben kann die Entwurfsplanung fertiggestellt werden. Diese ist nunmehr für das 1. Quartal 2020 vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/17646. 5. Liegt inzwischen eine Kostenberechnung für die Planungen an dieser Stelle vor? Wenn ja, wie hoch sind die Gesamtkosten der Planung und wie teilen sich die Kosten auf die einzelnen Positionen auf? Wenn nein, warum nicht und wann wird damit gerechnet? 6. In der Drs. 21/16786 hatte der Senat bereits eingeräumt, dass der ursprüngliche Kostenrahmen von 360 000 Euro für den Ausbau nicht ausreicht. Vor Ort sind offenbar Kosten von 650 000 Euro in der Diskussion (siehe Drs. 21-0213 der Bezirksversammlung Wandsbek). Ist dies eine plausible Kostenschätzung? 7. Wie wird die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme angesichts der geschätzten Kosten und der Anzahl der Stellplätze beurteilt? 8. Welche Planungen gibt es derzeit im Einzelnen bezüglich einer Verlagerung der derzeit auf der Parkfläche befindlichen Wertstoffcontainer? Welche Alternativstandorte sind hierfür vorgesehen? Welche Alternativstandorte wurden jeweils mit welchem Ergebnis geprüft? Siehe Drs. 21/17646 und Drs. 21/18942. 9. Ist weiterhin geplant, die Entgeltpflicht auf der P+R-Anlage in Ohlstedt einzuführen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20019 3 Wenn nein, welche Änderungen haben sich aus welchen Gründen ergeben ? Siehe Vorbemerkung. 10. Wie ist der genaue Zeitplan im Einzelnen für die weiteren Planungen, die Beschlussfassungen sowie die Umsetzung von Maßnahmen, die die Zuständigkeit, die Bewirtschaftung und bauliche Veränderungen für den Ohlstedter P+R-Platz betreffen? Welche einzelnen Stellen sind oder werden daran beteiligt? Derzeit erfolgen die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung. Im Übrigen siehe Drs. 21/18942. 11. Werden die Gremien der Bezirksversammlung vor der Ausschreibung von Bauleistungen für den Umbau der P+R-Anlage in Ohlstedt über die geplanten Maßnahmen informiert? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Planungen wurden dem Regionalausschuss Walddörfer der Bezirksversammlung Wandsbek mehrmals, zuletzt am 05.04.2018, vorgestellt. Dies umfasste auch die jetzt umzusetzende Planung mit 59 Stellplätzen. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung werden dem Bezirksamt Wandsbek zur Verfügung gestellt werden. 12. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die weiterhin unter 50 Prozent liegende Auslastung der P+R-Anlagen Volksdorf und Meiendorfer Weg (siehe Drs. 21/19377)? Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen werden daraus im Einzelnen abgeleitet? Die P+R-Standorte Meiendorfer Weg und Volksdorf wurden im Jahr 2019 im Durchschnitt von etwa 250 Kunden täglich genutzt. An beiden Standorten stehen zudem freie Plätze für weitere Pendlerinnen und Pendler (Neukundinnen und Neukunden) zur Verfügung. Im Sinne der Zielstellung des P+R-Entwicklungskonzeptes ergibt sich damit kein kurzfristiger Handlungsbedarf. Mittelfristig ist vorgesehen, die Wegweisung zu den P+R-Standorten zu verbessern und damit weitere Kundinnen und Kunden zu gewinnen. 13. Welche Auslastung wird für die P+R-Anlage in Ohlstedt nach der Einführung einer Entgeltpflicht erwartet? Auf Basis der Lage, der Stellplatzanzahl sowie der Erfahrungen mit anderen Standorten wird, gegebenenfalls nach einem anfänglichen Rückgang der Auslastung, letztlich von einer hohen Auslastung ausgegangen.