BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2002 21. Wahlperiode 27.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 21.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Defizitäre Entwicklungen großer Wohnungsbauprojekte (II) In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (21/1821) antwortet der Senat unter anderem: „In das Finanzierungsprogramm Wohnungsbauentwicklung sind folgende, voraussichtlich defizitäre, Projekte aufgenommen worden: nördlich Finkenwerder Landscheideweg (Finkenwerder 32), Dieselstraße (Barmbek-Nord 11), Stadtteilschule Sportplatzring (Stellingen 62), Dratelnstraße, Georg-Wilhelm-Höfe (Wilhelmsburg 95), Georgswerder, Vogelkamp (Neugraben-Fischbek 65). Die Projekte unterliegen einer ständigen planerischen Fortentwicklung, mögliche Defizite können deshalb derzeit nicht seriös prognostiziert werden.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurden die in Drs. 21/1821 genannten Projekte jeweils in das Finanzierungsprogramm Wohnungsbauentwicklung aufgenommen? Dieselstraße (Barmbek-Nord 11) 03.04.2014 Finkenwerder Landscheideweg (Finkenwerder 32) 03.04.2014 Stadtteilschule Sportplatzring (Stellingen 62) 03.04.2014 Dratelnstraße 09.12.2014 Georg-Wilhelm-Höfe (Wilhelmsburg 95) 09.12.2014 Georgswerder 09.12.2014 Das Projekt Vogelkamp (Neugraben-Fischbek 65) ist in der Drs. 21/1821 versehentlich als Projekt des Finanzierungsprogramms Wohnungsbauentwicklung aufgeführt worden. Die Höhe des geschätzten Defizits wird bei diesem Projekt mit gesonderten Mitteln außerhalb des Finanzierungsprogramms gedeckt. Siehe hierzu die Antwort zu 5. Drucksache 21/2002 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Auf welcher Grundlage hat der Senat ermittelt, dass die Projekte voraussichtlich defizitär sein werden? Welche konkreten Annahmen wurden dazu getroffen? Alle Kosten- und Erlösberechnungen und dafür erforderliche Annahmen und Schätzungen basieren auf Bodenrichtwerten, entsprechenden Gutachten und fachlich fundierten Erfahrungswerten des jeweiligen Projektentwicklers Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) beziehungsweise IBA Hamburg GmbH (IBA). Sie werden entsprechend dem Projektfortschritt aktualisiert. 3. Für welche Projekte liegt dem Senat bereits eine (vorläufige) Kostenund Finanzierungsübersicht vor? Mit welchen Unsicherheiten sind diese Übersichten noch belegt? Für alle Projekte liegen vorläufige Kosten- und Finanzierungspläne vor. Je nach Projektfortschritt gibt es noch Unsicherheiten zum Beispiel in Bezug auf Erlöse oder Baukosten . 4. Wie hoch ist das derzeit prognostizierte Defizit für die in Drs. 21/1821 genannten Projekte? Bitte nach Projekten differenziert angeben. Dieselstraße (Barmbek-Nord 11) 12,4 Mio. Euro Finkenwerder Landscheideweg (Finkenwerder 32) 25,2 Mio. Euro Stadtteilschule Sportplatzring (Stellingen 62) 3,1 Mio. Euro Dratelnstraße, Georg-Wilhelm-Höfe (Wilhelmsburg 95), Georgswerder ) 10,7 Mio. Euro Vogelkamp (Neugraben-Fischbek 65) 46,0 Mio. Euro Die Angaben sind vorläufig und im Rahmen der Projektentwicklung laufend fortzuschreiben . 5. Für welche großen Wohnungsbauprojekte ist zum Ausgleich des Defizits (beispielsweise zur Rekapitalisierung) gegenüber dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, eine zusätzliche Finanzierung aus dem Kernhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg notwendig ? Wie hoch sind die jeweiligen zusätzlichen Finanzmittel? Für das Projekt Vogelkamp (Neugraben-Fischbek 65) beabsichtigt der Senat, bei der Bürgerschaft zur Deckung des geschätzten Defizits in Höhe von 46 Millionen Euro eine Deckung aus zentralen Mitteln zu beantragen. 6. Welche besonderen Belastungen oder besonderen städtebaulichen und politischen Zielsetzungen haben dazu geführt, dass bei den in Drs. 21/1821 genannten Projekten voraussichtlich kein ausgeglichenes Ergebnis erzielt werden kann? Bitte nach Projekten differenziert angeben . Dieselstraße (Barmbek-Nord 11) Kosten für den Rückbau der Opernwerkstätten inklusive des darunterliegenden Schleppkanals der ehemaligen Schiffsbauversuchsanstalt , Verlagerungskosten für den Sportplatz und des damit verbundenen Neubaus eines Schulpavillons Finkenwerder Landscheideweg (Finkenwerder 32) Hohe Aufhöhungskosten und Erschließungskosten aufgrund der Höhenlage in Finkenwerder. Bedingt durch das fünf Jahre dauernde Normenkontrollverfahren, ruhte die Entwicklung des Projektes, und damit die Veräußerung der Baugrundstücke. Stadtteilschule Sportplatzring (Stellingen 62) Verlagerungskosten für den Schulbau, Entscheidung, alle Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu erstellen . Dratelnstraße, Georg-WilhelmHöfe (Wilhelmsburg 95), Georgswerder) Die Ausgangswerte der eingebrachten Grundstücke der FHH zuzüglich der Entwicklungs- und Vermarktungskosten, der Erschließungskosten , der Kosten für Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung , aufwändige Gründungen (hohe Grundwasserstände Weichschichten), erforderliche Geländeaufhöhungen sowie der naturschutzrechtlichen Ausgleich können nicht durch die erzielbaren Markterlöse gedeckt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2002 3 Der Auftrag lautet, dass die vorgelegte städtebauliche Konzeption im Zuge der Projektentwicklung wirtschaftlich optimiert werden soll, um das Defizit soweit wie möglich zu minimieren. Da die IBA von der Stadt mit der Projektentwicklung für Gebiete mit Entwicklungs- und Vermarktungshemmnissen beauftragt ist, ist hier gleichermaßen eine Gebietsentwicklung mit nachhaltigen Qualitäten gefordert, die insbesondere eine Imagebildung an bisher nicht nachgefragten Standorten herbeiführt. Vogelkamp (NeugrabenFischbek 65) Die ursprüngliche Planung sah die Entwicklung eines Wohngebietes mit 3.000 Wohneinheiten vor und wurde unter anderem wegen dieser Größenordnung Ende der Neunzigerjahre eingestellt . Der 2006 beschlossene Bebauungsplan NeugrabenFischbek 65 sieht nunmehr 1.500 Wohneinheiten vor. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen änderten sich die voraussichtlich anfallenden Kosten für die Entwicklung des Gebietes einschließlich der Planungskosten sowie der zu erwartenden Erlöse. Größere Kostenbelastungen ergeben sich insbesondere aus aufwändigen Erschließungsarbeiten wegen des tiefliegenden Marschlandes (Aufhöhung des Geländes, komplexe Entwässerungsanlagen, Anlage von Straßen und Parkanlagen) und Kosten für die Kampfmittelsondierung und - räumung. 7. Welche Behörden beziehungsweise Entwicklungsträger sind jeweils für das Projektmanagement der in Drs. 21/1821 genannten Projekte verantwortlich /zuständig? Der LIG ist für das Management der Projekte nördlich Finkenwerder Landscheideweg (Finkenwerder 32), Dieselstraße (Barmbek-Nord 11) und Stadtteilschule Sportplatzring (Stellingen 62) zuständig. Die Projektsteuerung für die Projekte Dratelnstraße, Georg-Wilhelm-Höfe (Wilhelmsburg 95), Georgswerder und Vogelkamp (Neugraben-Fischbek 65) wurde der IBA übertragen.