BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20020 21. Wahlperiode 07.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 31.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Nutzung des Zeitfensters bei Parlamentarischen Anfragen In seiner Antwort auf die Drs. 21/19784 verweist der Senat darauf, dass angesichts der Vielzahl der erfragten Daten eine Qualitätssicherung in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei. Nach Artikel 25 (3) der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Schriftliche Kleine Anfragen vom Senat binnen acht Tagen zu beantworten. Es ist unstrittig, dass innerhalb dieser Frist von acht Tagen aufgrund von Wochenenden und Feiertagen sowie der notwendigen Koordinierung und des Austauschs zwischen Behörden und Institutionen die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausschließlich für die Recherche der erfragten Informationen und Daten selbst genutzt werden kann. Im Interesse einer transparenten und vollständigen Beantwortung Parlamentarischer Anfragen muss jedoch den einzelnen betroffenen Institutionen ein ausreichend großes Zeitfenster zugestanden werden. Dieses ist nicht nur für eine entsprechende Qualitätssicherung der Antworten unerlässlich, ein enges und kurzfristig gesetztes Zeitfenster kann auch die Mitarbeiter der betroffenen Institutionen vor große Herausforderungen stellen und die dortigen Arbeitsabläufe behindern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen handelt es sich zwischen den jeweils zuständigen Behörden, der Geschäftsstelle des Senats und den zu beteiligenden Institutionen und Einrichtungen um ein etabliertes Verfahren. Allen an dem Prozess Beteiligten ist insbesondere bei Schriftlichen Kleinen Anfragen (SKA) an den Senat die Eilbedürftigkeit vertraut, sodass eine prioritäre Bearbeitung erfolgt. Qualitätssicherung ist ständige Aufgabe der Hochschulen sowie der zuständigen Behörden. Die Fristsetzung der zuständigen Behörde für Beiträge der zu beteiligenden Institutionen und Einrichtungen orientiert sich grundsätzlich an dem Zeitfenster, das zwischen Eingang der SKA beim zuständigen Referat der zuständigen Behörde und der Abgabefrist bei der Geschäftsstelle des Senats besteht. Insofern wird der zur Beantwortung der Fragen durch die jeweiligen Institutionen zur Verfügung stehende zeitliche Rahmen maßgeblich durch die verfassungsrechtliche Antwortfrist bestimmt. Darüber hinaus ist der durch die SKA bei den zuständigen Behörden und zu beteiligenden Institutionen und Einrichtungen ausgelöste Arbeitsanfall insbesondere vom Umfang und Detailierungsgrad der vom Fragesteller eingereichten Fragen abhängig. Hinsichtlich des allgemeinen Ablaufs der Vorbereitung und der Beschlussfassung von Antworten des Senats auf Große Anfragen siehe Drs. 21/8084. Im Übrigen sieht der Senat zum Schutz seines internen Beratungs- und Entscheidungsbereichs davon ab, die Einzelheiten der Vorbereitung seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in der Drs. 21/19784 darzustellen. Eine Auskunft über den zeitlichen Ablauf und die Abstimmung Drucksache 21/20020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der Beantwortung einzelner Parlamentarischer Anfragen würde eine einengende Vorwirkung für künftige Entscheidungsvorbereitungen entfalten und den regierungsinternen Willensbildungsprozess beeinträchtigen, wodurch in den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung in einer mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung unvereinbaren Weise eingegriffen würde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Drs. 21/19784 wurde am Montag, dem 20. Januar 2020, eingereicht. In der Vorbemerkung der Antwort verweist der Senat darauf, dass die Antworten teilweise auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen sowie privaten in Hamburg ansässigen Hochschulen erfolgt seien. a. Wann wurden die staatlichen sowie privaten in Hamburg ansässigen Universitäten und Hochschulen vom Senat um Auskunft gebeten? Bitte aufgeschlüsselt nach Universität/Hochschule mit Tag sowie Uhrzeit angeben. b. Welches Zeitfenster wurde den entsprechenden Universitäten/ Hochschulen für die Beantwortung der sie betreffenden Fragen gegeben? Bitte aufgeschlüsselt nach Universität/Hochschule mit Tag sowie Uhrzeit angeben. c. Wann haben die einzelnen Universitäten/Hochschulen die vom Senat angeforderten Informationen zugeschickt? Bitte für jede Institution den Tag und die Uhrzeit angeben. d. Haben einzelne Universitäten/Hochschulen keine oder nur unvollständige Daten fristgerecht zurückschicken können? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? 2. Die Drs. 21/19784 wurde am 28. Januar fristgerecht gemäß Artikel 25 (3) der Verfassung (beziehungsweise nach § 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft) binnen acht Tagen beantwortet . a. Wie wurde die Zeit zwischen Eingang der Informationen aus den einzelnen Hochschulen/Universitäten bis zur Freigabe am 28. Januar für die weitere Bearbeitung dieser Drucksache genutzt? Bitte so konkret wie möglich angeben. b. Der Senat spricht in seiner Vorbemerkung vom Begriff der Qualitätssicherung . War diese in der vorliegenden Drucksache Aufgabengebiet der einzelnen Universitäten/Hochschulen oder der zuständigen Behörde/des Senats? c. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Ansicht, dass den einzelnen Universitäten/Hochschulen genügend Zeit für eine Beantwortung der Fragen zugestanden wurde? 3. Nach welchem Ermessen und auf welcher Grundlage entscheidet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, wie viel Zeit den Institutionen für die Beantwortung der sie betreffenden Parlamentarischen Anfragen zugestanden wird? Siehe Vorbemerkung.