BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20025 21. Wahlperiode 07.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 31.01.20 und Antwort des Senats Betr.: Bearbeitungsfristen und Prüfung der Bauanträge im Vereinfachten Genehmigungsverfahren im Wandsbeker Bezirksamt – Wie ist der aktuelle Stand? Die Prüfung vieler baurechtlicher Anträge erfolgt auf Basis des Vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach § 61 HBauO. Demnach ist über Anträge innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen zu entscheiden. Unter gewissen Voraussetzungen verkürzt sich die Frist auf einen Monat. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Fristen versagt wurde. „Nach Ablauf der jeweiligen Frist wird der Bauherrin oder dem Bauherrn der Eintritt der Genehmigungsfiktion bestätigt “, so die Ausführungen in § 61 Absatz 3 HBauO. Immer wieder kommt es zu Beschwerden über sehr lange Verfahrensdauern, gerade auch bei Anträgen für kleinere Um- oder Ausbauten. In der Antwort zu Drs. 21/16576 wurde zudem von Engpässen bei der Antragsbearbeitung im Bezirksamt Wandsbek aufgrund unbesetzter Stellen berichtet. Demnach kann es „auch bei der Bestätigung der Genehmigungsfiktion zu Verzögerungen kommen.“ Bezüglich der Frage, ob eine Prüfung aller Anträge erfolgt, heißt es lediglich sehr ausweichend, dass „immer eine Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen“ erfolge. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Anträge nach § 61 HBauO wurden im Jahr 2019 im Bezirk Wandsbek gestellt? Wie unterteilen sich die Anträge auf die unterschiedlichen Regionen der Bauprüfabteilung? Im Jahr 2019 wurden im Bezirk Wandsbek insgesamt 1 058 Bauanträge nach § 61 Hamburgische Bauordnung (HBauO) gestellt, davon waren 400 Anträge für den Wohnungsbau . Aufgeteilt auf die unterschiedlichen Regionen der Bauprüfabteilung gliedern sich die Anträge wie folgt: Wandsbek-Kern: 194, Bramfeld, Farmsen-Berne, Steilshoop: 155, Rahlstedt: 183, Alstertal, Walddörfer: 526. Drucksache 21/20025 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie waren im Bezirk Wandsbek im Jahr 2019 die durchschnittliche Verfahrensdauer sowie die Gesamtverfahrensdauer der Baugenehmigungsverfahren nach § 61 HBauO? Wie waren die Werte in den unterschiedlichen Regionen der Bauprüfabteilung? Sofern die erfragten Daten nicht angegeben werden können: Warum nicht? Durchschnittliche Bearbeitungsdauer* nach § 61 HBauO für Wohngebäude: 2019: 57,4 Tage (* nach Vollständigkeit der Bauvorlagen). Durchschnittliche Bearbeitungsdauer* nach § 61 HBauO über alle Bauvorhaben: 2019: 65,7 Tage (* nach Vollständigkeit der Bauvorlagen). Durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer** nach § 61 HBauO über alle Bauvorhaben : 2019: 117,5 Tage (** von Eingang des Antrages bis Bescheid). Im Übrigen siehe Drs. 21/16576. 3. Wie viele laufende Antragsverfahren für Baugenehmigungen nach § 61 HBauO sind derzeit im Bezirk Wandsbek insgesamt anhängig? Wie unterteilen sich die Verfahren auf die unterschiedlichen Regionen der Bauprüfabteilung? Nach Auswertung des Fachverfahrens BACom sind derzeit (Stand 06. Februar 2020) 1 099 Vorgänge nach § 61 HBauO in Bearbeitung. Wandsbek-Kern: 112, Bramfeld, Farmsen-Berne, Steilshoop: 187, Rahlstedt: 154, Alstertal, Walddörfer: 646. Im Übrigen siehe Drs. 21/16576. 4. Wie ist der Stand der Behebung der in Drs. 21/16576 genannten personellen Engpässe in der Bauprüfabteilung im Einzelnen? Durch aktuelle Stellenausschreibungen wurden 2019 bereits drei neue Bauprüfer eingestellt . Für drei weitere Stellen ist das Auswahlverfahren abgeschlossen, eine Einstellung erfolgt in den kommenden Wochen. Zudem läuft derzeit ein Ausschreibungsverfahren zur Besetzung einer Teamleitung. 5. Wie viele Stellen sind derzeit in der Bauprüfabteilung im Bezirk Wandsbek besetzt? Wie viele Stellen sind aus welchen Gründen unbesetzt? Von 45 Stellen sind derzeit 38,73 Stellen besetzt. Für vier Stellen finden derzeit Nachbesetzungsverfahren statt. Bei den restlichen freien Stellen handelt es sich um Vakanzen aufgrund von Elternzeit und Teilzeitbeschäftigungen. 6. Inwiefern gibt es derzeit Engpässe oder Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bauanträgen beziehungsweise bei der Bestätigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion im Bezirk Wandsbek? Welche Regionen der Bauprüfabteilung sind davon besonders betroffen? Aufgrund der weiterhin guten Baukonjunktur sind die Antragszahlen hoch und es kommt in allen Regionen immer wieder zu Engpässen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen noch nicht die Anzahl von Anträgen bearbeiten können wie erfahrenere Bauprüferinnen und Bauprüfer. 7. Auf die Frage in Drs. 21/16576 „Ist sichergestellt, dass in allen Bauantragsverfahren nach § 61 HBauO im Bezirk Wandsbek eine Prüfung des Antrags vor dem Eintritt der Genehmigungsfiktion erfolgt?“ antwortete der Senat: „Es erfolgt immer eine Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen .“ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20025 3 7.1. Ist es nach Auffassung des Senats oder der zuständigen Behörde ausreichend, im Antragsverfahren nach § 61 HBauO nur die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen? Die Prüfung auf Vollständigkeit der Bauvorlagen findet nach § 70 Absatz 2 HBauO grundsätzlich statt, da die maßgebliche Entscheidungsfrist vom Eingang der vollständigen Unterlagen abhängt. In die Fiktion können nur vollständige Bauanträge eingehen . Der Prüfumfang wird hingegen durch § 61 Absatz 2 HBauO bestimmt, wobei eine Baugenehmigung als erteilt gilt, wenn sie nicht innerhalb der Entscheidungsfrist versagt wurde. 7.2. Findet in allen Bauantragsverfahren nach § 61 HBauO im Bezirk Wandsbek eine Prüfung nach § 61 Absatz 2 HBauO statt, die insbesondere auch die Zulässigkeit des Vorhabens umfasst? Wenn nein, in welchen Fällen und aus welchen Gründe nicht? Ja. Insbesondere bei Vorhaben, bei denen vom Bauherrn Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften beantragt wurden, wird der Bauantrag bis zur Genehmigungsreife geprüft. In Einzelfällen wird aufgrund des Eintritts der Genehmigungsfiktion nur eine „fiktive“ Baugenehmigung erteilt. 7.3. Gab es im Jahr 2019 Antragsverfahren nach § 61 HBauO im Bezirk Wandsbek, bei denen die Zulässigkeit des Vorhabens nicht geprüft wurde? Wenn ja, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen? Nein.