BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2003 21. Wahlperiode 27.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 21.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Wohnprojekt an der Sieker Landstraße 41/43 im Stadtteil HamburgRahlstedt An der Sieker Landstraße 41/43 wird unter anderem mit Fördermitteln der Hamburgischen Investitions- und Förderbank ein Wohnprojekt realisiert. Es schließt sich an das Wohngebiet Boltwiesen mit dem Bebauungsplan 108. Bei der Erstellung des Bebauungsplanes 108 und der Entwicklung des Wohngebietes Boltwiesen wurde darauf geachtet, dass gegenüber dem angrenzenden Wohngebiet mit hoher Verdichtung ein „gartenbezogenes Wohnen“ im Wohnquartier Boltwiesen entsteht. Insbesondere im Eingangsbereich zum Wohnquartier an der Sieker Landstraße wurde darauf geachtet, dass eine kleinteilige dreigeschossige Bebauung mit einer Bautiefe von 9 bis 13 m festgesetzt wurde, damit zwischen den Bauzeilen Abstandsflächen für gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse sichergestellt werden. Im Bebauungsplan 108 wurden auf einer Fläche von circa 300.000 m² circa 600 Wohneinheiten geplant. Dies entspricht pro Wohneinheit einer Fläche einschließlich Freiflächen von circa 500 m². Bei dem Wohnprojekt Sieker Landstraße 41/43 steht eine Fläche von circa 13.300 m² für die Bebauung zur Verfügung. Bei Berücksichtigung der bisherigen Planungsgrundsätze eines „gartenbezogenen Wohnens“ und der Bebauung im Eingangsbereich wären auf der zur Verfügung stehenden Fläche 50 bis 60 Wohneinheiten planerisch vorgesehen worden. Die jetzige Planung sieht insgesamt 155 Wohneinheiten vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche planerischen Vorgaben wurden dem Projektentwickler vorgeben ? In einem Vorbescheidsverfahren wurde die Zulässigkeit von Neubauten zu Wohnzwecken auf dem Flurstück 834 geprüft und am 10. Januar 2014 mit Bescheiderteilung bestätigt: Der Neubau von 100 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau (bis zu viergeschossige Mehrfamilienhäuser, im Norden abgestaffelt) wurde als genehmigungsfähig beschieden. Über den Vorbescheid hinaus gab es keine Vorgaben. 2. Ist bei der Planung ein „gartenbezogenes Wohnen“ berücksichtigt worden ? Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rahlstedt 108. 3. Wird mit dieser geplanten engen Bauweise der städtebaulichen Gesamtsituation am Rande der Gesamtstadt Rechnung getragen? Drucksache 21/2003 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Lärmschutzmaßnahmen entlang der Sieker Landstraße sind in einer Tiefe von 70 m gemessen von der Straßenbegrenzungslinie für die Wohn- und Schlafräume vorgesehen? Für das Grundstück wurde ein Bauantrag gestellt, der derzeit geprüft wird. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen; ihrem Ergebnis kann nicht vorgegriffen werden. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 5. Ist für dieses Wohnprojekt vorgesehen, dass für eine Grundstücksfläche von je 500 m² ein großkroniger Baum sowie auf Grundstücken von unter 500 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger Baum gepflanzt wird? Wenn ja, wie viele groß- und kleinkronige Bäume werden gepflanzt? Wenn nein, welche groß- und kleinkronigen Bäume werden überhaupt gepflanzt? Die mit dem Bauantrag eingereichte Freiflächenplanung sieht für das Grundstück die Pflanzung von 33 Ersatzbäumen vor. Die Prüfung der Freiflächenplanung ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Warum wurde im Hinblick auf die Lage am Stadtrand und die naturräumlichen Gegebenheiten die jetzt geplante hohe Anzahl von Wohneinheiten nicht durch Festsetzungen zum Beispiel von Reihenhäusern reduziert? Die Zulässigkeit des Vorhabens ist nach geltendem Recht unter Berücksichtigung unter anderem des erteilten Vorbescheides zu beurteilen. Dieser sieht eine Beschränkung auf Reihenhäuser nicht vor. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. 7. Werden die Stellplätze in den Tiefgaragen für die geplanten Wohneinheiten ausschließlich den Mietern zur Verfügung gestellt, da öffentlicher Parkraum an der Sieker Landstraße nicht ausreichend zur Verfügung stehen wird? Wenn ja, wie viele Stellplätze stehen insgesamt in beiden Tiefgaragen zur Verfügung? Wenn nein, wo sollen die Bewohner parken? Der vorliegende Bauantrag beinhaltet eine Tiefgarage mit 109 Pkw-Stellplätzen. Diese Stellplätze sind nach Angabe des Bauherrn ausschließlich für die Bewohnerinnen und Bewohner des Bauvorhabens vorgesehen. 8. Welche Planungsgrundlage und welche Höhe hat die geplante Lärmschutzwand zwischen den Miethäusern und den Eigentumswohnungen? Die mit dem Bauantrag eingereichte Freiflächenplanung beinhaltet auf einer Teilstrecke die Darstellung einer Lärmschutzwand mit 2 m Höhe. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. bis 5.