BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20039 21. Wahlperiode 11.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 03.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Polizei warnt vor Einbrecherbanden Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet in seiner Ausgabe vom 31. Januar 2020 von Einbrecherbanden, die wieder vermehrt zuschlagen. Demzufolge soll es Ende Januar schon 62,5 Prozent mehr Taten als vor einem Jahr gegeben haben. Die Polizei gehe davon aus, dass derzeit gleich mehrere Banden aus Südamerika und Südosteuropa in Hamburg auf Einbruchstour gehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hat sich die Anzahl der registrierten Wohnungseinbrüche (PKS 435*) im Januar 2020 gegenüber der Anzahl der Wohnungseinbrüche im Januar 2019 entwickelt? Wie viele Taten wurden in jeweils welchen Stadtteilen begangen? Wie stellt sich die Aufklärungsquote dar? 2. Welche Erkenntnisse liegen der Polizei über aktuell agierende Einbrecherbanden vor? Gab es im Januar 2020 bereits Festnahmen? Die Wohnungseinbruchszahlen im Jahr 2019 sind erneut zurückgegangen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr betrug 6,3 Prozent, die Fallzahl ist auf 4 313 Taten zurückgegangen. Nach den polizeilichen Erfahrungen aus der Bekämpfung der Einbruchskriminalität zeigt sich über den Verlauf eines Jahres regelmäßig kein gleichförmiger Verlauf der Fallzahlen. Diese steigen in der sogenannten dunklen Jahreszeit an. Auch in den einzelnen Monaten zeigen sich unterschiedliche Verläufe, die maßgeblich von sogenannten reisenden Tätergruppierungen beeinflusst werden können, die sich temporär in Hamburg aufhalten. Die Polizei verfolgt die Entwicklung daher mit entsprechenden Lagebildern und reagiert auch kurzfristig mit repressiven wie präventiven Maßnahmen auf Veränderungen. Eine entsprechende Reaktion erfolgte auf Grundlage der Erkenntnisse aus den Lagebildern auch im Januar 2020, nachdem die Lageauswertung für die ersten vier Kalenderwochen ansteigende Einbruchszahlen und den Aufenthalt reisender Tätergruppierungen in der Stadt erkennen ließ. Die Auswertung basiert aufgrund der Eigenarten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht auf PKS-Daten, sondern auf unterschiedlichen Meldungen der Dienststellen der Polizei, die in Lagebildern zusammengeführt werden. Die Lagebilder der Polizei dienen dabei operativen Zwecken und nicht statistischen Nachweisen. Es sind hier nahezu wöchentlich veränderte Entwicklungen zu beobachten, die zu erheblichen Schwankungen führen können . Vor diesem Hintergrund ist ein Anstieg der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr für den Monat Januar, voraussichtlich im niedrigen zweistelligen Bereich, durchaus möglich. Drucksache 21/20039 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch das Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder die Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Ein Fall wird in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt . Wird der Datensatz in einem Folgemonat im Sinne der ständigen Datenpflege geändert, führt das zu einer erneuten Zählung, weil eine Datensatzänderung im rechnerischen Sinne eine neue Erfassung ist. In den sogenannten kumulativen Tabellen , die vom ersten bis zum aktuellen Monat des Jahres berichten, wird immer nur der eine Fall mit der letzten Änderung gezählt. Das hat zur Folge, dass die Summe von Monatszahlen regelmäßig größer ist als die kumulativen Zahlen dieser Monate. Änderungen in der PKS oder spezielle Kriminalitätsaufkommen, auch in Verbindung mit entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen, können dazu führen, dass monatliche Fallerfassungen beträchtlicher Größenordnung in Folgemonaten erneut gezählt werden. Auf einzelne Monate aufgegliederte Fallzahlen sind in der PKS daher nicht valide. Aufgrund der in Monatszahlen enthaltenen erheblichen Unschärfe werden erfragte Daten zur Gewährleistung eines Minimums an Validität nur als kumulative Quartalszahlen dargestellt. Die Erfassung in der PKS ist von der zur kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung benötigten Zeit abhängig, sodass die Fälle deshalb zu einem anderen Zeitpunkt als der Tatzeit erfasst und gezählt (Erfassungszeit) werden. Da eine Validität der PKS-Zahlen für den einzelnen Monat Januar des laufenden Jahres somit nicht gewährleistet werden kann, ist eine Beantwortung der Fragen auf Grundlage der PKS nicht möglich. Die Polizei Hamburg hat im Januar 2020 elf Tatverdächtige nach Wohnungseinbrüchen dem Haftrichter vorgeführt. Im Übrigen siehe die Pressemitteilungen der Polizei im Internet unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4505151, https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4490473 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4493703. Im Übrigen werden aus kriminaltaktischen Gründen keine weiteren Angaben gemacht.