BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2004 21. Wahlperiode 30.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Hansjörg Schmidt und Urs Tabbert (SPD) vom 22.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Ein Jahr Hamburger Transparenzportal – Erste Bilanz Am 1. Oktober 2014 ging das Hamburgische Transparenzportal unter http://transparenz.hamburg.de an den Start. Das Transparenzportal Hamburg ist das nach außen sichtbare Ergebnis der Umsetzung des Transparenzgesetzes . Hamburg bietet seinen Bürgerinnen und Bürger damit eine in Deutschland einzigartige Möglichkeit, um die Vorgänge in der öffentlichen Verwaltung einsehbarer zu machen und nimmt damit eine bundesweite Spitzenrolle in Sachen Transparenz der Verwaltung und Open Data ein. Nach einem Jahr Betrieb des Transparenzportals ist es an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie sehen die monatlichen Zugriffszahlen seit Inbetriebnahme des Transparenzportals aus? Siehe Anlage. Gemäß § 10 (4) des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) ist der Zugang zum Informationsregister anonym. Eine Aufzeichnung von IP-Adressen, die eine Zählung der Nutzerinnen und Nutzer ermöglichen würde, ist daher unzulässig. Die aufgeführten Seitenansichten beinhalten auch Seitenaufrufe, die automatisiert über Suchmaschinen oder andere Portale, zum Beispiel Gov.Data, ausgelöst wurden. Auch durch den Datenzugriff über die Programmierschnittstelle API sowie die Nutzung von Informationskanälen, sogenannte RSS-Feeds, werden Seitenansichten erzeugt. Die Verringerung der Seitenansichten im September 2015 lässt sich durch technische Restriktionen gegenüber Suchmaschinen und die nicht mehr täglich stattfindende Abfrage aller Datensätze des Transparenzportals durch Gov.Data erklären. 2. Wie hat sich die Anzahl der eingestellten Daten und Dokumente seit Inbetriebnahme des Transparenzportals entwickelt? Bitte Angaben in Monatsscheiben. Siehe Anlage. 3. Für Apps und Anwendungen Dritter kann über die Programmierschnittstelle (API) ein direkter Zugriff auf die im Transparenzgesetz gespeicherten Dokumente und Datensätze erfolgen. Wie haben sich die Zugriffszahlen über die API seit Inbetriebnahme des Transparenzportals entwickelt ? Drucksache 21/2004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Anlage. Die Differenz im September 2015 zu den Zahlen der Vormonate erklärt sich durch die zu 1. erläuterten Veränderungen. 4. Wie viele Anfragen auf Informationsauskünfte gab es pro Jahr (ab 2010) vor und seit Inbetriebnahme des Transparenzportals? In den an das Transparenzportal angeschlossenen Behörden und Bezirksämtern gab es mindestens 68 Anfragen im Jahr 2010, 69 in 2011, 145 in 2012, 319 in 2013 und ebenfalls 319 bis zum 30. September 2014. Bis zum Ende des Jahres 2014 kamen mindestens 91 hinzu, 2015 waren es bis zum 27. Oktober mindestens 355 Anfragen nach dem HmbTG sowie dem inzwischen außer Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz (IfG). Die Anfragen wurden beziehungsweise werden im Regelfall umgehend durch die angefragten Organisationseinheiten bearbeitet und hinsichtlich des konkreten personellen und organisatorischen Arbeitsumfangs innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg statistisch nicht erfasst. Die genaue Anzahl aller Anträge ist daher nicht ermittelbar (siehe Drs. 20/12914). 5. Ein wichtiger Punkt ist die Veröffentlichung von Verträgen der Stadt. Wie viele Verträge wurden bis zum Zeitpunkt des Eingehens dieser Anfrage in das Transparenzportal eingestellt? Im Transparenzportal befinden sich zum Stichtag 22. Oktober 2015 insgesamt 1.492 Verträge. 6. In wie vielen Fällen wurde gegen einen der veröffentlichen Verträge innerhalb der vorgesehenen vierwöchigen Frist Einspruch eingelegt? In einem Fall. 7. In wie vielen Fällen kam es bei der Veröffentlichung von Verträgen zu Konflikten, etwa weil es bezüglich der Charakterisierung eines Passus als zu schwärzendes Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnis unterschiedliche Auffassungen gab? Unterschiedliche Auffassungen, zum Beispiel hinsichtlich der Schwärzung von Passagen , konnten im Einzelfall regelmäßig einvernehmlich geklärt werden. In zwei Fällen sind Konflikte entstanden. 8. Sind beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit seit dem 01.10.2014 Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht eingegangen und wenn ja, wie viele? Ja, zwölf. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass eine der Eingaben eine Veröffentlichung betraf, die gar nicht im Transparenzportal erfolgt war, sondern auf der Homepage einer Behörde. 9. Inwieweit, das heißt welche Einheiten (beispielsweise Kammern, Universitäten et cetera) und in jeweils welchem Umfang, beteiligt sich die sogenannte mittelbaren Staatsverwaltung (also die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts) freiwillig am Transparenzportal ? Aktuell beteiligen sich „f & w fördern und wohnen AöR“ und die „Hamburger Friedhöfe AöR“ freiwillig am Transparenzportal. Einige Einheiten der mittelbaren Staatsverwaltung , zum Beispiel die Universität Hamburg und die Handwerkskammer, veröffentlichen auf eigenen Webseiten Dokumente und Daten. Soweit diese der Fachlichen Leitstelle Transparenzportal (FL) bekannt sind, werden entsprechende Hinweise unter http://transparenz.hamburg.de/mehr-transparenz/ gelistet. 10. Das Transparenzportal wurde mit externen Beratern und zivilgesellschaftlichen Gruppen entwickelt. Wie sieht diese Zusammenarbeit seit dem Start des Transparenzportals aus? Welche Erfahrungen aus diesem Prozess können auch auf andere IT-Projekte der Stadt übertragen werden ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2004 3 Im Rahmen des Projektes zur Umsetzung des HmbTG wurde die begonnene Zusammenarbeit mit dem Forschungs- und Technologietransferzentrum des Fachbereichs Informatik der Universität Hamburg „HITeC – Hamburger Informatik TechnologieCenter e.V.“ fortgesetzt. HITeC unterstützt die FL bei der Weiterentwicklung und Optimierung der im Portal eingesetzten Datenkatalogsoftware CKAN (Comprehensive Knowledge Archive Network) sowie bei der Portalsuche. Im Anschluss an die Projektphase bis zum 31. Mai 2015 erhielt die FL in den Bereichen „Anbindung neuer Liefersysteme“ und „Testmanagement“ weitere Unterstützung durch die CSC Deutschland Solutions GmbH. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden Testkonzepte für das Transparenzportal entwickelt und ein Entwurf zur Anbindung neuer Liefersysteme erarbeitet. Während der Projektumsetzung wurden zwei Workshops mit den beteiligten Initiativen und späteren Endanwendern durchgeführt. In einem kleinen Kreis hat das Projekt den aktuellen Stand vorgestellt und die bisherigen Lösungen diskutiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten dabei auch die Möglichkeit, das Transparenzportal zu testen und auszuprobieren. Das Projekt und die FL haben bei diesen Terminen hilfreiche Anregungen, Ideen und Verbesserungsvorschläge für die weitere Entwicklung des Transparenzportals erhalten. Die Aufbauphase des Transparenzportals wurde von einem Beirat aktiv unterstützt. Vertreten waren darin neben den Initiativen, die das Gesetzt initiiert hatten, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gewerkschaften, die Handelskammer und die Handwerkskammer, Kirchen und weitere gesellschaftliche Gruppen. In diesem Gremium wurde regelmäßig über den aktuellen Stand des Projektes informiert und einzelne Aspekte diskutiert. Die Rückmeldungen und Anregungen, die das Projekt vom Beirat erhalten hat, waren wichtig und hilfreich für die erfolgreiche Umsetzung. Für die gesetzlich vorgesehene Evaluation wird der Beirat erneut in die Meinungsbildung einbezogen. 11. Geschieht eine Einbindung des Transparenzportals in das Bundesportal GovData? Wenn ja, wie? Das Transparenzportal Hamburg ist in das Bundesportal GovData über eine APISchnittstelle eingebunden. Die Abfrage der im Transparenzportal vorhandenen Daten erfolgt regelmäßig. Sie bezieht sich zur Zeit ausschließlich auf Datensätze und Anwendungen, da es sich bei GovData um ein Portal handelt, über das primär weiterverwendbare Daten zur Verfügung gestellt werden sollen, um deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Nutzung beispielsweise die Entwicklung von Anwendungen zu fördern. Die Fachliche Leitstelle Transparenzportal strebt an, dass darüber hinaus auch Dokumente eingebunden werden. 12. Inwieweit hat Hamburg Maßstäbe gesetzt? Gibt es in anderen Bundesländern Informationsregister, die mit dem Transparenzportal Hamburg vergleichbar sind? Das Interesse anderer Länder und Kommunen an den Erfahrungen mit der Umsetzung des Hamburgischen Transparenzportals ist im Hinblick auf die Realisierung eigener Transparenzportale unverändert hoch. Konkret haben sich unter anderem Vertretungen aus den Ländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland -Pfalz sowie der Stadt München durch Hamburg beraten lassen. Die Freie Hansestadt Bremen hat auf Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 22. April 2015 ein zentrales elektronisches Informationsregister eingerichtet, das ähnlich wie in Hamburg eine aktive Veröffentlichungspflicht beinhaltet. Drucksache 21/2004 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Zu 1. Zu 2. Zu 3. Monat Seitenansichten Hinzugefügte Datensätze Insgesamt vorhandene Anzahl an Datensätzen Seitenansichten September 2014 1.098.097 10.093 10.093 282.279 Oktober 2014 1.812.895 10.161 20.254 674.721 November 2014 1.894.562 1151 21.405 1.177.424 Dezember 2014 2.037.244 828 22.233 970.491 Januar 2015 1.614.261 1422 23.655 493.433 Februar 2015 1.748.321 866 24.521 491.509 März 2015 1.821.849 3188 27.710 525.270 April 2015 1.664.029 1580 29.290 772.464 Mai 2015 1.304.944 1465 30.755 1.005.672 Juni 2015 1.640.979 1658 32.413 1.196.687 Juli 2015 2.132.634 992 33.405 1.807.375 August 2015 1.163.402 842 34.247 787.276 September 2015 693.705 1534 35.778 175.988 bis 22. Oktober 2015 662.371 983 36.761 238.065