BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20041 21. Wahlperiode 11.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 03.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Kunden-/-inneninformation zur Senioren-/-innenkarte Nach umfangreichem zivilgesellschaftlichem Druck ist seit dem 15.12. die unsägliche Sperrzeit der Senioren-/-innenkarte vor 9 Uhr entfallen. Dennoch bleibt der Leistungsumfang durch die fehlende Kindermitnahme am Wochenende und die Nichtgültigkeit im Gesamtnetz am Wochenende noch deutlich hinter den Vollzeit-Karten zurück. Die Information zum Umstieg auf die Senior -/-innenkarte auf hvv.de verschweigen leider diese wesentlichen Unterschiede . Ich frage den Senat: Mit der Seniorenkarte wird ein preislich besonders attraktives Produkt für alle Kundinnen und Kunden ab 63 Jahren angeboten. Im Abonnement für den Bereich Hamburg AB liegt die Vergünstigung einer Seniorenkarte gegenüber einer Vollzeit-Karte bei circa 42 Prozent. Die preislich höheren Vollzeit-Karten im Abonnement sowie die ProfiTickets bieten dafür den Zusatznutzen, dass sie an Sonnabenden, Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen die kostenfreie Mitnahme einer weiteren Person sowie dreier Kinder bis 14 Jahre ermöglichen und sie an diesen Tagen für den HVV-Gesamtbereich gelten. Die Seniorenkarte wurde zum 15. Dezember 2019 durch die Abschaffung der morgendlichen Sperrzeit (von 6 bis 9 Uhr) weiter aufgewertet und ermöglicht somit eine ganztägliche Nutzung wie bei einer Vollzeit-Karte. Diese Neuerung wurde durch den HVV in einem ersten Schritt auf postalischem Wege sowie über Facebook kommuniziert , um die tariflichen Verbesserungen samt aller damit verbunden Nutzungsdetails einer größtmöglichen Zahl an Kundinnen und Kunden in dieser Altersgruppe mitzuteilen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. Werden Abo-Kunden-/-innen, die zum Berechtigtenkreis der Senioren-/ -innenkarte gehören oder die Altersgrenze erreichen vom HVV aktiv über das Angebot informiert? Falls ja, in welcher Form? Falls nein, weshalb nicht? Im Zuge der HVV-Kundenbindungsaktivitäten wurden alle Abonnenten ab 63 Jahren und die Unternehmen im Großkundenabonnement (GKA) ab Anfang Oktober des Jahres 2019 persönlich postalisch angeschrieben. Des Weiteren gab es eine elektronische Benachrichtigung für die ProfiTicket-Inhaberinnen und Inhaber im GKA zum Weiterversand durch die GKA nutzenden Unternehmen. Drucksache 21/20041 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Weiterhin wurden und werden Kundinnen und Kunden, die das 63. Lebensjahr erreicht haben, in den HVV-Servicestellen über die Möglichkeiten des Produktwechsels informiert. Zusätzlich wurde der Wegfall der Sperrzeiten über Facebook mit einem entsprechenden Posting am 24. Oktober 2019 kommuniziert. Ein zweites Posting wurde am 2. Dezember 2019 im Rahmen des HVV-Adventskalenders zur Angebotsoffensive veröffentlicht. Bereits seit Sommer des Jahres 2019 wurde über Pressearbeit des HVV die Anpassung bei der Seniorenkarte (Wegfall der Sperrzeit von 6 – 9 Uhr) kommuniziert. 2. Weshalb werden die Leistungseinschränkungen der Senioren-/-innenkarte im Vergleich zur Vollzeit-Karte nicht offen auf der Website des HVV kommuniziert? Die HVV-Seniorenkarte bietet deutliche Leistungserweiterungen gegenüber dem Vorgängerangebot . Der HVV legt großen Wert auf eine vollständige und kundenfreundliche Kommunikation der Fahrkartenangebote. Die Informationen zu den tariflichen Besonderheiten für alle Fahrkarten sind auf den Produktseiten und in den HVV- Tarifbestimmungen auf der HVV-Webseite hinterlegt. Bei weitergehenden Fragen können die Kundinnen und Kunden sich insbesondere über das Kontaktformular auf der Internetseite, per Telefon oder die HVV-Servicestellen an den HVV wenden. Die tariflichen Besonderheiten werden auch bei Produktabschluss in den Servicestellen (dies ist der auf hvv.de beschriebene Vertriebsweg) oder auch in der App (Monatskartenkauf möglich) kommuniziert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.