BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20046 21. Wahlperiode 11.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 03.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Außerplanmäßige Professuren an Hamburger Hochschulen – Wie ist der aktuelle Stand? Gemäß § 17 Absatz 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) kann die Hamburger Universität auf Vorschlag einer Fakultät Personen die akademische Bezeichnung „Professorin/Professor“ verleihen, wenn diese hervorragende wissenschaftliche Leistungen erbracht haben, die denjenigen einer Professorin/eines Professors der Universität vergleichbar sind, oder außerordentliche Leistungen auf dem von diesen in der Lehre vertretenen Gebiet nachweisen können und auch künftig ein Beitrag zu Forschung und Lehre zu erwarten ist. Dies umfasst auch die Benennung von Außerplanmäßigen Professoren (APL-Professoren). Die vorgeschlagenen Personen müssen eine Habilitation oder vergleichbare Qualifikation in der Regel vor mindestens drei bis vier Jahren erbracht haben. Da die APL-Professoren auch in die jeweils angegebenen Betreuungsverhältnisse der Universitäten eingerechnet werden und ihre Leistungen den Output der Forschung unterstützen sollen, scheint nach der Anfrage im Jahr 2017 (vergleiche Drs 21/9768) eine erneute Evaluation angebracht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Wortlaut von § 17 Absatz 1 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) lautet wie folgt: „Die Hochschule kann Personen, die sich durch hervorragende, denjenigen einer Professorin oder eines Professors entsprechende Leistungen ausgezeichnet und in der Regel seit mindestens drei Jahren an einer Hochschule erfolgreich selbständig gelehrt haben, die akademische Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ verleihen.“ Eine Unterscheidung zwischen außerplanmäßigen Professuren oder Honorarprofessuren kennt das geltende HmbHG anders als andere Hochschulgesetze nicht. An den staatlichen Hochschulen gibt es insoweit keine außerplanmäßigen Professuren, sondern nur „§ 17 Absatz 1 HmbHG“-Professorinnen und -Professoren, denen die akademische Bezeichnung „Professorin/Professor“ verliehen wird. Über die aktuell 281 „§ 17 Absatz 1 HmbHG“-Professorinnen und -Professoren hinaus lehren an den staatlichen Hochschulen in Hamburg derzeit über 1 300 Professorinnen und Professoren. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen wie folgt: Drucksache 21/20046 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. a. Wie viele Außerplanmäßige Professuren (APL-Professuren) gab es im Zeitraum Wintersemester 2017/2018 bis Wintersemester 2019/ 2020 an den staatlichen Universitäten und Hochschulen Hamburgs? Bitte pro einzelnem Semester nach Universität/Hochschule getrennt aufschlüsseln. b. Wie viele dieser Besetzungen waren jeweils intern (im Sinne, dass die Personen davor an der Universität/Hochschule beschäftigt waren) oder extern? Bitte ebenfalls pro einzelnem Semester nach Universität/Hochschule getrennt aufschlüsseln. Hochschule Semester Anzahl der Professuren nach § 17 Absatz 1 HmbHG davon intern davon extern Universität Hamburg (UHH) WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 236 238 228 228 231 k. A.1 k. A. HafenCity Universität Hamburg (HCU) WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 - - - - - Technische Universität Hamburg (TUHH) WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 9 9 9 9 10 - - - - - 9 9 9 9 10 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 16 16 16 16 16 - - - - - 16 16 16 16 16 Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK) WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 4 4 5 4 4 - - - - - 4 4 5 4 4 Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 19 19 20 20 19 1 - 1 - - 18 19 19 20 19 c. Wie hoch waren die Lehrverpflichtungen der unter 1. a. genannten APL-Professuren jeweils laut Satzung der jeweiligen Universität beziehungsweise Hochschule beziehungsweise laut jeweiligem Vertragsverhältnis ? An der TUHH, der HCU sowie der HFBK beträgt der Umfang der Lehrverpflichtung gemäß der Satzung der HFBK zwei Semesterwochenstunden. An der UHH beträgt die Lehrverpflichtung gemäß der Satzung der UHH durchschnittlich zwei Lehrveranstaltungsstunden pro Semester, es sei denn es liegt ein vertretbarer Grund für eine Reduzierung vor. An der HfMT betrug der Umfang der Lehrverpflichtungen laut Satzung der HfMT ursprünglich zwei Semesterwochenstunden im WS 2017/2018. Seit dem Sommersemester 2018 beträgt der Umfang eine Semesterwochenstunde pro 1 Die Beschäftigungsverhältnisse werden zwar bei Antragstellung erfasst, jedoch statistisch nicht gesondert ausgewertet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20046 3 Semester. An der HAW bestand ursprünglich gemäß der „Satzung über die Verleihung der akademischen Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ sowie der Würde einer Ehrensenatorin oder eines Ehrensenators der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg“ für Personen, denen auf Basis von § 17 Absatz 1 HmbHG die akademische Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ verliehen wurde, keine ausschließlich aus der Satzung ableitbare Lehrverpflichtung. Nach § 4 Absatz 5 der Satzung lag es im Ermessen der Fakultätsdekanin oder des -dekans, ob die Professorin oder der Professor zur Übernahme von Lehrveranstaltungen im Umfang von zwei Semesterwochenstunden pro Semester verpflichtet werden. Die Satzung wurde am 30.10.2019 geändert. Seither sind die Professorinnen oder Professoren verpflichtet, Lehrveranstaltungen im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden pro Semester im Rahmen des Lehrprogramms der jeweiligen Fakultät zu übernehmen und gegebenenfalls an Prüfungen mitzuwirken. 2. a. Wie viele der unter 1. a. genannten APL-Professuren an den Hamburger Universitäten und Hochschulen erbrachten die laut jeweiliger Rechtsgrundlage notwendige Anzahl an Lehrveranstaltungen? Bitte pro einzelnem Semester nach Universität/Hochschule getrennt aufschlüsseln . b. Wie viele der unter 1. a. genannten APL-Professuren an den Hamburger Universitäten und Hochschulen erbrachten nicht die laut jeweiliger Rechtsgrundlage notwendige Anzahl an Lehrveranstaltungen ? Bitte pro einzelnem Semester nach Universität/Hochschule getrennt aufschlüsseln. Eine Überprüfung der Lehrerbringung erfolgte an der UHH erstmalig im Wintersemester 2019/2020. Entsprechend § 6 Absatz 1 der Satzung über die Verleihung der akademischen Bezeichnung „Professorin“ beziehungsweise „Professor“ bezieht sich die Lehrüberprüfung auf zwei aufeinanderfolgende Semester. Ein Titelwiderruf erfolgt, wenn ohne vertretbaren Grund weniger als durchschnittlich zwei Lehrveranstaltungsstunden je Semester angeboten wurden. Somit müssen mindestens die vorherigen drei Semester überprüft werden, um einen gegebenenfalls intertemporalen Ausgleich zu berücksichtigen. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Semestern ist daher nicht möglich. Im Ergebnis konnte im Wintersemester 2019/2020 aus der Überprüfung der Semester Wintersemester 2017/2018, Sommersemester 2018 und Wintersemester 2018/2019 festgestellt werden, dass 211 von 231 der Personen, denen gemäß § 17 Absatz 1 HmbHG die akademische Bezeichnung „Professorin“ beziehungsweise „Professor“ verliehen wurde, die Lehrverpflichtung satzungsgemäß erfüllten. 17 Fälle (Lehrverpflichtung nicht oder nicht vollumfänglich erbracht) unterliegen teilweise noch einer Überprüfung im Einzelfall. Bei drei Personen liegt eine genehmigte Lehrreduzierung vor. Bei drei Personen wurde die akademische Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ entzogen. Die nächste Überprüfung erfolgt entsprechend im Sommersemester 2020 für die zurückliegenden drei Semester. Hochschule Semester Notwendige Anzahl an Lehrveranstaltungen erbracht* Notwendige Anzahl an Lehrveranstaltungen nicht erbracht* UHH WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 k. A. k. A. k. A. k. A. 211 k. A. k. A. k. A. k. A. 17 HCU WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 1 1 1 1 1 - - - - - TUHH WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 9 9 9 - - - Drucksache 21/20046 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Hochschule Semester Notwendige Anzahl an Lehrveranstaltungen erbracht* Notwendige Anzahl an Lehrveranstaltungen nicht erbracht* noch TUHH SoSe 2019 WiSe 19/20 9 10 - - HAW WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 Entfällt, siehe Frage 1. c. Entfällt, siehe Frage 1. c. Entfällt, siehe Frage 1. c. Entfällt, siehe Frage 1. c. Entfällt, siehe Frage 1. c. Entfällt, siehe Frage 1. c. Entfällt, siehe Frage 1. c. Entfällt, siehe Frage 1. c. Entfällt, siehe Frage 1. c. Entfällt, siehe Frage 1. c. HFBK WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 4 4 5 4 4 - - - - - HfMT WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 1 5 3 4 4 18 14 17 16 15 * Diese Spalten beziehen sich auf „§ 17 Absatz 1 HmbHG“-Professuren (siehe Vorbemerkung ). c. Aus welchen Gründen erbrachten die unter 2. b. genannten APL- Professuren die notwendige Anzahl an Lehrveranstaltungen nicht? Nach Auskunft der Fakultäten der UHH konnte die notwendige Anzahl an Lehrveranstaltungen bei den genannten Professuren aus folgenden Gründen nicht erbracht werden: temporäre berufliche oder persönliche Belastungen, wie beispielsweise beruflich notwendige Auslandstätigkeiten, Leitungstätigkeiten, Reduktionen der Lehrzeit wegen der Ausübung eines Funktionsamtes an der UHH, intertemporaler Lehrausgleich, in dessen Rahmen Lehrende ihre Lehrverpflichtung im Durchschnitt zweier aufeinanderfolgender Semester erfüllen, nicht jedoch in jedem einzelnen Semester. An der HfMT sind die aufgeführten §-17-Professorinnen und -Professoren allesamt im Institut für Kultur- und Medienmanagement beziehungsweise im Institut für Musiktherapie mit sehr niedrigen Lehrverpflichtungen tätig. Die Lehre in den dort angebotenen Studiengängen muss im Gegensatz zu anderen Studiengängen der HfMT aus unterschiedlichen Gründen in kompakten Blockseminaren und Workshops organisiert werden , in denen jeweils spezifische Inhalte durch Expertinnen oder Experten vermittelt werden sollen. Unter diesen wurde einigen nach längerer erfolgreicher Lehrtätigkeit an der HfMT die akademische Bezeichnung Professor zuerkannt. Die jeweils einem übergreifenden Modul zugeordneten Lehrveranstaltungsblöcke werden semesterweise je nach jeweiliger Schwerpunktsetzung anforderungsgerecht in unterschiedlicher Häufigkeit und in variierendem Umfang in den Lehrplan der verschiedenen Studiengänge integriert. Dabei kommt es bezogen auf die §-17-Professorinnen und -Professoren bei der konkreten Übertragung von Lehraufgaben von Semester zu Semester regelhaft zu Schwankungen, die im Ergebnis bei einzelnen Lehrkräften zu einer Minderausschöpfung der vertraglich geregelten Übernahmeverpflichtung führen können. d. Bei wie vielen der APL-Professuren an den Hamburger Universitäten und Hochschulen wurde in den jeweiligen Verträgen von den Vorschriften der Satzungen der jeweiligen Hochschulen zur Erbringung von Lehrveranstaltungen abgewichen? Und aus welchen Gründen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20046 5 An der UHH gibt es keine Verträge bei „§ 17 Abs. 1 HmbHG“-Professorinnen und -Professoren. § 17 Absatz 1 HmbHG regelt nur die Verleihung des Titels, dem kein Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. An der HCU und TUHH gab es keine Abweichungen. Zur HAW siehe Antwort zu 1. c. Hinsichtlich HfMT siehe Antwort zu 2. c. 3. a. Wie viele der unter 1. a. genannten APL-Professuren an den Hamburger Universitäten und Hochschulen erbrachten in den vergangenen vier Semestern eigene Forschungsbeiträge? Welcher Art waren diese Beiträge jeweils? Bitte nach Universität/Hochschule getrennt beantworten. b. Wie viele der unter 1. a. genannten APL-Professuren an den Hamburger Universitäten und Hochschulen erbrachten in den vergangenen vier Semestern keine eigenen Forschungsbeiträge? Bitte nach Universität/Hochschule getrennt beantworten. c. Aus welchen Gründen erbrachten die unter 3. b. genannten APL- Professuren die notwendige Anzahl an Lehrveranstaltungen nicht? d. Bei wie vielen der APL-Professuren an den Hamburger Universitäten und Hochschulen wurde in den jeweiligen Verträgen von den Vorschriften der Satzungen der jeweiligen Hochschulen zur Erbringung von Forschungsleistungen abgewichen? Und aus welchen Gründen? Gemäß Satzung der HFBK sind Forschungsleistungen für „§ 17 Absatz 1 HmbHG“- Professuren nicht vorgesehen. An der HfMT sind gemäß Satzung zu „§ 17 Absatz 1 HmbHG“-Professuren keine Forschungsleistungen verpflichtend vorgesehen. Sofern sie dennoch erbracht werden, können sie auf die Lehrverpflichtung angerechnet werden . An der HAW, der TUHH und der UHH werden Daten zu Forschungsleistungen der „§ 17 Absatz 1 HmbHG“-Professuren nicht erfasst. An der HCU erbrachte die unter der Antwort zu 1. a. genannte Person in den vergangenen vier Semestern Forschungsleistungen in Form von Publikationen und Forschungsprojekten, für die sie Drittmittel akquiriert hatte. Abweichungen von den Vereinbarungen zur Erbringung von Forschungsleistungen sind an der HCU nicht bekannt. 4. a. Wie viele der unter 1. a. genannten APL-Professuren an den Hamburger Universitäten und Hochschulen betreuten in den vergangenen vier Semestern Doktoranden? Bitte pro einzelnem Semester nach Universität/Hochschule getrennt aufschlüsseln. Hochschule Semester Betreuung von Doktoranden UHH WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 k. A.2 HCU WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 - 2 2 2 2 TUHH WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 - - - - - 2 Siehe Antwort zu 3. a. bis d. Drucksache 21/20046 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Hochschule Semester Betreuung von Doktoranden HAW WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 - - - - - HFBK WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 - - - - - HfMT WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 1 1 1 1 1 b. Wie viele Drittmittel konnten in den letzten vier Semestern von den unter 1. a. genannten APL-Professuren eingeworben werden und welchen prozentualen Anteil machen diese bei den insgesamt eingeworbenen Drittmitteln aus? Bitte pro einzelnem Semester nach Universität/Hochschule getrennt aufschlüsseln. Hochschule Semester von den APL-Professuren eingeworbene Drittmittel Anteil in % an den eingeworbenen Gesamtdrittmitteln UHH WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 k. A.3 k. A. HCU WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 2017: 340 634,40 Euro 2018: - 2019: 117 658,81 Euro4 k. A. TUHH WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 k. A.5 k. A. HAW WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 - - - - - - - - - - HFBK WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 - - - - - - - - - - HfMT WiSe 17/18 SoSe 2018 WiSe 18/19 SoSe 2019 WiSe 19/20 k. A.6 k. A. 3 Siehe Antwort zu 3. a. bis d. 4 Aufschlüsselung nach Jahren. 5 Siehe Antwort zu 3. a. bis d.  6 Siehe Antwort zu 3. a. bis d.