BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20048 21. Wahlperiode 11.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 03.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Zuschlag für Senioren/-innen in der Grundsicherung Altersarmut trifft Menschen in Hamburg besonders häufig und mit einer steigenden Tendenz. Sie trifft Menschen mit einer besonderen Härte, da in Hamburg die Lebenshaltungskosten deutlich höher sind als in den meisten Städten und Kommunen Deutschlands, die Höhe der Grundsicherung jedoch die gleiche ist wie im Rest der Bundesrepublik (siehe auch Drs. 21/8927 und Drs. 21/14755). Aktuell berichtete die „Bergedorfer Zeitung“ am 9.12.2019, dass immer mehr Menschen im Rentenalter bei der Bergedorfer Tafel Lebensmittel bekommen. DIE LINKE hatte im Oktober 2018 den Antrag „Zuschlag zur Grundsicherung im Alter (SGB XII) einführen und erhöhte Lebenshaltungskosten berücksichtigen“ (Drs. 21/14843) in die Bürgerschaft eingebracht. Der Antrag wurde abgelehnt, jedoch wurde alternativ ein Ersuchen an die Bürgerschaft gestellt, ein Gutachten in Auftrag zu geben und zu berichten. (Drs. 21/17451, Bürgerschaftssitzung am 19.06.2019). Auf unsere Nachfrage (Drs. 21/17971) vom August 2019 konnte der Senat noch keine unserer Fragen beantworten und hatte gerade erst begonnen ein Anforderungsprofil für ein Gutachten zu erstellen. Im Dezember 2019 antwortete der Senat (Drs. 21/19319), dass das Statische Bundesamt um Daten aus der Einkaufs- und Verbrauchs-Statistik gebeten worden sei und vorsorglich auch das Statistikamt Nord gebeten worden sei, ergänzende Daten zur Verfügung zu stellen. Der Senat kündigte an, Ende Dezember/Anfang Januar 2020 gegenüber der Bürgerschaft berichten zu wollen. Nun ist es Anfang Februar 2020. Ich frage den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Zuschlag zur Grundsicherung im Alter? Grundlage für eine lokale Auswertung sind die Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), deren Daten für Mitte 2020 erwartet werden, siehe auch Drs. 21/19319. Die Ergebnisse der letzten EVS aus dem Jahre 2018 liegen dementsprechend weiterhin noch nicht vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Statistische Bundesamt konnten auf Nachfrage keine verbindliche Auskunft geben, wann das Datenerfassungs- und Plausibilitätsverfahren konkret abgeschlossen sein wird und die Daten zur Verfügung gestellt werden können.