BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/20048
21. Wahlperiode
11.02.20
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 03.02.20
und
Antwort des Senats
Betr.: Wie ist der aktuelle Sachstand zum Zuschlag für Senioren/-innen in der
Grundsicherung
Altersarmut trifft Menschen in Hambur
g besonders häufig
und mit einer stei-
genden Tendenz. Sie trifft
Menschen mit einer beso
nderen Härte, da in
Hamburg die Lebenshaltungskosten deutlic
h höher sind als in den meisten
Städten und Kommunen Deutschlands, die Höhe der Grundsicherung jedoch
die gleiche ist wie im Rest der Bund
esrepublik (siehe auch Drs. 21/8927 und
Drs. 21/14755). Aktuell berichtete
die „Bergedorfer Zeitung“ am 9.12.2019,
dass immer mehr Menschen im Rentenalter bei der Bergedorfer Tafel
Lebensmittel bekommen. DIE LINKE hatte im Oktober 2018 den Antrag
„Zuschlag zur Grundsicherung im Alte
r (SGB XII) einführen und erhöhte
Lebenshaltungskosten berücksichtigen“ (Drs. 21/14843) in die Bürgerschaft
eingebracht. Der Antrag wurde abgelehnt, jedoch wurde alternativ ein Ersu-
chen an die Bürgerschaft gestellt, ein Gutachten in Auftrag zu geben und zu
berichten. (Drs. 21/17451, Bürgerscha
ftssitzung am 19.06.2019). Auf unsere
Nachfrage (Drs. 21/17971) vom August 2019 konnte der Senat noch keine
unserer Fragen beantworten und hatte gerade erst begonnen ein Anforde-
rungsprofil für ein Gutachten zu erstellen.
Im Dezember 2019 antwortete der Senat (Drs. 21/19319), dass das Statische
Bundesamt um Daten aus der Einkaufs-
und Verbrauchs-Statistik gebeten
worden sei und vorsorglich auch das Stat
istikamt Nord gebeten worden sei,
ergänzende Daten zur Verfügung zu st
ellen. Der Senat kündigte an, Ende
Dezember/Anfang Januar 2020 gegenüber der Bürgerschaft berichten zu
wollen. Nun ist es Anfang Februar 2020.
Ich frage den Senat:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Zuschlag zur Grundsicherung im
Alter?
Grundlage für eine lokale Auswertung sind die Daten aus der Einkommens- und Ver-
brauchsstichprobe (EVS), der
en Daten für Mitte 2020 erwart
et werden,
siehe auch
Drs. 21/19319. Die
Ergebnisse der letzten EVS aus
dem Jahre 2018 liegen dement-
sprechend weiterhin noch nicht vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) und das Statistische Bundesamt k
onnten auf Nachfrage keine verbindliche
Auskunft geben, wann das Datenerfassungs-
und Plausibilitätsverfahren konkret
abgeschlossen sein wird und die Daten zur Verfügung gestellt werden können.