BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2006 21. Wahlperiode 30.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Geplantes Naturschutzgebiet Volksdorfer Wiesen – Trostpflaster für Bebauung in Grün- und Landschaftsachsen oder sinnvolles Projekt? Presseberichten zufolge plant der Senat den Ausweis von drei neuen Naturschutzgebieten . Offensichtlich soll dies ein Ausgleich für umfangreiche Wohnungsbauplanungen in Grünachsen und Landschaftsschutzgebieten sein, wie zum Beispiel in der Hummelsbütteler Feldmark. Für Volksdorf wurde ein neues Naturschutzgebiet „Volksdorfer Wiesen“ zwischen der Straße Gussau und der Landesgrenze angekündigt. Hierzu ergeben sich mehrere Fragen. Ich frage den Senat: 1. Welche Fläche soll das geplante Naturschutzgebiet Volksdorfer Wiesen umfassen? Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 2. Seit wann wird der Ausweis dieser Fläche als Naturschutzgebiet durch welche Stellen im Einzelnen geprüft? Die Ausweisung des Naturschutzgebiets wird seit Oktober 2015 durch die zuständige Behörde geprüft. 3. Soll das geplante Naturschutzgebiet eine Ausgleichsmaßnahme für die Inanspruchnahme von Landschaftsschutzgebieten für den Wohnungsbau an anderer Stelle sein? Welcher Ausgleich soll im Einzelnen im geplanten Naturschutzgebiet Volksdorfer Wiesen für welche Natureingriffe an anderer Stelle stattfinden? Nein. Im Übrigen entfällt. 4. Was soll der Schutzzweck des Naturschutzgebietes Volksdorfer Wiesen sein? Schutzzweck des Naturschutzgebietes soll es sein, die Lebensgemeinschaften der Niedermoore und Feuchtwiesen sowie der Weiden und Wälder mit dem Ziel der Entwicklung zu einer strukturreichen, halboffenen, naturnahen Landschaft zu erhalten und zu fördern. 5. Ist es zutreffend, dass die geplante Fläche für das Naturschutzgebiet Volksdorfer Wiesen umfangreiche private Grundstücke umfasst? 6. Wie groß soll nach dem derzeitigen Planungsstand das Naturschutzgebiet Volksdorfer Wiesen werden? Wie groß ist dabei die Fläche, die auf private Grundstücke entfällt? 7. Wurden die privaten Grundeigentümer bereits über die Pläne zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes informiert? Drucksache 21/2006 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 8. Plant die Stadt, wie in anderen Naturschutzgebieten auch, die privaten Flächen langfristig zu erwerben und dort Nutzungsänderungen umzusetzen ? Siehe Antwort zu 1. 9. Wie werden die unterschiedlichen Flächen des geplanten Naturschutzgebietes in Volksdorf derzeit im Einzelnen in der Biotopkartierung der Stadt bewertet? Siehe Antwort zu 1. Unter den derzeit in Prüfung befindlichen Flächen befinden sich Biotope mit der Wertstufe 8 („hochgradig wertvoll“), Wertstufe 7 („besonders wertvoll“), Wertstufe 6 („wertvoll “) sowie darüber hinaus auch Flächen der Wertstufe 5 („noch wertvoll“) oder geringer wertig. 10. Wie vergleicht sich die Bewertung der Flächen mit anderen möglichen neuen Schutzgebieten oder zusammenhängenden Grün- und Waldflächen im Wahlkreis Alstertal/Walddörfer? Das in Planung befindliche Gebiet stellt die größte zusammenhängende Fläche dieser hohen Wertigkeit im Wahlkreis Alstertal/Walddörfer dar, welche noch nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. 11. Welche anderen Gebiete im Wahlkreis Alstertal/Walddörfer wurden oder werden für einen Ausweis als Naturschutzgebiet geprüft? Keine. 12. Wie wird derzeit der Pflege- und Entwicklungszustand der bestehenden Naturschutzgebiete im Wahlkreis Alstertal/Walddörfer beurteilt? Wo bestehen Defizite? Welche Verbesserungsmaßnahmen sind geplant? In Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) für die Naturschutzgebiete wird der Pflegeund Entwicklungszustand bewertet, Defizite werden aufgezeigt und Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Im Wahlkreis liegen insgesamt acht Naturschutzgebiete. Derzeit werden neue Pflege- und Entwicklungspläne für die Naturschutzgebiete Wittmoor , Hainesch-Iland und Hummelsbüttler Moore aufgestellt. Eine detaillierte Auswertung der Pflege- und Entwicklungspläne aller Naturschutzgebiete ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 13. Wird erwogen oder geprüft, den Bereich Diekbektal an der nördlichen Landesgrenze als Naturschutzgebiet auszuweisen? Wenn nein, warum nicht? Eine Ausweisung dieses Gebietes wurde bislang nicht geprüft. Dazu bestand bislang keine Veranlassung. 14. Welche Maßnahmen sind zur Aufwertung und dauerhaften Sicherung der Feldmark in Bergstedt nördlich des Immenhorstwegs geplant? Maßnahmen zur Aufwertung und Sicherung der Feldmark ergeben sich aus den Bebauungsplänen Bergstedt 23 oder Bergstedt 14. Überwiegend sind Maßnahmen zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen. 15. Wie sind der genaue Zeitplan und das Verfahren für die Ausweisung der Volksdorfer Wiesen als Naturschutzgebiet? Ein Zeitplan wurde noch nicht erstellt. Das Verfahren richtet sich nach den Vorgaben des Naturschutzrechts, insbesondere nach § 11 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2006 3 16. Wann und in welcher Form wird die interessierte Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt? Der Entwurf der Rechtsverordnung wird, sobald dieser erstellt ist (siehe Antwort zu 1.), für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher im „Amtlichen Anzeiger“ und in zwei Tageszeitungen bekannt gegeben. Bedenken oder Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Darüber hinaus werden die anerkannten Naturschutzverbände und Kammern am Verfahren beteiligt. Die öffentliche Auslegung und die Verbandsbeteiligung erfolgen, nachdem ein Entwurf für die Verordnung zwischen den betroffenen Behörden zuvor abgestimmt und vom Senat beschlossen wurde. Im Übrigen siehe Antwort zu 15.