BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20068 21. Wahlperiode 11.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 04.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Angriffe auf Infostände politischer Parteien Infostände der Parteien sind im Wahlkampf eine wichtige Informationsquelle für den mündigen Wähler. Behinderungen durch Blockaden dieser Stände und Angriffe auf die durchführenden Personen sind ein direkter Angriff unsere demokratischen Grundwerte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In vielen Fällen werden Informationsstände der Parteien durchgeführt, ohne dass die Polizei vor Ort Kontakt zum Veranstalter aufnimmt. In diesen Fällen und bei polizeilichen Kontaktaufnahmen mit den Veranstaltern am Infostand ohne weitere Vorkommnisse erfolgt regelhaft keine schriftliche Dokumentation bei der Polizei; Rückmeldungen von Veranstaltern an die Polizei über den jeweiligen Verlauf der Informationsstände finden grundsätzlich nicht statt. Ergibt sich im Vorfeld die Einschätzung, dass Störungen oder Behinderungen zu erwarten sind, stellt sich die Polizei einzelfallabhängig auf entsprechende Anlässe ein. Darüber hinaus obliegt die Einschätzung, ob ein Verhalten am beziehungsweise im Umfeld des Informationsstandes polizeilich relevant ist oder nicht, zunächst dem jeweiligen Veranstalter des Informationsstandes vor Ort. Es ist daher nicht auszuschließen , dass der Polizei Sachverhalte nicht gemeldet werden, obwohl ein Anlass zum polizeilichen Einschreiten vorgelegen hätte. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gab es seit 2013 in der Freien und Hansestadt Hamburg Vorkommnisse der oben beschriebenen Art gegenüber Wahlkampf- und Infoständen der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien? Bitte nach Partei, Datum, Ort, vermuteter Zugehörigkeit des Täterkreises, Art der Behinderung/ Störung aufschlüsseln. Statistiken im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht geführt. Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschfristen liegen Hand- und Ermittlungsakten zu Straftaten nur noch ab 2015 und Berichte zu sonstigen Vorkommnissen nur noch ab 2019 vor. Zur Beantwortung der Fragen in Bezug auf Straftaten wäre eine Durchsicht aller bei der für Staatsschutzdelikte zuständigen Abteilung des Landeskriminalamtes (LKA 7) geführten Ermittlungsvorgänge seit 2015 erforderlich. Die Auswertung von mehreren Tausend Ermittlungsvorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Rahmen einer Stellungnahme zu einer gleichlautenden Anfrage gemäß § 27 Bezirksverwaltungsgesetz für den Bezirk Wandsbek vom 22. Januar 2020 (Bezirks- Drucksache 21/20068 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Drs. 21-0934) wurde in der Region Wandsbek bereits vor mehreren Wochen eine Auswertung der abgefragten Daten durchgeführt. Im Einzelnen konnten folgende Anlässe unterhalb des strafwürdigen Bereichs nachvollzogen werden: Partei Datum Ort Art der Behinderung/Störung AfD 25.05.2019 Kritenbarg 4, 22391 Hamburg nicht recherchierbar* AfD 24.12.2019 Kritenbarg 4, 22391 Hamburg nicht recherchierbar* AfD 27.04.2019 Quarree 4, 22041 Hamburg nicht recherchierbar* * Da keine Strafbarkeit der Störungen vorlag, wurden diese in der Berichtsfertigung nicht gesondert aufgeführt. Darüber hinaus konnten in der Region Altona folgende Fälle im Sinne der Anfrage recherchiert werden: Partei Datum Ort Art der Behinderung/Störung AfD 25.05.2019 Elbgaustraße 116, Vorplatz Elbgaupassage Ungezielter Eierwurf durch vorbeifahrenden Radfahrer. AfD 04.01.2020 Fernando-Lorenzen- Platz Circa 30 Personen demonstrierten gegen einen Informationsstand und behinderten zunächst mittels Transparenten die Sicht auf den Stand. Die Aufforderungen durch Polizeikräfte, den ungehinderten Weg zum Informationsstand freizuhalten, wurden befolgt. Im Bereich Bergedorf sowie im Zuständigkeitsbereich der Wasserschutzpolizei gab es im auswertbaren Zeitraum keine sonstigen Vorkommnisse im Sinne der Fragestellung. Im Übrigen ist zur Beantwortung der Fragen in Bezug auf sonstige Vorkommnisse eine Durchsicht aller in Frage kommenden Berichte an den jeweils örtlich zuständigen Polizeikommissariaten erforderlich. Die Auswertung von mehreren Tausend Berichten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. War der jeweilige Stand samt Ort und Zeit öffentlich bekannt? Falls ja, warum? Informationen, ob Informationsstände sowie deren Orte und Zeiten öffentlich bekannt wurden, liegen dem Senat nicht vor.