BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2007 21. Wahlperiode 30.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 22.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Bildungskahlschlag wegen Olympia? (Nachfrage zu Drs. 21/1817) Bürgermeister Olaf Scholz hat am 25.03.2015 vor der Hamburgischen Bürgerschaft erklärt, dass aufgrund der Olympischen Spiele „keine soziale Einrichtung geschlossen wird.“ Weil darunter im weiteren Verständnis natürlich auch die allgemeine Versorgungssituation , unter anderem im Bildungsbereich, einbegriffen werden muss, zeigt sich dieses Versprechen bereits jetzt am Fall der Schließung des Schulstandortes in der Lienaustraße in Farmsen-Berne eindeutig gebrochen. Denn nachdem der Senat das denkmalgeschützte Schulgebäude über Jahre hinweg gezielt heruntergewirtschaftet hat, ist er nun nicht willens, die erforderlichen Investitionskosten aufzubringen und möchte das Gebäude stattdessen offensichtlich einfach aufgeben. Die in der Sache bereits erteilten Antworten des Senats zu Drs. 21/1817 ergaben leider hinsichtlich der Vorgänge um den Schulstandort in FarmsenBerne zu wenige stichhaltige Auskünfte zu den von uns gestellten Fragen. Es besteht weiterhin Klärungsbedarf. Ich frage den Senat: 1. In der Drs. 21/1817 teilt der Senat mit, die zuständige Behörde hätte am 23.09.2015 entschieden, die Gebäude an der Lienaustraße nicht mehr schulisch zu nutzen. Im Widerspruch hierzu teilte der Sprecher der zuständigen Fachbehörde, Peter Albrecht, dem „Hamburger Wochenblatt “ mit, dass formelle Verfahren zur schulorganisatorischen Maßnahme sei noch nicht begonnen, die Schließung somit formal noch nicht beschlossen. a. Welche Aussage ist konkret richtig? Beide Aussagen sind richtig. Bei der am 23. September getroffenen Entscheidung zur geplanten Schließung der Zweigstelle Lienaustraße handelt es sich um eine schulorganisatorische Entscheidung nach § 87 Absatz 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG). Diese ergeht in Form einer Rechtsverordnung durch Beschluss der Deputation und wird alljährlich im Frühjahr mit den im HmbSG genannten Gremien und den betroffenen Bezirken abgestimmt und tritt dann am 1. August des Jahres in Kraft. b. Wann wurde in der zuständigen Fachbehörde das erste Mal über eine Schließung diskutiert? Drucksache 21/2007 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wann wurde der Präses der Fachbehörde erstmals mit konkreten Plänen über eine Schließung befasst? Wann wurde durch wen in der Behörde entschieden? In dem Schulentwicklungsplan von 2012 wird auf Seite 107 und Seite 110 darauf hingewiesen , dass die Räume aufgrund der geringen Schülerzahl nicht adäquat genutzt werden können. Am 1. Juni 2015 wurden in einem Termin mit der Behördenleitung mögliche Raumoptimierungen erörtert. Im Übrigen siehe Drs. 21/1817. d. Wann wurde der Schulausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft und wann die Bezirksversammlung Wandsbek hierüber informiert? Falls nicht geschehen, wer hat aus welchen Gründen darüber entschieden , dass dies nicht erforderlich sei? An Rechtsverordnungen des Senates wirkt die Bürgerschaft nicht mit, siehe Artikel 53 Hamburgische Verfassung. Zur Beteiligung des Bezirkes siehe Antworten zu 3. b. bis 3. e. 2. Auf die Frage 2. der Drs. 21/1817 verweigert der Senat die Auskunft. Er behauptet, er würde grundsätzlich nicht zu Meinungsäußerungen einzelner Personen Stellung nehmen. a. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verweigerung der Aussage ? Artikel 25 Hamburgische Verfassung (HV) begrenzt die Antwortpflicht des Senates auf solche Gegenstände, die in seinem Einflussbereich liegen oder die Gegenstand seiner Planungen und Meinungsbildung sind, soweit einer Antwort nicht ausnahmsweise Gründe entgegenstehen (siehe Klaus David, Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Kommentar, 2. neubearbeitete Auflage, 2004, Seite 423, Ziffer 60). In Bezug auf Äußerungen Dritter zu Verwaltungsvorgängen, wie hier, steht dem Senat ein weiter Ermessenspielraum zu, siehe Hamburgisches Verfassungsgericht vom 21.12.2010, Ziffer II, 1 b) aa). b. Ist es zutreffend, dass der Präses der zuständigen Fachbehörde vor dem 23.09.2015 mit der schulpolitischen Sprecherin der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion über Pläne zur Schließung des Schulstandortes Lienaustraße gesprochen hat? Im Rahmen des regelmäßigen Austausches über schulpolitische Themen zwischen der schulpolitischen Sprecherin der Bürgerschaftsfraktion DIE GRÜNEN und dem Präses der zuständigen Behörde wurde über Pläne zur Schließung des Schulstandortes Lienaustraße gesprochen. c. Welchen Inhalt hatten diese Gespräche, worauf wurde sich dabei verständigt? Die Inhalte von Gesprächen des Präses einer Fachbehörde mit Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft unterliegen dem Vertrauensschutz. In einer parlamentarischen Demokratie ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Regierungsmitgliedern und Abgeordneten der die Mehrheit stellenden Fraktionen notwendig, um das Regierungshandeln zu gewährleisten. d. Hat der Präses vor dem 23.09.2015 behördenintern, extern oder gegenüber Mitgliedern der Hamburger Bürgerschaft die Position vertreten, der Standort sei aufzugeben? Wenn nicht, welche Position hat er dazu vertreten? Nein. Der Präses der zuständigen Behörde hat in seinen Gesprächen zum Standort Lienaustraße vor dem 23. September 2015 keine Position vertreten, sondern vielmehr die Argumente, die für und gegen eine Schließung des Standortes sprachen, erörtert. 3. Die Antwort des Senats auf Frage 3. der Drs. 21/1817 führt ebenfalls zu weiteren Nachfragen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2007 3 a. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verweigerung der Aussage ? Die Aussage wurde nicht verweigert. Die in der Frage genannten Personen und Institutionen , die informiert wurden, wurden benannt. b. Wie wurde der Bezirksamtsleiter konkret informiert und durch wen geschah das? Der Staatsrat der zuständigen Behörde hat den Leiter des Bezirksamts Wandsbek informiert. c. Wann wurde die Bezirksversammlung Wandsbek informiert? Falls nicht geschehen, warum nicht? d. Welche Verpflichtungen ergeben sich aus §28 BezVG für den Senat und die Fachbehörden hinsichtlich der Aufgabe von (Teil-) Standorten? Ist der Senat diesen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen? Falls ja, warum? Falls nein, warum nicht? e. Ist es zutreffend, dass die zuständige Fachbehörde den zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung nicht informiert hat? Wenn ja, warum nicht? Hat dieser um die Entsendung von Referenten oder weitere Informationen gebeten? Wenn ja, wie wurde mit diesem Informationsbedürfnis umgegangen ? Der Senat wird seine Pflichten gegenüber dem Bezirk erfüllen, siehe Antwort zu 1. a. Der Bezirk Wandsbek wird im Frühjahr 2016 beteiligt werden. Mit der bezirklichen Drs. 20-1435.1 hat die Bezirksversammlung Wandsbek um Entsendung eines Referenten gebeten. Diese wurde mit Stellungnahme vom 13. August 2015 seitens der zuständigen Behörde nach Terminabsprache in Aussicht gestellt. Mit genannter Stellungnahme ist auch ein umfangreicher Fragenkatalog der Bezirksversammlung beantwortet worden. Am 16. Oktober 2015 wurde die bezirkliche Drs. 20-1819 übersandt, in der die Bezirksversammlung Wandsbek die zuständige Behörde um Durchführung eines Anhörungsverfahrens nach § 28 BezVG und Entsendung einer/s Referenten/in den zuständigen Fachausschuss bittet. Mit E-Mail vom 26. Oktober 2015 hat die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek um Entsendung eines Referenten in den zuständigen Ausschuss gebeten. Die zuständige Behörde wird innerhalb der ihr zur Verfügung stehenden Frist Antworten übermitteln. f. Warum wurden die betroffenen Eltern vor dem 23.09.2015 nicht informiert? g. Wann wurde die Schulleitung der Schule Karlshöhe über eine Möglichkeit der Schließung und wann über die Entscheidung informiert? Wann wurden die Gremien der Schule darüber informiert? Falls solche Informationen nicht erfolgt sind, wer hat wann mit welcher Begründung darüber entschieden? Am 27. März 2015 hat der Präses der zuständigen Behörde bei einem Besuch der Schule der Schulleitung und dem Elternrat deutlich gemacht, dass es keine Bestandsgarantie für die Folgejahre nach 2015/2016 gäbe. h. Wann wurde der Landeselternausschuss informiert? Falls solche Informationen nicht erfolgt sind, wer hat wann mit welcher Begründung darüber entschieden? Drucksache 21/2007 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 i. Wann wurde der Bezirkselternausschuss informiert? Falls solche Informationen nicht erfolgt sind, wer hat wann mit welcher Begründung darüber entschieden? Eine Einbeziehung der Elternvertretungen nach den §§ 26 fortfolgende Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) erfolgt bei schulorganisatorischen Entscheidungen nicht, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen und diese Vertreter kein schulpolitisches Mandat haben. Die Interessen der Eltern und der Schülerinnen und Schüler werden vielmehr über die Kreisschülerräte, Kreiselternräte und die Schülerund Elternkammer nach den §§ 67 Absatz 4, 75 Absatz 4 und 79 HmbSG in das Verfahren eingebracht. j. Wann wurde die Fraktion der SPD in der Hamburgischen Bürgerschaft informiert? Falls solche Informationen nicht erfolgt sind, wer hat wann mit welcher Begründung darüber entschieden? k. Wann wurde die GRÜNEN Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft informiert? Falls solche Informationen nicht erfolgt sind, wer hat wann mit welcher Begründung darüber entschieden? Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die Bürgerschaftsfraktion Die GRÜNEN wurden nicht informiert, im Übrigen siehe Antwort zu 1. d. 4. Auf die Frage 4. in der Drs. 21/1817 erklärt der Senat, er hätte Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und sie bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt. a. Welche Stellungnahmen hat die Behörde dazu konkret zur Kenntnis genommen? (Bitte mit Quelle und Inhalt angeben.) b. Mit welchen Argumenten wurde sich in diesen Stellungnahmen für den Erhalt des Standortes ausgesprochen? c. Warum sind diese Argumente in der Abwägung aller Aspekte nicht berücksichtigt worden? Welche Argumente wurden aus welchem Grund verworfen oder nicht berücksichtigt? (Bitte zu jedem Argument ausführlich erläutern.) Berücksichtigt wurden die in der bezirklichen Drs. 20-1435.1 aufgeführten Aspekte, der Fragenkatalog an die Amtsleitung der zuständigen Behörde vom 8. Mai 2015 sowie die während des Besuchs des Präses am 27. März sowie während des Besuchs des Amtsleiters am 21. Mai mündlich vorgebrachten Argumente. Es handelt sich dabei um folgende Kernargumente: Die Schülerzahlen würden aufgrund der umliegenden Bauvorhaben steigen. Die Auslastung der umliegenden Standorte sei erreicht. Die Schulwege würden zu lang. Im Einzugsbereich der Schule Karlshöhe befinden sich gegenwärtig Wohnungsbauvorhaben mit circa 200 Wohnungen im Bau beziehungsweise in Planung. Diese Wohnungsbaumaßnahmen werden zu einem dauerhaften Anstieg der Schülerzahlen um sechs bis acht Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang führen. Dieser Anstieg wird im Rahmen der jährlich schwankenden Organisationsfrequenzen ohne Einrichtung zusätzlicher Klassen zu bewältigen sein. Nach den der Fachbehörde vorliegenden Zahlen der voraussichtlichen Einschulungen ist in den kommenden Jahren auch unter Einbeziehung der Wohnungsneubaumaßnahmen ein gleichbleibendes Niveau der Schülerzahlen zu erwarten. Die planerisch gewünschte und angestrebte Auslastung der Schulstandorte kann ohne den Standort Lienaustraße fortbestehen, da bisher nicht verplante Raumkapazitäten am Standort Thomas-Mann-Straße genutzt werden können. Die Aufgabe des Standortes Lienaustraße führt nicht zu einer Veränderung des Entwicklungsziels des Schulentwicklungsplans 2012. Durch die Aufgabe des Standortes Lienaustraße werden sich für wenige Kinder zwar längere, aber immer noch unter 2 Kilometern liegende Schulwege ergeben. Die für Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2007 5 Grundschulkinder zumutbare Schulweglänge von 2,5 Kilometern wird in keinem Fall überschritten. Zu den Argumenten für die Schließung siehe im Übrigen die Vorbemerkung in der Drs. 20/1817. 5. Die zuständige Behörde führt in ihrer Presseerklärung vom 24.09.2015 aus, dass frei gemachte Schulgebäude anderweitig genutzt werden könnten. Die hierzu an ihn gerichteten Fragen beantwortete der Senat jedoch nicht. Darum: a. Bestehen Pläne zur Errichtung einer Kindertagesstätte am Standort ? b. Besteht nach Ansicht des zuständigen Bezirks oder der Fachbehörde fachlicher Bedarf für die Einrichtung eines Wohnungsbauvorhabens am Standort? Gibt es hierzu konkrete Überlegungen oder Planungen ? Wenn ja, seit wann, durch wen und welcher Art sind diese? (Bitte erläutern.) c. Besteht nach Ansicht des zuständigen Bezirks oder der Fachbehörde fachlicher Bedarf für die Einrichtung einer Jugendeinrichtung am Standort? Gibt es hierzu konkrete Überlegungen oder Planungen? Wenn ja, seit wann, durch wen und welcher Art sind diese? (Bitte erläutern.) d. Stehen im Etat des Bezirks oder der Fachbehörde für die Einrichtung einer solchen Jugendeinrichtung finanzielle Ressourcen bereit? Wenn ja, in welcher Höhe stehen Gelder zur Verfügung, um eine solche Einrichtung verwirklichen zu können? e. Besteht nach Ansicht des zuständigen Bezirks oder der Fachbehörde fachlicher Bedarf für die Einrichtung einer Stadtteil- oder Stadtteilkultureinrichtung am Standort? Gibt es hierzu konkrete Überlegungen oder Planungen? Wenn ja, seit wann, durch wen und welcher Art sind diese? (Bitte erläutern.) f. Stehen im Etat des Bezirks oder der Fachbehörde für die Einrichtung einer solchen Stadtteil- oder Stadtteilkultureinrichtung finanzielle Ressourcen bereit? Wenn ja, in welcher Höhe stehen Gelder zur Verfügung, um eine solche Einrichtung verwirklichen zu können? g. Wenn keine der in 5. a. – f. vorgeschlagenen Nutzungen zutrifft, was spricht gegen die jeweilige Nutzung? (Bitte zu jedem Einzelfall Stellung nehmen.) h. Wenn keine der in 5. a. – f. vorgeschlagenen Nutzungen zutrifft, welche anderweitigen Pläne hat der Senat an diesem Standort? 6. Besteht nach Ansicht des zuständigen Bezirks oder der Fachbehörde fachlicher Bedarf für die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Standort? Gibt es hierzu konkrete Überlegungen oder Planungen? Wenn ja, seit wann, durch wen und welcher Art sind diese? (Bitte erläutern .) a. Stehen im Etat des Bezirks oder der Fachbehörde für die Errichtung einer solchen Flüchtlingsunterkunft finanzielle Ressourcen bereit? Wenn ja, in welcher Höhe stehen Gelder zur Verfügung, um eine solche Einrichtung einrichten zu können? Drucksache 21/2007 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 b. Welcher Investitionsbedarf in das Gebäude besteht, um es in eine Flüchtlingsunterkunft umnutzen zu können? Wie unterscheidet sich der Investitionsbedarf konkret von einer schulischen Nutzung? c. Welche zusätzlichen Investitionen in den Brandschutz sind dafür erforderlich, was kosten diese? Wie wirkt sich der Denkmalschutz an dieser Stelle aus? Wer hätte diese Kosten zu tragen? d. Ist das Gebäude durch Mitarbeiter des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden begutachtet oder besichtigt worden, um die Möglichkeit einer Nutzung als Flüchtlingsunterkunft zu prüfen? Wenn ja, wann und durch wen wurde diese Begutachtung durchgeführt ? Wer ist vorab durch wen hierüber informiert worden? Welche konkreten Ergebnisse liegen dazu vor? (Bitte Dokumentationen beifügen .) Die Planungen der zuständigen Behörden zur Nachnutzung der Lienaustraße sind noch nicht abgeschlossen. 7. Auch die Frage Nummer 6. in der Drs. 21/1817 beantwortete der Senat nicht, er verweist auf die Drs. 21/1056 und 21/1085. Insbesondere die Drs. 21/1085 ist zwar ein gutes Beispiel dafür, wie der Senat mit Anfragen der Opposition umgeht, nur werden die Fragen nicht beantwortet. Darum: a. Warum und auf welcher rechtlichen Grundlage beantwortet der Senat die Frage 6. der Drs. 21/1817 nicht? b. Mit welcher Begründung (zum Beispiel Rechtsgrundlage) verweigert der Senat die Beantwortung hypothetischer Fragen? (Bitte gegebenenfalls mit betreffender gesetzlicher Regelung samt Anwendung im konkreten Sachverhalt.) c. Handelt es sich bei den Fragen nach dem Investitionsbedarf deshalb um hypothetische Fragen, weil der Senat niemals vorhatte, diese Investitionen zu tätigen? Die zuständige Behörde hat Auskunft darüber erteilt, mit welchem Investitionsvolumen zu rechnen wäre, sollte die schulische Nutzung fortgesetzt werden. Wird die schulische Nutzung aufgegeben, sind zunächst durch den Bezirk die baurechtlichen Voraussetzungen für eine andere Nutzung zu schaffen. Abhängig von Art und Ausmaß der neuen Nutzung des Grundstückes kann sodann das Investitionsvolumen durch den neuen Grundstücksnutzer abgeschätzt werden. Der Senat ist zu einer Beantwortung solcher prognostischen Fragen nur dann verpflichtet und in der Lage, wenn es um die erwarteten Ergebnisse eigenen Handelns geht (vergleiche Thüringer Verfassungsgerichtshof vom 19.12.2008 zu den Folgekosten einer Polizeistrukturreform). 8. Mit welchem Investitionsbedarf in das Gebäude wurde seitens der zuständigen Behörde in den letzten 20 Jahren jeweils zum 31.12. des Jahres kalkuliert? (Bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln.) a. Welche Investitionen wurden in den letzten 20 Jahren jeweils vorgenommen ? Bitte nach Jahren, Kosten und Art der Maßnahme aufschlüsseln . b. Falls der Senat in der Kürze der für eine Beantwortung von 8. notwendigen Zeit die Frage nicht beantworten kann, wird um Auskunft gebeten, welchen Zeitraum der Senat überblickt beziehungsweise für die Beantwortung dieser Fragen benötigt. c. Gab es konkrete Pläne, am Schulstandort Berne in verschiedenen Bauabschnitten Maßnahmen umzusetzen? Welche? Wann? Welcher Kostenrahmen wurde erwartet? Siehe Drs. 21/1056, 21/1085 und 21/1845. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2007 7 9. Auch die Frage Nummer 7 in der Drs. 21/1817 beantwortete der Senat nicht. Darum: a. Wie bewertet der Senat die Verpflichtung der Gartenstadt Hamburg die Bausubstanz der Gartenstadt zu erhalten? (Bitte erläutern.) Für die Gartenstadt Berne gelten dieselben gesetzlichen Erhaltungspflichten wie für alle Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer in Hamburg. b. Besteht ein Unterschied zu den Verpflichtungen der öffentlichen Hand? Wenn ja, inwiefern? (Bitte konkret erläutern.) Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gemäß § 1 des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) über die Erhaltungspflicht hinaus allgemein verpflichtet, durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen für den Wert des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit einzutreten. c. Welche Kosten hat die Wohnungsgenossenschaft aus denkmalrechtlichen Verpflichtungen zu tragen? Siehe dazu § 7 Absatz 1 DSchG. d. Welche Mehrkosten ergeben sich für die Stadt aus denkmalschutzrechtlichen Anforderungen für die Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude Lienaustraße? Siehe Drs. 21/1056 und 21/1085. Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an geschützten Gebäuden werden grundsätzlich denkmalgerecht und in Abstimmung mit der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde kalkuliert und ausgeführt. 10. Die Gebäude in der Siedlung Berne sind von Fledermäusen bewohnt. a. Welche Arten halten sich in welcher Populationsgröße in welchen Gebäuden der Siedlung auf? (Bitte die aktuellen Ergebnisdokumentationen der Bestände mit Ortsangabe beifügen.) b. Durch wen und in welchen zeitlichen Abständen finden dahin gehende Zählungen und Bestandsüberprüfungen statt? Für Hamburg werden keine flächendeckenden Erhebungen zu Fledermäusen durchgeführt . Für die Flächen und Gebäude an der Lienaustraße und Umgebung liegen der zuständigen Behörde keine Daten zu Fledermäusen vor. c. Welche natur- oder artenschutzrechtlichen Anforderungen ergeben sich hieraus für betreffende Gebäude, mit nachgewiesenem Fledermausbestand ? (Bitte insbesondere hinsichtlich von Baumaßnahmen erläutern und mit gesetzlicher Regelung angeben.) Der besondere Artenschutz gilt hier genauso wie überall sonst. Nach § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Fledermäuse nicht getötet, erheblich gestört und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht beeinträchtigt werden. Gebäude mit nachgewiesenem Fledermausbestand dürfen nur mit einer Genehmigung der für Naturschutz zuständigen Behörde verändert oder abgerissen werden. d. Wurde die Bausubstanz des Schulstandortes Lienaustraße auf Fledermausvorkommen geprüft? Wenn ja, durch wen und wann wurde diese Überprüfung durchgeführt und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Soweit der für Naturschutz zuständigen Behörde bekannt, wurde das Schulgebäude Lienaustraße bisher nicht auf Fledermausvorkommen geprüft, da kein Bauantrag oder Ähnliches vorliegt, der eine solche Prüfung erforderlich machen würde.