BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20073 21. Wahlperiode 11.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 05.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Untergebrachte Straftäter – Werden sie im Maßregelvollzug nur ruhiggestellt oder vernünftig therapiert (IV)? In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/19753, gibt der Senat an: „(…) Die dargestellten Daten widersprechen dem Eindruck des Fragestellers, dass im Hamburger Maßregelvollzug mehr verwahrt als therapiert werde.“ Dies bietet Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Forensischen Klinik der Asklepios Klinik Nord wie folgt: 1. Gibt es Patienten, die sich seit mehr als 30 Monaten auf der Aufnahmestation befinden? Nein. Falls ja, a. Wie viele und aus welchen Gründen? b. Welche Therapien und Behandlungen erhalten sie dort? Entfällt. 2. Ist sichergestellt, dass den nicht gruppenfähigen Patienten spezielle Angebote wie Ergo-, Sport-, Arbeits- und Bewegungstherapien in Einzelbetreuung unterbreitet werden? Ja. a. Wie häufig und auf welche Weise werden die Angebote diesen Patienten unterbreitet, um sie zu motivieren, an ihrer Therapie mitzuwirken ? Die Angebote erfolgen einzelfallbezogen. Maßgeblich dafür ist das jeweilige störungsbezogene Zustandsbild der Patientin beziehungsweise des Patienten. b. Wie häufig wird ihnen die Möglichkeit zum Hofgang angeboten? Allen Patientinnen und Patienten der Hamburger Maßregelvollzugseinrichtung wird grundsätzlich die Möglichkeit zum täglichen Hofgang geboten (siehe auch Drs. 21/19753). Der Entzug oder die Beschränkung des Aufenthalts im Freien kommt lediglich unter engen Voraussetzungen in Betracht, etwa bei Fluchtgefahr, Gefahr für Leib oder Leben der Patientin beziehungsweise des Patienten oder anderer Personen sowie bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder der Sicherheit für die Einrich- Drucksache 21/20073 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tung (vergleiche § 20 Absatz 2 HmbMVollzG, Europäische Strafvollzugsgrundsätze – die Empfehlung des Europarates1, „Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen “ der Vereinten Nationen2). 3. Wie häufig wird die Behandlungs- und Eingliederungsplanung aktualisiert ? Gemäß der Vorgabe von § 9 Absatz 3 HmbMVollzG und in entsprechender Praxis der Maßregelvollzugseinrichtung variiert der Zeitraum der jeweiligen Überprüfungen innerhalb der Höchstfrist von maximal sechs Monaten. 4. Wie viele erwachsene Maßregelvollzugpatienten aus Hamburg wurden seit dem Jahr 2015 in Kliniken mit forensischen Abteilungen aus jeweils welchen Gründen außerhalb Hamburgs untergebracht? Anzahl Hamburger Patientinnen und Patienten (Fälle) in auswärtigen Maßregelvollzugseinrichtungen : Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Patientinnen/ Patienten 5 6 4 4 4 2 Im nachgefragten Zeitraum waren insgesamt sieben Patientinnen beziehungsweise Patienten (Personen) in auswärtigen Maßregelvollzugseinrichtungen untergebracht. Die Gründe für eine Unterbringung außerhalb Hamburgs sind unterschiedlich (unter anderem gerichtliche Zuständigkeit, therapeutische und/oder familiäre Gründe). 5. Ist es richtig, dass es Patienten gibt, die auf einer Matratze auf dem Boden schlafen müssen? Sofern dieses in temporären Ausnahmesituationen aus Gründen akuter (Eigen-)- Gefährdung der untergebrachten Person indiziert ist, kommt dies im Einzelfall vor. 6. Mit welchen Sitzmöbeln sind die Zimmer der Patienten ausgestattet? Die Patientenzimmer sind unterschiedlich mit Sitzmöbeln ausgestattet, entsprechend dem jeweiligen Erfordernis der Sicherung des Zwecks der Unterbringung. Im Übrigen siehe Drs. 21/19753. 7. Unter welcher Voraussetzung werden Anträge auf Sonderbesuche zusätzlich und außerhalb der Besuchszeiten genehmigt? Zusätzliche Sonderbesuche außerhalb der Besuchszeiten können genehmigt werden, sofern der Zweck der Unterbringung oder die Sicherheit oder das geordnete Zusammenleben in der Vollzugseinrichtung nicht gefährdet werden. 8. Gibt es eine Kirche beziehungsweise einen Kirchenraum auf dem Gelände des Maßregelvollzuges? Gottesdienste werden in dafür geeigneten Räumen und Bereichen der Maßregelvollzugseinrichtung angeboten und durchgeführt. Einen gesonderten Kirchenraum gibt es nicht. 1 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/ StudienUntersuchungenFachbuecher/Freiheitsentzug_Empfehlung_des_Europarates_ europaeische_Strafvollzugsgrundsaetze2006.html;jsessionid= 909D08AD9676A3C7F0018B3658A8C561.1_cid289. 2 https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/gefangene.pdf.