BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20075 21. Wahlperiode 11.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Ewald Aukes und Christel Nicolaysen (FDP) vom 05.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Wie soll Barrierefreiheit an der Haltestelle U Sengelmannstraße hergestellt werden? Der Durchgang an der U-Bahn-Haltestelle Sengelmannstraße ist einer der wenigen Verbindungswege zwischen der City Nord und Alsterdorf. Ansonsten sind beide Stadtteile durch die Trasse der U1 zwischen Sengelmannstraße und Hindenburgstraße voneinander getrennt. Der nördliche Zugang zur Haltestelle U Sengelmannstraße erfolgt über eine Rampe am Maiglöckchenstieg zum Rotbuchenstieg und weist eine Steigung von mehr als 8 Prozent auf. Damit ist er für Behinderte, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen zu steil und damit quasi nicht zu benutzen. Dies ist umso verwunderlicher, als dass die Haltestelle offiziell als „barrierefrei“ gilt und etwa die Wegweisung des HVV zum Bahnhof U Sengelmannstraße vom Alsterdorfer Markt über die Sengelmannstraße in den Heilholtkamp und dann in den Maiglöckchenstieg zum Bahnhof führt. Eine entsprechende Umgestaltung würde die Barrierefreiheit der Haltestellen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis sicherstellen und den Bewohnern in der Gartenstadt in Alsterdorf nützen. Ebenfalls würde die Evangelische Stiftung Alsterdorf (ESA) von dieser Lösung Vorteile haben, weil der Weg zur Stiftung und zu Pflegeeinrichtungen verkürzt wird. Die U-Bahn-Haltestelle Sengelmannstraße wird im Zuge des Baus der U5 demnächst abgerissen und umfassend zu einer Umsteigehaltestelle zwischen der U1 und U5 umgebaut. Dies böte die Chance, im Zuge der Umbaumaßnahmen endlich auch einen barrierefreien Zugang des nördlichen Ausgangs der Haltestelle zu ermöglichen. Aufgrund der komplexen Lage vor Ort wurden in der Vergangenheit bereits mehrere Vorschläge einer baulichen Lösung verworfen. Ein weiterer Lösungsvorschlag aus der Anwohnerschaft in Alsterdorf ist, den nördlichen Zugang unter Nutzung eines kleinen Teils eines Anliegergrundstücks zu verbreitern und zur Hälfte mit einer Rampe zu versehen, an dessen Ende ein Fahrstuhl angebaut wird, um das Höhenniveau ausgleichen zu können. Die Bezirksversammlung Nord hat diesen Vorschlag auf Antrag der dortigen FDP-Fraktion aufgegriffen und sich einstimmig dazu entschlossen, die Bezirksverwaltung zu beauftragen, entsprechende Vorschläge zu einer praxisgerechteren Ausgestaltung der Wegführung zu prüfen, mit den Anliegern zu verhandeln, um das für einen Umbau notwendige Gelände zu erhalten, Drucksache 21/20075 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die Kosten zu ermitteln, ob eventuell Beteiligungen des Landes und/oder der HOCHBAHN möglich wären, wenn der Fahrstuhl an/in den U-Bahnhof integriert wird. In der Antwort der Verwaltung an die Bezirksversammlung1 wurden zahlreiche Bedenken aufgeführt, die Lösung umzusetzen, zum Beispiel dass Komplettrodungen von Hecken und Baumfällungen auf den angesprochenen privaten und städtischen Flurstücken erforderlich seien, welche der Baumschutzsatzung unterlägen. Die HOCHBAHN betreue außerdem nur Fahrstühle und Rolltreppen in direkter Zuordnung zur Haltestelle, nicht aber im Umfeld von Haltestellen. An Kosten wurde neben den Kosten für Ersatzpflanzung, Rodungen und Grundstückserwerb eine pauschale Investitionssumme von 2,5 Millionen Euro an Baukosten sowie Unterhaltskosten für einen Fahrstuhl von 60 000 Euro genannt. Genauere Aufschlüsselungen unterblieben. Außerdem scheint es erhebliche Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Bezirk, Freier und Hansestadt Hamburg und HOCHBAHN zu geben, wer für die Herstellung der Barrierefreiheit in der Praxis zuständig ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit der Schnellbahnhaltestellen – siehe auch Drs. 21/16645 – ist ein wichtiges Ziel des Senats und schreitet dank der Ausbauprogramme der HOCHBAHN zügig voran. Aktuell beträgt der Anteil an barrierefreien U-Bahn-Haltestellen 84 Prozent. Die Haltestelle U Sengelmannstraße erfüllt die Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang. Die HOCHBAHN plant im Auftrag des Senats den Neubau der Linie U5, in dessen Verlauf auch die bestehende Haltestelle Sengelmannstraße angepasst werden muss. Alle U5-Haltestellen sollen aus jeder Schalterhalle barrierefrei erreichbar sein. Dies wird auch an der Sengelmannstraße umgesetzt. Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist als Straßenbaulastträger für den Maiglöckchenstieg (öffentliche Wegefläche) sowie die Zuwegung zur Haltestelle und die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) für den Haltestellenbereich zuständig. In der Drucksache des Bezirksamtes Hamburg-Nord 21-0777 geht es um die Verbesserung der Situation bei der Zuwegung zur Haltestelle auf der nördlich angrenzenden öffentlichen Wegefläche. Die barrierefreie Erreichbarkeit ist über die Zugänge von Süden und Westen sowie innerhalb der Haltestelle gegeben. Aufgrund der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit, konnte nur ein grober Kostenrahmen auf Basis vergleichbarer Projekte unter Berücksichtigung der aktuellen Preisentwicklung genannt werden. Genauere Kostenangaben bedürfen der Beauftragung eines Ingenieurbüros oder des zuständigen Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), wofür erst Mittel durch die bezirklichen Gremien bereitgestellt werden müssen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der HOCHBAHN wie folgt: 1. Wie kommen Behörden und Bezirksamt auf Kosten von 2 500 000 Euro und wie setzt sich diese Summe zusammen? (Bitte Einzelpositionen nennen.) Die Baukosten für Aufzug (inklusive konstruktive Baumaßnahmen und Versorgung) betragen circa 500 000 Euro und die Baukosten für Rampe, Stützwände, Wegekörper circa 2 Millionen Euro. Nicht berücksichtigt sind Kosten (inklusive Kostenvarianz) für Planung und Honorar des LSBG. 2. Wie schlüsselt sich der angenommene Wartungsbedarf von jährlich 60 000 Euro auf? 1 Drucksache der Bezirksversammlung Nord 21-0777; Barrierefreien nördlichen Zugang in den U-Bahnhof Sengelmannstraße erstellen Stellungnahme des Bezirksamtes. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20075 3 Fixe Unterhaltskosten/TÜV: circa 15 000 Euro/Jahr Geschätzte Kosten Vandalismus*: circa 30 000 Euro/Jahr Externe Betreuung: circa 10 000 Euro/Jahr Energiekosten: circa 5 000 Euro/Jahr * Diese sind aufgrund fehlende Überwachung höher anzusetzen als bei Bahnhöfen. 3. In welcher Form hat das Bezirksamt zur Kostenreduzierung einen Grundstückstausch erwogen, mit der Teilfläche von 205 m2 des städtischen Flurstücks 1370, das der Eigentümer vom Rotbuchenstieg 50/50 a seit Jahrzehnten von der Stadt gepachtet hat? Es gibt derzeit noch keinen Planungsauftrag beziehungsweise kostenpflichtigen Auftrag an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, der eine Grundlage für weiter gehende Überlegungen schafft. 4. In welcher Form ist geprüft worden, ob das Sichtschutzgrün nach Osten verpflanzt werden kann? Dies kann abschließend erst durch einen Fachgutachter geklärt werden. 5. Wurden verschiedene Angebote zum Vergleich eingeholt? Siehe Antwort zu 3. und Vorbemerkung. 6. Ist bekannt, dass die HOCHBAHN im Zuge des U5-Projekts auf dem städtischen Flurstück 1370 sämtliche Bäume fällen und bauzeitlich eine befestigte Lkw-Zufahrt errichten will und somit ein Naturersatz von der HOCHBAHN zu leisten wäre? Es konnte jedoch noch keine Detailplanung durchgeführt werden. Zudem ist das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. 7. In welcher rechtlichen Verpflichtung sehen sich der Senat, die Verwaltung und die HOCHBAHN, dass an der Haltestelle U Sengelmannstraße bauliche Änderungen vorgenommen werden, um die Barrierefreiheit auch in der Praxis sicherzustellen? (Antwort bitte begründen.) 8. Welche Maßnahmen wird der Senat ergreifen, um die Zugänglichkeit der U-Bahn-Station auch von Norden sicherzustellen für die Bewohner der Alsterdorfer Gartenstadt, den Behinderten der ESA, den Besuchern des Krankenhauses sowie den Familien mit Kleinkindern, die mit Kinderwagen oder Kinderkarre befördert werden müssen? Wenn keine Maßnahmen geplant sind: warum? Alle vorhandenen und vorgesehenen U-Bahn-Anlagen sind und werden innerhalb der U-Bahn-Haltestelle bis zur öffentlichen Wegefläche barrierefrei ausgestaltet. Die HOCHBAHN erfüllt damit ihre rechtlichen Verpflichtungen. Die Anordnung der Gestaltung der öffentlichen Wegeflächen (einschließlich gegebenenfalls Anordnung von Aufzügen) obliegt den jeweils zuständigen Straßenbaulastträgern . Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist als Straßenbaulastträger für die Barrierefreiheit der bezirklichen Straßenverkehrsflächen verantwortlich, soweit dies topografisch realisierbar ist. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die HOCHBAHN zur Sicherstellung der Barrierefreiheit anzuweisen, den nördlichen Zugang zum zukünftigen Umsteigebahnhof U1/U5 mit einem Außenfahrstuhl zu versehen , um das Straßenniveau der Gartenstadt Alsterdorf barrierefrei erreichbar zu machen? Die Haltestelle Sengelmannstraße ist derzeit mit einen Schrägaufzug barrierefrei erreichbar. Dieser Aufzug wird im Zuge des U5-Projektes gegen einen neuen Aufzug mit vergrößerter Kabine ersetzt. Im Zuge des U5-Projektes wird zudem ein zweiter Bahnsteig in Betrieb genommen, der ebenfalls über einen neuen Aufzug barrierefrei erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang wird geprüft, inwieweit Verbesserungen für den nördlichen Zugang erreicht werden können.