BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20076 21. Wahlperiode 11.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 05.02.20 und Antwort des Senats Betr.: BonusTicket für Azubis: Großes Ding oder Mogelpackung? Am 5. Februar verkündete der Senat, rechtzeitig vor der Wahl, seine Pläne für ein Azubi-Bonus-Ticket. Zur Verkündung der Wohltaten wurden zwei Senatoren und führende Mitglieder von Handels- und Handwerkskammer aufgeboten. Bei genauerem Hinsehen erhalten jedoch nicht alle Auszubildenden das neue, vergünstigte Ticket. So schreibt der HVV in seinem Flyer zum Ticket1: „Der Auszubildende fragt seinen Arbeitgeber, ob er einen Zuschuss für das BonusTicket für Azubis gewährt.“ Somit hängt der Bezug des Tickets bei betrieblichen Ausbildungen an der Zahlungsbereitschaft des Arbeitgebers. Ich frage den Senat: Das BonusTicket für Azubis ist ein neues preisgünstiges Fahrkartenangebot des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) für Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz in Hamburg haben. Es gilt ab dem 1. August 2020 im gesamten HVV-Tarifbereich und kostet die Auszubildenden nur 30 Euro monatlich. Es wird ausgegeben, wenn sich der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, einen Eigenanteil von 20 Euro monatlich zu finanzieren . Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) unterstützt jedes Ticket ebenfalls mit einer Zahlung von 20 Euro im Monat. Bislang zahlten Auszubildende für ein gleichwertiges Ticket je nach Tarifbereich bis zu 165 Euro im Monat. Mit dem neuen Angebot hebt der Senat die besondere Bedeutung der Berufsausbildung hervor, indem nun auch Auszubildende unter vergleichbar günstigen Bedingungen den öffentlichen Nahverkehr nutzen können wie Studierende mit dem Semesterticket. Das BonusTicket für Azubis soll zugleich ein deutlicher Anreiz für Auszubildende sein, kostengünstig und klimafreundlich mehr Busse und Bahnen zu nutzen. Zu den wichtigsten verbindlichen Grundlagen der dualen Berufsausbildung gehört die geteilte, gemeinsame Verantwortung von Staat und Wirtschaft für die hohe Qualität der Berufsausbildung in Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben. Vor diesem Hintergrund haben die Kammern und die für Verkehr und Bildung zuständigen Behörden eine geteilte Verantwortung bei der Finanzierung der BonusTickets für Auszubildende in der dualen Ausbildung vereinbart. Ausbildungsbetriebe können sich durch ihre Unterstützung des neuen BonusTickets für Azubis aktiv als attraktive Ausbildungsbetriebe positionieren und gemeinsam mit der FHH Anreize für den Ausbildungsstandort Hamburg schaffen. Neben Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung können auch Auszubildende in der schulischen Ausbildung das neue Abonnement bestellen. Außerdem zählen Teilnehmende der Freiwilligendienste, Auszubildende im öffentlichen Dienst sowie 1 https://www.hvv.de/resource/blob/41048/1059ecfa49458554797e2df3bde4a68e/hvvbonusticket -fuer-azubis-flyer-data.pdf. Drucksache 21/20076 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auszubildende nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) zu den Berechtigten. Insgesamt kann das BonusTicket für Azubis für rund 54 200 Auszubildende angeboten werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. Welche verbindlichen Zusicherungen haben Handwerks- und Handelskammer gegeben, dass der Arbeitgeber-/-innenzuschuss von allen ihren Mitgliedern gezahlt wird? Die Initiative zur Schaffung eines vergünstigten Tickets im Abonnement für Auszubildende ging auch von den Kammern aus. Die Kammern haben zugesichert, dass sie in ihren Mitgliedsbetrieben mit Beginn der Öffentlichkeitsarbeit ab dem 5. Februar 2020 für das BonusTicket für Azubis werben werden. Darüber hinaus zahlen bereits jetzt viele Betriebe ihren Auszubildenden Fahrkostenzuschüsse. Für 13 400 Azubis wird von den Betrieben derzeit ein Arbeitgeberzuschuss von 14,52 Euro im Großkundenabonnement gewährt. 2. In welchen Branchen bestehen nach Kenntnis des Senats Tarifverträge, die einen Zuschuss zu den Fahrtkosten für Auszubildende in Höhe von mindestens 20 Euro im Monat regeln? Die Tarifverträge für die Auszubildenden des Landes Hamburg sind - der Tarifvertrag (TV) für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz, - der TV für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen, - der TV für Auszubildende der Länder in Gesundheitsberufen und - der TV über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder. Sie enthalten keine Regelungen über einen Fahrtkostenzuschuss der genannten Art. Bei den von der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.V. organisierten Unternehmen besteht ein Tarifvertrag, der einen Zuschuss zu den Fahrtkosten für Auszubildende in Höhe von mindestens 20 Euro im Monat regelt, nur in der Branche Wertstoffeinsammlung . Im Übrigen werden die Regelungsinhalte von Tarifverträgen nicht statistisch erfasst. Für die Beantwortung müssten etwa 4 000 Tarifverträge händisch ausgewertet werden , was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 3. Besteht eine Mindestabnahme von BonusTickets für Azubis je Betrieb? Nein. 4. Wird der städtische Zuschuss von 20 Euro auch gewährt, wenn der Ausbildungsbetrieb keinen Zuschuss zum Azubi-Ticket leistet? Der Grundgedanke des BonusTickets ist eine gemeinsame Unterstützung und Umsetzung des BonusTickets, um die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu steigern und zu sichern. Im Falle einer schulischen Ausbildung übernimmt die FHH auch den Arbeitgeberanteil.