BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20078 21. Wahlperiode 11.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 05.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge im Hamburger Grindelviertel: Falschberichterstattung des NDR durch Auslassung und suggestive Kommentierung Der NDR berichtete am 28.01.2020 in der Sendung Hamburg-Journal über den geplanten Wiederaufbau der Bornplatzsynagoge im Hamburger Grindelviertel . Im Video-Report fällt dabei der folgende Satz: „Gemeinsam vor Ort haben sich die Vorsitzenden aller Bürgerschaftsfraktionen mit Ausnahme der AfD heute für einen Wiederaufbau der Synagoge ausgesprochen.“ Der Report, wie auch der dazugehörige Bericht auf der Homepage des NDR1, unterschlagen die relevante Information, dass es sich um ein interfraktionelles Anliegen handelt, welches unter Ausgrenzung und Nichtkenntnis der AfD- Bürgerschaftsfraktion zustande kam. Die AfD-Bürgerschaftsfraktion hat von dem gemeinsamen Antrag der anderen Fraktionen am Vormittag des 28.01.2020 aus den Lokalmedien erfahren und unverzüglich eine Pressemitteilung – auch an den NDR – zur Ausgrenzungsproblematik versandt und gleichzeitig dargelegt, dass die AfD-Fraktion in der Sache ebenfalls für den Wiederaufbau der Synagoge ist – was sie auch schon in den Wochen zuvor öffentlich kommuniziert hatte. Der Bericht des NDR ist somit tendenziell dazu geeignet, der AfD-Bürgerschaftsfraktion eine antisemitische Positionierung in dieser Sachfrage zu unterstellen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Sämtliche Fragen beziehen sich auf die Programmgestaltung und Berichterstattung des NDR, die von der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit geschützt sind. Diese ist staatsfern ausgestaltet. Der Senat achtet die Rundfunkfreiheit und betreibt keinerlei Programmüberwachung. Gemäß § 29 NDR-Staatsvertrag hat der Intendant dafür Sorge zu tragen, dass das Programm den Anforderungen des NDR-Staatsvertrages entspricht. Der Intendant leitet den NDR. Dabei berät er sich mit seinem Stellvertreter und der für das Landesfunkhaus Hamburg zuständigen Direktorin. Diese Verantwortungszuweisung erfasst auch die vom Fragesteller in Bezug genommene Sendung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Weshalb hat der NDR in seiner Berichterstattung vom 28.1.2020 – trotz klarstellender Pressemitteilung der AfD-Bürgerschaftsfraktion – über den interfraktionellen Antrag der Bürgerschaftsfraktionen von SPD, GRÜNE, CDU, FDP und DIE LINKE 1 https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Parteien-unterstuetzen-Synagogen- Wiederaufbau,synagoge414.html (abgerufen am 29.01.2020). Drucksache 21/20078 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) die Tatsache verschwiegen, dass der Antrag ohne Einbeziehung und Kenntnis der AfD-Bürgerschaftsfraktion zustande kam, und b) durch die Formulierung „mit Ausnahme der AfD (…) für einen Wiederaufbau der Synagoge ausgesprochen“ die vermeintliche Tatsache impliziert, die AfD sei gegen den Wiederaufbau der Synagoge? 2. Hat der NDR in seiner weiteren Berichterstattung über dieses Thema die dargelegte Auslassung und suggestive Kommentierung in der Weise richtiggestellt, dass dem gebührenzahlenden NDR-Konsumenten a) die Tatsache berichtet wird, dass der Antrag ohne Einbeziehung und Kenntnis der AfD-Bürgerschaftsfraktion zustande kam und b) die AfD-Bürgerschaftsfraktion in der Sache sich ebenso wie die anderen Bürgerschaftsfraktionen für den Wiederaufbau der Synagoge positioniert hat? Wenn nein: Wird der NDR diese durch Auslassung und suggestive Kommentierung erfolgte Berichterstattung zukünftig und zeitnah richtigstellen ? Siehe Vorbemerkung.