BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20087 21. Wahlperiode 14.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 06.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Gewalttätiger Übergriff auf ein Mitglied des Studentenparlaments – Zwei Jahre danach, was ist seitdem geschehen? (Nachfrage) Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat in seiner Antwort auf meine eingereichte Schriftliche Kleine Anfrage zu dem Thema „Gewalttätiger Übergriff auf ein Mitglied des Studentenparlaments – Zwei Jahre danach, was ist seitdem geschehen?“ (Drs. 21/19202) trotz ausdrücklicher Bitte, die Fragen einzeln, ausführlich und ohne Verweise auf andere Drucksachen zu beantworten, einen Großteil der Fragen unbeantwortet gelassen. Die Bürgerschaftspräsidentin hat auf meine Beschwerde hin durch das Justitiariat der Bürgerschaftskanzlei festgestellt, dass bei der Beantwortung der Fragen 1. bis 8. der genannten Drucksache seitens des Senats ein Verstoß gegen die Antwortverpflichtung gemäß Artikel 25 HV vorliegt. In einem Schreiben vom 21. Januar 2020 an den Ersten Bürgermeister hat die Bürgerschaftspräsidentin diesen mitsamt einer ausführlichen Begründung daher um eine überarbeitete Antwort zu den Fragen 1. bis 8. gebeten. Bis zum heutigen Tage ist der Senat dieser Bitte nicht nachgekommen. Der Senat muss nach dieser Rüge der Bürgerschaftspräsidenten endlich seiner Antwortverpflichtung gerecht werden und meine Fragen einzeln, ausführlich und ohne Verweise auf andere Drucksachen beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Das entsprechende Schreiben des Präsidenten des Senats ist der Präsidentin der Bürgerschaft am 13. Februar 2020 zugegangen. Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen inhaltsgleich wie folgt: 1. Warum hat die zuständige Wissenschaftssenatorin im Nachgang keinen Kontakt mit dem Opfer der Gewalttat aufgenommen beziehungsweise gab es mittlerweile eine Kontaktaufnahme der Senatorin oder der zuständigen Behörde mit dem Opfer der Gewalttat? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 2. Warum hat die Universitätsleitung im Nachgang keinen Kontakt mit dem Opfer der Gewalttat aufgenommen beziehungsweise gab es mittlerweile eine Kontaktaufnahme der Universitätsleitung mit dem Opfer der Gewalttat ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/20087 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Hat die Wissenschaftsbehörde nach dem Vorfall in der eigenen Öffentlichkeitsarbeit ihre Verurteilung der Vorgänge kommuniziert? Wenn ja, wann, wie und durch welche Person? Wenn nein, warum nicht und ist eine solche Stellungnahme noch geplant? 4. Hat die Universität Hamburg nach dem Vorfall in der eigenen Öffentlichkeitsarbeit ihre Verurteilung der Vorgänge kommuniziert? Wenn ja, wann, wie und durch welche Person? Wenn nein, warum nicht und ist eine solche Stellungnahme noch geplant? Der gewalttätige Übergriff ereignete sich in Räumlichkeiten der Studierendenschaft, die gemäß § 102 Absatz 1 HmbHG eine rechtsfähige Gliedkörperschaft ist und ihre Angelegenheiten selbst wahrnimmt. Die zuständige Behörde wie auch die Leitung der UHH haben erst über Presseberichterstattungen hiervon erfahren. Er ist weder der zuständigen Behörde noch der Leitung der UHH angezeigt worden. Parallel liefen seitdem staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Als nicht unmittelbar betroffene oder verantwortliche Stellen, die wie die Öffentlichkeit lediglich über Presseinformationen verfügten , und im Bewusstsein der laufenden Ermittlungen haben die zuständige Behörde und die Leitung der UHH darauf verzichtet, die Vorgänge ergänzend zu kommentieren . Über die laufenden Ermittlungen war sichergestellt, dass der Betroffene seine Rechte geltend machen konnte, weshalb eine unmittelbare Kontaktaufnahme nicht erforderlich war. Zudem haben die zuständige Behörde und die Leitung der UHH anlässlich der Beantwortung einer entsprechenden Schriftlichen Kleinen Anfrage erklärt: „Die zuständige Behörde und die Leitung der Universität Hamburg verurteilen Gewalt als Mittel der tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Auseinandersetzung.“ (vergleiche Drs. 21/10878). 5. Hat die Wissenschaftsbehörde nach dem Polizeieinsatz auf dem Gelände der Universität eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 6. Hat die Universitätsleitung nach dem Polizeieinsatz auf dem eigenen Gelände eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Untersuchung von Straftaten obliegt den Strafverfolgungsbehörden. 7. Haben Wissenschaftsbehörde und Universitätsleitung mittlerweile einen Austausch über den schockierenden Vorgang geführt? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde und die Leitung der UHH stehen in ständigem Austausch zu allen die Universität betreffenden Themen. Zu dem konkreten Vorfall hat es im Nachgang einen mündlichen Austausch zwischen der Senatorin und dem Präsidenten der UHH gegeben. Zu dem genauen Zeitpunkt lassen sich keine Angaben mehr machen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4. 8. Was wird die Wissenschaftsbehörde zukünftig unternehmen, um Gewalt gegen Studenten an den Hamburger Hochschulen zu unterbinden beziehungsweise was sind die Konsequenzen aus dem Vorfall und den bisherigen polizeilichen Ermittlungen und Erkenntnissen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20087 3 Die zuständige Behörde beobachtet auch die aktuellen Beeinträchtigungen der Wissenschaftsfreiheit mit Sorge. Sie unterstützt die Hochschulen in ihren Bemühungen, den Grundlagen einer akademischen Auseinandersetzung Geltung zu verschaffen. Das entzieht sich allerdings im Wesentlichen den klassischen Instrumenten einer Verwaltung , beispielsweise mit Blick auf gesetzgeberische Regelungen, sondern bezieht sich stärker auf den Umgang mit divergierenden Meinungen. Dazu hat sich die zuständige Behörde im konkreten wie auch in ähnlich gelagerten Fällen eindeutig positioniert.