BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20089 21. Wahlperiode 14.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 06.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Klimakiller-Gas Sulfurylfluorid: Vermeidung und Ersatz In der Drs. 21/19518 beantwortete der Senat unsere Fragen zum Einsatz des äußerst klimaschädlichen Gases Sulfurylfluorid (SO2F2, kurz SF), das als Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt wird. Trotz früher Warnungen wurde die Klimaschädlichkeit von Sulfurylfluorid offensichtlich bisher viel zu wenig beachtet. Im März 2009 veröffentlichte eine Forschungsgruppe um Jens Mühle Daten zu Sulfurylfluorid, aus denen hervorging , dass dieses Begasungsmittel wegen einer langen Lebensdauer in der Atmosphäre von 36 Jahren (etwa zehnmal länger als bis dahin angenommen ) und wegen seines hohen Treibhauspotenzials als bedeutendes Treibhausgas einzustufen ist, falls seine Anwendung zunimmt. Die Forschungsgruppe erklärte, es sei wichtig, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, bevor sich der Einsatz von Sulfurylfluorid verbreiten würde. Die Begasungsindustrie sei groß. Die festgestellten Treibhauseffekt-Risiken dieser Substanz erfordern den Einsatz alternativer Lösungen. Auch in Europa wurde diese Veröffentlichung bekannt gemacht beispielsweise in: „Pestizid als neuer Klimakiller entlarvt“ http://www.klimaretter.info/ index.php?option=com_content&view=article&id=2552, „Un nouveau gaz à effet de serre“ https://www.sciencesetavenir.fr/natureenvironnement /un-nouveau-gaz-a-effet-de-serre_5922. In Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage von MdEP Dan Jørgensen (E-3098/09 am 24.4.2009), zu welchem Zeitpunkt die Kommission voraussichtlich ein vollständiges Verbot einführen könne und welche Hindernisse nach ihrer Auffassung gegenwärtig für ein solches Verbot bestünden, antwortete die EU-Kommission am 15.6.2009, die CO2-eq-Emissionen von Sulfurylfluorid würden immer noch einen vernachlässigbaren Anteil an den weltweiten Treibhausgasemissionen ausmachen. Die EU beabsichtige zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, die Aufnahme von Sulfurylfluorid in ein künftiges Abkommen im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) vorzuschlagen. Die Kommission habe derzeit nicht die Absicht, die Verwendung von Sulfurylfluorid in Biozid- Produkten auslaufen zu lassen oder zu verbieten. Die EU-Kommission habe vielmehr beschlossen, Sulfurylfluorid zur Verwendung in Holzschutzmitteln zuzulassen, und habe einen Richtlinienentwurf ausgearbeitet, der Sulfurylfluorid zur Verwendung in Insektiziden zuließe. Die Richtlinien würden Sulfurylfluorid nur für die gewerbliche Verwendung zulassen und enthielten die Ver- Drucksache 21/20089 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 pflichtung, alle fünf Jahre die Sulfurylfluorid-Konzentrationen in der Luft der abgelegenen Troposphäre zu überwachen und darüber zu berichten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Pflanzenschutzmittel die auf den Markt gebracht werden und angewendet werden dürfen, durchlaufen ein zweistufiges Zulassungsverfahren. Die Zulassung ist europaund bundesweit einheitlich geregelt. Pflanzenschutzmittel werden national durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und im Benehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Julius Kühn-Institut (JKI) zugelassen. Voraussetzung dafür ist ein auf europäischer Ebene genehmigter Wirkstoff. Die Zulassung und die Wirkstoffgenehmigung müssen regelmäßig erneuert werden. Neben den routinemäßigen Neubewertungen kann die EU-Kommission jederzeit auch eine außerplanmäßige Überprüfung eines Wirkstoffs in die Wege leiten, wenn es dafür einen Anlass gibt. Ebenso kann das BVL die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels überprüfen und wenn nötig die Zulassung ändern oder widerrufen. In Deutschland ist gegenwärtig ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Sulfurylfluorid (SF) zugelassen. Das Mittel trägt den Handelsnamen ProFume mit der Zulassungsnummer 025395-00 und ist bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen. Das Mittel ProFume wurde unter der Voraussetzung zugelassen, dass alle fünf Jahre aktualisierte Daten zu Sulfurylfluorid-Konzentrationen in der Troposphäre vorgelegt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. SO2F2 wird unter verschiedenen Handelsnamen wie Vikane, Zythor und ProFume angeboten. Enthalten die vom Senat in Drs. 21/19518 angegebenen jährlichen Einsatzmengen die SO2F2-Mengen aller verschiedenen Produkte? Ja, da die Produkte Vikane und Zythor nicht in Deutschland zugelassen sind. 2. Nach Angaben des Senats wurden im Jahr 2016 in Hamburg 24,48 Tonnen Sulfurylfluorid für Begasungen eingesetzt. Bei einem Zeithorizont von 20 Jahren entspricht dies mit einem GWP-Wert von 6 965 (im Zusammenhang mit der Einhaltung der Klimaschutzziele ist der 20-Jahres-Zeithorizont dem 100-Jahres-Zeithorizont vorzuziehen) bereits 170 000 Tonnen CO2-eq. Aus welchen Gründen ist die zuständige Behörde – ohne direkte und frühzeitige Hinweise der Hafenwirtschaft – nicht auf die große Klimaschädlichkeit des eingesetzten Sulfurylfluorids aufmerksam geworden, sodass erst die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/19518 auf das Problem hinwies? Die bis 2018 eingesetzten Mengen an SF waren noch mit der international getroffenen Einschätzung in Einklang zu bringen, die Verwendung dieses Stoffes nicht in die Berichterstattungen aufzunehmen sowie keine Schritte zur Minderung des Einsatzes zu ergreifen. 3. Was beabsichtigt der Senat zu unternehmen, um die Klimabelastung durch Sulfurylfluorid in Hamburg und darüber hinaus so rasch wie möglich zu senken? 4. Welche Möglichkeiten zum Erreichen eines Moratoriums für den Einsatz von Sulfurylfluorid sieht der Senat? Wie rasch kann ein Moratorium wirksam werden? Welche Auswirkungen für die Hafenwirtschaft sind von einem Moratorium zu erwarten? 5. Wie sind nach Einschätzung des Senats die Aussichten für gesetzliche Verbote in Abhängigkeit von unterschiedlichen Einsatzbereichen und wie ist jeweils die zeitliche Perspektive? Im Rahmen eines intensiven fachlichen Austausches zwischen Bundes- und Landesbehörden ist auf Betreiben Hamburgs die Entwicklung von geeigneten, dem Stand der Technik entsprechenden Abgasreinigungstechniken sowie alternativen Methoden zur Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20089 3 Schädlingsbekämpfung besprochen und eine rechtlich stringentere Ausgestaltung der Anforderungen zur Emissionsminderung von SF diskutiert worden. Für die nächste Sitzung der Umweltministerkonferenz (UMK) wird Hamburg das Thema Begasung mit SF mit folgenden Initiativen zur Beratung anmelden: Freiwilliger Bericht Deutschlands über die CO2-Wirkungen von SF in der Berichterstattung Deutschlands zum Nationalen Inventarbericht zum Deutschen Treibhausgasinventar nach dem Kyoto-Protokoll 2012 beziehungsweise zukünftig nach dem Pariser Abkommen im Annex sonstige Gase, Möglichkeit einer Aufnahme von SF in die Liste der vom IPCC zu berichtenden Stoffe, Verabredung von Schritten, im Einklang mit Bundes- und EU-Recht den Einsatz von SF zu mindern und gegebenenfalls alternative Methoden auch international anerkennen zu lassen. Der Wirkstoff SF ist im Rahmen des Pflanzenschutzrechtes zugelassen, siehe dazu auch Vorbemerkung. Die Entscheidung über ein Verbot kann nur von den dafür zuständigen Behörden, in Deutschland dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), getroffen werden. Eine Einschätzung hierzu kann derzeit nicht gegeben werden. Nach den der zuständigen Behörde vorliegenden Informationen wird die Begasung mit SF bei einer großen Bandbreite von Ladungsarten in Abhängigkeit von Anforderungen angewendet, die die Importländer stellen. Es ist daher davon auszugehen, dass ein Verzicht auf diese Behandlungsmethode ohne äquivalenten technischen Ersatz sich auf das Umschlagsgeschehen im Hamburger Hafen auswirken wird. Es lässt sich allerdings nicht quantifizieren, in welchem Umfang diese Wirkung eintreten würde. 6. Was ist über das Verhältnis der Einsatzmengen von Sulfurylfluorid bei der Begasung von Hafencontainern, bei Schiffsbegasungen, bei Stammholz und Holzprodukten und bei der Begasung von Gebäuden und Lebensmittelvorräten bekannt? Das Verhältnis der SF-Einsatzmengen für die unterschiedlichen Begasungszwecke ist nicht konstant. Entsprechend den bei der zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) eingegangenen Begasungsanzeigen gingen 2019 über 95 Prozent des in Hamburg für Begasungen eingesetzten SF in die Containerbegasung , wohingegen keine Schiffs- oder Gebäudebegasungen mit SF stattfanden. Nach den der BGV vorliegenden Informationen erfolgten 2019 in Hamburg keine Begasungen von Lebensmitteln mit SF, die weit überwiegende Menge an SF wurde zur Stammholzbegasung in Containern eingesetzt. In früheren Jahren gab es vereinzelt auch Begasungen von Gebäuden sowie von Lebensmitteln. 7. Wird Sulfurylfluorid in Hamburg hergestellt? Wenn ja: von wem und in welchen jährlichen Erzeugungsmengen? Nein. 8. Nach Angaben des Senats wenden derzeit in Hamburg sechs Fachfirmen als Dienstleister Sulfurylfluorid für Begasungen an. In einer australischen Liste von Firmen, die eine der zulässigen Behandlungsoptionen anbieten, finden sich drei Firmen in Hamburg, die eine Behandlung mit Sulfurylfluorid anbieten, aber keine Firma, die eine Wärmebehandlung anbietet (https://www.agriculture.gov.au/import/before/brownmarmorated -stink-bugs/offshore-bmsb-treatment-providers-scheme). Welche Firmen in und um Hamburg bieten eine Wärmebehandlung als Alternative zur Begasung an? Von Australien ist derzeit die auch in Hamburg tätige Firma S&A Service und Anwendungstechnik GmbH/Westerholz für die Hitzebehandlung zugelassen. Diese Firma bietet die Hitzebehandlung in stationärer Form auf dem Firmengelände in Niedersachsen oder in mobiler Form bei Kunden vor Ort an. Drucksache 21/20089 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Darüber hinaus sind folgende Firmen im Umkreis von Hamburg von Australien für Hitzebehandlungen zugelassen: Gustav Wilms oHG, Bad Essen; Atlantik Hafenbetriebe Geuther & Schnitger GmbH & Co. KG, Bremerhaven; protectis Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung, Hygieneund Umweltmanagement mbH, Bremen; Ilim Nordic Timber GmbH & Co. KG, Wismar sowie BLG AutoTerminal Bremerhaven GmbH & Co. KG, Bremerhaven. Inwieweit von diesen Firmen auch Hitzebehandlungen in Hamburg angeboten werden, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. 9. Die Kosten für Containerbegasungen mit SF sollen bei etwa 250 Euro liegen. Wie hoch sind die entsprechenden Kosten für eine Wärmebehandlung von Containern? Für eine Sulfurylfluorid-Behandlung eines Australien-Containers auf dem Firmengelände berechnet die Firma S&A in Westerholz/Scheeßel 500 Euro. Darin sind auch alle logistischen Zusatzleistungen enthalten, gegebenenfalls auch das Aufheizen auf die von Australien geforderte Mindesttemperatur. Für die Heißluftbehandlung eines Containers nach australischen Vorgaben werden von S&A durchschnittlich 2 000 Euro berechnet. Bei Waren, die sehr viel Wärme aufnehmen (zum Beispiel Metallerzeugnisse ) können die Kosten auch höher liegen. Für die Hitzebehandlung von Stammholz liegen keine Angaben vor, da nur SF-Begasungen durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten deutlich über der Hitzebehandlung eines Australien-Containers liegen, da die Temperaturanforderungen Chinas für Stammholzbehandlungen deutlich über den australischen Anforderungen zur Baumwanzenbehandlung liegen. 10. Australien gibt drei zulässige Behandlungsoptionen an, Wärme, Methylbromid und Sulfurylfluorid. Methylbromid scheidet aus, da es durch das Montreal-Protokoll seit 2010 verboten ist. Für welche Waren, Stückgüter oder Container kommt eine Wärmebehandlung oder eine andere Ersatzart nicht infrage? Was sind jeweils im Einzelnen die Gründe hierfür? Eine Wärmbehandlung kommt für Waren nicht infrage, die entweder gegen hohe Temperaturen anfällig sind oder bei denen Entzündungs- oder Explosionsgefahr besteht. Im Falle der von Australien geregelten „Hochrisikowaren“ sind dies vor allem Sprengstoffe, Pyrotechnik, Waffen und Munition. Aber auch bei anderen Warenarten können bei der Hitzebehandlung trotz der vergleichsweise niedrigen Temperaturanforderungen (50 Grad Celsius über 20 Minuten) Schäden an der gesamten Ware oder einzelnen Teilen entstehen, da insbesondere im Einleitungsbereich der Heißluft die Temperatur deutlich über 50 Grad Celsius liegt. Aus diesem Grunde sind bestimmte Waren nicht uneingeschränkt für die Hitzebehandlung geeignet wie zum Beispiel Kork, Teppiche, elektrische Geräte oder Fahrzeuge. Insbesondere bei mit unterschiedlichen Waren beladenen Sammelgutcontainern kommt eine Hitzebehandlung häufig nicht infrage, wenn einzelne Waren temperaturanfällig sind. 11. Nach http://npic.orst.edu/factsheets/sfgen.html wird Sulfurylfluorid in Wasser mit Halbwertszeiten von etwa zehn Minuten bis zu drei Tagen zersetzt. Warum wird Sulfurylfluorid nicht aus begasten Containern in Wasser oder andere Chemikalien geleitet, statt das Gas in die Umgebungsluft freizusetzen? Aktuell ist dem Senat kein entsprechendes Verfahren bekannt, das dem Stand der Technik entspricht und kurzfristig einsetzbar wäre. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 5. 12. Stimmt der Senat mit der in der „Hamburger Morgenpost“ am 15.1.2020 zitierten Feststellung des Hauptgeschäftsführers des Unternehmensverbands Hafen Hamburg, Norman Zurke, überein, dass ein Verbot von Sulfurylfluorid zur Folge hätte, dass keinerlei Güter mehr in Länder exportiert werden könnten, die eine Behandlung gegen Schädlinge verpflichtend vorschreiben, da es zurzeit keine Alternativen dazu gebe? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20089 5 Wenn nein, aus welchen Gründen? Wie bereits in Drs. 21/19518 dargestellt, gibt es derzeit hauptsächlich seitens der Exportzielländer China, Australien und Neuseeland Behandlungsanforderungen für bestimmte Warenarten, wobei diese nicht ausdrücklich die Behandlung mit SF vorschreiben , sondern auch andere Verfahren zulassen. Ein Export wäre grundsätzlich nur für solche Waren nicht möglich, bei denen aufgrund ihrer technischen Eigenschaften eine Hitzebehandlung nicht geeignet ist, siehe dazu auch Antwort zu 10. Eine Einschränkung besteht allerdings im Falle des Stammholzexportes nach China, da die alternativen Verfahren Hitze- und Unterwasserbehandlung derzeit noch nicht geeignet sind, um die großen Mengen an Stammholz in einem überschaubaren Zeitraum behandeln zu können. Die vorhandenen Hitzekammern werden im Wesentlichen zur Hitzebehandlung und Trocknung von Verpackungs- und Bauholz genutzt. Im Falle der Unterwasserbehandlung müssten zunächst in ausreichendem Maße geeignete Gewässer zur Verfügung stehen, entsprechende Genehmigungen vorliegen und es müsste logistisch mit der langen Behandlungsdauer von gut drei Monaten umgegangen werden. 13. Was beabsichtigt der Senat zu unternehmen, um weitere, bisher ebenfalls übersehene Klimabelastungen durch langlebige Spurengase mit hohen Treibhausgaspotenzial-Werten aufzufinden? Der Senat steht zu der Thematik CO2-Auswirkungen weiterer Treibhausgase mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Austausch . 14. Die Behandlung von Seeverfrachtungen nach Australien gegen die braun gepanzerte Stinkwanze ist offenbar nur saisonal notwendig, zum Beispiel zwischen dem 1.9.2018 und dem 30.4.2019 beziehungsweise zwischen dem 1.9.2019 und dem 31.5.2020. Können durch die Vermeidung dieser Zeitintervalle Begasungen reduziert oder vermieden werden ? Die deutsche Bezeichnung des Insekts ist „Marmorierte Baumwanze“. Hierzu liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse vor, da keine Daten zu den nach Australien exportierten Hochrisikowaren vorliegen. Inwieweit einzelne australische Firmen auf einen regelmäßigen Wareneingang angewiesen sind, oder ob eine Änderung der Lagerstrategie möglich ist, kann ebenfalls nicht beantwortet werden. 15. Deutschland verbraucht mehr Holz, als es selbst erzeugt. Gibt es Überlegungen im Senat oder seinen Behörden dazu beizutragen, dass Holz, noch dazu insektenbefallenes, nicht mehr in großen Mengen um den halben Erdball verfrachtet, sondern im Erzeugerland selbst eingesetzt wird? Die zuständigen Behörden stehen dazu in einem konstruktiven Dialog mit den Verwaltungen auf Bundes- und Länderebene sowie der Wirtschaft.