BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2009 21. Wahlperiode 30.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Dennis Thering (CDU) vom 22.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Gleiches Recht für alle – Schwarzfahren im Hamburger ÖPNV In der Drs. 21/1212 führte der Senat aus: „Es bestehen keine Sonderregelungen für Asylbewerber, die den HVV nutzen. In der internen E-Mail des HVV wurde um eine Behandlung mit Augenmaß gebeten, wie sie etwa auch für Touristen Anwendung findet. Dabei gilt dieses Augenmaß nur für Fahrgäste mit gültigen Fahrkarten. Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis werden ohne Ausnahme mit einem erhöhten Beförderungsentgelt belegt.“ Alles andere wäre auch hanebüchen, denn alle Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG in Hamburg erhalten ein Sozialticket. Zudem weist das örtliche Sozialmanagement auf die kostenpflichtige Nutzung des HVV hin. Es werden auch Informationen zur Funktion der Sozialkarte gegeben. Solange die leistungsrechtliche Erfassung nicht erfolgt ist, werden für erforderliche Behördengänge Gutscheine ausgegeben. Mittlerweile ist vermehrt zu hören, dass Fahrkartenkontrolleure doch dazu angewiesen wurden, „Flüchtlinge“ nicht zu kontrollieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Deutschen Bahn AG (DB AG), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der AKN Eisenbahn AG und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) wie folgt: 1. Hat die eingangs zitierte Aussage nach wie vor Gültigkeit? Wenn nein, inwiefern, aus welchen Gründen und seit wann nicht mehr? Ja. 2. Wie viele Fahrgäste wurden im 2. und 3. Quartal 2015 bei Kontrollen des ÖPNV ohne gültigen Fahrausweis angetroffen? Es wurden insgesamt 86.347 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, von den 14.080 nachträglich eine persönliche Fahrkarte vorgelegt haben. 2. Wie viele dieser Fahrgäste haben nachträglich eine persönliche Fahrkarte vorgelegt? 3. Wie hat sich die Anzahl der durchgeführten Kontrollen im ÖPNV in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 entwickelt? 4. Auf wie viel Prozent schätzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aktuell den Anteil der Schwarzfahrer in Hamburgs Bussen und Bahnen? Drucksache 21/2009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/386. Der Umfang der Prüfungen ist im Wesentlichen unverändert. Die Hochbahn teilte ergänzend mit, dass im laufenden Jahr 1.985.806 Fahrgäste kontrolliert wurden. 5. Die Beförderungserschleichung stellt den Hauptanwendungsfall des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB dar. Wie viele Ermittlungsverfahren gemäß § 265a StGB wurden in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 eingeleitet? Bitte pro Quartal darstellen. In den ersten drei Quartalen wurde folgende Anzahl von Ermittlungsverfahren eingeleitet , in welchen im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg als Tatvorwurf (unter anderem) § 265a StGB erfasst ist:1 AktenzeichenJahrgang 2015 Anzahl Verfahren gegen bekannte Personen Anzahl Verfahren gegen unbekannte Personen Anzahl Beschuldigte 1/15 2548 8 2556 2/15 2327 14 2341 3/15 2062 12 2074 6. Wie viele Personen wurden wegen Erschleichens von Leistungen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 a. zu Geldstrafen, b. zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung, c. zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt? Eine Auswertung daraufhin, wie viele Personen in den genannten Zeiträumen (ausschließlich ) wegen Beförderungserschleichung verurteilt wurden, ist mit MESTA nicht möglich, da die Verfahren jeweils nach den Aktenzeichenjahrgängen erfasst werden. Die Beantwortung der Frage würde daher die händische Auswertung der Aktenzeichenjahrgänge vor dem jeweils erfragten Zeitraum – hierbei handelt es sich um mehrere Tausend Akten – erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Ausweislich MESTA wurden Beschuldigte in den (unter anderem) wegen des Tatvorwurfs des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a StGB geführten Verfahren bezogen auf den Aktenzeichenjahrgang 2015 wie folgt rechtskräftig verurteilt:2 AktenzeichenJahrgang 2015/ Quartal Geldstrafe Freiheitsstrafe mit Bewährung Freiheitsstrafe ohne Bewährung 1/15 244 3 4 2/15 172 1 0 3/15 72 0 0 7. Wie viele Personen, die wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, haben in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 Ersatzarbeitsstunden abgeleistet? Ausweislich MESTA haben im angegebenen Zeitraum insgesamt 84 Personen, gegen die unter anderem als Vorwurf § 265a StGB notiert ist und die zu einer (Gesamt-) 1 Alle Angaben bezüglich MESTA stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Erfassung. 2 Aus MESTA lässt sich nicht zuverlässig entnehmen, ob im Einzelfall tatsächlich (nur) eine Anklage/Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen erfolgte oder (auch) wegen etwaiger anderer Delikte, beispielsweise wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB oder Betruges gemäß § 263 StGB; die Angaben enthalten auch die Festsetzung einer Strafe im Strafbefehlsverfahren . Eine verlässliche Datenabfrage nach Kalenderjahren ist nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2009 3 Geldstrafe verurteilt wurden3, im Rahmen der Vollstreckung der Strafe (unter anderem ) gemeinnützige Arbeit geleistet. 8. Wie viele zu Geldstrafen verurteilte Personen haben in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt? Bitte jeweils zum Stichtag 1. eines Monats angeben. Ausweislich MESTA haben im angegebenen Zeitraum insgesamt 735 Personen, die zu einer (Gesamt-)Geldstrafe verurteilt wurden und gegen die unter anderem als Vorwurf § 265a StGB notiert ist, im Rahmen der Vollstreckung dieser Strafe (unter anderem ) Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.4 In MESTA ist im angegebenen Zeitraum differenziert nach Monaten hinsichtlich folgender Anzahl von Personen als Vollstreckungserledigungsart (unter anderem) die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe verzeichnet: Januar Februar März April Mai Juni Juli August September 99 75 97 79 83 86 80 64 72 3 Vergleiche Fußnote 2. Auswertung bezieht sich auf das Erfassungsdatum der Vollstreckungserledigungsart . Abweichungen zu Drs. 21/386 erklären sich den Umständen nach durch nachträgliche Eintragungen in MESTA aufgrund angefallener Bearbeitungsrückstände. 4 Siehe Fußnoten 2 und 3.