BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20090 21. Wahlperiode 14.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 06.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Nutzung der Schulschwimmanlage im Hessepark in Blankenese Im Jahr 1952 wurde im Blankeneser Hessepark ein Schwimmbad für Schulkinder eröffnet. Ursprünglich befand sich dort ein Löschwasserbecken, das zu diesem Zweck umgebaut wurde und bis heute dem Gymnasium Blankenese als Schulschwimmanlage dient. Allerdings ist der Betrieb des Schwimmbeckens nun seit geraumer Zeit eingestellt . Obwohl es eine aufwendige Sanierung der Anlage gegeben hat, wird das Hessebad seither noch nicht wieder für den Schwimmbetrieb genutzt. Ich frage den Senat: Mit dem Freibad im Hessepark verfügt das Gymnasium Blankenese über eine Wassersportanlage , in der vom 1. Mai bis zu den Herbstferien eines Jahres Schulschwimmunterricht stattfindet. Auch andere Wassersportarten, wie zum Beispiel Wasserball , werden angeboten. Das Gelände ist nur wenige Hundert Meter von der Schule entfernt, somit entfallen Wegezeiten in Hallenbäder. Die Aussage des Fragestellers, dass das Freibad im Hessepark nach der Sanierung nicht genutzt wird, trifft nicht zu. Nach Auskunft der Schulleitung, die für die Organisation des Schulschwimmbetriebs im Hessebad verantwortlich ist, wurde die schulische Nutzung des Hessebads noch während der Sanierungsphase am 31. Mai 2018 wieder aufgenommen. Mit Ausnahmen von witterungsbedingten Ausfällen und einer außerplanmäßigen Unterbrechung aufgrund von technischen Problemen vom 1. Mai bis zum 3. Juni 2019 erfolgt eine Nutzung des Freibads im Hessepark durch das Gymnasium Blankenese. Vom 3. Juni 2019 bis zum Beginn der Sommerferien 2019 hat Schwimmunterricht nach Bedarf stattgefunden. In den Sommerferien 2019 ruhte der Betrieb planmäßig und wurde zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wieder aufgenommen . Der Schule wurden bereits vor den Sommerferien 2019 Ressourcen für Aufsichtspersonal zugewiesen. Im laufenden Schuljahr 2019/2020 wird die Nutzung des Hessebads durch das Gymnasium Blankenese nach derzeitigem Stand planmäßig zum 1. Mai 2020 beginnen. Nach Erstellung einer Sanierungsstudie durch SBH | Schulbau Hamburg hat die für Bildung zuständige Behörde SBH mit Datum vom 4. März 2016 damit beauftragt, das Freibad im Hessepark zu sanieren. Im Zuge der Sanierung wurden das Schwimmbecken als solches sowie das vorhandene Technikgebäude saniert und optisch aufgewertet. Ein neues, weitestgehend unterirdisch gelegenes Technikgebäude wurde zusätzlich ergänzt, da die erforderliche Schwimmbadtechnik aus Platzgründen nicht in dem südwestlich des Schwimmbeckens gelegenen Bestandsgebäude untergebracht werden konnte. Die abgängige Technik wurde vollständig erneuert. Das neue Technikgebäude befindet sich auf dem Drucksache 21/20090 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21 Wahlperiode 2 Grundstück des Schwimmbads. Eine weitere Maßnahme im Rahmen des Gesamtprojektes war die Wiederherstellung der Außenanlagen und die Sanierung der Sielleitungen . Die Sanierungsarbeiten haben im Juni 2017 begonnen und wurden Mitte Juni 2018 abgeschlossen. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 1,735 Millionen Euro, davon rund 200 000 Euro für den Neubau des Technikgebäudes. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat wann und auf welcher Grundlage zuletzt entschieden beziehungsweise beschlossen, dass die Schwimmbecken im Blankeneser Hessepark saniert werden sollen? 2. Welche baulichen, gestalterischen und sonstigen Maßnahmen umfasste die jüngste Sanierung der Schulschwimmanlage im Hessepark? 3. Umfassten die jüngsten Sanierungsarbeiten der Schulschwimmanlage im Hessepark auch die Errichtung eines Neubaus? Wenn ja, um was für einen Neubau handelt es sich, was hat er gekostet und auf welchem Grundstück befindet sich dieser? 4. Was haben die jüngsten Sanierungsmaßnahmen der Schwimmanlage im Hessepark insgesamt gekostet und wer trägt diese Kosten? 5. Wann haben die jüngsten Sanierungsarbeiten am Schwimmbecken im Hessepark begonnen und wann wurden sie abgeschlossen? 6. Warum hat seit Beendigung der jüngsten Sanierungsarbeiten kein regulärer Schulschwimmbetrieb stattgefunden? 7. In wessen Zuständigkeit fällt die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Schulschwimmbetriebs im Hessebad? 8. Trifft es zu, dass der Schwimmbetrieb im Hessebad in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) fällt? Wenn ja, welche Stelle ist dort konkret zuständig? 9. Inwiefern trifft es zu, dass Personalmangel (zum Beispiel Aufsichtspersonal , Schwimmmeister) der Grund dafür ist, dass nach den jüngsten Sanierungsmaßnahmen der Schwimmbetrieb nicht wieder aufgenommen wurde? 10. Falls es zutrifft, dass Personalmangel der Grund dafür ist, dass nach den jüngsten Sanierungsmaßnahmen der Schwimmbetrieb nicht wieder aufgenommen wurde: a. Wie lange ist der zuständigen Behörde bekannt, dass es an Aufsichtspersonal für den Schwimmbetrieb im Hessebad mangelt? b. Auf welchem Wege wird dieser Personalmangel behoben? c. Gab es bereits eine Ausschreibung – beispielsweise für eine zusätzliche Schwimmmeisterstelle? d. Was wird getan, damit die Schulschwimmanlage im Hessepark wieder zur Verfügung steht? e. Wann wird der Schulschwimmbetrieb im Hessebad wieder aufgenommen ? Siehe Vorbemerkung.