BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20091 21. Wahlperiode 14.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Hackbusch und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 06.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Aktuelle Entwicklungen bei Kreuzfahrtschiffanläufen in Hamburg Laut Senatsangaben in den Drs. 21/18825 und 21/19463 gab es im Jahr 2018 212 und im vergangenen Jahr 209 Anläufe von Kreuzfahrtschiffen für den Hamburger Hafen. Zwischen dem 13. und 15. September 2019 fanden die Hamburg Cruise Days statt, zu denen zwölf Kreuzfahrtschiffe in den Hamburger Hafen einliefen . Während der Hamburg Cruise Days wurde kein Schiff mit Landstrom versorgt (vergleiche Drs. 21/19613). Das passt zum Bild, nehmen doch auch landstromfähige Schiffe teils keinen Landstrom in der Stadt. So wurde in Drs. 21/18662 seitens des Senates am 22.10.19 mitgeteilt, bei 37 Anläufen landstromfähiger Schiffe im 3. Quartal 2019 im Hafen hätten diese in 24 Fällen nicht am landstromfähigen Cruise Center Altona anlegen können. In Drs. 21/17722 wurden diese Zahlen für das 2. Quartal 2019 mit 29 bei 22-maligem Nichtanlegen in Altona angegeben. Dass die Landstromnutzung aber zunehmen muss und soll, steht außer Frage . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Welche und wie viele Schiffe, die Hamburg 2020 anlaufen, sind landstromfähig ? Wie ist die Entwicklung gegenüber den beiden Vorjahren? Im Jahr 2020 sind Anläufe von 13 landstromfähigen Schiffen geplant: AIDAaura, AIDAdiva, AIDAsol, AIDAvita, AIDAperla, AIDAluna, AIDAmar, MS EUROPA 2, HAN- SEATIC nature, Oceana, MSC Preziosa, MSC Splendida, Queen Mary 2. Im Übrigen siehe Drs. 21/14780. 2. Welche davon laufen voraussichtlich das Cruise Center Altona an? Die AIDAaura, AIDAdiva, AIDAsol, AIDAvita, MS EUROPA 2, HANSEATIC nature und die Oceana. 3. Bis wann sind gegebenenfalls mit einzelnen Kreuzfahrtreedereien rechtsverbindliche Verträge gültig und ab wann wird die stadteigene Betreiberin „Hamburg Cruise Gate“ gegebenenfalls neue Verträge abschließen? Bitte nach betroffenen Schiffen beziehungsweise Reedereien jeweils einzeln aufführen. Drucksache 21/20091 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Verträge der Cruise Gate Hamburg GmbH und auch der HAMBURG ENERGIE GmbH unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. 4. Was besagt der „Masterplan Cruise“ der Hamburg Touristik für die Schadstoffausstoßsenkung von Kreuzfahrtschiffen? Ein „Masterplan Cruise“ der Hamburg Tourismus GmbH ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Bezüglich der Maßnahmen zur Emissionssenkung von Kreuzfahrtschifffen siehe Drs. 21/18574. 5. Wie wirkt sich das neue Urteil des Landesoberverwaltungsgerichts vom Dezember 2019, in dem die Stadt Hamburg verpflichtet wird, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben, auf Maßnahmen im Hafen aus? Die Prüfungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. 6. Welche Kreuzfahrtschiffe, die Hamburg im Jahre 2020 anlaufen, fahren in polare Regionen? a. Wohin fahren sie genau? Nutzen sie dabei die Nordwestpassage? b. Wie sind gegebenenfalls entsprechende Zahlen für das Jahr 2021? c. Wie für das Jahr 2022? Der zuständigen Behörde liegen keine detaillierten Informationen über die späteren Fahrtgebiete der in Hamburg abgefertigten Schiffe vor. Die Routenplanung obliegt den Reedereien. 7. Im Luftreinhalteplan sind Stickoxidkatalysatoren auf Seeschiffen als Maßnahme genannt, um die Stickoxidbelastung zu senken. Welche regulatorischen Maßnahmen plant der Senat, um Schiffe zur tatsächlichen Nutzung dieser Technik in Hamburg zu verpflichten? Keine. Zur Minderung der Stickoxidemissionen gibt es eine weite Spanne von technischen Möglichkeiten, unter anderem den Einsatz von Abgasnachbehandlungssystemen wie zum Beispiel SCR-Katalysatoren. Die Entscheidung darüber, ein Schiff mit SCR-Katalysatoren auszurüsten, ist eine unternehmerische Entscheidung der jeweiligen Reederei. 8. Welche und wie viele Schiffe, die Hamburg 2019 angelaufen haben, verfügen über Katalysatoren (oder andere technische Ausstattung zur Erreichung des TIER-III-Standards)? 9. Wie viele dieser Schiffe haben nachweislich ihre NO2-Emissionen über technische Anlagen reduziert, während sie in Hamburg waren? 10. Wie viele Schiffe haben den Hafengeldrabatt für verminderte Stickoxidemissionen (in der Größenordnung von TIER III) in Anspruch genommen ? Die hier angefragten Parameter werden auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des Hamburger Hafens durch Wasserfahrzeuge (Hafen-AGB) erhoben. Sie sind somit privatrechtlicher Natur. Die Fragen berühren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl der Hafennutzer als auch der HPA. Die HPA ist nicht berechtigt, Daten ohne Zustimmung des Hafennutzers herauszugeben.