BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20101 21. Wahlperiode 14.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 07.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Transparenz über die Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren und Arztpraxen bei juristischen Personen Am 25.09.2019 hat die Hamburgische Bürgerschaft auf Antrag der FDP- Fraktion beschlossen, in Gesprächen mit den Trägern bei juristischen Personen in Hamburg darauf hinzuwirken, dass diese sich im Rahmen einer Selbstverpflichtung darauf festlegen, Medizinische Versorgungszentren und Arztsitze in ihrem Besitz transparent auszuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass beim Eintritt in die Praxis diese Kennzeichnung bereits erkenntlich ist sowie gesetzliche Möglichkeiten zu prüfen, nicht kooperierende Träger dahin gehend zu verpflichten, innerhalb eines zu definierenden Zeitraumes die Trägerschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums und Arztsitzes in ihrem Besitz transparent auszuweisen.1 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Die Einrichtung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren ist durch den Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) normiert. Eine gesetzliche Verpflichtung der Krankenhausträger zur Transparenz über die Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren und Arztpraxen bei juristischen Personen ist somit für den Landesgesetzgeber ausgeschlossen. Da keine gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung des Trägers von Medizinischen Versorgungszentren besteht, gibt es auch keine Datenbanken, die eine etwaige Trägerschaft und weitere Unternehmenszusammenhänge ausweisen. Ob weitere Unternehmenszusammenhänge mit einer möglichen Transparenzpflicht, die durch den Bundesgesetzgeber erfolgen müsste, erkennbar würden, hängt von einer künftigen Rechtssetzung ab. Dies vorangestellt, beantwortet der Senat die Fragen zum Teil auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Plankrankenhäuser wie folgt: 1. Mit welchen Trägern (juristischen Personen) von Medizinischen Versorgungszentren und Arztpraxen hat der Senat bezüglich des Bürgerschaftsbeschlusses wann und mit welchem Ergebnis in welcher Form Kontakt aufgenommen? 2. Welche Träger haben bereits vollumfängliche Transparenz zugesichert? 3. Wie viele Träger (juristische Personen) von Medizinischen Versorgungszentren und Arztsitzen sind bereits transparent ausgewiesen? In welcher Form erfolgte diese Ausweisung? 4. Bis wann wird nach Auffassung des Senats Beschlusspunkt 1. der Drs. 21/18347 umgesetzt sein? 1 Vergleiche Drs. 21/18347. Drucksache 21/20101 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die zuständige Behörde hat am 20. Dezember 2019 alle Hamburger Plankrankenhäuser angeschrieben und sie gebeten, im Rahmen einer Selbstverpflichtung die Trägerschaft transparent auszuweisen, sofern diese ein Medizinisches Versorgungszentrum betreiben. Insbesondere solle den Patientinnen und Patienten bei Eintritt in ein von Krankenhäusern betriebenes Medizinisches Versorgungszentrum die Trägerschaft bereits erkenntlich sein. Eine Rückmeldeverpflichtung an die zuständige Behörde war aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage mit dem Anschreiben nicht verbunden . Die zuständige Behörde wird die Umsetzung der Bitte zur transparenten Ausweisung der Trägerschaft Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) weiter beobachten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6. 5. Gibt es Träger, die bereits signalisiert haben, dass sie sich einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur transparenten Ausweisung der durch sie betriebenen MVZ oder Arztsitze verweigern? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen? Nein. 6. Hat der Senat bereits die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verpflichtung dieser Träger zur transparenten Ausweisung der durch sie betriebenen MVZ oder Arztsitze geprüft? Wenn nein, warum nicht und bis wann soll diese Prüfung erfolgen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Der Senat hat die gesetzlichen Möglichkeiten geprüft und hält nach wie vor eine gesetzgeberische Initiative für notwendig. Deshalb initiiert die zuständige Behörde eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, die gewünschte Transparenz im SGB V zu verankern . Die zuständige Behörde hat die Konsultationen mit den anderen Ländern eingeleitet und wirbt zurzeit um die Unterstützung der Länder für eine entsprechende Gesetzesinitiative. 7. Wäre aus Sicht des Senates bei einer transparenten Ausweisung der Trägerschaft auch der Behörde früher aufgefallen, dass die SKH Stadtteilklinik Mümmelmannsberg und die Firma ZytoService zur selben Unternehmensgruppe gehören? Wenn nein, warum nicht? Nein, da die an Krankenhäuser angebundenen MVZ für die Krankenhausplanung nicht relevant sind.