BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20102 21. Wahlperiode 14.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 07.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Videoüberwachung in Hamburg (II) In der Freien und Hansestadt Hamburg ist eine Vielzahl von Überwachungskameras installiert. Insbesondere der Schutz der Rechte des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz der persönlichen Daten muss dabei in eine Abwägung mit Prävention von Gewalt- und Terrorakten gebracht werden. Um diese Abwägung vernünftig und qualifiziert durchführen zu können, ist es notwendig, dass der Zustand der Videoüberwachung stets kritisch überprüft wird, auch um den Grundsätzen der Erforderlichkeit, Zweckbindung und Datensparsamkeit Genüge zu tun. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Überwachungskameras sind in der Freien und Hansestadt Hamburg – außerhalb von Transportmitteln und Haltestellen des ÖPNV – im öffentlich zugänglichen Raum und am Flughafen Hamburg- Fuhlsbüttel durch a. Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg, b. Landesbetriebe und Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg , c. Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg mehrheitlich beteiligt ist (inklusive Studierendenwerk Hamburg) sowie d. Dataport und andere gemeinsam mit Schleswig-Holstein und anderen Ländern betriebene öffentlich-rechtliche Einrichtungen gegenwärtig installiert? Wie viele davon sind aktuell einsatzbereit und aktiv? Wie viele Attrappen sind installiert? (Bitte nach Nutzungszweck und die Kameras nutzenden Dienststellen, Landesbetrieben und Unternehmen getrennt auflisten.) 2. Jeweils wie viele Überwachungskameras sind gegenwärtig in der Freien und Hansestadt Hamburg in Transportmitteln des ÖPNV, an Haltestellen des ÖPNV sowie an jeweils welchen Bahnhöfen der Deutschen Bahn installiert? a. Wie viele der Kameras sind aktuell einsatzbereit und aktiv? b. Wie viele Attrappen sind installiert? 3. Wie viele Überwachungskameras sind im nicht öffentlich zugänglichen Raum, insbesondere innerhalb von Dienstgebäuden und Fahrzeugen der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer öffentlichen Unternehmen Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 beziehungsweise Mehrheitsbeteiligungen, des Studierendenwerks Hamburg sowie Dataports und anderer gemeinsam mit Schleswig-Holstein und anderen Ländern betriebener öffentlich-rechtlicher Einrichtungen installiert? a. Wie viele davon sind aktuell einsatzbereit und aktiv? Wie viele Attrappen sind installiert? b. Wie viele davon (inklusive Attrappen) „beobachten“ jeweils (auch) Arbeitsplätze von Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer öffentlichen Unternehmen beziehungsweise Mehrheitsbeteiligungen ? (Bitte nach Nutzungszweck und die Kameras nutzenden Dienststellen, Landesbetrieben und Unternehmen getrennt auflisten.) 4. Über jeweils wie viele mobile Videoüberwachungsgeräte verfügen jeweils welche Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg? 5. Auf jeweils welcher Rechtsgrundlage beziehungsweise welchen Rechtsgrundlagen werden die unter 1., 2., 3. und 4. genannten Kameras jeweils betrieben? 6. Wie viele der unter 1., 2., 3. und 4. aufgelisteten Kameras verfügen jeweils über eine Schwenkfunktion, jeweils wie viele über eine Zoomfunktion ? a. Werden Bürgerinnen und Bürger in ihrem (theoretischen) Beobachtungsbereich gemäß § 4 Absatz 2 BDSG beziehungsweise § 9 Absatz 3 HmbDSG deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass eine Videoüberwachung und gegebenenfalls -aufzeichnung stattfindet? Wenn nein, warum nicht? b. Werden Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer öffentlichen Unternehmen auf den Umstand der Videoüberwachung innerhalb von Dienstgebäuden sowie eventuell sogar an ihrem Arbeitsplatz hingewiesen? Inwieweit wurden von allen betroffenen Beschäftigen Einwilligungen dazu eingeholt oder jeweils welche Dienst- beziehungsweise Betriebsvereinbarung dazu jeweils wann zwischen jeweils wem geschlossen beziehungsweise erneuert? 7. Jeweils wie viele der unter 1., 2., 3. und 4. genannten Kameras zeichnen Bilder und/oder Videos auf oder verfügen über eine entsprechende, zuschaltbare Aufzeichnungsfunktion? Jeweils wie lange werden die von den entsprechenden Kameras aufgezeichneten Bilder und/oder Videos üblicherweise gespeichert, sofern eine Aufzeichnung erfolgt? a. Wie lange wurden Bilder und/oder Videos im jeweils längsten Fall gespeichert? b. Von jeweils wem wird die Datenlöschung in jeweils welchem Turnus beziehungsweise jeweils wie häufig überprüft? 8. Wie viele und welche der unter 1., 2., 3. und 4. genannten Überwachungskameras in der Freien und Hansestadt Hamburg dürfen derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt (Unkenntlichmachungen, Schwärzungen) betrieben werden? Inwieweit sind Bilder beziehungsweise Videos dieser Kameras noch für ihren ursprünglich angedachten Zweck nutzbar? 9. Welche Mittel wurden in den Jahren seit 2016 jeweils für Einkauf/ Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb (Energie- und Personalkosten ) sowie gegebenenfalls Abbau der unter 1., 2., 3. und 4. genannten Überwachungskameras sowie zugehöriger Hard- und Software aufgewendet ? (Bitte jahresweise angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 3 10. Wann fand jeweils die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der unter 1., 2., 3. und 4. genannten Kameras statt und zu welchem jeweiligen Ergebnis kam sie? Soweit es sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ermitteln ließ, ergibt sich der in den nachfolgenden Tabellen I., II., III. und IV. enthaltene Stand zu den Fragen 1., 2., 3., 4., 5. und 6. Die ergänzenden Angaben zu den Überwachungskameras im Bereich der Deutschen Bahn sind direkt unter Tabelle II. aufgeführt. In den unterhalb der Tabelle IV. stehenden Anmerkungen sind zu den laufenden Nummern weitere Angaben auch zur Beantwortung der Fragen 7., 8., 9. und 10. sowie in Teilen Ergänzungen und Erläuterungen zu den Fragen 1., 3., 5. und 6. enthalten. Um den Sinn und Zweck des Einsatzes von Attrappen nicht ins Leere laufen zu lassen , werden die Angaben zu Attrappen jeweils zusammengefasst. Im öffentlich zugänglichen Raum (Tabelle I.) sind insgesamt 21 Attrappen installiert. Im Bereich des ÖPNV (Tabelle II.) kommen keine Attrappen zum Einsatz. Im nicht öffentlich zugänglichen Raum (Tabelle III.) sind es insgesamt sieben Attrappen. Es hat 2018 eine Gesetzesänderung gegeben. Die in Drs. 21/5810 angegebene Rechtsgrundlage § 30 HmbDSG entspricht nun dem neuen § 9 Absatz 1, Satz 1 HmbDSG. I. Kameras öffentlich zugänglicher Raum Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 1.) Aktuell aktiv (zu 1.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 1. Senatskanzlei Landesbetrieb Rathausservice Siehe Drs. 21/5810 1.1. Dataport AöR (Standort Hamburg) 30 (4 in den Eingangs - bereichen + 26 im Außenbereich ) 30 0 ja Datenschutzgesetz Schleswig-Holstein § 14; „Dienstvereinbarung über die Videoüberwachung bei Dataport“ 2. Justizbehörde Siehe Drs. 21/5810 2.1. Gerichte 42 35 8 ja § 9 Abs. 1, S. 1 HmbDSG 2.2. Staatsanwaltschaften 14 (davon zwei Klingelkame - ras) 12 1 ja § 9 Abs. 1, S. 1 HmbDSG 2.3. Justizvollzugsanstalten 47 47 33 ja § 21 HmbJVollzDSG, § 27 Abs. 1 HmbSt- VollzG, § 27 Abs. 1 HmbJStVollzG, § 22 Abs. 1 Hmb- UVollzG, § 27 Abs. 1 HmbSVVollzG, § 17 Abs. 3 HmbJVollzDSG 2.4. Hamburger Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Wegen der Unabhängigkeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Artikel 60a, Abs. 2, Satz 1 der Hamburgischen Verfassung) ist keine Antwort des Senats möglich. 3. Behörde für Schule und Berufsbildung Siehe Drs. 21/5810 3.1. Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Siehe Drs. 21/5810 Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 1.) Aktuell aktiv (zu 1.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 3.2. Allgemeinbildende und berufliche Schulen 360 332 118 ja § 31 Abs. 4 HmbSG i.V.m. §§ 16 ff. der SchulDSVO 3.3. Hamburger Institut für Berufliche Bildung keine entfällt entfällt entfällt entfällt 3.4. Volkshochschule Hamburg 12 11 11 ja § 9 HmbDSG 4. Behörde für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung Siehe Drs. 21/5810 4.1. Universität Hamburg 6 3 keine ab dem 15.03.2020 § 9 HmbDSG 4.2. Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) 38 38 nein ja Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 9 HmbDSG, § 4 BDSG 4.3. Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Siehe Drs. 21/5810 4.4. Hochschule für Musik und Theater Siehe Drs. 21/5810 4.5. Technische Universität Hamburg Harburg Siehe Drs. 21/5810 4.6. Hochschule für Angewandte Wissenschaften Siehe Drs. 21/5810 4.7. HafenCity Universität Siehe Drs. 21/5810 4.8. Hochschule für bildende Künste Siehe Drs. 21/5810 4.9. Studierendenwerk Hamburg 2 1 keine ja § 9 HmbDSG 5. Behörde für Kultur und Medien Siehe Drs. 21/5810 5.1. Staatsarchiv 18 16 nein ja § 9 HmbDSG 5.2. KZ-Gedenkstätte Neuengamme Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme ist in eine Stiftung überführt worden und bleibt somit unberücksichtigt. 5.3. Deichtorhallen GmbH Siehe Nr. 12.6. 5.4. Hamburgische Staatsoper GmbH 3 3 nein ja § 4 BDSG, § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung , siehe § 2 Abs. 2 HmbDSG 5.5. Thalia Theater GmbH Siehe Drs. 21/5810 5.6. Stiftung Historische Museen Hamburg Die Museen bleiben als Stiftungen des öffentlichen Rechts unberücksichtigt . 5.7. Museum für Kunst und Gewerbe 5.8. Helms Museum 5.9. Museum am Rothenbaum . Kulturen und Künste der Welt 5.10. Filmförderung Hamburg und Schleswig-Holstein GmbH Siehe Drs. 21/5810 5.11. LB Planetarium Siehe Drs. 21/5810 5.12. LB Philharmonisches Staatsorchester Siehe Nr. 5.1. 5.13 Hamburg Kreativ GmbH Siehe Drs. 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 5 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 1.) Aktuell aktiv (zu 1.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 5.14 Neue Schauspielhaus GmbH Siehe Drs. 21/5810 5.15 Hamburger Kunsthalle Siehe 5.6. – 5.9. 5.16 Laeiszhalle Siehe Drs. 21/5810 5.17 Elbphilharmonie 97 97 9/97 ja § 4 BDSG 6. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 7 7 keine ja 9 HmbDSG 6.1. Landesbetrieb Erziehung und Bildung (LEB) Siehe Drs. 21/5810 6.2. Elbe-Werkstätten GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 6.3. f & w fördern und wohnen AöR 27 25 0 ja § 9 HmbDSG i.V.m. § 4 BDSG 6.4. Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH Siehe Drs. 21/5810 7. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Siehe Drs. 21/5810 7.1. Institut für Hygiene und Umwelt keine entfällt entfällt entfällt entfällt 8. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 8 (Zugangs - kontrolle) 7 nein ja § 9 (1) Ziff. 1 und 2 HmbDSG 8.1. Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung Siehe Nr. 8. 8.2. HafenCity Hamburg GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 8.3. SAGA Unternehmensgruppe Siehe Drs. 21/5810 9. Behörde für Umwelt und Energie Siehe Nr. 8. 9.1. Hamburger Friedhöfe GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt 9.2. Bäderland Hamburg GmbH 112 112 keine ja § 4 BDSG 9.3. Hamburger Krematorium GmbH Siehe Drs. 21/5810 9.4. Stadtreinigung Hamburg keine entfällt entfällt entfällt entfällt 9.5. HAMBURG WASSER 32 29 9 ja § 4 BDSG, § 9 HmbDSG 9.6. Stromnetz Hamburg GmbH Siehe Drs. 21/5810 9.7. Stilbruch GmbH 9 9 9 ja § 4 BDSG 10. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) 7 7 0 7 § 9 HmbDSG 10.1. Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) 251 251 121 ja § 9 (1) HmbDSG 10.2. Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Siehe Drs. 21/5810 10.3. P+R-Betriebsgesellschaft mbH 908 908 0 ja § 4 BDSG Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 1.) Aktuell aktiv (zu 1.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 10.4. Hamburger Hochbahn AG 1. Verkehrsüberwachung Bus 2. Kundenzentren 29 20 29 20 29 0 nein ja § 4 BDSG 10.5. Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) 47 46 2 ja § 4 BDSG , § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung 10.6. VHH AG Siehe Drs. 21/5810 10.7. Hamburg Port Authority AöR 193 193 47 ja § 9 Abs. 1, Ziff. 1. HmbDSG 10.8. Flughafen Hamburg GmbH 784 774 293 ja § 4 BDSG i.V.m. § 8 LuftSiG 11.1. Behörde für Inneres und Sport, Amt für Innere Verwaltung und Planung 15 15 1 Schwenk ja § 9 HmbDSG 11.2 Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Siehe Drs. 21/5810 11.3. Einwohner-Zentralamt (EZA) Amt E 6 4 keine teilweise § 9 (1) Nr. 2 HmbDSG 11.4. Landesbetrieb Verkehr (LBV) Siehe Drs. 21/5810 11.5. Polizei 1. Schutzpolizei (SP) 2. SP/Verkehrsdirektion 3. Verwaltung und Technik 285 91 34 312 88 34 55 Schwenk Schwenk/ Zoom keine ja nein ja siehe ergänzende Anmerkung § 9 HmbDSG 11.6. Feuerwehr Berliner Tor 3 3 Zoom ja § 9 HmbDSG 12. Finanzbehörde (ohne Steuerverwaltung) Siehe Drs. 21/5810 12.1. Finanzbehörde (Steuerverwaltung , Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg) Siehe Drs. 21/5810 12.2. Hamburgische Münze keine entfällt entfällt entfällt entfällt 12.3. Dataport AöR (Standort Hamburg) Siehe Nr. 1.1. 12.4. und 12.5. LOTTO Hamburg GmbH 4 4 0 ja § 4 BDSG Zu 1: Schutz vor Überfällen und Einbruch 12.6. Sprinkenhof GmbH 104 104 0 ja § 4 BDSG 12.7. Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen 7 7 0 ja § 9 HmbDSG 13. Bezirksamt Altona Siehe Drs. 21/5810 14. Bezirksamt Bergedorf Siehe Drs. 21/5810 15. Bezirksamt Eimsbüttel Siehe Drs. 21/5810 16. Bezirksamt Hamburg- Nord Siehe Drs. 21/5810 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 7 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 1.) Aktuell aktiv (zu 1.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 17. Bezirksamt Hamburg- Mitte 6 4 nein ja § 9 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) vom 18. Mai 2018 18. Bezirksamt Harburg Siehe Drs. 21/5810 19. Bezirksamt Wandsbek Siehe Drs. 21/5810 20. Personalamt Siehe Drs. 21/5810 21. Rechnungshof Siehe Nr. 12. II. Kameras öffentlich zugänglicher Raum – ÖPNV Betreiber Kameras (zu 2.) Aktuell aktiv (zu 2. a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Arbeitsplatz betroffen (zu 3. b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH - Busse 3 152 3 152 0 ja nein § 4 BDSG, § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH - ZOB Bergedorf 14 14 1 ja nein § 4 BDSG, § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung Hamburger Hochbahn AG U-Bahn-Fahrzeuge 1 836 1 836 0 ja nein § 4 BDSG, § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung Hamburger Hochbahn AG U-Bahn-Haltestellen 1 044 1 044 0 ja nein § 4 BDSG, § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung Hamburger Hochbahn AG Busse 3 737 3 737 0 ja nein § 4 BDSG, § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung DB Station&Service AG 190* 190 190 ja nein § 6b BDSG S-Bahn Hamburg GmbH 2 328 (in den Fahrzeugen ) 2 328 keine ja nein § 4 BDSG S-Bahn Hamburg GmbH 769** (an den Bahnhöfen ) 769 58 ja nein § 4 BDSG * Nur Hauptbahnhof. Kameras in den Stationen Dammtor, Altona, Harburg und Bergedorf (jeweils Bahnhofsteil, der Nicht-S-Bahn ist) liegen mittlerweile in der Zuständigkeit der Bundespolizei . ** Davon 468 für die Selbstabfertigung durch den Triebfahrzeugführer. Zu DB Station&Service AG In allen Bahnhöfen und Haltepunkten weisen im Eingangsbereich Aufkleber (mit Hinweis auf die Videobeobachtung nach den Vorgaben des BDSG § 6b Absatz 2), auf denen die datenverarbeitende Stelle aufgeführt ist, hin. Entsprechende Aufkleber befinden sich in jedem Wagen im Türbereich der S-Bahn-Triebzüge. Alle 190 Kameras im Hauptbahnhof zeichnen Bilder und/oder Videos auf oder verfügen über eine entsprechende, zuschaltbare Aufzeichnungsfunktion. Die Kameras haben eine technische Aufzeichnungszeit von 48 Stunden. Die DB Station&Service AG hat keinen Zugang zur Datensicherung, dies erfolgt ausschließlich über die Bundespolizei . Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Die Datenlöschung erfolgt automatisch nach 48 Stunden. Die gespeicherten Daten werden überschrieben. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Kosten: Es werden keine Angaben zu monetären Mitteln und Ausgaben für Einkauf, Errichtung, Wartung, Instandhaltung und Betrieb gemacht. Dies sind unternehmensinterne Daten. Im Jahr 2017 wurden am Hamburger Hauptbahnhof zuletzt die Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der Kameras geprüft. Die Standorte der Kameras werden teilweise verändert, bestimmte Bereiche werden verpixelt und besondere Bereiche werden nur bei der Bundespolizei aufgeschaltet. Zu S-Bahn Hamburg GmbH In allen Bahnhöfen und Haltepunkten weisen im Eingangsbereich Aufkleber (mit Hinweis auf die Videobeobachtung nach den Vorgaben des BDSG § 6b Absatz 2), auf denen die datenverarbeitende Stelle aufgeführt ist, hin. Entsprechende Aufkleber befinden sich in jedem Wagen im Türbereich der S-Bahn-Triebzüge. Die Aufnahmen im Zuständigkeitsbereich der S-Bahn Hamburg GmbH werden 72 Stunden aufgezeichnet und automatisiert überschrieben. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Kosten: Angaben zu derart detaillierten Betriebskosten fallen unter das Geschäftsgeheimnis . Überprüfung der Erforderlichkeit: § 30 Absatz 8 HmbDSG ist für die Kameras der S-Bahn Hamburg nicht einschlägig. Im Übrigen siehe Rechtsgrundlage. III. Kameras nicht öffentlich zugänglicher Raum Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3. a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Arbeitsplatz betroffen (zu 3. b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 1. Senatskanzlei Landesbetrieb Rathausservice Siehe Drs. 21/5810 1.1. Dataport AöR (Standort Hamburg) 151 151 7 ja nein Datenschutzgesetz Schleswig-Holstein § 14; „Dienstvereinbarung über die Videoüberwachung bei Dataport“ 2. Justizbehörde Siehe Drs. 21/5810 2.1. Gerichte 8 8 0 ja ja § 9 Abs. 1, S. 2 HmbDSG 2.2. Staatsanwaltschaften 12 (davon 3 Klingelkameras ) 12 0 ja nein § 9 Abs. 1, S. 2 HmbDSG 2.3 Justizvollzugsanstalten 802 791 248 ja ja § 21 HmbJVollz- DSG, § 27 Abs. 1 HmbStVollzG, § 27 Abs. 1 HmbJSt- VollzG, § 22 Abs. 1 HmbUVollzG, § 27 Abs. 1 HmbSV- VollzG, § 17 Abs. 3 HmbJVollzDSG Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 9 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3. a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Arbeitsplatz betroffen (zu 3. b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 2.4. Hamburger Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Wegen der Unabhängigkeit des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Artikel 60a, Abs. 2, Satz 1 der Hamburgischen Verfassung ) ist keine Antwort des Senats möglich. 3. Behörde für Schule und Berufsbildung Siehe Drs. 21/5810 3.1. Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Siehe Drs. 21/5810 3.2 Allgemeinbildende und berufliche Schulen Siehe Drs. 21/5810 3.3. Hamburger Institut für Berufliche Bildung keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 3.4. Volkshochschule Hamburg 1 0 0 ja ja § 9 HmbDSG 4. Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Siehe Drs. 21/5810 4.1. Universität Hamburg Siehe Drs. 21/5810 4.2. Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) 34 (davon 17 im BZHI) Siehe Anmerkungen . nein Soweit zusätzlich erforderlich : ja Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 27a HmbPsych- KG, Art. 6 Abs. 1 lit. b, f DSGVO i.V.m. § 26 BDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. e, f DSGVO 4.3. Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Siehe Drs. 21/5810 4.4. Hochschule für Musik und Theater Siehe Drs. 21/5810 4.5. Technische Universität Hamburg Harburg Siehe Drs. 21/5810 4.6. Hochschule für Angewandte Wissenschaften Siehe Drs. 21/5810 4.7. HafenCity Universität Siehe Drs. 21/5810 4.8. Hochschule für bildende Künste Siehe Drs. 21/5810 4.9. Studierendenwerk Hamburg 2 1 keine ja keine § 9 HmbDSG 5. Behörde für Kultur und Medien Siehe Drs. 21/5810 5.1. Staatsarchiv Siehe Drs. 21/5810 5.2. KZ-Gedenkstätte Neuengamme Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme ist in eine Stiftung überführt worden und bleibt somit unberücksichtigt. Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3. a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Arbeitsplatz betroffen (zu 3. b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 5.3. Deichtorhallen GmbH Siehe Nr. 12.6. 5.4. Hamburgische Staatsoper GmbH 1 1 ja ja ja § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung 5.5. Thalia Theater GmbH 10 3 0 ja 0 § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung 5.6. Stiftung Historische Museen Hamburg Die Museen bleiben als Stiftungen des öffentlichen Rechts unberücksichtigt. 5.7. Museum für Kunst und Gewerbe 5.8. Helms Museum 5.9. Museum am Rothenbaum. Kulturen und Künste der Welt 5.10. Filmförderung Hamburg und Schleswig- Holstein GmbH Siehe Drs. 21/5810 5.11. LB Planetarium Siehe Drs. 21/5810 5.12. LB Philharmonisches Staatsorchester Siehe Drs. 21/5810 5.13. Hamburger Krematorium GmbH 19 19 nein ja 19 § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung 5.14. Neue Schauspielhaus GmbH 2 2 0 ja nein § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung (in Erarbeitung 5.15. Hamburger Kunsthalle Siehe Nr. 5.6. – 5.9. 5.16. Laeiszhalle 6 6 - ja ja § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung , § 4 BDSG 5.17. Elbphilharmonie 238 238 35/238 ja ja § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung , § 4 BDSG 6. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Siehe Drs. 21/5810 6.1. Landesbetrieb Erziehung und Beratung 10 10 keine ja keine § 9 HmbDSG 6.1.1. LEB-Jugendgerichtliche Unterbringung keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 6.1.2. LEB Kinder- und Jugendnotdienst keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 6.2. Elbe-Werkstätten GmbH keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 11 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3. a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Arbeitsplatz betroffen (zu 3. b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 6.3. f & w fördern und wohnen AöR Siehe Drs. 21/5810 6.4. Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH (Kitas) 155 155 0 ja ja, da Kita § 4 BDSG, § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung 7. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Siehe Drs. 21/5810 7.1. Institut für Hygiene und Umwelt 8 5 nein ja nein Es findet keine Aufzeichnung statt 8. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt 2 2 nein ja nein § 9 (1) Ziff. 1 und 2 HmbDSG 8.1. Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung Siehe Nr. 8. 8.2. HafenCity Hamburg GmbH 1 1 nein ja nein § 4 BDSG 8.3. SAGA Unternehmensgruppe 823 718 nein ja nein Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO; § 4 Abs. 1 BDSG 9. Behörde für Umwelt und Energie Siehe Nr. 8. 9.1. Hamburger Friedhöfe GmbH Siehe Drs. 21/5810 9.2. Bäderland Hamburg GmbH Siehe Drs. 21/5810 9.3. Hamburger Krematorium GmbH 19 19 nein ja 19 § 4 BDSG, § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung 9.4. Stadtreinigung Hamburg AöR 52 52 43 Zoom 5 Schwenk ja 2 Artikel 6 Absatz 1 lit. e), f) DSGVO, § 9 HmbDSG 9.5. HAMBURG WASSER 122 111 83 ja 5 § 4 BDSG, § 9 HmbDSG 9.6. Stromnetz Hamburg GmbH 44 44 8 Schwenk ja nein § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung 9.7. Stilbruch GmbH 1 1 0 ja 1 § 4 BDSG 9.8. Gasnetz Hamburg GmbH 14 Kameras (davon 2 zur Überprüfung des Eingang ) 14 keine ja nein § 4 BDSG 9.9. Wärme Hamburg GmbH 40 40 2/nicht erfasst ja nein Art. 6 Abs. 1 Buchst. F, DSGVO, § 26 Abs. 4 BDGS, Betriebsvereinbarung 2007.01 „Kamera und Videoüberwachung “ Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3. a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Arbeitsplatz betroffen (zu 3. b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 10. Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation (BWVI) Siehe Drs. 21/5810 10.1. Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) 74 74 21 ja 6 § 9 (1) HmbDSG; KRITIS 10.2. Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Siehe Drs. 21/5810 10.3. P+R-Betriebsgesellschaft mbH Siehe Drs. 21/5810 10.4. Hamburger Hochbahn AG 1 1 nein ja ja Art. 6 I lit. f) DSG- VO in Verbindung mit § 4 BDSG-neu. 10.5. Hamburg Messe und Congress GmbH (HMC) 26 43 4 ja nein § 4 BDSG, § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung 10.6. Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH 30 22 0 ja nein § 4 BDSG, § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung , § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung 10.7. Hamburg Port Authority AöR 53 53 11 ja nein § 9 Abs. 1 Ziff. 2 HmbDSG 10.8. Flughafen Hamburg GmbH 514 514 24 ja nein Art 6f DSGVO § 26 (4) BDSG 10.9. CCH Immobilien GmbH & Co. KG 4 4 0 0 nein § 4 BDSG 11.1 Behörde für Inneres und Sport, Amt für Innere Verwaltung und Planung 7 7 1 Schwenk ja nein § 9 HmbDSG 11.2 Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) 8 8 keine ja nein §§ 9,10 HmbDSG, Art. 6 DSGVO 11.3 Einwohner- Zentralamt (EZA) 1. Amt E 2. Bargkoppelweg 60 3. Bargkoppelweg 66 a 4. Bargkoppelstieg 10 – 14 5. Havighorster Weg 16 6. Schmiedekoppel 30 7. Neuer Höltigbaum 4 a – c 4 5 14 7 3 8 5 1 5 14 keine 3 8 5 keine Zoom Zoom keine Schwenk/ Zoom Schwenk/ Zoom Schwenk/ Zoom nein ja ja ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein § 9 (1) Nr. 2 HmbDSG § 9 HmbDSG § 9 HmbDSG § 9 HmbDSG § 9 HmbDSG § 9 HmbDSG § 9 HmbDSG Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 13 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3. a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Arbeitsplatz betroffen (zu 3. b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 8. Rückführungseinrich - tung 32 29 Schwenk/ Zoom ja nein §§ 9 (5), 10 Hamburgisches Abschiebehaftvollzugsgesetz 11.4 Landesbetrieb Verkehr (LBV) Siehe Drs. 21/5810 11.5 Polizei 1. Schutzpolizei 2. Landeskriminalamt (LKA) 3. Akademie der Polizei 4. Informationstechnik 5. Dezernat Interne Ermittlungen 226 43 17 1 1 226 43 17 1 1 keine keine keine keine keine ja siehe Anmerkung ja ja ja nein nein nein nein nein siehe ergänzende Anmerkung § 9 HmbDSG 11.6 Feuerwehr 1. Berliner Tor 2. Einsatzabteilung 3. Feuerwehrakademie 4 1 14 4 1 14 Zoom keine keine ja ja ja nein nein nein § 9 HmbDSG § 9 HmbDSG § 9 HmbDSG 12. Finanzbehörde (ohne Steuerverwaltung ) 6 6 1 ja keiner § 9 HmbDSG 12.1 Finanzbehörde (Steuerverwaltung , Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg) 4 1 4 1 nein nein ja ja nein nein § 6 SpielbkG § 9 HmbDSG 12.2. Hamburgische Münze 46 46 2 ja 19 § 9 HmbDSG 12.3. Dataport AöR (Standort Hamburg ) Siehe Nr. 1.1. 12.4 und 12.5. LOTTO Hamburg GmbH 4 4 0 Siehe Anmerkungen Siehe Anmerkungen § 9 BDSG. Zu 3: Schutz vor und Dokumentation bei unberechtigtem Zutritt 12.6. Sprinkenhof GmbH 105 98 3 ja teilweise wohl § 4 BDSG und § 26 BDSG i.V.m. Betriebsvereinbarung 12.7 Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen 15 15 0 ja nein § 9 HmbDSG Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3. a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Arbeitsplatz betroffen (zu 3. b.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 13. Bezirksamt Altona Siehe Drs. 21/5810 14 Bezirksamt Bergedorf Siehe Drs. 21/5810 15. Bezirksamt Eimsbüttel 2 2 keine ja nein § 9 HmbDSG 16. Bezirksamt Hamburg-Nord keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 17. Bezirksamt Hamburg-Mitte Siehe Drs. 21/5810 Bezirksamt Harburg keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 19. Bezirksamt Wandsbek Siehe Drs. 21/5810 20. Personalamt Siehe Drs. 21/5810 21. Rechnungshof Siehe Nr. 12. IV. Mobile Videoüberwachungsgeräte Nr. Dienststelle/ Landesbetrieb/ Unternehmen Kameras (zu 3.) Aktuell aktiv (zu 3. a.) Schwenk/ Zoom (zu 6.) Hinweis auf Überwachung (zu 6.) Rechtsgrundlage (zu 5.) 10.4. Hamburger Hochbahn- Wache GmbH 5x mobile Thermal - kameras 5x mobile Thermalkameras - (anlassbezogener Einsatz) Zoomfunktion kein öffentlich zugänglicher Raum § 9 HmbDSG 11.5. Polizei 1. Schutzpolizei 2. Informationstechnik 5 1 einsatzbereit 5 1 siehe Anmerkung siehe ergänzende Anmerkung 12.1. Finanzbehörde (Steuerverwaltung , Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg) 2 2 1 2 2 1 2/2 2/0 nein nein nein nein § 100h StPO Ergänzende Anmerkungen: Zu Nummer 1. Senatskanzlei, Nummer 1.1. Landesbetrieb Rathausservice und Nummer 1.2. Dataport Bei Dataport werden die Videosignale gespeichert und nach Ablauf von sieben Tagen automatisch überschrieben. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Bei Dataport beträgt das Wartungsvolumen jährlich 95 000 Euro. Die Instandhaltungskosten für die Videoanlage sind standortübergreifend zusammengezogen. Beim Landesbetrieb Rathausservice wurden für Einkauf, Wartung und Betrieb seit 2016 folgende Mittel aufgewandt: 2016: 11 760,92 Euro 2018: 766 Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 15 Energie- und Personalkosten für zehn Kameras und einen Monitor können vom Landesbetrieb Rathausservice nicht gesondert ausgewiesen werden. Beim Landesbetrieb Rathausservice fand die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung im Jahr 2011 statt. Bei Dataport fand dies im Zuge der Umsetzung der DSGVO im Mai 2018 statt. Zu Nummer 2. Justizbehörde, Nummer 2.1. Gerichte und Nummer 2.2. Staatsanwaltschaften Die Beschäftigten wurden und werden auf die Videoüberwachung hingewiesen. Mit den jeweils zuständigen Personalvertretungen wurden entsprechende Dienstvereinbarungen geschlossen: Justizbehörde (2002), Haus der Gerichte - Hamburgisches Oberverwaltungsgericht , Verwaltungsgericht, Finanzgericht und Amtsgericht Hamburg- St. Georg (2013), Landgericht Hamburg (2007), Staatsanwaltschaften (der um die Installation weiterer Kameras am Dienstgebäude Gorch-Fock-Wall 15 – 17 erweiterte Entwurf befindet sich in Vorbereitung). Die Speicherung der von den Kameras im Strafjustizgebäude (Landgericht) aufgezeichneten Daten erfolgt für zwei Tage, im Haus der Gerichte für sieben Tage. Die Datenlöschung erfolgt vollautomatisch. Die Daten werden unverzüglich gelöscht, soweit schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen . Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Für die Kameras im Bereich der Justizbehörde, der Gerichte und der Staatsanwaltschaften sind die nachfolgend aufgeführten Kosten angefallen. Energie- und Personalkosten werden nicht gesondert erfasst und können daher nicht ausgewiesen werden. Jahr Einkauf/Errichtung/ Ersatzbeschaffung Wartung/Installation Abbau 2016 27 017,39 € 9 306,37 € 0 € 2017 20 673,87 € 11 679,85 € 0 € 2018 9 024,96 € 8 580,21 € 0 € 2019 116 861,30 € 11 286,36 € 0 € 2020 25 887,26 € (Auftragssumme) 0 € 0 € Im Jahr 2019 ist eine Ausweitung von Videoüberwachung an den Gerichtsgebäuden und der Staatsanwaltschaft aufgrund eines Konzepts Sicherheit an Gerichtsgebäuden erfolgt. Zudem mussten Instandsetzungen, zum Teil nach Zerstörungen, vorgenommen werden. Die letzten Prüfungen wurden 2020 (Justizbehörde, Oberlandesgericht), 2019 (Staatsanwaltschaften ), 2018 (Amtsgericht Mitte, Haus der Gerichte), 2017 (Landgericht) durchgeführt. Die Erforderlichkeit ist in allen Bereichen weiterhin gegeben. Zu Nummer 2.3. Justizvollzugsanstalten Alle 47 Kameras im öffentlich zugänglichen Raum dienen der Außensicherung. Die Kameras im nicht öffentlich zugänglichen Raum dienen der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten. In den Anstalten befinden sich Hinweise auf Überwachung (Aushänge, Schilder). Da sowohl Hafthäuser als auch Freiflächen innerhalb der Anstalten des geschlossenen Vollzugs kameraüberwacht sind, sind potenziell alle Arbeitsplätze betroffen. Die Rechtsgrundlage für die Betreibung der Kameras zur Videoüberwachung innerhalb und außerhalb der Vollzugsanstalten und der unmittelbaren Anstaltsumgebung ist § 21 Hamburgisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz (HmbJVollzDSG). Insgesamt 410 Kameras zeichnen Bilder auf beziehungsweise verfügen über zuschaltbare Aufzeichnungsfunktionen. Die automatische Überschreibung beziehungsweise Löschung durch die für Sicherheit zuständigen Koordinatoren erfolgt spä- Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 testens nach sechs Tagen beziehungsweise wenn sie für die Beweissicherung seitens der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft nicht mehr benötigt werden, vergleiche § 29 Absatz 6 i.V.m. § 21 HmbJVollzDSG. Zurzeit werden 51 Kameras mit Verpixelung betrieben, wobei der ursprüngliche Zweck der Überwachung gleichwohl erreicht wird. In den Justizvollzugsanstalten sind die nachfolgend aufgeführten Kosten angefallen. Energiekosten und Kosten für Personal, das die Unternehmen bei Errichtung, Wartung und Instandhaltung aus Sicherheitsgründen begleitet, werden statistisch nicht erfasst. Kameras im öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Raum: * Jahr Einkauf/Errichtung Wartung/Instandhaltung Abbau in Euro 2016 0,00 262 133,46 0,00 2017 53 500,00 280 654,30 0,00 2018 269 304,00 336 573,18 0,00 2019 168 634,76 358 759,02 0,00 * Bei den Aufwendungen wird nicht zwischen Kameras für den öffentlichen beziehungsweise nicht öffentlichen Raum unterschieden. Die letzten Prüfungen wurden 2020 (Justizbehörde, Oberlandesgericht), 2019 (Staatsanwaltschaften ) 2018 (Amtsgericht Mitte, Haus der Gerichte), 2017 (Landgericht) durchgeführt. Die Erforderlichkeit ist in allen Bereichen weiterhin gegeben. Zu Nummer 3. Behörde für Schule und Berufsbildung, Nummer 3.1. Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, Nummer 3.2. Allgemeinbildende und berufliche Schulen, Nummer 3.3. Hamburger Institut für Berufliche Bildung und Nummer 3.4. Volkshochschule Hamburg Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg werden unter Berücksichtigung von § 31 Absatz 4 Satz 6 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) in Verbindung mit § 20 Absatz 3 Schul-Datenschutzverordnung deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass eine Videoüberwachung und gegebenenfalls -aufzeichnung stattfindet. Die Beschäftigten sind beteiligt worden. Insgesamt 90 der schulischen Kameras und zwei Kameras im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) zeichnen Bilder und/oder Videos auf oder verfügen über eine entsprechende, zuschaltbare Aufzeichnungsfunktion. Gemäß § 22 Absatz 1 Schul-Datenschutzverordnung werden die Aufnahmen nach sechs Wochen beziehungsweise im LI nach einer Woche automatisch gelöscht, wenn keine Anhaltspunkte für eine Notwendigkeit der Auswertung der gespeicherten Daten vorliegen. Sie werden unverzüglich gelöscht, soweit schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Im Übrigen werden die Löschvorgaben des § 22 Absätze 2 und 3 Schul-Datenschutzverordnung berücksichtigt. Die Datenlöschungen werden von den IT-Verantwortlichen der Schulen, von den Schulleitungen beziehungsweise den Verwaltungsleitungen der Dienststellen eigenverantwortlich überprüft. Der behördliche Datenschutzbeauftragte kann anlassbezogen an einzelnen Schulen Überprüfungen vornehmen, ob die vorgenannten Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt worden sind. In der Volkshochschule Hamburg verfügen alle Kameras über eine Aufzeichnungsfunktion . Nach 72 Stunden werden die Daten automatisch gelöscht. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die für den Einkauf/Errichtung, die Wartung/Instandhaltung und den Betrieb (Energieund Personalkosten) sowie gegebenenfalls den Abbau der genannten schulischen Überwachungskameras sowie der zugehörigen Hard- und Software verwandten Mittel werden in der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst, sondern sind in der Regel eigenverantwortlich aus dem Selbstbewirtschaftungsfonds der Schulen beglichen worden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 17 Die im Dienstgebäude der für Bildung zuständigen Behörde, des LI und der Volkshochschule Hamburg installierten Kameras wurden vor 2016 beschafft. Energie- und Personalkosten für die Anlagen werden nicht gesondert berechnet. Seit dem Jahr 2016 fielen keine Instandhaltungskosten an. Eine Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der schulischen Kameras erfolgt alle zwei Jahre – zuletzt im Schuljahr 2018/2019 – eigenverantwortlich durch die Schulleitungen (vergleiche § 31 Absatz 4 Satz 5 HmbSG i.V.m § 20 Absatz 1 Satz 1 Schul-Datenschutzverordnung). Eine erneute Überprüfung ist für das Schuljahr 2020/2021 vorgesehen. Eine Prüfung des behördlichen Datenschutzbeauftragten, ob die Schulen ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen (vergleiche § 20 Absatz 1 Satz 4 Schul-Datenschutzverordnung), soll im Jahr 2020 stattfinden. Eine Überprüfung der Kameras in den Dienstgebäuden der für Bildung zuständigen Behörde und des LI, die sich nach § 9 HmbDSG richtet, fand letztmals im Jahr 2019 statt. Eine erneute Überprüfung ist nach dem Ablauf von zwei Jahren im Jahr 2021 geplant. Da die zugrunde liegenden Sachverhalte, die die seinerzeitige Erforderlichkeit ergeben hatten, unverändert weiter vorliegen, bestanden bislang keine Zweifel an der Erforderlichkeit und der Zweckerfüllung der Videoüberwachung. Zu Nummer 4.1. Universität Hamburg Es gibt keine Aufzeichnungsfunktion. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Seit 2016 wurden 5 752,47 Euro für die genannten Zwecke aufgewendet. Die letzte Überprüfung fand am 17. Dezember 2019 statt und kam zu dem Ergebnis, dass die Videoüberwachung weiterhin erforderlich ist. Zu Nummer 4.2 Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf (UKE) In der weit überwiegenden Anzahl der Kameras im nicht öffentlich zugänglichen Raum handelt es sich um Kameras, die lediglich fakultativ im akuten Einsatzfall aktiviert werden . So zum Beispiel im Fall der Behandlung hochinfektiös und lebensbedrohlich erkrankter Patienten im „Behandlungszentrum für lebensbedrohende hochkontagiöse Infektionskrankheiten (BZHI)“, im Fall der Videoüberwachung nach § 27a Absatz 3 HmbPsychKG oder in Fällen der Überwachung mit Zustimmung des Patienten oder dessen Betreuer. Die mögliche Beobachtung von Beschäftigten durch die jeweiligen Kameras ist teilweise ein gewünschter Nebeneffekt. Im Falle des BZHI dient die Beobachtung auch insbesondere der Sicherheit der Beschäftigten, welche dort in Ganzkörperschutzanzügen mit gesonderter Sauerstoffversorgung am Patienten arbeiten . Bei Kameras außerhalb des BZHI erfolgt keine Aufzeichnung. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Eine gesonderte Erfassung der für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb der Überwachungskameras aufgewendeten Mittel erfolgt nicht. Die letzte umfassende Erforderlichkeitsüberprüfung fand im Jahr 2017 statt. Die Prüfung der Erforderlichkeit durch das UKE erfolgt zudem fortlaufend im Zusammenhang mit dem zwischen der Dienststelle und dem Personalrat für das nicht wissenschaftliche Personal betriebenen Einigungsstellenverfahren in der Mitbestimmungsangelegenheit „Einrichtung und Betrieb von Videoüberwachungseinrichtungen“. Die vorhandenen Einrichtungen werden seitens der Dienststelle weiterhin für erforderlich gehalten . Zu Nummer 4.3. Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) Es gibt keine Aufzeichnungsfunktion. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Eine gesonderte Erfassung der für Einkauf/Errichtung, Wartung/Instandhaltung und Betrieb der Überwachungskameras aufgewendeten Mittel erfolgt nicht. Eine Überprüfung der Notwendigkeit zur Videoüberwachung hat in den Jahren 2015, 2017 und 2019 stattgefunden und die Erforderlichkeit und Zweckerfüllung ergeben. Zu Nummer 4.9 Studierendenwerk Hamburg Die Speicherdauer der aktiven Kamera im nicht öffentlichen Raum beträgt längstens vier Wochen. Die Betreuung (inklusive Überprüfung und Datenlöschung) der aktiven Kamera im nicht öffentlichen Raum erfolgt durch Mitarbeiter des Studierendenwerks in einem Turnus von maximal vier Wochen. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Kosten: 2018: 15 Euro 2019: 15 Euro. Angaben zu aktiver Kamera im öffentlichen Raum: Die Beschaffung erfolgte vor 2016. Angaben zu aktiver Kamera im nicht öffentlichen Raum: Die Beschaffung erfolgte in 2019, Einkaufswert circa 1 000 Euro. Aufwendungen für Wartung/Instandhaltung der aktiven Kameras sind nicht angefallen. Aufwendungen für den laufenden Betrieb der aktiven Kameras lassen sich nicht gesondert bemessen. Eine Überprüfung fand bis dato nicht statt. Laut Auskunft des Studierendenwerks besteht die Zweckerfüllung weiterhin. Zu Nummer 5.1. Staatsarchiv, Nummer 5.4. Staatsoper, Nummer 5.5. Thalia Theater GmbH, Nummer 5.14. Neue Schauspielhaus GmbH, Nummer 5.16 Laeiszhalle und Nummer 5.17. Elbphilharmonie Zu 7. Kameras mit Aufzeichnungsfunktion a b Neue Schauspielhaus GmbH 2 (jeweils Aufzeichnung bei Bewegungserkennung ) 72 Stunden Administrator, jeweils nach Ergebnismeldung Hamburgische Staatsoper GmbH 4 (aus künstlerischen Gründen) Aufzeichnung und Speicherung sind in einer Betriebsvereinbarung geregelt Thalia Theater 3 mit Aufzeichnungsfunktion , alle 14 Tage findet eine automatische Überschreibung statt. unbekannt keine Elbphilharmonie automatische Überschreibung 7 Tage automatisch Laeiszhalle k.A. keine Zu 8. eingeschränkter Betrieb a. b. Neue Schauspielhaus GmbH keine Hamburgische Staatsoper GmbH keine Thalia Theater GmbH keine Elbphilharmonie und Laeiszhalle BetriebsGmbH keine Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 19 Zu 9. Mittel Neue Schauspielhaus GmbH Ca. 20 € Energiekosten /Jahr Hamburgische Staatsoper GmbH keine Die neuen Kameras im Opernfundus sind von der Bauherrin und Vermieterin SpriG geliefert worden. Thalia Theater GmbH keine Elbphilharmonie keine Betrieb/Wartung k.A. Laeiszhalle keine Betrieb/Wartung 400 € Zu 10. Überprüfung Neue Schauspielhaus GmbH Januar 2020 im Rahmen der Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung ; Ergebnis noch offen Hamburgische Staatsoper GmbH laufende Überprüfung Thalia Theater GmbH keine Elbphilharmonie und Laeiszhalle BetriebsGmbH Überprüfung erfolgt durch die Betreiber, erforderlich für Überwachung und Konzertbetrieb Im Staatsarchiv befinden sich 18 aktive Kameras nur im öffentlich zugänglichen Raum, die gemäß § 9 HmbDSG betrieben werden. Besucherinnen und Besucher werden durch Schilder auf die Kameras und deren Aufzeichnungsfunktion hingewiesen. Datenschutzeinwände bestehen nicht. 16 Kameras zeichnen auf, die Aufnahmen werden nach 72 Stunden automatisch überschrieben. Zugang zu den Aufnahmen haben nur die Mitarbeiter der Haustechnik. Alle Kameras werden für ihren ursprünglichen Zweck benutzt und laufend überprüft, Mittel wurden nicht aufgewendet. Anschaffungen sind nicht geplant. Mobile Videoüberwachungsgeräte sind nicht im Einsatz. Zu Nummer 6.3. f & w fördern und wohnen AöR Kosten: 2016: keine 2017: 10 030,39 Euro 2018: 20 323,05 Euro 2019: 9 361,07 Euro. Die letzte Überprüfung bei f & w fand im Jahr 2019 statt. Sie kam zu dem Ergebnis, dass zur Wahrnehmung des Hausrechts die Zugangskontrollen weiterhin erforderlich sind. Zu Nummer 6.4. Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH Alle Kameras der Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH verfügen über eine Aufzeichnungsfunktion. Die Aufnahmen werden zehn Tage gespeichert. Die Datenlöschung wird vom Datenschutzbeauftragten geprüft. Der Datenschutzbeauftragte kann die Löschung jederzeit prüfen. Um die Kosten der Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH zu ermitteln, müssten rückwirkend in den betreffenden Kitas die Rechnungen aus den betreffenden Jahren ausgewertet werden, da in dem bestehenden Buchhaltungssystem in diesem Detailgrad nicht recherchiert werden kann. Ferner müssten die Bewachungsunternehmen abfragt werden, wie hoch der Anteil an ihrer Monatspauschale für die Abwicklung der Videoüberwachung ist. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Nach Auskunft der Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH liegt die Beurteilung , ob die Videoüberwachung nicht mehr erforderlich ist, bei den Kita-Leitungen, die an die Zentrale melden, wenn eine Überwachung nicht mehr als erforderlich angesehen wird. Die Beurteilung über die Notwendigkeit der Überwachung in der Zentrale obliegt der Geschäftsführung. Die Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung erfolgt kontinuierlich. Zu Nummer 7.1. Institut für Hygiene und Umwelt Die Bilder aller eingesetzten Kameras werden sieben Tage gespeichert und anschließend gelöscht. Die Datenlöschung erfolgt automatisch. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Es sind keine Mittel für Einkauf/Errichtung oder Wartung/Instandhaltung aufgewendet worden. Die letzte Überprüfung auf Erforderlichkeit fand im August 2014 statt. Zu Nummer 8. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Nummer 8.1. Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung sowie Nummer 9. Behörde für Umwelt und Energie Beschäftigte werden auf die Videoüberwachung hingewiesen. In diesem Zusammenhang fanden Mitbestimmungsverfahren des Personalrates gemäß § 87 (1) Ziffer 32 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) statt, die Zustimmung wurde erteilt. Die vorhandenen Kameras verfügen über keine Aufzeichnungsfunktion. Die Energiekosten der neun Kameras inklusive Monitore (Ansatz circa 150 W/Gerätesatz ) betragen über die Betriebsdauer von 24/7 circa 1 500 Euro pro Jahr. Eine Wartung oder Softwareanpassung wurde nicht durchgeführt. Eine Prüfung der Erforderlichkeit und der Zweckerfüllung der seit Bezug des Dienstgebäudes in Betrieb genommenen Kameras hat im Mai 2015 stattgefunden. Das Ergebnis bestätigte, dass mit den vorhandenen Kameras öffentliche Zugangsbereiche im Rahmen des Hausrechts zum Zweck der berechtigten Einlasskontrolle und mittelbar auch hinsichtlich der Vermeidung strafbarer Handlungen eingesehen werden können . Für später installierte Kameras ist eine entsprechende Prüfung alle zwei Jahre nach Inbetriebnahme fällig. Zu Nummer 8.2. HafenCity Hamburg GmbH Es werden keine (personenbezogenen) Daten, Bilder oder Videos gespeichert. Der Zugang zu den Live-Bildern ist eingeschränkt. Die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung erfolgte in 2019. Die Notwendigkeit und ein berechtigtes Interesse gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO für den Kameraeinsatz wurden festgestellt. Die Überprüfung erfolgt jährlich. Zu Nummer 8.3. SAGA Unternehmensgruppe Die Videos werden aufgezeichnet. Die Daten werden üblicherweise nach Ablauf von spätestens sieben Tagen gelöscht. Je nach Art der Aufzeichnung werden die Daten entweder automatisch aufgrund der Kapazität des Aufnahmemediums oder turnusmäßig durch eine beauftragte Fachfirma gelöscht. Kosten: Die Daten werden EDV-technisch nicht zentral erfasst. Eine manuelle Auswertung für alle 823 Kameras gemäß Anlage in allen Organisationseinheiten der SAGA ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 21 Die Überprüfung durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten erfolgt turnusmäßig jeweils jährlich im Januar/Februar, die Überprüfung für 2020 ist noch nicht abgeschlossen . Die Überprüfung 2019 ergab den Abbau einer kleinen Anlage wegen nunmehr weggefallener Überwachungserforderlichkeit. Zu Nummer 9.2. Bäderland Hamburg GmbH Die Kameras besitzen eine Aufzeichnungsfunktion. Die Bilder und/oder Videos werden im längsten Fall 120 Stunden gespeichert. Das Löschen erfolgt automatisch durch das System. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Folgende Kosten in Euro sind entstanden: 2016 2017 2018 2019 32 914 382 2 975 4 613 Die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der Kameras fand im März 2019 statt. Die Videoüberwachung erfüllt ihren Zweck und ist weiterhin erforderlich . Zu Nummer 9.3. Hamburger Krematorium GmbH Alle Kameras besitzen eine Aufzeichnungsfunktion. Die Daten werden automatisch nach 14 Tagen gelöscht. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Folgende Kosten sind entstanden: In Euro 2016 2017 2018 2019 0 1 475 1 475 4 623 Die Voraussetzungen der Überwachung sind unverändert gegeben. Die Erforderlichkeit und Zweckerfüllung besteht weiterhin fort. Zu Nummer 9.4. Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) und Nummer 9.7. Stilbruch GmbH 50 der Kameras der SRH und bei der Stilbruch GmbH besitzen eine Aufzeichnungsfunktion . Die maximale Speicherdauer bei der SRH und bei der Stilbruch GmbH ist 48 Stunden. Aufnahmen werden automatisch gelöscht. Bei der SRH überprüft der Systemadministrator das Löschen alle vier Wochen. Bei der SRH sind 13 Kameras teilweise geschwärzt, aber dadurch nicht in der Funktion eingeschränkt. Keine der Kameras der Stilbruch GmbH darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Folgende Kosten sind entstanden: In Euro 2016 2017 2018 2019 0 0 117 000 86 000 Alle Überwachungseinrichtungen werden laufend auf ihre Erforderlichkeit und Zweckerfüllung überprüft. Es besteht kein Anlass für Änderungen. Zu Nummer 9.5. HAMBURG WASSER Alle Kameras besitzen eine Aufzeichnungsfunktion. Die Kameras speichern bis maximal vier Tage. Danach werden die Daten automatisch gelöscht. Der Datenschutzbeauftragte von HAMBURG WASSER prüft die Datenlöschung regelmäßig entsprechend der gesetzlichen Vorschriften auf deren Einhaltung. Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die jährlichen Unterhaltungskosten belaufen sich auf rund 34 000 Euro. Es wurden seit 2016 keine neuen Kameras angeschafft. Die Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung erfolgt jährlich. Alle in Betrieb befindlichen Kameras werden benötigt. Zu Nummer 9.6. Stromnetz Hamburg GmbH 23 Kameras besitzen eine Aufzeichnungsfunktion. Die Bilder werden nur bei Alarmauslösung für 24 Stunden bis maximal 30 Tage gespeichert, danach automatisch gelöscht. Bei geschätzten einmaligen Anschaffungs- und Installationskosten von 5 000 Euro pro Kamera und geschätzten jährlichen Betriebskosten von 400 Euro pro Kamera sowie einer angenommenen linearen Verteilung des Zuwachses an Kameras seit 2016 stellt sich die Kostensituation wie folgt dar (aufgrund des kurzen Beantwortungszeitraums konnten nur Schätzungen zum Mittelaufwand genannt werden): Faktor/Preis 2016 2017 2018 2019 Anzahl Kameras am Jahresanfang 21 27 33 39 Zusätzliche Kameras 6 6 6 5 Anschaffung/Übernahme zusätzlicher Kameras in Euro 1 000 6 000 6 000 6 000 5 000 Betrieb der Kameras (neue Kameras ab Jahresmitte ) in Euro 400 9 600 12 000 14 400 16 600 Summe Aufwendungen für Anschaffung, Wartungen und Reparaturen * in Euro 15 600 18 000 20 400 21 600 * Nicht enthalten in dieser Schätzung sind die Kosten des Personals in der Sicherheitsleitstelle . Personalkosten für die seit 2017 vorhandene 24/7 Notruf- und Sicherheitsleitstelle der SNH, die auch für die Überwachung der Videokameras zuständig ist, belaufen sich auf circa 240 000 Euro pro Jahr. Die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der Kameras fand im Mai 2019 statt. Da keine baulichen Veränderungen festgestellt wurden, ergab sich keine Notwendigkeit für eine Änderung. Die Videoüberwachung erfüllt ihren Zweck und ist weiterhin erforderlich. Zu Nummer 9.8. Gasnetz Hamburg GmbH Die Kameras für den Objektschutz von netzrelevanten Anlagen (zum Beispiel Gasübernahmestation ) verfügen über eine Aufzeichnungsfunktion. Die Kameras im Eingangsbereich Betriebshof Tiefstack (Lkw-Zufahrt, Eingang am S-Bahnhof) verfügen über keine Aufzeichnungsfunktion. Sie werden ausschließlich aktiviert, um eine Zutrittsberechtigung zu überprüfen. Für die Kameras zum Objektschutz werden automatische Ringspeicher mit Speicherung für 14 Tage eingesetzt, die dann jeweils überschrieben und somit gelöscht werden . Die Datenlöschung erfolgt automatisch. Diese Funktion wird regelmäßig im Zuge der Wartung der Anlagen vom Fachbereich überprüft. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 23 Die Anschaffungskosten liegen vor dem angefragten Zeitraum. Die Kosten für den Betrieb sind geringfügig und können in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht separat ausgewiesen werden. Die Anlagen werden kontinuierlich durch den Fachbereich und den Datenschutzbeauftragten auf Zulässigkeit überprüft. Es besteht kein Anlass für Änderungen. Zu Nummer 9.9. Wärme Hamburg GmbH Die vorhandenen Kameras verfügen über keine Aufzeichnungsfunktion beziehungsweise eine entsprechend zuschaltbare Funktion wurde nicht installiert. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Kosten für Einkauf/Errichtung sind in dem angefragten Zeitraum nicht entstanden. Für Wartung/Instandhaltung und Betrieb werden insgesamt 10 000 Euro pro Jahr aufgewendet . Alle Überwachungseinrichtungen werden laufend aus ihre Erforderlichkeit und Zweckerfüllung überprüft. Die letzte Überprüfung fand vor einem Jahr statt. Im Ergebnis gab es keinen Anlass für Änderungen. Zu Nummer 10. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Die Maßnahme der Videoüberwachung wurde in Abstimmung mit dem Personalrat durchgeführt. Die Bilder der Kameras Fahrradstellplätze und Innenhof werden 72 Stunden gespeichert und die Datenlöschung erfolgt automatisiert. An vier Kameras sind Bereiche ausgeschwärzt, der Überwachungseffekt ist vollumfänglich gegeben. Kosten: 2016 bis 2018: Für Wartung/Instandhaltungs- und Betriebskosten wurden keine Mittel aufgewandt. Energie- und Personalkosten für acht Kameras, einen Multiplexer und einen Monitor werden nicht gesondert erfasst. 2019: 32 560,17 Euro für den Neubau der Gesamtanlage. Im Jahr 2019 fand die letzte Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung statt. Im Ergebnis war der Neubau der Gesamtanlage erforderlich. Zu Nummer 10.1. Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Die aufgenommenen Videos werden nach 100 Stunden automatisch gelöscht. Im Falle einer Betriebsstörung oder eines Unfalls werden die Aufnahmen bis zur Aufklärung des Sachverhalts gespeichert. Kosten in Euro für Videotechnik für den Elbtunnel und den Krohnstiegtunnel: Jahr Wartung Investition 2019 86 750,00 15 530,00 2018 68 920,00 16 830,00 2017 78 400,00 4 860,00 2016 95 650,00 - Diese Kosten werden vollständig vom Bund getragen. Energie- und Personalkosten werden nicht gesondert erfasst. Wallringtunnel: Im Jahr 2018 sind Kosten in Höhe von 73 000 Euro für die Installation der Kameras angefallen. Der zugehörige Wartungsvertrag in Höhe von 189 000 Euro läuft über fünf Jahre. Dieser beinhaltet die Wartung der gesamten Betriebstechnik, die Videotechnik ist davon lediglich ein kleiner Teil, der nicht separat erfasst worden ist.  Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 Für die Tunnel Schnelsen und Stellingen liegen noch keine Daten vor, da sich diese Tunnel noch im Bau befinden. Zu Nummer 10.2. Landesbetrieb Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen Die Maßnahme der Videoüberwachung ist mit dem Personalrat abgestimmt. Bei 91 Kameras sind es fünf Tage, bei zwei Kameras sind es 14 Tage. Es erfolgt eine automatisierte Löschung der Aufzeichnungsdaten von 91 Kameras nach fünf Tagen. Bei den Aufzeichnungen von zwei Kameras erfolgt dies manuell 14-tägig durch eine Sachgebietsleitung. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. In den Jahren 2016 bis 2019 sind keine Kosten für den Einkauf beziehungsweise die Errichtung angefallen. In den Jahren 2016 bis 2019 sind im Jahr 2017 Kosten in Höhe von 5 355,20 Euro für die Wartung beziehungsweise Instandhaltung angefallen. Für die Kosten für den Betrieb erfolgt keine gesonderte Erfassung der Verbrauchsdaten beziehungsweise Stundenaufschreibungen. Im Jahr 2019 fand die letzte Überprüfung mit dem Ergebnis statt, dass diese weiterhin erforderlich sind. Zu Nummer 10.3. P+R-Betriebsgesellschaft mbH Die Videodaten werden permanent auf einem Ringspeicher aufgezeichnet. Eine Auswertung der Daten erfolgt nur, wenn ein Vorfall eingetreten ist. Die Speicherzeit beträgt 14 bis 18 Tage, je nach der Einstellung und/oder der Größe des Speichermediums . Die Videodaten werden automatisch überschrieben. Die P+R-Betriebsgesellschaft mbH informiert den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten einmal jährlich über die Zahl der Vorfälle, die Anlass boten, die gespeicherten Videodaten einzusehen. Informiert wird ebenfalls über den Zeitraum zwischen dem Vorfall, der Meldung bei der P+R-Betriebsgesellschaft mbH und der erfolgten Auswertung . In den letzten Jahren wurden seitens des Datenschutzbeauftragten keine Änderungen angewiesen. Die Angaben der P+R-Betriebsgesellschaft mbH zu Kosten beziehen sich grundsätzlich immer auf das Gesamtsystem aus Video- und Notrufanlagen. Eine Differenzierung ausschließlich nach Videoanlagen ist nicht möglich. Für den Bau neuer Anlagen wurden folgende Mittel aufgewendet: 2016: 169 000 Euro 2017: 273 000 Euro 2018: 174 000 Euro 2019: 399 000 Euro (vorläufig). Für das Jahr 2020 liegen noch keine Zahlen vor. Für den Betrieb der Anlagen wurden einschließlich Personalkosten folgende Mittel aufgebracht: 2016: 76 000 Euro 2017: 117 000 Euro 2018: 117 000 Euro 2019: 133 000 Euro (vorläufig). Für das Jahr 2020 liegen noch keine Zahlen vor. Die Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der Kameras erfolgt bei der P+R-Betriebsgesellschaft mbH regelmäßig und zuletzt im Jahr 2019 durch den Betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Im Ergebnis sind die installierten Kameras weiterhin erforderlich und erfüllen ihren Zweck. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 25 Die P+R-Betriebsgesellschaft mbH informiert den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten einmal jährlich über die Zahl der Vorfälle, die Anlass boten, die gespeicherten Videodaten einzusehen. Informiert wird ebenfalls über den Zeitraum zwischen dem Vorfall, der Meldung bei der P+R-Betriebsgesellschaft mbH und der erfolgten Auswertung . In den letzten Jahren wurden seitens des Datenschutzbeauftragten keine Änderungen vorgeschlagen beziehungsweise angewiesen. Zu Nummer 10.4. Hamburger Hochbahn AG Im nicht öffentlich zugänglichen Raum überwacht aus Gründen der Arbeitssicherheit eine Kamera in Verbindung mit einer Personen-Notsignalanlage einen speziellen technischen Arbeitsplatz mit besonderer mechanischer Gefährdung. In allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Hamburger Hochbahn AG (Haltestellen, Fahrzeuge, Kundenzentrum) wird durch Piktogramme sowie entsprechende Hinweise gemäß Artikel 13 DSGVO der Informationspflicht nachgekommen. Hinsichtlich der unter der Antwort zu 1. aufgeführten Verkehrsüberwachungskameras ist eine Erkennbarmachung grundsätzlich nicht realisierbar. Bei diesen Kameras findet keine Aufzeichnung statt. Die Bilder dieser Kameras liefern lediglich Übersichtsbilder, auf denen weder Personen noch Kfz-Kennzeichen identifizierbar sind. Zur Videoüberwachung bei der Hamburger Hochbahn AG ist zwischen der Unternehmensleitung und dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung (aktuelle Fassung vom 01.09.2013) abgeschlossen worden. Über diese Betriebsvereinbarung wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Betriebsvereinbarungen können jederzeit von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesehen werden. Sofern eine automatische Speicherung stattfindet, erfolgt dies auf einer Festplatten- Ringspeicherung und wird – sofern keine Ereignisse eintreten oder gemeldet worden sind – nach circa 24 Stunden (U-Bahn-Fahrzeuge des Typs DT3 und DT4) beziehungsweise nach 72 Stunden (in Bussen und U-Bahn-Haltestellen sowie U-Bahn- Fahrzeugen des Typs DT5) automatisch überschrieben. Straftaten und Unfälle werden auf polizeiliche Anordnung gesichert, betriebliche Vorfälle auf Anordnung des jeweiligen Betriebsleiters der Hamburger Hochbahn AG. Gesicherte Datenträger werden in Abstimmung mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie dem Betrieblichen Datenschutzbeauftragten maximal 30 Tage vorgehalten und danach gelöscht. Eine längerfristige Speicherung kann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Bei den Verkehrsüberwachungskameras findet keine Aufzeichnung statt. Bei den Kameras in den Kundendienststellen ist eine Aufzeichnung zuschaltbar. Alle Kameras zeichnen entweder 24 Stunden (U-Bahn-Fahrzeuge des Typs DT3 und DT4) oder 72 Stunden (in Bussen und U-Bahn-Haltestellen sowie in U-Bahn-Fahrzeugen des Typs DT5) auf. Eine Überprüfung erfolgt regelmäßig durch den Betrieblichen Datenschutzbeauftragten . Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die Überprüfung der Erforderlichkeit der Videoüberwachung bei der Hamburger Hochbahn AG erfolgt regelmäßig durch den Betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die letzte Überprüfung erfolgte im Dezember 2019. Die Videoüberwachung ist weiterhin erforderlich und erfüllt ihre Zwecke. Zu Nummer 10.5. Hamburg Messe und Congress GmbH 73 Kameras verfügen über eine Aufzeichnungsfunktion. Die Löschung erfolgt automatisch durch Überschreiben, sobald der vorhandene Speicher belegt ist. Die Überschreibung erfolgt spätestens automatisch nach 72 Stunden. Die Überschreibung der Daten erfolgt automatisch. Aus diesem Grund erfolgt keine händische Überprüfung der Löschung. Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 Drei Kameras sind eingeschränkt nutzbar (Schwenk/Zoom gesperrt, Schwärzungen). Die Kameras sind unter anderem für die Verkehrsüberwachung und das Vorbeugen krimineller Handlungen nutzbar. Kosten: 2017: 10 000 Euro 2018: 10 000 Euro 2019: 20 200 Euro (Tor A4 Anschaffung). Die letztmalige Überprüfung erfolgte 2019. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Die Einschätzung der Erforderlichkeit sowie der Zweckerfüllung der vorhandenen Videoüberwachungen obliegt der Betrieblichen Datenschutzbeauftragten und erfolgt im jährlichen Turnus. Zu Nummer 10.6. Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH Im nicht öffentlich zugänglichen Raum beobachtet im Kassenraum eine Kamera einen temporär besetzten Arbeitsplatz. Dies ist kein fester Arbeitsplatz, hier wird die Geldzählung durchgeführt. Alle eingesetzten Kameras zeichnen auf. Die Daten werden für 72 Stunden vorgehalten , dann erfolgt eine automatische Löschung. Die Kosten werden intern technikbezogen für die Videosysteme geführt. Davon bilden die Kameras nur einen Teil ab. Eine Ermittlung dieser Teilkosten wäre mit der Sichtung aller Einzelkontierungen der angefragten Jahre verbunden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der Kameras erfolgt bei der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH in einer jährlichen Datenschutzprüfung. Im Ergebnis sind die installierten Kameras weiterhin erforderlich und erfüllen ihren Zweck. Zu Nummer 10.7. Hamburg Port Authority AöR (HPA) 35 Videokameras verfügen über eine Aufzeichnungsfunktion, die Löschungsfrist beträgt sieben Tage, die Löschung erfolgt automatisch durch Überschreibung. Seit dem Jahr 2016 wurden circa 138 200 Euro aufgewendet. Eine Ermittlung der Anschaffungskosten sowie der Betriebskosten aufgeteilt nach Jahren wäre mit der Sichtung aller Einzelkontierungen der angefragten Jahre verbunden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Notwendigkeit wird regelmäßig überprüft. Alle Kameras dienen der Sicherheit (beispielsweise beim Betrieb von Anlagen) und werden deshalb auch weiterhin benötigt . Zu Nummer 10.8. Flughafen Hamburg GmbH 753 Kameras im öffentlichen Raum zeichnen auf. Die maximale Löschfrist beträgt sechs Monate. 209 Kameras im nicht öffentlichen Raum zeichnen auf. Die maximale Löschfrist beträgt eine Woche. Bei einigen Kameras werden Sichtbereiche verpixelt, da diese für den Zweck der Videoüberwachung unerheblich sind. Ausgaben Kauf: 2017: 31 024 Euro 2018: 73 524 Euro 2019: 30 486 Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 27 Betriebskosten, Wartung, Reparatur: 2017: 198 764 Euro 2018: 162 522 Euro 2019: 234 328 Euro. Eine Überprüfung der Videoüberwachung geschieht kontinuierlich durch die intern verantwortlichen Stellen. Zu Nummer 11.1 Behörde für Inneres, Amt für Innere Verwaltung und Planung Die Kameras dienen der Zugangssicherung des Dienstgebäudes sowie der Zugangssicherung im Bereich der Behördenleitung. Es finden keine Aufzeichnungen statt. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Zu einer Mittelaufwendung für den Betrieb können keine Angaben gemacht werden, da die Energiekosten nicht beziffert werden können. Die letzte Erforderlichkeitsprüfung erfolgte im Jahr 2019. Zu Nummer 11.2 Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Die Kameras dienen der Sicherung im Zugangs- und Eingangsbereich. Es finden keine Aufzeichnungen statt. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die letzte Erforderlichkeitsprüfung erfolgte am 26. Januar 2017. Zu Nummer 11.3 Einwohner-Zentralamt Teilweise ist ein Hinweis auf die Kameras der Zugangssicherung des Dienstgebäudes Hammer Straße noch nicht vorhanden. Dieser wird schnellstmöglich nachgeholt. Die Kameras der Rückführungseinrichtung verfügen über eine Aufzeichnungsfunktion. Die Aufnahmen werden für einen Zeitraum von 72 Stunden gespeichert und systembedingt nach Ablauf dieser Speicherfrist automatisch gelöscht. Eine Ermittlung aller in den vergangenen Jahren infrage kommenden Kosten für die unter 1. bis 4. genannten Geräte bedarf einer händischen Einzelauswertung und ist in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die aktuell aktiven Kameras der Rückführungseinrichtung wurden zuletzt im Januar 2020 auf Zweckerfüllung überprüft und die Erforderlichkeit bestätigt. Zu Nummer 11.4 Landesbetrieb Verkehr (LBV) Die Geräte dienen der Überwachung von Kassenautomaten. Im Rahmen der Einweisung in den Arbeitsplatz werden die Beschäftigten des LBV über die Videoüberwachung informiert. Eine Einwilligung der Beschäftigten wird eingeholt . Die Aufzeichnungen des LBV werden für sieben Tage gespeichert. Anschließend werden die Aufzeichnungen systemseitig mit neuen Daten überschrieben, wodurch die bisherigen Daten gelöscht werden. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Zu einer Mittelaufwendung für den Betrieb können keine Angaben gemacht werden, da die Energiekosten nicht beziffert werden können. Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 Die Überwachungskameras des LBV wurden zuletzt 2017 mit dem Ergebnis überprüft, dass der Betrieb der Anlage weiterhin notwendig ist. Zu Nummer 11.5 Polizei Die Kameras im öffentlich zugänglichen Bereich dienen der Lagebeobachtung, dem Schutz/der Sicherung von Einrichtungen sowie der Verkehrsbeobachtung. Die Kameras im nicht öffentlich zugänglichen Bereich dienen der Sicherung von Einrichtungen , der Überwachung von Zellenbereichen, sicheren Garagen sowie der Zelleninnenüberwachung . Hinzu kommen Kameras für Trainingszwecke in Innenräumen. Der Betrieb der im öffentlich zugänglichen Bereich befindlichen Kameras sowie der mobilen Kameras stützt sich auf folgende Rechtsvorschriften: - § 18 Absatz 2 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) an gefährdeten Objekten, - § 18 Absatz 1 PolDVG anlassbezogen zu öffentlichen Veranstaltungen. Darüber hinaus siehe zu den Rechtsgrundlagen für Verkehrsbeobachtungskameras der Verkehrsleitzentrale Drs. 20/3170. Der Betrieb der im nicht öffentlichen Bereich betriebenen Kameras stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen: - § 9 Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) zur Hausrechtsausübung, - § 18 Absatz 4 PolDVG bei Personen im amtlichen Gewahrsam. Hinzu kommt in beiden Fällen die Nutzung der Kameras zur Ausübung des Hausrechtes . Bei der Polizei sind bei 17 in den Gefangentransportfahrzeugen verbauten nicht öffentlichen Kameras des Landeskriminalamtes keine Hinweise auf die Überwachung angebracht, an allen anderen Kamerastandorten sind entsprechende Hinweise auf die Überwachung vorhanden. Die Lagebildfahrzeuge sind als solche der Polizei erkennbar und haben die Kamera gut sichtbar auf einem Stativ auf dem Dach installiert. Beobachtung beziehungsweise Überwachung als Zweck der Fahrzeuge ist offensichtlich. Ein weiterer Hinweis wie an Gebäuden ist nicht erforderlich. Gleiches gilt für den Polizeihubschrauber (Außenmontage der Kamera). Öffentliche Plätze, auf denen eine Videoüberwachung stattfindet, sind mittels Hinweisschildern gekennzeichnet. 449 der genannten Kameras zeichnen Bilder und/oder Videos auf oder verfügen über eine entsprechende zuschaltbare Aufzeichnungsfunktion. Im Falle einer Aufzeichnung werden die Bilder und/oder Videos bei 394 Kameras 96 Stunden gespeichert. Bei 55 der 449 Kameras wird das Bild- und Videomaterial 30 Tage gespeichert. Eine regelhafte Überprüfung der Datenlöschungen erfolgt aufgrund des automatisierten Löschverfahrens nicht. Gleichwohl werden im Rahmen regelmäßiger Wartungsintervalle der Aufzeichnungsanlagen wesentliche Funktionalitäten , unter anderem auch die Löschfunktionalität, geprüft. Bei 28 Kameras zur Überwachung öffentlicher Plätze erfolgt eine Schwarzschaltung (private masking); dies betrifft Kameras der Bereiche Reeperbahn, Jungfernstieg, Hansaplatz und Heiligengeistfeld. Diese maskierten Bilder sind weiterhin im vollen Umfang nutzbar; im Übrigen siehe Drs. 21/5810. Die Polizei hat im Dezember 2019 eine erneute datenschutzrechtliche Betrachtung für alle Kameras initiiert. Diese Betrachtung ist noch nicht abgeschlossen. Die bei der Polizei im erfragten Zeitraum entstandenen Kosten in Euro sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Jahr 2016 2017 2018 2019 Einkauf/Errichtung (gesamt) 117 925,87 3 717 760,10 683 028,95 € 763 773,57 € Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 29 Jahr 2016 2017 2018 2019 Wartung/Betrieb (Reparaturen, Ersatzbeschaffungen , Instandhaltung ) Verkehrskameras Sicherungsanlagen 120 562,13 134 953,23 223 572,19 596 995,16 168 740,97 297 245,45 159 658,31 298 754,46 Kosten Verkehrslagebildnetz 202 654,80 220 783,23 240 962,23 250 658,23 Abbau keine Angaben* keine Angaben* keine Angaben* keine Angaben* * Der Abbau von Kameras wird nicht in gesonderten Statistiken erhoben. Der Einsatz der geprüften Kameras ist weiterhin erforderlich und die ursprüngliche Zweckbestimmung gegeben. Zu Nummer 11.6 Feuerwehr Die Kameras dienen der Zugangssicherung von sensiblen Gebäuden und Dienstbereichen sowie dem Schutz von Sachwerten und Personen. Die Kameras am Standort Berliner Tor (öffentlicher und nicht öffentlicher Raum) verfügen über eine Aufzeichnungsmöglichkeit mit einer Speicherdauer von einer Woche. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die Kosten für die Videoüberwachung werden nicht in einer gesonderten Kostenstelle erfasst. Die manuelle Auswertung aller infrage kommenden Buchungen kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgeführt werden. Die Überwachungskameras der Feuerwehr wurden zuletzt im März 2018 mit dem Ergebnis überprüft, dass der Betrieb der Anlage weiterhin notwendig ist. Zu Nummer 12. Finanzbehörde (ohne Steuerverwaltung) Die beobachtende Videoüberwachung dient der Gebäudesicherheit und erfolgt zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzbehörde. Da das Gebäude Gänsemarkt 36 ein öffentliches Gebäude ist und täglich von vielen Externen betreten wird, sind eine beobachtende Überwachung der Eingangsbereiche sowie der Zugang zur Präsidialabteilung notwendig. Es werden keine Bilder und/oder Videos gespeichert. Bei der Finanzbehörde werden keine Überwachungskameras, wie in Frage Nummer 8. beschrieben, eingesetzt. Die Finanzbehörde hat in dem abgefragten Zeitraum keine Überwachungskameras angeschafft. Die Kameras werden gemäß Wartungsvertrag intervallmäßig gewartet. Die Kosten belaufen sich wie folgt: Wartungspauschalen gemäß Rahmenvereinbarung/Kamera-Austausch belaufen sich wie folgt: 2016 -keine- 2017 -keine- 2 609,19 Euro 2018 999,60 Euro 556,92 Euro 2019 999,60 Euro Die Überprüfung der Erforderlichkeit erfolgt jährlich, zuletzt im Jahr 2019. Die Voraussetzungen der Überwachung sind unverändert gegeben. Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 Zu Nummer 12.1 Finanzbehörde (Steuerverwaltung, Norddeutsche Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg) Das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg verfügt über fünf mobile Videoüberwachungsgeräte, die einzelfallabhängig im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen in Steuerstrafverfahren eingesetzt werden. Alle fünf Videokameras, die beim Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg eingesetzt werden, verfügen über eine Aufzeichnungsmöglichkeit. Die Daten werden bis zum Abschluss des Strafverfahrens gespeichert. Eine genaue Angabe zur Dauer der Datenspeicherung ist nicht möglich. Für eine Videokamera besteht die Möglichkeit, eine Aufzeichnung zuzuschalten. Das Aufzeichnungsgerät ist jedoch nicht in Betrieb. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Die Energie- und Personalkosten für die Videoüberwachung werden aus Gründen der Geringfügigkeit nicht gesondert erfasst. Für Neuanschaffung sind in den Jahren 2016 bis 2019 folgende Kosten angefallen: 2016 2017 2018 2019 8 812,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Für Wartung und Betrieb sind in den Jahren 2016 bis 2019 folgende Kosten angefallen : 2016 2017 2018 2019 0,00 € 0,00 € 0,00 € 6 700 € Die Finanzbehörde – Steuerverwaltung hat den Einsatz der Videokameras zuletzt im Jahr 2015 überprüft und er wurde für erforderlich gehalten. Eine erneute Überprüfung der Erforderlichkeit ist für das 1. Quartal 2020 vorgesehen. Zu Nummer 12.2. Hamburgische Münze Die Kameras dienen der Grundstücks- und der äußeren sowie teilweise auch der inneren Gebäudeüberwachung. Die Aufnahmen zur Grundstücks- und äußeren Gebäudeüberwachung werden in einer Endlosschleife aufgezeichnet. Die Aufzeichnungskapazität und Speicherung liegt bei circa zwölf bis 16 Tagen. Die Aufnahmen der inneren Gebäudeüberwachung dienen der Abwehr und dem rechtzeitigen Erkennen von Gefahren sowie der Verfolgung von Straftaten. Sie werden ausdrücklich nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle im Arbeitsverhältnis verwendet. Die Aufnahmen werden automatisch zyklisch nach zehn Tagen gelöscht. Es besteht eine Dienstvereinbarung zwischen Finanzbehörde und Personalrat der Finanzbehörde . Die Funktion der Anlage (zum Beispiel Datenlöschung) wird wöchentlich vom Leiter der Haustechnik überprüft. Bei der Hamburgischen Münze sind die Erfassungsbereiche von zwei Außenkameras, die über das Betriebsgelände hinausragen, dauerhaft geschwärzt. Die für die Anlage entstehenden Betriebskosten für Energie und eigenes Personal werden nicht gesondert erfasst. Weiter gehende Ausgaben sind in dem genannten Zeitraum nicht entstanden. Die Überprüfung erfolgt im Zweijahresrhythmus, zuletzt im März 2019. Die Voraussetzungen der Überwachung sind unverändert gegeben. Zu Nummern 12.4. und 12.5. LOTTO Hamburg GmbH Die Videoaufzeichnung ist grundsätzlich inaktiv. Der Sicherheitsraum wird aufgrund eines strengen Zutrittskonzeptes nur durch einen engen Mitarbeiterkreis betreten, diese wurden über die Kameras informiert beziehungsweise sind die Mitarbeiter für die Funktion der Kameras selbst zuständig. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 31 Die Videokameras wurden als technische Maßnahme zur Förderung des Datenschutzes gemäß § 9 BDSG aufgestellt. Die Kameras dienen der Zutrittskontrolle nach Nummer 1 der Anlage zu § 9 BDSG. Es handelt sich um einen Sicherheitsbereich von LOTTO Hamburg GmbH im Rechenzentrum. Die Kameras wurden vom Rechenzentrumsbetreiber zusätzlich zu den eigenen Kameras, nur für Sicherheitszwecke von LOTTO Hamburg GmbH für den eigenen Serverraum, aufgestellt. Die Kameras werden nur aktiviert, wenn unberechtigte Personen das Rechenzentrum betreten. Wenn Berechtigte den Raum betreten, bleiben die Kameras inaktiv. Die Kameras zeichnen zwei Wochen auf, danach erfolgt ein automatisches Überschreiben . Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Kosten: 2016 – 2019 = 1 000 Euro jährlich. Die Prüfung der Erforderlichkeit zu den Angaben der Tabelle I. erfolgte im Rahmen des Umbaus in Q4/2013 mit dem Ergebnis, dass die Kameras zur Sicherheit von Mitarbeitern und Kunden erforderlich sind. Zur Tabelle III.: Die Q3/2011 Installation der Kameras erfolgte zur Dokumentation/zum Schutz vor unberechtigtem Datenzugriff. Es erfolgen regelmäßig Überprüfungen im Rahmen der Aktualisierung der datenschutzrechtlichen Verfahrensverzeichnisse. Zu Nummer 12.6 Sprinkenhof GmbH Es erfolgt eine Aufzeichnung der Kameras im öffentlichen Raum für 72 Stunden, bei den Kameras im nicht öffentlich zugänglichen Raum sind es sieben Tage. Die Löschung erfolgt automatisch. Vier der Kameras im nicht öffentlich zugänglichen Raum dürfen derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Kosten: 2016 3 730,85 Euro 2017 14 363,80 Euro 2018 13 807,21 Euro 2019 28 156,50 Euro Es finden zweimal jährlich Überprüfungen statt beziehungsweise bei Vorfällen. Zu Nummer 12.7. Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Bei den Kameras im öffentlichen Raum erfolgt eine Aufzeichnung und nach 72 Stunden eine automatische Löschung. Kosten: In Euro 2016 2017 2018 2019 386,75 773,5 773,54 367,41 Es erfolgt eine Überprüfung zweimal jährlich. Bei den Kameras im nicht öffentlich zugänglichen Raum erfolgen zum Teil eine Aufzeichnung und eine automatische Lösung nach sieben Tagen. Kosten: In Euro 2016 2017 2018 2019 - - - 2 950,00 Drucksache 21/20102 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 Zu Nummer 13. Bezirksamt Altona Die Daten werden nach sechs Tagen überspeichert. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Es sind seit 2016 keine Kosten angefallen. Die letzte Überprüfung fand 2016 mit dem Ergebnis statt, dass die Überwachung des Kassenautomaten weiterhin erforderlich ist. Zu Nummer 15. Bezirksamt Eimsbüttel Die Videos werden längstens 72 Stunden gespeichert und automatisch gelöscht. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. 2016 wurden für die Errichtung 1 680,57 Euro aufgewendet. In den Jahren 2017 bis heute wurden keine Mittel für Einkauf/Errichtung oder Wartung/Instandhaltung aufgewendet . Die Energiekosten der Kameras werden nicht gesondert erfasst. Erforderlichkeit und Zweckerfüllung der Kameras werden regelmäßig im laufenden Betrieb des Gebäudemanagements überprüft. Zu Nummer 17. Bezirksamt Hamburg-Mitte Es erfolgt keine Auswertung, Datenverarbeitung und Aufzeichnung von Bildern/ Videos. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. In den Jahren ab 2016 (bisher) wurden vom Bezirksamt keine Mittel für Einkauf/Errichtung oder Wartung /Instandhaltung aufgewendet. Eine Überprüfung der Erforderlichkeit und Zweckerfüllung erfolgte bislang nur bei zwei Kameras im Jahr 2017. Im Ergebnis wurden die Kameras inaktiv gesetzt. Zu Nummer 20 Personalamt Es gibt keine Aufzeichnungsfunktion. Keine der Kameras darf derzeit aus Gründen des Daten- beziehungsweise Grundrechtsschutzes nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden. Es sind keine Kosten für Einkauf, Errichtung, Wartung und Instandhaltung angefallen. Betriebskosten werden nicht erfasst. Die Kameras wurden 2013 in Betrieb genommen. Erforderlichkeit und Zweckerfüllung wurden im Vorwege vom behördlichen Datenschutzbeauftragten positiv beurteilt. Die Situation ist seit 2013 unverändert. 11. Verfügten oder verfügen die Freie und Hansestadt Hamburg sowie ihre öffentlichen Unternehmen beziehungsweise Mehrheitsbeteiligungen über Systeme mit der (theoretischen) Möglichkeit der automatisierten Gesichtserkennung? Wenn ja, wo genau und in welchem Umfang werden diese jeweils eingesetzt ? Nein. 12. Planen Dienststellen und/oder öffentliche Unternehmen und Mehrheitsbeteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg, neue Videoüberwachungseinrichtungen in Hamburg zu installieren beziehungsweise zu nutzen? Wenn ja, bitte Umfang, Einsatzort, Kosten und Art der Videoüberwachung erläutern. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20102 33 Bei Dataport sind Erweiterungen gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Einhaltung BSI-Grundschutz im Zuge von Flächenerweiterungen erforderlich. Die Fassade des Dienstgebäudes Gorch-Fock-Wall 15 – 17 soll insgesamt durch vier weitere Kameras überwacht werden, da es wiederholt zu Sachbeschädigungen gekommen ist. Zwei Kameras sind bereits montiert. Die Installation der übrigen Kameras wird zeitnah erfolgen. Gegenwärtig sind für die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel die Erneuerung einer Videoanlage mit 79 Kameras und für die Justizvollzugsanstalt Billwerder acht Kameras geplant. Ort und Art des Einsatzes innerhalb der Anstalten werden aus Sicherheitsgründen nicht mitgeteilt. Die Kosten können vor Abschluss der Maßnahmen nicht beziffert werden. Fünf Schulen haben aktuell bei der für Bildung zuständigen Behörde Anträge auf Genehmigung zur Installation von insgesamt 29 Überwachungskameras gestellt, die aber noch nicht entscheidungsreif sind. Kostenaufstellungen zu diesen Anträgen liegen der für Bildung zuständigen Behörde nicht vor. Es ist am Gebäude der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, der Behörde für Umwelt und Energie sowie des Landesbetriebs für Geoinformation und Vermessung die Installation von 19 hochauflösenden Kameras an der Außenfassade mit Aufzeichnung und Fernalarmierung geplant. Der Schätzpreis liegt bei circa 270 000 Euro. Die Planungen zu den Deichtorhallen sind noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der weiteren noch zu errichtenden Tunnel im Zuge des Ausbaus der A 7 sind beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer weitere Videoinstallationen geplant. Im Rahmen der Herstellung des P+R-Qualitätsstandards auf P+R-Anlagen beziehungsweise des Neubaus von Parkhäusern beziehungsweise Parkplätzen wird die P+R-Betriebsgesellschaft mbH weiterhin Videotechnik installieren. Die Art der Videoüberwachung wird sich an der bisherigen Praxis orientieren und mit dem Betrieblichen Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Bei der Hamburger Hochbahn AG werden neu zu errichtende U-Bahn-Haltestellen beziehungsweise neu zu beschaffende U-Bahn-Fahrzeuge oder Busse generell nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die vorhandenen Fahrzeuge, Busse beziehungsweise Haltestellen gelten, mit Kameras ausgerüstet. Die Hamburg Messe und Congress GmbH plant die Tiefgarage des Congress Center Hamburg (CCH) nach der Revitalisierung mit rund 20 Kameras zur Parkraumüberwachung auszustatten. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf rund 40 000 Euro belaufen. In 2020 soll auf dem Ohlsdorfer Friedhof eine Schrankenanlage installiert werden. Die Schrankenanlage wird voraussichtlich mit einer Videoüberwachung (zwei Kameras) ausgestattet, um im Fall von Vandalismusschäden gegen den Verursacher vorgehen zu können. Die Kosten für die Videoüberwachung sind noch nicht bekannt. Neue Videoüberwachungseinrichtungen werden je nach Anforderung zur Gebäudesicherheit , Wahrnehmung des Hausrechts, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und schwerwiegenden Verstößen gegen andere Gesetze sowie Schutz von Personen und Sachwerten im Bereich der Stadtreinigung Hamburg installiert. Konkrete Planungen zur Installation neuer Videoüberwachungseinrichtungen bestehen nicht. Das Bezirksamt Hamburg-Nord prüft aus gegebenem Anlass gerade den Einsatz einer Videoüberwachung an der Zahlstelle. Zu den möglichen Kosten und der Art der Videoüberwachung können noch keine Angaben gemacht werden.