BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20103 21. Wahlperiode 14.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Michael Kruse und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 07.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Digitalisierung der Verwaltung und Onlinezugangsgesetz (OZG) – Wie geht es jetzt weiter? Am 14. August 2017 wurde das Bundesgesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG) verabschiedet. Darin verpflichten sich Bund und Länder bis 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen auch online anzubieten. Hamburg hat dabei die Verantwortung für das Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung übertragen bekommen. In diesem Bereich müssen gemäß Umsetzungskatalog 81 sogenannter „OZG- Leistungen“ digitalisiert werden. Angesichts der neuen Digitalstrategie des Senats gilt es zu hinterfragen, wie weit diese Projekte fortgeschritten sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zur Umsetzung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG) sind alle Verwaltungsleistungen in 14 sogenannte Themenfelder eingeteilt worden. Für jedes Themenfeld haben jeweils ein zuständiges Bundesministerium und ein Bundesland die gemeinsame Federführung. Die Themenfelder enthalten sogenannte „OZG-Leistungen “, die einzelne Verwaltungsleistungen aus dem Leistungskatalog („LeiKa-Leistungen “) bündeln. Gegenstand der Umsetzungsprojekte sind die LeiKa-Leistungen. In einem ersten Bewertungsschritt wurde festgelegt, welche LeiKa-Leistungen depriorisiert werden, weil es kein relevantes Interesse an deren Digitalisierung gibt (zum Beispiel „Baugenehmigung für eine atomtechnische Anlage“) oder ein Onlinedienst aus faktischen Gründen unmöglich ist (zum Beispiel „Besichtigung technischer Anlagen “). Für die nicht depriorisierten LeiKa-Leistungen, und soweit deren Durchführungsverantwortung nicht beim Bund liegt, sind Onlinedienstanwendungen zu entwickeln . Im Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung (UFE) liegt die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Freien und Hansestadt Hamburg. Als weitere Länder sind Bremen und Nordrhein-Westfalen an der Umsetzung des Themenfeldes beteiligt. Die Umsetzung erfolgt arbeitsteilig. In der tabellarischen Übersicht (siehe Antwort zu 1. und 2.) ist vermerkt, bei welchen Aufgaben Hamburg die konkrete Umsetzungsverantwortung hat. Das bedeutet, dass Hamburg die Verantwortung für die Erstellung einer sogenannten Referenzimplementation übernommen hat. Die Übernahme dieser Referenzimplementation in die Portale anderer Länder und Kommunen ist nicht Teil der Aufgabe. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/20103 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche konkreten OZG-Leistungen sind dem Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung zugeordnet? 2. Bei welchen der unter 1. genannten Leistungen ist die digitale Verfügbarkeit bereits gegeben? Bei welchen ist die digitale Verfügbarkeit noch in Planung und bis wann sollen diese Dienste online erstmals verfügbar sein? Derzeit wird für die OZG-Leistungen in Hamburger Umsetzungsverantwortung, für die noch keine digitalisierte Leistung verfügbar ist, die Umsetzung geplant. Die entsprechenden Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Anlage führt diejenigen OZG-Leistungen des Themenfeldes „Unternehmensführung und -entwicklung“ auf, bei denen die Umsetzungsverantwortung auf Länderebene liegt und die nicht depriorisiert wurden. Die Spalte „Online verfügbar“ listet bereits umgesetzte Onlinedienste zu diesen OZG-Leistungen auf. 3. Wie hoch schätzt der Senat die Kosten für die digitale Verfügbarkeit der einzelnen OZG-Leistungen im Themenfeld Unternehmensführung und -entwicklung? Eine vollständige Schätzung der Kosten aller Einzelmaßnahmen ist vorab nicht möglich . Immer wenn ein neues Arbeitspaket begonnen wird, wird analysiert, ob es schon Onlinedienste gibt, die genutzt, gegebenenfalls erweitert oder geändert werden können, ob mehrere Aufgaben zusammengefasst werden können, um so einen größeren Reformeffekt zu erreichen, ob der Geschäftsprozess sehr einfach und eine umfassende Geschäftsprozessanalyse daher entbehrlich ist und auf welchem technischen Weg der Dienst bereitgestellt wird (Generierung mit einem Formular oder einer Programmierung). In Abhängigkeit von diesen Faktoren werden dann jeweils die Kosten geschätzt und die Umsetzung beauftragt. 4. Ist der Senat der Überzeugung, dass alle OZG-Leistungen des Themenfeldes Unternehmensführung und -entwicklung bis 2022 online verfügbar sind? Worin konkret sieht er Risiken für dieses Zeitziel? Hamburg hat die Umsetzung der Digitalisierung im Themenfeld UFE so organisiert, dass die Leistungen, für die Hamburg die Umsetzungsverantwortung hat, im vereinbarten Zeitrahmen erbracht werden können. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 5. Inwieweit werden welche sonstigen OZG-Leistungen schon heute online abgerufen? Folgende Dienste sind in Hamburg bereits online verfügbar: Anhörung Verwarnungs-/Bußgeld im Straßenverkehr Anliegerbescheinigung Antragsstatus Ausweis/Pass Anzeige Bau-, Abbruch- und Wiederaufnahmebeginn Anzeige Fassadenreinigung Aufgrabeschein Auskünfte für Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (Melderegisterauskunft) Ausschreibungen Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren BAföG Hamburg Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20103 3 Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden Bauantrag (nach § 61 und § 62 HBauO sowie § 172 BauGB) Bauleitplanung Beantragung und Verlängerung eines Parkausweises Behördenauskunft für öffentliche Stellen (Melderegisterauskunft) Belegungsplan Sportstätten Bohrdatenportal Briefwahlantrag Einfache Melderegisterauskunft Einfache Melderegisterauskunft – Massenanfragen Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung Elbkulturfonds-Förderantrag Fördermengenmeldung Grundwasser Fördermittelrechner „Hamburger Gründachförderung“ Führerschein Erstantrag Gewerbeanzeige Hunderegister Immobilienwertdatenauskunft Hamburg Internetbasierte Fahrzeugzulassung Kfz-Außerbetriebsetzung Kfz-Wiederzulassung Kfz-Wunschkennzeichen-Reservierung Kfz-Wunschkennzeichen-Reservierungsverlängerung Kita-Gutschein Kulturförderung der Freien und Hansestadt Hamburg Liegenschaftskataster Meldebehörde Intern Musikstadtfonds-Förderantrag Nachtarbeitsgenehmigung Onlineregistrierung für vom Brexit Betroffene Prüfungsanmeldung Pharmazeutische Prüfung Sammelfonds für Bußgelder Schwerbehindertenantrag Stiftungsverzeichnis Strafanzeigen an die Polizei Anmeldung beim Veterinär- und Einfuhramt Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Neben den aufgeführten Diensten zu Leistungen aus dem OZG-Katalog stellt die Stadt weitere Onlinedienste für Verwaltungskunden zur Verfügung. Siehe dazu Drs. 21/16492. Drucksache 21/20103 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 6. In welchen Fällen ist es geplant, bisherige analoge Prozesse lediglich online anzubieten? In welchen Fällen ist eine „echte“ Reform beziehungsweise Optimierung der Dienstleistungen an sich angedacht? Alle zu digitalisierenden Verwaltungsdienstleistungen werden auf den zu erwartenden Nutzen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen hin beurteilt. Auch die organisatorischen , rechtlichen, technischen und kaufmännischen Rahmenbedingungen werden betrachtet und gewichtet. Diese Bewertung erfolgt final bei Beginn der Umsetzung. Insofern sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. 7. Die digitale Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt in Hamburg über unterschiedliche Plattformen. Ist eine Harmonisierung angestrebt? Wenn ja, wie lang wird dies dauern? Wenn nein, warum nicht? Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind nicht nur die Ausschreibungen der Kernverwaltung , sondern auch zahlreicher öffentlicher Unternehmen über die zentrale Plattform https://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/ veröffentlicht und dort recherchierbar. Im Übrigen siehe Drs. 21/7476. 8. In welchem Maße und auf welche Art und Weise werden bei der Digitalisierung von OZG-Leistungen, insbesondere jenen des Feldes Unternehmensführung und -entwicklung, die Interessen der Wirtschaftsverbände mitberücksichtigt? Die bundesweiten Dachorganisationen der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern nehmen am Steuerungskreis für das Themenfeld UFE teil. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesinnenministerium informieren die weitere Kammerdachorganisation . Zusätzlich wird in Hamburg der enge Kontakt zu Handels- und Handwerkskammer gepflegt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20103 5 Anlage Geschäftslage OZG-Leistung Umsetzungsverantwortung FHH Online verfügbar Arbeitgeber sein Anzeigepflichtige Personalveränderungen Ja Aufhebung besonderer Kündigungsverbote Ja Heimarbeitsanzeige Ja Hilfe und Förderung für Menschen mit Behinderung an Arbeitgeber Ja Arbeitssicherheit Mutterschutzmeldung Ja Sonderregelungen zur Arbeitszeit Ja Zugangsberechtigung zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen Ja Aus-, Weiterbildung & Sachkunde Ausbildungserlaubnis Ausbildungsvertrag und Lehrlingsrolle bzw. Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Berufsbildungsprüfung und -zeugnis Sachkundenachweis Ausschreibungen & öffentliche Aufträge Amtliches Verzeichnis (Präqualifizierung ) Elektronischer Bestellprozess Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Ja Geschäftsauflösung & Unternehmensübergang Betriebsfortführungsgestattung Steuerliche Abmeldung eines Unternehmens Statistik- & Berichtspflichten Besondere Meldepflicht Unternehmensstart & Gewerbezulassung Anerkennung als Prüf- oder Überwachungsstelle Unternehmensstart & Gewerbezulassung Berufsständische Versorgungswerke Bestellung und Anerkennung von Sachverständigen Einheitlicher Ansprechpartner Einheitlicher Ansprechpartner / Point of Single Contact Handwerksrolle und -karte Kammermitgliedschaft Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens bzw. einer freiberuflichen Tätigkeit Tätigkeitsanzeige und -erlaubnis Ja Anzeige von Tätigkeiten , bei denen Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien freigesetzt wird oder freigesetzt werden kann (Asbestanzeige) Unternehmensanmeldung und -genehmigung Ja Gewerbe Anmeldung (Gewerbeanzeige) Drucksache 21/20103 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Geschäftslage OZG-Leistung Umsetzungsverantwortung FHH Online verfügbar Veranstaltungen Antrag auf Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen Ja Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe Ja Lager- und Abbrenngenehmigung für pyrotechnische Gegenstände Ja Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung Ja Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße (Außengastronomie beantragen) Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung (Antrag auf Trassenanweisung ) Veranstaltungserlaubnis Ja Wochen- und Spezialmärkte Ja