BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20107 21. Wahlperiode 14.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 07.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Schulcampus Lohsepark: Weshalb wird die Machbarkeitsstudie unter Verschluss gehalten? Am 17. Februar 2020 soll die Kommission für Stadtentwicklung über die erneute Auslegung des Bebauungsplans HafenCity 10 mit dem Schulcampus entscheiden. Mittlerweile gibt es eine weitere Machbarkeitsstudie, die von SBH | Schulbau Hamburg in Auftrag gegeben wurde. Die Herausgabe dieser Studie zur Vorbereitung dieser Sitzung an mich als Kommissionsmitglied wurde verweigert. Ich frage den Senat: 1. Welche Untersuchungen, Studien oder andere Arbeiten wurden mit welchem Auftrag im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan HafenCity 10 a. vor der ersten öffentlichen Auslegung, Datum Auftraggeber Gegenstand Auftragnehmer Dezember 2008 HafenCity Hamburg GmbH Standortanalyse östlich Shanghaiallee Büro ELBBERG Stadtplanung 2008 bis 2010 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Bodenluftuntersuchungen Büro Dr. Beißner GmbH November 2010 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Verschattungsstudie Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt September 2011 HafenCity Hamburg GmbH Ökologische Bestandserfassung u. -bewertung TRIOPS GmbH Juni 2012 Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Vorstudie nach Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt b. danach bis zum heutigen Tage vergeben? Datum Auftraggeber Gegenstand Auftragnehmer Dezember 2015 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Gutachten Abstand UNIKAI (§ 50 BImSchG) Müller-BBM GmbH Januar 2016 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Gutachten Abstand CPS (§ 50 BImSchG) Müller-BBM GmbH Januar 2016 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Gutachten Abstand C. Steinweg (§ 50 BImSchG) Müller-BBM GmbH November 2017 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Luftschadstoffuntersuchung LÄRMKON- TOR GmbH Oktober 2018 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Berechnung Schallschutz für den Schulcampus LÄRMKON- TOR GmbH Drucksache 21/20107 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Datum Auftraggeber Gegenstand Auftragnehmer Dezember 2018 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Gutachten Schienenverkehrserschütterungen baudyn GmbH Januar 2019 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan HafenCity 10 LÄRMKON- TOR GmbH Januar 2019 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Elektromagnetische Felder der Bahn – Beurteilung gemäß 26. BImSchV Müller-BBM GmbH Juli 2019 SBH | Schulbau Hamburg Schulcampus HafenCity – Machbarkeitsstudie für 8-zügige Schule gmp Architekten August 2019 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Beurteilung elektromagnetischer Felder der DB-Bahnstromanlage Müller-BBM GmbH Bitte jeweils Datum, Auftraggeber (Behörde, SBH | Schulbau Hamburg, privat, ...), Beschreibung des Untersuchungsauftrags/der Aufgabe, Auftragnehmer /-innen, Ergebnisse und Ort der Veröffentlichung benennen. Gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz hat die Verwaltung eine aktive Veröffentlichungspflicht . Betroffen sind bestimmte Vorgänge/Dokumente rückwirkend ab dem 6. Oktober 2012. Daher sind die oben genannten Dokumente, die vor der ersten öffentlichen Auslegung (vom 2. Januar bis 4. Februar 2013) des Bebauungsplanentwurfs HafenCity 10 erstellt wurden, nicht im Transparenzportal veröffentlicht. Die von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragten Dokumente, die danach erstellt wurden, sind im Transparenzportal veröffentlicht. Die von SBH beauftragte Machbarkeitsstudie ist als internes Arbeitspapier, das Annahmen enthält, die im weiteren Verfahren überprüft werden müssen, nicht für eine Weitergabe geeignet. Die Ergebnisse der Arbeiten können in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht dargestellt werden. 2. Welche Vorgaben gab es für die aktuelle Machbarkeitsstudie hinsichtlich a. der Zügigkeit der Schule (gegebenenfalls differenziert), b. der Anzahl der Schulgebäude, c. der städtebaulichen Anordnung der Schulgebäude, d. der Gebäudehöhen, e. (städtebaulicher) Ergänzungsnutzungen, f. der Bruttogeschossfläche (Gesamtsumme und differenziert nach Schule, Sport, Kita und andere Nutzungen), g. der schulischen Freiflächen (bitte Quadratmeterzahlen angeben), h. der Anordnung der Freiflächen (bitte jeweilige Quadratmeterzahl, differenziert nach ebenerdig, Dachfläche oder anderes angeben), i. der Zugänglichkeit der Freiflächen außerhalb der Schulzeiten? 3. Welche Ergebnisse, gegebenenfalls auch Alternativvorschläge, hat die Machbarkeitsstudie zu den Punkten 2. a – 2. i. gebracht? Bitte jede Frage einzeln beantworten. Bei der Machbarkeitsstudie handelt es sich um die Überprüfung und Weiterentwicklung der Ergebnisse aus dem städtebaulichen Gutachterverfahren. Die Überarbeitung wurde erforderlich, da die Zügigkeit der Schule gemäß Schulentwicklungsplan (SEPL) auf acht erweitert wurde und damit keine Wohnbebauung am nördlichen Grundstücksteil realisiert werden soll. Eine Anzahl von Gebäuden wurde nicht vorgegeben. Mit der gewünschten Blockrandbebauung zur Versmannstraße sowie einer erkennbaren, städtebaulichen Kante zum Lohsepark gibt es jedoch Vorgaben aus dem Masterplan der HafenCity. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20107 3 Die Gebäude sollen gemäß des Bebauungsplans mindestens fünfgeschossig sein. Die Gebäudehöhe soll so gewählt werden, dass keine zusätzlichen bauordnungsrechtlichen Anforderungen gemäß Hochhausrichtlinie erforderlich werden. Als weitere Nutzungen sind eine Kita, bezirkliche Nutzungen sowie eine weitere Sportfläche zur ganztägigen Vereinsnutzung angedacht. Diese Flächen sind bisher nicht abschließend definiert und stehen noch unter Finanzierungsvorbehalt. Für die Schule sind circa 21 000 m² Brutto-Grundfläche (BGF), für die Kita circa 1 000 m² BGF und für die weiteren Nutzungen circa 750 m² vorgesehen. Die geforderte Mindestgröße der Freiflächen beträgt circa 9 000 m². Davon sollen mindestens 60 Prozent ebenerdig zur Verfügung stehen. Die ebenerdigen Flächen werden auch nach Schulschluss für den Stadtteil zur Verfügung stehen. 4. Die elektromagnetische Strahlung übersteigt auf einem – kleinen – Teil des Schulgeländes trotz der Verdoppelung des Vorsorgewerts immer noch diesen Vorsorgewert von 0,3 Mikrotesla. Es gibt im B-Plan-Entwurf nur die Absicht, in diesem Bereich kein Schulgebäude zu bauen, aber keine entsprechende Festsetzung. Wie und mit welchem Ergebnis wurde in der Machbarkeitsstudie die elektromagnetische Strahlung beziehungsweise die Überschreitung des erhöhten Vorsorgewerts berücksichtigt? In der Machbarkeitsstudie wurde der Vorsorgewert nicht berücksichtigt, weil es sich um eine Baumassenstudie handelt, in der die Nutzungen noch nicht differenziert ausgewiesen sind. Im Übrigen steht der hochbauliche Wettbewerb noch bevor. 5. Nach dem Gutachten zum B-Plan HafenCity 10 zu den Luftschadstoffen wird der gesetzliche Grenzwert für Stickstoffdioxid an der Versmannstraße im Bereich zwischen Schule und MK 8 im Jahresmittel bis zu einer Höhe des 2. OG überschritten. a. Wie und mit welchem Ergebnis wurde dies in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt? b. Welche Räumlichkeiten sind Richtung Süden angeordnet und wie werden diese belüftet? Die in dem Gutachten prognostizierte Überschreitung des Jahresmittelgrenzwertes der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für Stickstoffdioxid betrifft lediglich einen kleinen Bereich des Baufeldes südlich der Versmannstraße (MK 8). Die Schule ist hiervon nicht betroffen. 6. Ist berücksichtigt, dass das Gutachten zu den Luftschadstoffen aus dem Jahr 2017 von 30 000 Kfz werktags auf der Versmannstraße ausgeht, das von der HCH beauftragte Verkehrsplanungsbüro ARGUS aber 2019 von 36 000 bis 42 000 Kfz ausgeht? Falls ja, zu welchen Änderungen hat das geführt? Falls nein, weshalb nicht? Das Verkehrsplanungsbüro ARGUS Stadt und Verkehr erarbeitet derzeit eine Aktualisierung der Gesamtverkehrsmengenprognose für die HafenCity im Auftrag der Hafen- City Hamburg GmbH (HCH) für das Prognosejahr 2035. Für den Abschnitt der Versmannstraße in Höhe des Schulcampus weist der derzeitige Entwurfsstand eine Verkehrsmenge von circa 28 000 Kfz werktags aus, das heißt etwas weniger als in der Luftschadstoffprognose im Jahr 2017 angenommen wurde. 7. Welche Schadstoffbelastungen nimmt der Senat nun für die Fassade des Schulcampus Lohsepark an der Versmannstraße an? Auf Grundlage des Luftschadstoffgutachtens zum Bebauungsplan HafenCity 10 geht der Senat davon aus, dass die gesetzlich festgelegten Grenzwerte der 39. BImSchV vor der Fassade des Schulcampus eingehalten werden. Drucksache 21/20107 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. Zum Wind: Laut Unterlagen zum B-Plan-Entwurf HC 10 wird der Schulhof auf dem Dach in einer Windschneise liegen. Der Wind kommt laut Begründung von Süd nach West, damit trifft er von der Elbe kommend auf die HCU. Diese verläuft diagonal und leitet den Wind dann Richtung Bahn. Diese Windschneise kann nicht verbaut werden. a. Wie ist dies in der Machbarkeitsstudie berücksichtig worden? b. Wie wirkt sich der Wind auf dem Dachschulhof aus? Eine Windsimulation wurde weder im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens noch der Machbarkeitsstudie vorgenommen. Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass auf dem Dach der Schule höhere Windgeschwindigkeiten auftreten als am Boden. c. Welche Schutzmaßnahmen sind geplant mit welchen Auswirkungen ? Eine umlaufende, geschlossene, aber dennoch transparente Absturzsicherung für den Schulhof auf dem Dach wird gleichzeitig als Windschutz fungieren. 9. Eine Festsetzung im B-Plan-Entwurf HafenCity 10 sieht vor, dass bei gewerblichen Nutzungen die Aufenthaltsräume zur lärmabgewandten Seite errichtet werden sollen. a. Ist dies auch für die Schule, insbesondere für Klassenräume, Fachräume , Bibliothek, Differenzierungsräume, Lehrerzimmer et cetera verbindlich vorgesehen? In der Verordnung zum Bebauungsplan HafenCity 10 ist eine Regelung vorgesehen, wonach ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen für schulbezogene lärmempfindliche Räume (zum Beispiel Klassenräume, Pausenräume, Bibliotheksräume ) zu schaffen ist. Eine Vorgabe zur Anordnung der lärmempfindlichen Räume der Schule an lärmabgewandten Seiten sieht der Bebauungsplanentwurf nicht vor. b. Welche Anordnung insbesondere in Bezug auf den Straßenraum und die Pfeilerbahn hat die Machbarkeitsstudie ergeben? Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden nur die Baumassen geprüft. Die konkreten Raumzuordnungen werden Aufgabe des hochbaulichen Wettbewerbs sein. 10. Wie wird der Lärmschutz auf dem Dachschulhof gewährleistet? Eine umlaufende, geschlossene Absturzsicherung für den Schulhof auf dem Dach wird gleichzeitig als Lärmschutz fungieren. 11. Welche Sportflächen – Freiflächen wie Innenräume – sind geplant? Welche werden dem Quartier außerhalb des Schulbetriebs zur Verfügung stehen (der B-Plan HafenCity 10 schließt eine Nutzung der Sportflächen durch die Öffentlichkeit aus)? Die Planung sieht im Inneren der Schule fünf Hallenflächen vor. Auf der ebenerdigen Freifläche werden darüber hinaus zwei Kunststoffspielfelder errichtet. Außerdem wird noch über eine weitere Hallenfläche zur ausschließlichen Vereinsnutzung nachgedacht . Die Außenflächen werden frei zugänglich sein – die Vergabe der Hallenzeiten nach Schulschluss erfolgt, wie bei allen schulischen Sportflächen, über das Sportreferat des Bezirkes. 12. Weshalb wird die Herausgabe der Machbarkeitsstudie an Mitglieder der Kommission für Stadtentwicklung verweigert? Die Machbarkeitsstudie diente den fachlich zuständigen Behörden bei der Meinungsbildung , wie nach der Erweiterung des Schulcampus auf acht Züge unter Würdigung des städtebaulichen Gutachterverfahrens baukörperlich reagiert werden sollte. Die Annahmen, die die Machbarkeitsstudie zu ergänzenden Nutzungen trifft, sind nicht belastbar und müssen noch mit den jeweiligen Bedarfsträgern abgestimmt werden. Insofern gibt die Machbarkeitsstudie einen vorläufigen Stand wieder, der für eine Weitergabe nicht geeignet ist.