BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20132 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Behördenmunition bei Marko G. und der Gruppe „Nordkreuz“ Am 19.12.2019 wurde der ehemalige SEK-Polizist Marko G. vom Landgericht Schwerin wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Marko G. steht im engen Zusammenhang mit der rechten Preppergruppe „Nordkreuz“. Die Gruppe „Nordkreuz“ soll sich auf einen vermeintlichen „Tag X“ vorbereitet und zu diesem Zweck Waffen gehortet haben, um politische Gegner/-innen im Falle des Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung zu töten. Medienberichten zufolge habe die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung ergeben, dass Marko G. unbefugt im Besitz sogenannter Behördenmunition war, die von verschiedenen Dienststellen aus mehreren Bundesländern stamme. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gegen Marko G. sind in Hamburger Strafverfolgungsbehörden keine Ermittlungsverfahren anhängig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat Marko G. sogenannte Behördenmunition besessen, die ursprünglich im Besitz oder in Verwahrung hamburgischer Behörden/Dienststellen war beziehungsweise durch diese verwendet wurde oder verwendet werden sollte? 2. Wie umfangreich war der aus Hamburg stammende Munitionsbestand, den Marko G. besaß, und um welche Munition handelte es sich? Bitte die jeweilige Stückzahl nach Hersteller, Typ und Kaliber aufschlüsseln. 3. Aus dem Zuständigkeitsbereich welcher Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg und welcher ihrer einzelnen Dienststellen/-einheiten stammte die Munition im Sinne der Fragen 1. und 2.? Bitte nach jeweiliger Stückzahl nach Hersteller, Typ und Kaliber aufschlüsseln. 4. Auf welche Art und Weise gelangte Munition im vorgenannten Sinne zu Marko G. und welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, um den Beschaffungsweg, soweit es die Freie und Hansestadt Hamburg und gegebenenfalls hamburgische Beamte/-innen betrifft, zu ermitteln? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Disziplinarverfahren gegen wie viele hamburgische Beamte/ -innen welcher Behörden und Dienststellen und welche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der hamburgischen Staatsanwaltschaft waren und/ Drucksache 21/20132 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 oder sind im Zusammenhang mit der Gruppe „Nordkreuz“, den Aktivitäten von Marko G. und gegebenenfalls abhanden gekommener oder mutmaßlich unbefugt weitergegebener Munition anhängig? Bitte Ermittlungsverfahren aufschlüsseln nach Datum der Einleitung des Ermittlungsverfahrens , Tatvorwurf, Zahl der Verdächtigen oder Beschuldigten, Stand des Ermittlungsverfahrens und Kurzsachverhalt angeben. Straf- und Disziplinarverfahren im Sinne der Fragestellung sind in den Hamburger Behörden nicht festgestellt worden.