von 2
kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/20132
21. Wahlperiode
18.02.20
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 10.02.20
und
Antwort des Senats
Betr.: Behördenmunition bei Marko G. und der Gruppe „Nordkreuz“
Am 19.12.2019 wurde der ehemalige SEK-Po
lizist Marko G. vom Landgericht
Schwerin wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer
Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung
ausgesetzt wurde. Marko G. steht im
engen Zusammenhang mit der rechten Preppergruppe „Nordkreuz“. Die
Gruppe „Nordkreuz“ soll sich auf einen vermeintlichen „Tag X“ vorbereitet
und zu diesem Zweck Waffen gehortet
haben, um politische Gegner/-innen
im Falle des Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung zu töten.
Medienberichten zufolge habe die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung
ergeben, dass Marko G. unbefugt im
Besitz sogenannter Behördenmunition
war, die von verschiedenen Dienststellen aus mehreren Bundesländern
stamme.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Gegen Marko G. sind in Hamburger Strafverfolgungsbehörden keine Ermittlungsver-
fahren anhängig.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. Hat Marko G. sogenannte Behördenm
unition besessen, die ursprünglich
im Besitz oder in Verwahrung hamburgischer Behörden/Dienststellen
war beziehungsweise durch diese verwendet wurde oder verwendet wer-
den sollte?
2. Wie umfangreich war der aus Hamburg stammende Munitionsbestand,
den Marko G. besaß, und um welche Munition handelte es sich? Bitte
die jeweilige Stückzahl nach Hersteller, Typ und Kaliber aufschlüsseln.
3. Aus dem Zuständigkeitsbereich welcher Behörde der Freien und Hanse-
stadt Hamburg und welcher ihrer
einzelnen Dienststellen/-einheiten
stammte die Munition im Sinne der Fragen 1. und 2.? Bitte nach jeweili-
ger Stückzahl nach Hersteller, Ty
p und Kaliber aufschlüsseln.
4. Auf welche Art und Weise gelangte Munition im vorgenannten Sinne zu
Marko G. und welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat bezie-
hungsweise die zuständige Behörde,
um den Beschaffungsweg, soweit
es die Freie und Hansestadt Hamburg und gegebenenfalls hamburgi-
sche Beamte/-innen betrifft, zu ermitteln?
Siehe Vorbemerkung.
5. Wie viele Disziplinarverfahren gegen wie viele hamburgische Beamte/
-innen welcher Behörden und Dienststellen und welche strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren der hamburgische
n Staatsanwaltschaft waren und/
Drucksache 21/
20132
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
2
oder sind im Zusammenhang mit der Gruppe „Nordkreuz“, den Aktivitä-
ten von Marko G. und gegebenenfalls abhanden gekommener oder
mutmaßlich unbefugt weitergegebener Munition anhängig? Bitte Ermitt-
lungsverfahren aufschlüsseln nach Datum der Einleitung des Ermitt-
lungsverfahrens, Tatvorwurf, Zahl der Verdächtigen oder Beschuldigten,
Stand des Ermittlungsverfahrens und Kurzsachverhalt angeben.
Straf- und Disziplinarverfahren im Sinne der Fragestellung sind in den Hamburger
Behörden nicht festgestellt worden.