BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20147 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Westenberger und Stephan Gamm (CDU) vom 11.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Modernisierung von Landschaftsgärten sowie Park- und Grünanlagen Im November 2018 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ein Programm zur Modernisierung von Landschaftsgärten sowie Park- und Grünanlagen. Dabei werden in den Jahren 2020 bis einschließlich 2023 insgesamt 100 Millionen Euro aufgewendet, um Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in Landschaftsgärten sowie Park- und Grünanlagen zu finanzieren. Maßnahmen, die aus diesen Mitteln gefördert werden, tragen effektiv zur Einsparung von CO2 und somit zum Schutz des Klimas bei. Ferner kann die Einrichtung von sogenannten Blühflächen, auf denen Wildpflanzen auf Grundstücken der öffentlichen Hand angesiedelt werden, auch dem fortschreitenden Bienen- und Insektensterben entgegenwirken. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Nach Kenntnis der zuständigen Behörde sind die Mittel des Förderprogramms „Modellprojekte zur Finanzierung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung von Landschaftsgärten sowie Park- und Grünanlagen“ wegen eines Sperrvermerkes des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages nicht zugewiesen worden. Das Programm konnte bislang nicht umgesetzt werden. Jedoch hat es zwischenzeitlich eine Neuauflage des Förderprogramms unter der Bezeichnung „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, ebenfalls mit einem Finanzvolumen in Höhe von 100 000 000 Euro für den Zeitraum 2020 bis 2023 gegeben . Bis das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hierzu eine Förderrichtlinie entwickelt hat, sind diese Mittel derzeit noch mit einer Sperre des Haushaltsausschusses belegt. Über Antragsbedingungen und Ausrichtung des Projektes kann erst nach Fertigstellung dieser Förderrichtlinie ausgeführt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg Park- oder Grünflächen, für welche Mittel aus dem Programm der Bundesregierung beantragt wurden? a. Wenn ja, um welche Flächen handelt es sich dabei? Bitte nach Bezirk und Stadtteil mit Bezeichnung und Größe der Fläche auflisten . b. Wenn nein, für welche Flächen wird eine Beantragung geprüft? Bitte entsprechend 1. a. auflisten. Drucksache 21/20147 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wenn nein, weshalb wurde bisher von einer Beantragung beziehungsweise Prüfung derselben abgesehen? 2. Wer ist berechtigt, die entsprechenden Mittel zu beantragen? 3. Welche Kriterien müssen Park- oder Grünanlagen erfüllen, um für Gelder aus dem Modernisierungsprogramm förderungswürdig zu sein? Siehe Vorbemerkung.