BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20148 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 11.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Einstellungsoffensive für Angestellte im Polizeidienst – Was hat sich getan und zu welcher Entlastung führt sie tatsächlich im Polizeivollzug? Hamburgs Polizeibeamte sind seit Jahren an ihrer Belastungsgrenze angelangt . Ob Demonstrationen, Fußballspiele, Großveranstaltungen oder zahlreiche Sonderkommissionen, die Gründe für den Personalmangel sind vielfältig und die Aufrufe der Alarmabteilung regelmäßig. Trotz eines Berges von rund 1 Million Überstunden, den die Beamten vor sich herschieben, bleibt nicht nur die Bekämpfung der Alltagskriminalität auf der Strecke, sondern es müssen auch nach wie vor in einer erschreckenden Regelmäßigkeit Funkstreifenwagen aus Personalmangel abgemeldet werden, wie sich aus den Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen, Drs. 21/12260, 21/10083, 21/14609, 21/16765 und 21/18580, ergibt. Mit dem Antrag, Drs. 21/13251, forderten wir den Senat auf, die Ausbildung der Angestellten im Polizeidienst zur Entlastung des Polizeivollzugs erheblich zu verstärken. Zwar wurde unser Antrag mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN abgelehnt, doch kündigte Senator Grote im Juli 2018 an, bis zum Jahr 2020 weitere 100 AiP-Stellen für zusätzliche Aufgaben zu schaffen. Sinn und Zweck sei es, den Polizeivollzug in der Fläche zu entlasten. Diese Aufgaben sollen neben den „klassischen“ Tätigkeiten im ruhenden Verkehr auch die Ahndung von Verstößen im fließenden Verkehr, wie zum Beispiel Rotlichtverstöße von Fußgängern und Radfahrern, Geschwindigkeitsüberwachung in 30er-Zonen, aber auch Lärmbelästigung, frei laufende Hunde, Alkoholkonsum auf Spielplätzen und anderes mehr, beinhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel des Senats ist es unverändert, die Zahl der Mehrarbeitsstunden bei der Polizei Hamburg zu verringern. Seit Ende 2018 lagen die Zahlen der Mehrarbeitsstunden kontinuierlich unter 1 000 000 Stunden. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 belaufen sich diese auf 867 999 Stunden. Die Bekämpfung der Alltagskriminalität wird nicht vernachlässigt. Vielmehr ging die Gesamtzahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fälle 2019 bereits im vierten Jahr in Folge deutlich zurück, konkret um weitere 3,6 Prozent auf insgesamt 210 832 Taten. Das ist der niedrigste Stand seit 38 Jahren. Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden (Zahl der Taten je 100 000 Einwohner) war 2019 sogar so gering wie seit 1979 nicht mehr. Gleichzeitig stieg die Aufklärungsquote weiter und erreichte mit 46,7 Prozent (Vorjahr: 45,8 Prozent) den höchsten Stand des Jahrzehnts. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Stellen waren zum Zeitpunkt 1. Februar 2020 als Stellen für AiP eingerichtet? Drucksache 21/20148 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie viele dieser Stellen sind für „normale“ AiP und wie viele für AiP der „lokalen Präsenz“ vorgesehen? Anzahl Stellen* Angestellte im Polizeidienst (AiP) 413 AiP-lokale Präsenz (LP) 60 AiP gesamt 473 * Stand 1. Februar 2020 b. Wie stellt sich der Besetzungsumfang in VZÄ dar? Im Zuge der Umstellung auf das Kooperationsprojekt Personaldienste der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein (KoPers) liegen Daten im Sinne der Fragestellung derzeit nicht vor. 2. Wie viele Ausbildungslehrgänge für AiP wurden seit dem 1. Februar 2019 eingestellt? Bitte nach dem Monat der Einstellungen auflisten. a. Wie viele Stellen waren pro Ausbildungslehrgang für AiP eingeplant ? Bitte nach dem Monat der Einstellungen, differenziert nach „normalen“ AiP und AiP „lokale Präsenz“ auflisten. b. Wie viele dieser Stellen konnten pro Ausbildungslehrgang tatsächlich besetzt werden? Bitte nach dem Monat der Einstellungen seit dem 1. Februar 2019 auflisten. 3. Wie viele AiP sind während der Ausbildungslehrgänge wieder aus dem jeweiligen Lehrgang ausgeschieden und was waren die Gründe dafür? Bitte nach dem Monat der Einstellungen seit dem 1. Februar 2019 auflisten und die jeweiligen Gründe dafür nennen. An den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Einstellungsterminen wurde jeweils ein Ausbildungslehrgang eingestellt. Einstellungstermin Lehrgangs-art geplant eingestellt davon ausgeschieden 01.04.2019 AiP 28 29 - 01.06.2019 AiP-LP 20 19 1 01.07.2019 AiP 28 29 - 19.08.2019 AiP-LP 20 19 1 01.10.2019 AiP 28 28 - 02.01.2020 AiP 28 29 - 06.01.2020 AiP-LP 20 22 - Gründe für das Ausscheiden werden statistisch nicht erhoben. In den in der Tabelle genannten Ausscheidensfällen konnte dennoch festgestellt werden, dass das Ausscheiden aus dem jeweiligen Lehrgang aufgrund einer Umsetzung innerhalb der Polizei erfolgte. 4. Wie viele Ausbildungslehrgänge für AiP mit den jeweils geplanten Einstellungszahlen je Lehrgang, differenziert nach „normalen“ Angestellten im Polizeidienst und AiP „lokale Präsenz“ sind noch für das Jahr 2020 vorgesehen? Einstellungstermin Lehrgangsart geplant 09.03.2020 AiP-LP 22 01.04.2020 AiP max. 30 20.04.2020 AiP-LP 20 01.07.2020 AiP max. 30 10.08.2020 AiP-LP 20 01.10.2020 AiP max. 30 5. Wie viele AiP sind seit dem 1. Februar 2019 aus der Polizei Hamburg ausgeschieden und was waren die Gründe dafür? Bitte auflisten nach: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20148 3 - Ruhestand, - Kündigung, - Auflösungsvertrag, - Ver- beziehungsweise Umsetzung in andere Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg, - Wechsel in die Privatwirtschaft, - verstorben, - andere Gründe (bitte nennen). Im erfragten Zeitraum sind 16 AiP aus der Polizei ausgeschieden. Zweimal aufgrund Kündigung durch den Arbeitgeber, in drei Fällen wurden Auflösungsverträge geschlossen. Darüber hinaus siehe Antworten zu 1. b. sowie zu 2. und 3. 6. Welche arbeitsvertraglichen Vorgaben bestehen bei den „normalen“ AiP und den AiP „lokale Präsenz“ im Hinblick auf den Anteil der jeweiligen Aufgabenfelder: a. Sicherungs- und Objektschutz an Polizeidienststellen und anderen öffentlichen Gebäuden? b. die Überwachung des ruhenden Verkehrs? c. die Mitwirkung bei verkehrsordnenden Maßnahmen? d. die Abwicklung von Ordnungswidrigkeiten, Verwarnungen sowie die Anfertigung der dazugehörigen Berichte und die Wahrnehmung von Gerichtsterminen? Die mit als AiP oder AiP-LP eingesetzten Beschäftigten geschlossenen Arbeitsverträge enthalten keine Regelungen zu den in der Fragestellung genannten Aufgabenfeldern . Der Anteil der jeweiligen konkreten Aufgabenfelder ergibt sich im Regelfall aus der Stellenbeschreibung des jeweiligen Arbeitsplatzes. 7. Welche weiteren Arbeiten zur qualifizierten Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes werden von den AiP übernommen? 8. Welche weiteren Tätigkeiten sind zukünftig für die AiP vorgesehen? Bitte einzeln nach Tätigkeitsfeld aufführen. AiP werden vorwiegend im Verkehrsordnungsdienst, Objektschutz, im Rahmen der lokalen Präsenz und zu mobilen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen eingesetzt. Im Übrigen siehe Drs. 21/16532. 9. Inwiefern führt der Einsatz der AiP zu einer konkreten Entlastung des Polizeivollzugs? Bitte detailliert ausführen. 10. Welche Auswirkungen hat der Einsatz der AiP im Jahr 2019 und aktuell auf die aus dem Personalbestand der Grundlast sowie der Wachen zu stellenden Objektschutzmaßnahmen? 11. Wie hoch ist die Anzahl der Vollzugsbeamten/-innen, die für Objektschutzmaßnahmen seit dem 1. Januar 2020 eingesetzt wurden? Bitte detailliert ausführen, aus welchen Bereichen die Vollzugsbeamten/-innen kommen. Durch die deutlich erhöhte Anzahl der AiP konnte der Unterstützungsbedarf im Objektschutz durch Polizeivollzugskräfte der Landesbereitschaftspolizei deutlich reduziert werden. So wurden zur Unterstützung des Objektschutzes im Januar 2020 nur noch zehn Schichten durch eine Polizeivollzugsbeamtin/einen Polizeivollzugsbeamten der Landesbereitschaftspolizei wahrgenommen.  Bei dem durch die örtlichen Dienststellen zu gewährleistenden Objektschutz handelt es sich regelmäßig um Schutzaufträge im Rahmen von Bestreifungen. Der Schwer- Drucksache 21/20148 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 punkt der eingesetzten Kräfte liegt dabei in der Wahrnehmung des regulären Streifendienstes , die Schutzaufträge werden zwischendurch ausgeführt. Für die Beantwortung der Frage, wie viele Beamtinnen und Beamte im Rahmen ihres Streifendienstes auch Schutzmaßnahmen wahrnahmen, wäre die händische Auswertung von mehreren Tausend Dienstplänen notwendig. Dies ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der Einsatz der AiP in den Aufgaben der lokalen Präsenz entlastet die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten durch die Übernahme von Aufgaben, die ansonsten auch durch diese wahrgenommen werden müssten. Hierbei handelt es sich um Einsätze und Anlässe aus dem gesamten Aufgabenspektrum, das in der Drs. 21/16532 ausgeführt wurde.