BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2015 21. Wahlperiode 30.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 23.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand vor dem Aus? Nachdem sich der Senat in der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/1723 noch sehr vage auf die Frage nach einer Schließung des Jugendvollzugs auf Hahnöfersand äußerte und auf die Prüfung verschiedener Umsetzungsmöglichkeiten zur Neuausrichtung des Justizvollzugs verwies, zu denen auch Gespräche mit Schleswig-Holstein über Kooperationsmöglichkeiten auf dem Gebiet des Jugendvollzugs gehörten, präsentierte der Senator gestern exklusiv dem „Hamburger Abendblatt“ die Konkretisierung seiner Pläne und Vorstellungen. Dabei gewährte er den Journalisten auch einen Einblick in die sanierungsbedürftigsten Gebäude der Justizvollzugsanstalt . Diese Information erfolgte noch bevor sich der Senator in der Personalversammlung den Fragen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellte. Die Verhandlungen mit Schleswig-Holstein scheinen also ebenso wie die Pläne der zuständigen Behörde weiter fortgeschritten zu sein. Es stellt sich die Frage, ob Planungen ohne Einbeziehung der Mitarbeiter und ohne Einbeziehung der Parlamente in Hamburg und Schleswig-Holstein das Optimum als Ergebnis zum Gegenstand haben werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Übernahme des Jugendvollzuges durch Schleswig-Holstein? Siehe Drs. 21/1723. 2. In der letzten Zeit ist die Anzahl der Untersuchungshäftlinge höher als die der Inhaftierten im geschlossenen Jugendvollzug. Es ist aufgrund des steigenden Flüchtlingsstroms auch davon auszugehen, dass der Bedarf an Untersuchungshaftplätzen für männliche jugendliche Straftäter in absehbarer Zeit nicht sinken wird. Am 1. Oktober 2015 befanden sich 54 Jugendliche in der Untersuchungshaft der JVA Hahnöfersand. a. Wie viele Jugendliche befinden sich aktuell in der Untersuchungshaft der JVA Hahnöfersand? Es befanden sich am Stichtag 26. Oktober 2015 insgesamt 56 Gefangene in Jugenduntersuchungshaft in der JVA Hahnöfersand. b. Welche Pläne bestehen hinsichtlich des offenen Jugendvollzuges, der Untersuchungshaft für männliche jugendliche Straftäter und der Jugendarrestanstalt? Siehe Antwort zu 1. Drucksache 21/2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welcher Sanierungsbedarf besteht konkret in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand? Bitte pro erforderlicher Sanierungsmaßnahme unter Angabe der geschätzten Kosten darstellen. Es handelt sich hierbei um die gegenwärtig konkret identifizierten Sanierungsbedarfe. Maßnahme Kostenrahmen - in Tsd. Euro - Haus II (Schule): Kompletterneuerung der Heizungs- und Sanitäranlage 280 Haus III (Sozialtherapie): Instandsetzung des Daches und des Zellenrufes 540 Haus IV (U-Haft): Erneuerung des Zellenrufs 820 Haus V (Strafhaft): Instandsetzung der Heizungsanlage, Austausch aller Fenster, Erneuerung des Zellenrufes und des WCSpülsystems 1.100 Haus VII (offener Vollzug): Erneuerung der Heizungs-, Sanitärund Elektroanlage sowie Austausch der Fenster und Erneuerung des Daches 2.400 Gebäude der Anstaltsleitung: Instandsetzung des Daches einschl . des Dachstuhls, Austausch aller Fenster sowie Erneuerung der Fußböden, Grundsanierung der Heizungs- und Sanitäranlage 640 Fachwerkhaus: Erneuerung der kompletten Sanitäranlage sowie Trockenlegung des Mauerwerks im Erdgeschoss 320 Sporthalle: Renovierung des Umkleide- und Sanitärbereiches sowie Erneuerung aller Fenster 350 Schadstoffsanierung aller älteren Gebäude 2.000 Neubau Haus VI (Sicherheitsstation) 2.900 Neubau einer Kammer 2.000 Errichtung einer Digitalfunkanlage 250 Errichtung einer Personennotrufanlage 2.000 Erneuerung des Tores 5 einschließlich Trennung des Fahrzeugverkehrs vom Fußweg 600 Erneuerung der Feuerlöschleitungen und Feuerlöschkästen 300 4. Wann wurde das Gebäude, in dem sich zurzeit die Teilanstalt für Frauen befindet, errichtet? Die Gebäude der Teilanstalt für Frauen wurden in zwei Bauabschnitten in den Jahren 1997 und 2002 fertiggestellt. 5. Inwiefern ist auch das Gebäude, in dem sich zurzeit die Teilanstalt für Frauen befindet, sanierungsbedürftig? Ein Sanierungsbedarf, der über die üblichen Bauunterhaltungsmaßnahmen hinausgeht , besteht nicht. 6. Inwiefern zieht die zuständige Behörde auch die Option einer Verlagerung des Jugendvollzugs in die jetzige Teilanstalt für Frauen bei ihren Überlegungen in Betracht? Eine vollständige Unterbringung des geschlossenen Jugendvollzugs im Gebäude der Teilanstalt für Frauen (TAF), das für den Jugendvollzug aufwendig umgebaut werden müsste, ist bereits aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Entsprechende Überlegungen waren Gegenstand in der 20. Legislaturperiode und wurden nicht weiter verfolgt. 7. Wann wurde das Gebäude, in dem der Jugendarrest vollzogen wird, errichtet? Das Gebäude wurde 2005 errichtet. 8. Inwiefern ist auch das Gebäude, in dem der Jugendarrest vollzogen wird, sanierungsbedürftig? Siehe Antwort zu 5. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2015 3 9. Was wurde den besorgten Mitarbeitern der JVA Hahnöfersand auf der Personalversammlung, die nach der Information der Presse stattfand, konkret mitgeteilt? Es wurde mitgeteilt, dass die in Drs. 21/1723 genannten Überlegungen angestellt werden, dass eine Entscheidung über die Verlegung des Jugendvollzugs noch nicht getroffen sei und dass eine Umsetzung sämtlicher Überlegungen nicht vor dem Jahr 2019/2020 erfolgen kann. 10. Welche Kenntnisse hat die zuständige Behörde darüber, wie die Mitarbeiter auf die im Zuge der durch die Medien an die Öffentlichkeit gelangten Hinweise um die Schließung der JVA Hahnöfersand reagierten? a. Inwiefern führte dies zu Auswirkungen auf die Fehlzeitenquote? Darüber liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. b. Sind alle Stationen ausreichend besetzt? Falls nein, inwiefern und aus welchem Grund kam es im laufenden Monat wie häufig zu Unterbesetzungen? Im laufenden Monat ist es bis zum Stichtag 26. Oktober an allen Tagen zu einer Unterschreitung der vorgesehenen Personalstärke gekommen. Dies beruhte auf urlaubsbedingten beziehungsweise krankheitsbedingten Abwesenheiten, Wiedereingliederungsmaßnahmen , Elternzeiten, Überstundenabbau sowie vakanten Stellen. Angaben, an welchen Tagen welche Dienstposten in welchen Bereichen der Gesamtanstalt nicht besetzt wurden, sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich. 11. Vor einigen Tagen gab die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand ihren Posten nach dreieinhalb Jahren zum 31. Januar 2016 auf. Die Justizbehörde wies Gerüchte zurück, dass dies an Differenzen zwischen der Leiterin und dem Senator liege und berief sich gegenüber den Medien darauf, dass „eine Abordnung eines Richters oder Staatsanwalts beispielweise als Leiter einer Justizvollzugsanstalt in der Regel nach drei Jahren endet, in seltenen Fällen dauert dies vier Jahre.“ a. Sind Abordnungen von vornherein auf konkrete Zeiträume ausgerichtet ? Ja. b. Wie und durch wen werden Abordnungen verlängert? Abordnungen werden im Einvernehmen mit den beteiligten Dienststellen sowie den jeweiligen Beschäftigten durch eine Verfügung des Personalreferats der zuständigen Behörde verlängert. c. Ist den abgeordneten Richtern oder Staatsanwälten bekannt, wann ihre Abordnungen enden? Ja. d. Wie und durch wen werden Abordnungen grundsätzlich beendet? Siehe Antwort zu 11. a. und b. e. Wenn eine Abordnung „in der Regel nach drei Jahren, in seltenen Fällen nach vier Jahren endet“, weshalb endet sie im Fall der Leiterin der JVA Hahnöfersand unterjährig zwischendurch? Am 1. Februar 2015 wird eine Richterstelle im Amtsgericht Hamburg Mitte frei, die die abgeordnete Richterin übernehmen wird.