BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20151 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 11.02.20 und Antwort des Senats Betr.: „Racial Profiling und Erfassung von „Volkszugehörigkeit“ und Phänotyp von Verdächtigen bei der Polizei Hamburg Eine Schriftliche Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Niklas Schrader und Anne Helm im Berliner Abgeordnetenhaus thematisiert, dass die Berliner Polizei bei der Datenverarbeitung die Merkmale „Volkszugehörigkeit“ und „Phänotypus“ von Verdächtigen erfasst und speichert. Solche systematische Erfassung von personenbezogenen Merkmalen, die regelmäßig Anknüpfungspunkt von rassistischer Zuschreibung sein können, ist äußert problematisch. Auch die Zeitung „die tageszeitung“ berichtete über den Vorgang.1 Ich frage den Senat: Der Senat und die Sicherheitsbehörden wenden sich ausdrücklich und aktiv gegen jede Form der Diskriminierung und Ausgrenzung und fördern die Prävention und Bekämpfung menschenverachtender Einstellungen auf der Grundlage des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus. Die Polizei erhebt entsprechend ihren gesetzlichen Aufgaben und den dazu erlassenen gesetzlichen Regeln aus verschiedensten Anlässen personenbezogene Daten unterschiedlichster Art. Die gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung wie zur Verarbeitung dieser Daten lassen Maßnahmen insbesondere eines Racial Profiling wie auch einer rassistisch motivierten Verwendung durch die Polizei nicht zu. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden werden zu professioneller und sensibler Handhabung der erfragten Instrumente angehalten und entsprechend aus- und fortgebildet ; dies ist gleichermaßen Aufgabe der Dienst- und Fachaufsicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche (vermeintlichen) Merkmale, die Anknüpfungspunkt von rassistischer Zuschreibung sein können (zum Beispiel „Volkszugehörigkeit“, „ethnische Zugehörigkeit“ oder Phänotyp) werden von a. der Polizei Hamburg, b. dem Landesamt für Verfassungsschutz, c. anderen hamburgischen Sicherheitsbehörden erfasst und/oder gespeichert? Bitte angeben, in welchen Verarbeitungssystemen und/oder Datenbanken die Erfassung und/oder Speicherung jeweils erfolgt. 1 https://taz.de/Berliner-Polizei/!5657979/. Drucksache 21/20151 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja: 2. Wie und in welchem Umfang wird seit wann in welcher Intensität die Erfassung von Merkmalen, die Anknüpfungspunkt von rassistischer Zuschreibung sein können, durch Hamburger Sicherheitsbehörden vorgenommen ? Bitte – falls notwendig – nach den entsprechenden Merkmalen differenzieren. 3. Werden bei Merkmalen, die Anknüpfungspunkt für rassistische Zuschreibungen sein können, in Datenverarbeitungssystemen und/oder Datenbanken Antwortkategorien zur Auswahl vorgegeben? Wenn ja, bitte darstellen, welche dabei jeweils auswählbar sind. 4. Welche verschiedenen Gruppen von Personen (Tatverdächtige, Geschädigte , Zeugen/-innen, sonstige Personen et cetera) können in Verarbeitungssystemen und/oder Datenbanken hamburgischer Sicherheitsbehörden mit ihren vermeintlichen Merkmalen, die Anknüpfungspunkt von rassistischer Zuschreibung sein können (zum Beispiel „Volkszugehörigkeit“, „ethnische Zugehörigkeit“ oder Phänotyp), gespeichert werden? 5. Auf welche Weise und anhand welcher Kriterien erhebt die jeweilige Sicherheitsbehörde die Merkmale, die Anknüpfungspunkt von rassistischer Zuschreibung sein können (zum Beispiel „Volkszugehörigkeit“, „ethnische Zugehörigkeit“ oder Phänotyp)? 6. Existiert ein vorgeschriebener Rahmen für die Befragung oder zur Bestimmung von den genannten Merkmalen von Dritten? Wenn ja, bitte die Weisungen oder Ähnliches im Wortlaut angeben. 7. Welche Maßnahmen verhindern, dass bei der Zuordnung der Personen zu den genannten Merkmalen vorurteilsbasierte Stereotype der durchführenden Person einfließen? 8. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils die Erfassung und/oder Speicherung der Merkmale, die Anknüpfungspunkt für rassistische Zuschreibung sein können? Bitte je nach Verarbeitungssystem beziehungsweise Datenbanken differenzieren. Der Senat sieht in ständiger Praxis von der Beantwortung hypothetischer Fragen ab.