BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20152 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 11.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Anträge auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bietet Betroffenen, die in vielerlei Hinsicht Gewalt und/oder Unrecht erlebt haben, die Möglichkeit einen Antrag auf Entschädigung zu stellen. Laut Angaben von Antragstellern/-innen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu langen Bearbeitungszeiten, die zum Teil bei über zwölf und mitunter sogar bei mehr als 20 Monaten lagen. Ich frage den Senat: Die Verfahrensdauer von Anträgen nach dem OEG wird wesentlich von Umfang und Dauer der Sachverhaltsaufklärung durch das zuständige Versorgungsamt Hamburg bestimmt. Dabei ist das Amt in hohem Maße auf die Zusendung von Unterlagen Externer angewiesen, wie insbesondere auf Ermittlungsakten von Polizei und Staatsanwaltschaft , Gerichtsakten, medizinische Befundberichte von Kliniken und behandelnden Ärzten sowie auf ärztliche Gutachten über das individuelle Ausmaß des Grades der gesundheitlichen Schädigung. Auf eine zeitnahe Zusendung dieser Unterlagen hat das Amt nur begrenzten Einfluss. Außerdem besteht aufgrund des Beibringungsgrundsatzes auch eine Mitwirkungspflicht der antragstellenden Personen. Bearbeitungszeiten können sich darüber hinaus verlängern, wenn Fristverlängerungen von Antragstellerinnen und Antragstellern erbeten werden, um weitere Unterlagen nachreichen zu können, bevor eine endgültige Entscheidung des Amtes erfolgt. Im Übrigen siehe Drs. 21/15630. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Anträge wurden nach dem Opferentschädigungsgesetz in den Jahren 2016 bis 2019 beim Hamburger Versorgungsamt gestellt? Bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln. a. Über wie viele Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz wurde in den Jahren 2016 bis 2019 insgesamt entschieden? b. Wie viele der genannten Anträge wurden bewilligt beziehungsweise abgelehnt? c. Mit wie vielen dieser Anträge wurde auf sonstigem Weg verfahren und wie gestalten sich diese? Bitte jeweils nach Jahren, Anzahl sowie Anteil am Gesamt in Prozent angeben. Anträge nach dem OEG in den Jahren 2018 und 2019 (die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die jährliche Anzahl der Erledigungen): Drucksache 21/20152 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr 2018 % 2019 % gestellte Anträge 425 370 Erledigungen 408 356 durch Bescheid 354 87 319 90 auf sonstige Weise 54 13 37 10 positive Entscheidung 150 37 142 40 Bewilligung nach Leistungsart 150 37 142 40 Rentenbewilligung 26 6 25 7 Anerkennung unter 25 GdS 93 23 81 23 vorübergehende Gesundheitsstörung 31 8 36 10 Ablehnung 204 50 177 50 kein Nachweis 135 33 123 35 Versagung 11 3 6 2 sonstige Ablehnung 58 14 48 13 Zu den Zahlen für 2016 und 2017 siehe Drs. 21/15630. 2. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages nach dem OEG in den Jahren 2018 und 2019? Die Bearbeitungszeit betrug im Jahre 2018 durchschnittlich 13,3 Monate, im Jahre 2019 durchschnittlich 12,9 Monate. a. Aus welchen Jahren stammen die Anträge nach dem OEG, über welche in 2018 entschieden wurde? Die in 2018 entschiedenen Anträge stammen aus den Jahren 2010 und 2012 bis 2018. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Aus welchen Jahren stammen die Anträge nach dem OEG, über welche in 2019 entschieden wurde? Die in 2019 entschiedenen Anträge stammen aus dem Zeitraum der Jahre 2013 bis 2019. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c. Wie hoch ist die aktuelle Bearbeitungszeit eines Antrages nach dem OEG? Die Bearbeitungszeit im Januar 2020 betrug 18,1 Monate. Dieser Wert liegt im Rahmen der üblichen monatlichen Schwankungen von 9,8 bis 18,2 Monaten. 3. Wie viele VZÄ sind im Versorgungsamt für die Bearbeitung von Anträgen nach dem OEG derzeit zuständig? Das VZÄ-Ist im Bereich der OEG-Sachbearbeitung beträgt derzeit sieben Stellen. a. Wie hoch ist das derzeitige Fallzahlvolumen pro Mitarbeiter/-in? Bei einer Summe von aktuell insgesamt 1 100 OEG-Verfahren (laufende Rentenverfahren , Erstantragsverfahren, Neufeststellungsverfahren) beträgt das derzeitige Fallzahlvolumen 157 Verfahren je Sachbearbeiterin beziehungsweise Sachbearbeiter, die darüber hinaus auch Verfahren nach den sogenannten anderen Anwendungsgesetzen der Impfgeschädigten, Zivildienstleistenden und ehemaligen politischen Häftlinge der früheren DDR bearbeiten. b. Gibt es derzeit personelle Vakanzen in den jeweiligen Abteilungen des Versorgungsamtes? Nein. c. Gibt es gegebenenfalls Pläne die Anzahl der VZÄ aufzustocken? Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20152 3 4. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Bearbeitungszeit für Entschädigungsanträge nach dem OEG und in diesem Zusammenhang die diesbezügliche personelle Besetzung? Die Bearbeitungszeit der OEG-Verfahren hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert (2016: 17,6 Monate; 2017: 14,5 Monate; 2018: 13,3 Monate; 2019: 12,9 Monate). Die zuständige Behörde sieht deshalb derzeit keine Notwendigkeit für Änderungen bezüglich der personellen Besetzung im Bereich der OEG-Sachbearbeitung. Im Übrigen siehe Drs. 21/15630.