BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20157 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 11.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Ein Jahr Resozialisierungsgesetz – Welche Fortschritte wurden tatsächlich erzielt? (III) Die Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen hängt, neben verschiedenen Maßnahmen im Vollzug selber, maßgeblich von der Situation ab, in die sie entlassen werden. Ohne Arbeit und Wohnung oder Behandlung einer Abhängigkeit ist eine dauerhafte Straffreiheit unwahrscheinlich. Seit einem Jahr ist das Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz Hamburg (HmbResOG) in Kraft, dessen Kern das Übergangsmanagement ist. In einer Pressemitteilung vom 20. Januar 2020 äußerten sich Justizsenator und Sozialsenatorin über die weiteren Fortschritte bei der Resozialisierung, die durch das Inkrafttreten des HmbResOG zum 1. Januar 2019 erzielt wurden. Mit den Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/20004 und Drs. 21/19816 wurden bereits einige Verbesserungsbedarfe deutlich, wie dass beispielsweise bei den Jugendlichen nur jeder zweite in den Regelungsbereich des Gesetzes fallende Gefangene den im Gesetz vorgeschriebenen Eingliederungsplan auch tatsächlich erhalten hat, bei den Erwachsenen sogar nur jeder zehnte! Es stellen sich aber noch weitere Fragen zum HmbResOG und zu sachverwandten Themen, die Auswirkungen auf den Resozialisierungserfolg haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben des Trägers Integrationshilfen e.V. wie folgt: 1. Im HmbResOG ist die Evaluation der Anwendungen und Wirkungen des Gesetzes in § 42 vorgesehen. a. In welcher Form, in welchem Intervall und von wem wird die Evaluation durchgeführt? Wann sollen erste Ergebnisse vorgelegt werden? b. Welche Daten werden hierbei konkret erhoben? Eine erste Evaluation gemäß § 42 Hamburgisches Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz (HmbResOG) wird als Forschungsauftrag vergeben. Zurzeit werden Angebote von potenziellen Auftragnehmern eingeholt, anschließend soll die Vergabe des Forschungsauftrags erfolgen. Beabsichtigt ist eine circa zweijährige Projektlaufzeit mit Vorlage eines Zwischenberichts. Inhalt und Umfang der Datenerhebung sind Gegenstand des zu vergebenden Forschungsauftrags. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. c. Das Übergangsmanagement erhebt im Eingliederungsplan (§ 9 HmbResOG) entscheidende Lebensbereiche, die für die Legalbewährung der zu Entlassenen bedeutsam sind. Werden die Angaben alle statistisch erhoben und ausgewertet? Drucksache 21/20157 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, welche warum jeweils nicht? Die Bearbeitung des individuellen Eingliederungsplans (EP) erfolgt auf einem von der Justizbehörde (JB), dem Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe (SG) und dem freien Träger gemeinsam genutzten SharePoint, um eine barrierefreie gemeinsame Bearbeitung der Fälle zu gewährleisten. Die auf dieser Plattform im EP erhobenen Daten werden seitens des Fachamtes SG zu drei definierten Zeitpunkten (nach erster Bedarfsanalyse , zur Haftentlassung und sechs Monate nach Haftentlassung) in das IT-Fachverfahren des Fachamtes (SoPart) hochgeladen und stehen dort für die Arbeit im Einzelfall zur Verfügung. Zielsetzung des Eingliederungsplans ist die bestmögliche Abstimmung der individuellen Unterstützungsmaßnahmen. Im IT-Fachverfahren des Fachamtes SG erfolgt eine Anlage der gemeldeten Klientinnen und Klienten nur mit den hierfür erforderlichen Stammdaten zur Person (zum Beispiel Name, Geschlecht, Geburtsdatum, zuständige JVA). Ob und inwieweit weitere Informationen aus den EP zur wissenschaftlichen Evaluation genutzt werden können, ist Gegenstand der Auftragsklärung, d. Zu welchen der im Rahmen der Evaluation zu erhebenden Daten lagen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Januar 2019 Daten vor? Falls keine oder unvollständig, wie kann die Wirkung des Gesetzes evaluiert werden, wenn keine vorherige Bestandsaufnahme erfolgt ist? Da bereits vor Inkrafttreten des HmbResOG die Bearbeitung von Fällen in einem Eingliederungsplan erfolgte, stehen Daten für eine Analyse zur Verfügung. 2. Werden Entlassene neben oder alternativ zur Fachstelle Übergangsmanagement (FÜma) auch von RAN – Resozialisierung, Arbeit, Nachsorge betreut? Gibt es gegebenenfalls noch weitere Träger? Ja. Der freie Träger Integrationshilfen e.V. betreut im Projekt RAN Klienten und Klientinnen im Übergangsmanagement. Die Übernahme der Aufgabe erfolgt nach Erstellung des Eingliederungsplans innerhalb der Justizvollzugsanstalt und erfolgt bis zu sechs Monate nach Haftentlassung. Die Übergabe einer Fallzuständigkeit an Dritte kann bei Beiordnung der Bewährungshilfe erfolgen. Teilaufgaben im Rahmen der Eingliederung übernehmen einzelfallbezogen weitere Kooperationspartner, zum Beispiel in der Suchthilfe und der Schuldnerberatung. a. Wenn ja, wie viele Entlassene werden von RAN oder weiteren Trägern betreut? In 2019 wurden 143 Klienten und Klientinnen im Rahmen des Übergangsmanagements betreut. In 116 Fällen übernahm der freie Träger die Betreuungsaufgabe. b. Wenn ja, wie wird entschieden, welche zu Entlassenden von FÜma, RAN oder gegebenenfalls weiteren Trägern betreut werden? Die Entscheidung, wer die Betreuung des Klienten beziehungsweise der Klientin übernimmt , erfolgt einvernehmlich zwischen den Beteiligten und unter Berücksichtigung der Wünsche der Klientel. In fachlicher Hinsicht erfolgt eine Zuordnung der Klientinnen und Klienten unter Berücksichtigung der Schwerpunkte der Beteiligten und deren besonderen Kompetenzen. Die Betreuung von Klientinnen und Klienten mit Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt Arbeit, Ausbildung, Qualifizierung erfolgt in der Regel durch RAN. Bei Unterstützungsbedarf mit dem Schwerpunkt Wohnen erfolgt die Betreuung durch die Fachstelle Übergangsmanagement. c. Wie sehen die Vermittlungszahlen der jeweiligen Akteure für das Jahr 2019 in den folgenden Bereichen aus (gegebenenfalls bitte für jeden Akteur gesondert aufführen): i. Wohnraumvermittlung? Integrationshilfen e.V. Fachstelle Übergangsmanagement 93 12 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20157 3 ii. Therapievermittlung? Integrationshilfen e.V. Fachstelle Übergangsmanagement 81 10 iii. Arbeitsplatzakquise? Integrationshilfen e.V. Fachstelle Übergangsmanagement 58 5 iv. Ausbildungsvermittlung? Integrationshilfen e.V. Fachstelle Übergangsmanagement 25 0 Mehrfachnennungen sind möglich. 3. Wie viele Gefangene wurden (bitte für alle Jahre seit 2015 aufgeschlüsselt angeben) a. in öffentliche Unterkünfte entlassen? b. in die Obdachlosigkeit entlassen? c. in die verdeckte Obdachlosigkeit entlassen? d. Wenn diese Daten nicht erhoben werden, warum werden sie nicht erhoben? Daten hierzu werden statistisch nur von der Justizvollzugsanstalt Glasmoor erhoben. Dort erfolgten Entlassungen wie folgt: In öffentliche Unterbringung: 2015 2016 2017 2018 2019 4 11 5 2 4 Entlassungen von Gefangenen mit ungeklärtem Verbleib: 2015 2016 2017 2018 2019 0 1 3 2 8 Für die anderen Einrichtungen müssten zur Ermittlung entsprechender Angaben mehrere Tausend Gefangenenpersonalakten aller Anstalten der vergangenen Jahre seit 2015 anhand der für die einzelnen Gefangenen hinterlegten Entlassungsadressen händisch ausgewertet werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Evaluation ist der anstaltsübergreifende Bedarf für eine einheitliche Datenlage zu prüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Ob Gefangene unter von ihnen angegebenen Adressen tatsächlich nach der Entlassung ihren Wohnsitz nehmen werden, ist von der zuständigen Behörde nicht überprüfbar . 4. In der Drs. 21/20004 gab der Senat an, dass die Plätze in den Wohnprojekten im Jungerwachsenenprogramm von f & w fördern und wohnen AöR seit 2019 erfreulicherweise auf 85 Plätze angewachsen sind. Wie stellt sich aktuell die Auslastung dieser Plätze dar? Die Daten zur Belegung der Einrichtungen werden durch f & w fördern und wohnen AöR (f & w) standardisiert jeweils erst zur Monatsmitte mit Stand Vormonatsende erhoben. Insofern liegt derzeit erst der Datenbestand zum 31. Dezember 2019 vor. Im Jungerwachsenenprogramm (JEP) 1 für Frauen im Bezirk Hamburg-Mitte waren zum 31. Dezember 2019 14 von 19 Plätzen, im JEP 2 für Männer im Bezirk Harburg 39 von 40 Plätzen belegt. Für das JEP 3 in Eimsbüttel liegen noch keine Zahlen vor, da die Belegung der 26 Plätze erst im Januar 2020 gestartet ist. 5. Wie viele Gefangene erhalten nach Entlassung a. Leistungen nach dem SGB II (ALG II, Hartz IV)? b. Hilfen der Bundesagentur für Arbeit (ALG I)? Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Drucksache 21/20157 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 6. Wie viele ausländische Entlassene werden (bitte seit 2015 nach Jahren aufführen) a. in die Duldung entlassen? b. ohne Aufenthaltstitel entlassen? In IT-Verfahren der Justizvollzugsanstalten besteht keine Möglichkeit zur Auswertung nach Duldung oder Aufenthaltstitel. Für eine Beantwortung der Frage müssten sämtliche Gefangenenpersonalakten aller Anstalten der vergangenen Jahre seit 2015 händisch ausgewertet werden, was in der für eine Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. c. nach Entlassung beziehungsweise aus der Haft abgeschoben? Vom Vollzug sind Abschiebungen gemäß § 456a StPO wie folgt erfasst: 2015 2016 2017 2018 2019 Billwerder 27 46 58 53 60 Fuhlsbüttel 14 13 19 23 13 Glasmoor 2 9 4 3 6 Hahnöfersand 2 4 7 5 7 Sozialtherapeutische Anstalt - 5 4 7 10 Untersuchungshaftanstalt 1 - - 2 5 Abschiebungen nach der Haft werden statistisch nicht erhoben. d. Wenn Daten zur Entlassungssituation nicht erhoben werden, warum werden diese nicht erhoben? Siehe Antwort zu 6. a. und b. 7. Wie in der Drs. 21/16812 angekündigt, sollten die Ergebnisse der in den Haftanstalten durchgeführten „Erhebung zur stoffgebundenen Suchtmittelproblematik “ im Mai 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Beauftragt wurde das ZIS – Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung mit der Erhebung. a. Wie lauten die Ergebnisse? b. Wo ist der Bericht einsehbar? c. Wenn keine Veröffentlichung stattgefunden hat, warum nicht? Die Veröffentlichung von Zahlen zu stoffgebundener Suchtproblematik im Justizvollzug wurde in der Bundesarbeitsgruppe „Einheitliche Erhebung der stoffgebundenen Suchtproblematik im Justizvollzug“ Ende Mai 2019 in Hamburg abgestimmt und im September 2019 auf der 130. Tagung des Strafvollzugsausschusses freigegeben. Im Übrigen siehe Drs. 21/16812. Die Ergebnisse sind dem aktuellen Drogen- und Suchtbericht 2019 der Bundesregierung unter dem folgenden Link zu entnehmen: https://www.drogenbeauftragte.de/ fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/4_Presse/1_Pressemitteilungen/2019/ 2019_IV.Q/DSB_2019_mj_barr.pdf. d. Woher stammen die Zahlen aus der Drs. 21/18424 zur Betäubungsmittelabhängigkeit der Gefangenen? Wie wird eine Abhängigkeit definiert? Die Angaben zur Betäubungsmittelabhängigkeit der Gefangenen stammen aus der Zulieferung der Anstaltsambulanzen. Abhängigkeit wird nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD- 10) definiert (wiederholter, kontinuierlicher Konsum trotz eindeutig schädlicher Folgen mit verminderter Kontrollfähigkeit und starkem Verlangen nach der Substanz, ferner Einengung auf den Konsum und Toleranzentwicklung sowie körperliches Entzugssyndrom bei Abstinenz). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20157 5 8. Wie viele Anträge auf Übernahme von Leistungen zur Erhaltung einer Wohnung während der Haft werden jährlich gestellt? Bitte für 2015 und folgende Jahre auflisten. a. Wie hoch ist die Summe der beantragten Kosten? Bitte für 2015 und folgende Jahre jährlich auflisten. Die Anzahl der Anträge pro Jahr sowie der beantragten Kosten zur Erhaltung einer Wohnung während der Haft sind dem Datawarehouse nicht zu entnehmen. Dokumentiert und nachstehend dargestellt werden der Umfang der bewilligten Leistungen zur Sicherung der Wohnung während der Haft sowie die Anzahl der durchschnittlichen Fälle im Jahr: Jahr Summe bewilligter Leistungen Durchschnittliche Fallzahl** 2015 136 515 27 2016 139 201 26 2017 159 174 29 2018 133 889 24 2019* 113 561 27 * Datawarehouse, Daten stehen bis einschließlich 09/2019 zur Verfügung. ** Dokumentiert werden bewilligte Fälle, die Anzahl der dahinterstehenden Personen ist daraus nicht abzuleiten. b. Wie lange erfolgen die Mietübernahmen im Durchschnitt? Bitte für 2015 und folgende Jahre jährlich auflisten. Eine Auswertung der durchschnittlichen Dauer der Mietübernahmen konnte aufgrund datenschutzrechtlicher Regelungen sowie der Umstellung der Sozialhilfesoftware zum Oktober 2019 lediglich für den Zeitraum von April 2017 bis September 2019 vorgenommen werden. Eine jährliche Darstellung der Ergebnisse ist aufgrund der überjährigen Leistungsgewährung nicht möglich. Die durchschnittliche Leistungsgewährung betrug für den genannten Zeitraum 4,34 Monate. 9. In welchen Sprachen und in welcher Form können sich Angehörige von Untersuchungshaftgefangenen über Besuchsmodalitäten et cetera informieren? Angehörige oder Bekannte von Gefangenen der Untersuchungshaftanstalt können sich in folgenden Formen und Sprachen über Besuchsmodalitäten et cetera informieren : Internetauftritt der Untersuchungshaftanstalt in deutscher Sprache; Telefonanrufe im Besuchszentrum, Auskünfte erfolgen hier regelhaft in deutscher Sprache. Sind im Besuchszentrum Bedienstete mit Fremdsprachenkenntnissen eingesetzt, erfolgen gegebenenfalls auch Auskünfte in den entsprechenden Sprachen ; bei Bedarf werden Flyer über Besuchsmodalitäten in deutscher Sprache von der Pforte oder dem zentralen Besuchszentrum an Angehörige/Bekannte von U-Gefangenen ausgehändigt; im Außenbereich des Besuchszentrums sind Informationstafeln in folgenden Sprachen aufgestellt: Deutsch/Russisch/Polnisch/Englisch/Französisch/Türkisch/ Spanisch (und zukünftig auch Arabisch). Angehörige von Untersuchungshaftgefangenen der Justizvollzugsanstalt Billwerder können sich in folgenden Formen und Sprachen über Besuchsmodalitäten et cetera informieren: Internetauftritt der Justizvollzugsanstalt Billwerder in deutscher Sprache; Aushändigung der Hausordnung an die Gefangenen, in der die Besuchsmodalitäten beschrieben sind. Die Angehörigen können so schriftliche oder telefonische Informationen, sofern durch die Haftstatute gestattet, direkt durch die zu besuchen- Drucksache 21/20157 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 den Gefangenen erhalten. Die Hausordnung liegt auf Deutsch, Englisch, Russisch, Polnisch, Türkisch und Französisch vor; sollten diese Informationswege nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit des Videodolmetschens, um Regelungen zu übersetzen, und die Hilfestellung durch den Ausländerberater. Sodann können die Gefangenen ihre Angehörigen informieren . Angehörige von Untersuchungshaftgefangenen der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand können sich in folgenden Formen und Sprachen über Besuchsmodalitäten et cetera informieren: Internetauftritt der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand in deutscher Sprache; Aushändigung der Hausordnung an die Inhaftierten, in der die Besuchsmodalitäten beschrieben ist. Die Angehörigen können so schriftliche oder telefonische Informationen , sofern durch die Haftstatute gestattet, direkt durch den oder die zu besuchenden Inhaftierten erhalten. Die Hausordnung liegt neben der deutschen Sprache auch in diversen anderen Sprachen vor; sollten diese Informationswege nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit der Hilfestellung durch die Ausländerberatung oder durch andere Bedienstete mit entsprechenden Sprachkenntnissen. 10. Wie viele Inhaftierte wurden in den Jahren 2018 und 2019 aus dem Vollzug beziehungsweise der Untersuchungshaft entlassen? Bitte auflisten, ob mit oder ohne Bewährung sowie mit Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG. Siehe Anlage. 11. Wie haben sich Anzahl und Anteil der Zurückstellungen der Vollstreckung nach § 35 BtMG seit 2015 jährlich entwickelt? Wie bewertet die Justizbehörde das Werkzeug des § 35 BtMG? Im Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA werden Zurückstellungen gemäß § 35 Betäubungsmittelgesetzt (BtMG) nicht zuverlässig erfasst. Eine Beantwortung der Frage würde daher die Auswertung aller Vollstreckungsverfahren von Freiheitsstrafen seit 2015 voraussetzen, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Das mit § 35 BtMG geschaffene Instrument „Therapie statt Strafe“ wird von der zuständigen Behörde positiv bewertet. 12. Wie hat sich die Anzahl der Geldstrafen und Tagessätze, die ganz oder teilweise durch gemeinnützige Arbeit getilgt wurden, seit dem Jahre 2016 jährlich entwickelt? Wie hat sich die Abbruchquote seit dem Jahre 2016 jährlich entwickelt? Anzahl getilgter Tagessätze durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit Jahr Eingangszahlen* Davon ganz oder teilweise geleistet Getilgte Tagessätze/ Gesparte Hafttage 2016 1 067 477 18 455 2017 1 184 436 16 971 2018 937 437 16 611 2019 831 302 12 502 * Bei den Eingangszahlen sind alle Auftragsarten enthalten. Abbruchquote Jahr Abbruchquote wegen Aufnahme von Ratenzahlung Abbruchquote bzw. gar keine GA geleistet 2016 11,94 % 27,27 % 2017 11,28 % 33,74 % 2018 18,48 % 25,02 % 2019 14,02 % 18,69 % An za hl 15 8 11 6 34 9 4 71 4 48 7 60 30 41 4 16 89 36 16 An za hl 21 7 21 5 22 16 1 72 6 48 0 51 41 30 6 16 25 35 11 G es am t G es am t 20 19 En tl. §5 7 (1 ) St G B En tl. §5 7 (2 ) N r.1 ,2 St G B En tl. §5 7a St G B En tl. §3 5 Bt m G En tl. § § 88 ,8 9 JG G En tl. au s SV En tl. w g. St ra fen de En tl. G el dst ra fe be za hl t En tl. §1 7 H m bS t Vo llz G En tl. §4 56 a St P O So ns t. En tl. En tl. au s U H H af t A us d em V ol lz ug b zw . d er U nt er su ch un gs ha ft en tla ss en In ha fti er te En tl. § § 88 ,8 9 JG G En tl. au s SV En tl. w g. St ra fen de En tl. G el dst ra fe be za hl t 20 18 En tl. §5 7 (1 ) St G B En tl. §5 7 (2 ) N r.1 ,2 St G B En tl. §5 7a St G B En tl. §3 5 Bt m G En tl. §1 7 H m bS t Vo llz G En tl. §4 56 a St P O So ns t. En tl. En tl. au s U H H af t Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20157 7 Anlage 20157ska_Text 20157ska_Anlage Entl.