BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20158 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 12.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Abmeldung von Bettenkapazitäten und Schließung von Stationen und Abteilungen in Hamburger Krankenhäusern Im Sommer 2019 warnte die Hamburgische Krankenhausgesellschaft (HKG) davor, dass sich Patienten in Hamburg vermehrt auf die (temporäre) Schließung von Betten, Stationen und Abteilungen in Krankenhäusern werden einstellen müssen. Als Grund hierfür wurden bürokratische Vorgaben, wie Personaluntergrenzen für Pflegekräfte angeführt. 1 Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: Im Jahr 2019 galten Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) für die pflegesensitiven Bereiche der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und der Kardiologie. In 2020 kommen die Neurologie, die Neurologie Schlaganfall, die Neurologische Frührehabilitation und die Herzchirurgie hinzu. Bei den Pflegepersonaluntergrenzen handelt es sich um wissenschaftlich abgeleitete Untergrenzen zur Wahrung der Patientinnen- und Patientensicherheit. Es gibt eine wissenschaftlich belegte Konkordanz zwischen der Quantität von qualifizierten Pflegekräften und belegbaren Patientengefährdungen. Etwaige Sanktionen gegenüber den Krankenhäusern stehen nicht im Vordergrund. Handlungsleitend für die Einhaltung der PpUG ist also der Patientenschutz. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. In welchen Hamburger Krankenhäusern wurden im Jahr 2019 Betten, Stationen und/oder Abteilungen wegen der Nichterfüllung von Mindestpersonalvorgaben für Pflegekräfte gesperrt, geschlossen oder abgemeldet ? (Bitte soweit möglich aufschlüsseln nach Krankenhaus, Abteilung, Datum der Sperrung, Schließung oder Abmeldung, Dauer der Sperrung, Schließung oder Abmeldung und der Behandlungskapazität der jeweiligen Abteilung im Sollzustand.) 2. In welchen Hamburger Krankenhäusern wurden im Jahr 2019 Betten, Stationen und/oder Abteilungen wegen anderer Gründe gesperrt, geschlossen oder abgemeldet? (Bitte soweit möglich aufschlüsseln nach Grund der Sperrung, Schließung oder Abmeldung, Krankenhaus, Abteilung , Datum der Sperrung, Schließung oder Abmeldung, Dauer der Sperrung, Schließung oder Abmeldung und der Behandlungskapazität der jeweiligen Abteilung im Sollzustand.) 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article226153781/Asklepios-UKE-Notaufnahme- Hamburg-Personal-Untergrenze-Pfleger-Aerzte-Station-Geschlossen.html. Drucksache 21/20158 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der zuständigen Behörde liegen im Zusammenhang mit der Notfallversorgung Angaben zu temporären stundenweisen Sperrungen vor (siehe Drs. 21/18068 – neuere Daten liegen zurzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.) Solche Schließungen sind auch vor der Einführung der PpUGs erfolgt. Eine Differenzierung hinsichtlich der Wirkung der PpUG ist nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 3. In welcher Höhe wurden aus welchen Gründen im Jahr 2019 Sanktionen gegen Hamburger Krankenhäuser ausgesprochen? (Bitte soweit möglich nach Krankenhaus, Datum, Grund der Sanktion, Höhe der Sanktion aufschlüsseln .) Sanktionen richten sich nach der „Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG-Sanktions-Vereinbarung)“ (veröffentlicht unter www.gkvspitzenverband .de). Sie werden gemäß § 2 dieser Vereinbarung auf Basis der vom Wirtschaftsprüfer bestätigten Jahresmeldung des Krankenhauses ermittelt, die bis zum 30. Juni des Folgejahres (hier: 2020) zu übermitteln ist. Über vereinbarte oder ausgesprochene Sanktionen liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor. 4. Falls der Senat keine statistische Erfassung der Daten vorlegen kann: a. Hat der Senat andersartige Kenntnisse über die Abmeldung/ Schließung von Bettenkapazitäten/Stationen/Abteilungen aufgrund der Nichteinhaltung von Personaluntergrenzen für Pflegekräfte? Falls ja, welche? Falls nein, warum hat der Senat keine Kenntnisse darüber? b. Wie kontrolliert/überprüft der Senat die Einhaltung der Personaluntergrenzen für Pflegekräfte? c. Mit welchem Personal- und Zeiteinsatz hat der Senat die Einhaltung der Personaluntergrenzen für Pflegekräfte im und für das Jahr 2019 überprüft? d. Wie stellt der Senat sicher, dass es aufgrund der Personaluntergrenzen für Pflegekräfte vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels durch die Abmeldung von Kapazitäten (Betten, Stationen, Abteilungen) nicht zu Versorgungsengpässen in den Bezirken kommt? Der zuständigen Behörde liegen die Ergebnisse der Auswertungen der Angaben zu den Pflegepersonaluntergrenzen quartalsweise vor. Kontrolle und Überprüfung liegt in der Verantwortung der Vertragspartner/Krankenkassen, dementsprechend fällt für diese Aufgabe kein Personal- und Zeiteinsatz an. Die PpUG wurden in Hamburg im 4. Quartal 2019 zu 98 Prozent eingehalten. Vereinzelt kam es zu Zusammenlegungen von Stationen, da bei größeren Stationen die PpUG wegen Schwankungen bei Personal und Patientenzahl leichter einzuhalten ist als in kleinen Stationen (Organisatorische Zusammenlegung von Stationen, zum Beispiel ab dem 2. Quartal 2019 eine Station Geriatrie weniger als im 1. Quartal). 5. Welcher bürokratische Aufwand musste im Jahr 2019 vonseiten der Kliniken zusätzlich aufgebracht werden, um die Daten zu erfassen, die zur Dokumentation im Kontext zu den Personaluntergrenzen für Pflegekräfte erforderlich sind? 6. Welche (personellen) Ressourcen mussten im Jahr 2019 zur Dokumentation im Zusammenhang mit den Personaluntergrenzen für Pflegekräfte in den Kliniken vorgehalten werden? 7. Welche personellen Ressourcen mussten zum Zwecke der Dokumentation im Zusammenhang mit den Personaluntergrenzen für Pflegekräfte der Patientenversorgung entzogen werden? (Bei der Beantwortung der Fragen 5. bis 7. bitte soweit möglich nach Plankrankenhaus differenzieren.) Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.