BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20164 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 12.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Übergriffe auf Mitarbeiter und Gegenstände des ÖPNV (III) Zuletzt mit Schriftlicher Kleiner Anfrage vom 26. Juli 2019 (Drs. 21/17885) habe ich den Senat zu Übergriffen auf Mitarbeiter des ÖPNV in Hamburg sowie über Schäden an Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs befragt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH), der AKN Eisenbahn GmbH (AKN) sowie der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Wie häufig wurden Mitarbeiter des ÖPNV in Hamburg während ihres Dienstes im Jahr 2019 tätlich angegriffen (bitte nach einzelnen Teilbereichen wie AKN, VHH, DB, PVG, HOCHBAHN und anderen sowie nach Jahren gliedern)? HOCHBAHN: Bei der HOCHBAHN kam es im Jahr 2019 zu 71 Vorfällen. In der Gesamtanzahl der Vorfälle spiegeln sich meldepflichtige (ab drei Ausfalltage) und nicht meldepflichtige Vorfälle im Sinne des Arbeitsschutzes wider. Im Jahr 2018 wurde der Gemeinschaftsbetrieb der Hamburger Hochbahn-Wache (HHW) von der HOCHBAHN und Securitas GmbH ÖPV (Securitas) gegründet. Daher wird seit dem Jahr 2018 auch die Statistik der Securitas miteinbezogen. VHH: Tätliche Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bei der VHH nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Dokumentation derartiger Vorfälle erfolgt in den Betriebsberichten der VHH. Eine Auswertung der Betriebsberichte für das Jahr 2019 ist nach Auskunft der VHH in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. AKN: Bei der AKN kam es in insgesamt zwölf Fällen zu tätlichen Angriffen, bei denen es sich bei den Betroffenen jeweils um Kontrolleure handelte. DB AG: Im Bereich der Triebfahrzeugführerinnen und -führer der S-Bahn Hamburg kam es im Jahr 2019 zu neun Vorfällen. Im Bereich DB Sicherheit kam es im Jahr 2019 zu 170 Vorfällen, insgesamt waren hierbei 251 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen. Drucksache 21/20164 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie häufig wurden diese hierbei verletzt und welche Art von Verletzungen lag vor? HOCHBAHN: Bei 51 Prozent der Verletzungen handelte es sich um Prellungen, Schwellungen oder Zerrungen. In 13 Prozent der Fälle handelte es sich um Schockauswirkungen. Weitere Verletzungsarten, wie zum Beispiel Bänder- und Sehnenverletzungen, Brüche und Quetschungen, gesundheitliche Beeinträchtigung durch Reizgas sowie Schnitt-, Biss-, Platz- und Schürfwunden treten jeweils in geringer Zahl (unter 10 Prozent) auf. VHH: Siehe Antwort zu 1. AKN: Bei tätlichen Angriffen wurden im Jahr 2019 fünf Kontrolleure der AKN verletzt. DB AG: Diese Angaben werden statistisch nicht ermittelt. 3. Wie häufig wurden sie bedroht? HOCHBAHN: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht grundsätzlich verpflichtet zu melden, wenn sie eine Situation als Bedrohung wahrnehmen. Es findet daher keine systematische Auswertung statt, sodass die HOCHBAHN hierzu keine Angaben machen kann. VHH: Siehe Antwort zu 1. AKN: Es kam im Jahr 2019 bei der AKN zu 42 Bedrohungen, die sich alle auf Kontrolleure bezogen. DB AG: Diese Angaben werden statistisch nicht ermittelt. 4. Auf welchen Linien (bitte unter Angabe der Richtungsfahrt) und zu welcher Tageszeit erfolgten diese Vorfälle im Jahr 2019? HOCHBAHN: Die Vorfälle ereigneten sich vorwiegend in den Abend- und Nachtstunden, insbesondere in den Wochenendnächten. Die betroffenen Linien werden hierbei nicht statistisch erfasst. 49 Prozent der Fälle ereigneten sich in den Abend- und Nachtstunden (20 – 5 Uhr). Etwa 24 Prozent der Fälle ereigneten sich am Wochenende (Samstag + Sonntag). VHH: Siehe Antwort zu 1. AKN: Bei der AKN fanden die meisten Vorfälle auf der Linie A1 zwischen Neumünster und Hamburg-Eidelstedt statt und bewegen sich mehrheitlich in dem Zeitraum zwischen 18 und 24 Uhr. DB AG: Eine Erfassung der Vorfälle separiert nach Linien erfolgt nicht. Schwerpunkte bilden hierbei die Abend- und Nachtstunden, insbesondere an den Wochenenden. 5. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2018 entwickelt? HOCHBAHN: Bei der HOCHBAHN zeigt sich eine leichte Zunahme um 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2018 mit 66 Vorfällen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20164 3 VHH: Siehe Antwort zu 1. AKN: Bei der AKN ist die Tendenz leicht sinkend: Jahr tätliche Angriffe Verletzungen Bedrohungen 2018 15 6 56 2019 12 5 42 DB AG: Bei der DB hat sich die Anzahl der Vorfälle insgesamt erhöht. Für den Bereich der Triebfahrzeugführerinnen und -führer der S-Bahn Hamburg erfolgte eine Erhöhung von einem Vorfall auf neun Vorfälle. Für den Bereich der DB Sicherheit hat sich die Anzahl der Vorfälle von 140 im Jahr 2018 auf 170 im Jahr 2019 erhöht. Die Anzahl der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stieg von 206 im Jahr 2018 auf 251 im Jahr 2019. 6. In welchem Umfang sind 2019 jeweils Strafanzeigen, Festnahmen und Verurteilungen aufgrund der Angriffe erfolgt? Siehe Drs. 21/17885. 7. Wie häufig wurden Busse und Bahnen 2019 absichtlich beschädigt (bitte nach unterschiedlichen Motiven wie Vandalismus, Zerstörung und anderen sowie nach Jahren unterscheiden)? HOCHBAHN: Bei der HOCHBAHN wird die Anzahl der Beschädigungsfälle routinemäßig jahresweise aufbereitet. Die Zahlen für den Gesamtjahreszeitraum 2019 stehen voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2020 zur Verfügung. Es handelt sich um die gesamte Bandbreite an Schäden, beginnend bei einfachen Beschädigungen mit Filzstiften bis hin zu großflächigen Außengraffitis. Die Anzahl der Fälle bezieht sich auf Busse der HOCH- BAHN, U-Bahn-Fahrzeuge, U-Bahn-Haltestellenbauwerke, Busumsteigeanlagen im Verantwortungsbereich der HOCHBAHN sowie deren Fahrkartenautomaten. Die Fallzahlenstatistik ist nur bedingt aussagefähig und vermittelt zudem nur einen groben Überblick des Schadensbildes oder dessen Entwicklung, da eine Reihe von Schäden außerhalb des Verantwortungsbereiches der HOCHBAHN nicht in die Statistik eingehen , zum Beispiel Schäden an Fahrgastunterständen, die ausschließlich von der Firma Wall GmbH beseitigt werden. Es ist bei Vandalismus grundsätzlich von „absichtlichem “ Schädigen auszugehen. VHH: Eine statistische Erfassung absichtlicher Schäden erfolgt nicht. AKN: Es gab 28 Vorfälle, davon zwölf in Zusammenhang mit Graffiti. Eine Erfassung nach weiteren Motiven liegt nicht vor. DB AG: Für S-Bahn Hamburg wurden 535 Fälle im Jahr 2019 erfasst. Die DB AG hat keine Angaben in Bezug auf unterschiedliche Motive gemacht. 8. Wie hoch waren die jeweiligen Schäden? HOCHBAHN: Bei der HOCHBAHN werden die derzeitigen Zahlen für die Beseitigungskosten in Euro für Graffiti und Vandalismus routinemäßig jahresweise aufbereitet. Die Zahlen für den Gesamtjahreszeitraum 2019 stehen voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2020 zur Verfügung. Drucksache 21/20164 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 VHH: Siehe Antwort zu 7. AKN: Im Jahr 2019 sind Aufwände in Höhe von 9 756,99 Euro geltend gemacht worden, wovon 6 671,45 Euro auf Graffiti entfielen. DB AG: Durch Glasbruch, Graffiti, Schäden durch Dritte und Vandalismus entstanden im Jahr 2019 Schäden in Höhe von 1 389 000 Euro. 9. Wie häufig konnten die Täter in Anspruch genommen und welche Summen konnten 2019 eingenommen werden? HOCHBAHN: In vielen Fällen sind die Täterinnen beziehungsweise Täter leider nicht ermittelbar. In solchen Fällen, in denen die Täterinnen beziehungsweise Täter festgestellt werden konnten, erstattet die HOCHBAHN Strafanzeige. Eine Statistik über die Einnahmen aus zivilrechtlichen Ansprüchen aufgrund von Vandalismusschäden wird nicht geführt. VHH: Siehe Antwort zu 7. AKN: In Bezug auf die AKN konnte keine Täterin beziehungsweise kein Täter in Anspruch genommen werden. DB: Hierzu liegen keine Daten vor. 10. Welche Konzepte und Maßnahmen werden von den zuständigen Behörden und den Beförderungsunternehmen verfolgt, um Übergriffen auf Personal und Gegenstände des ÖPNV vorzubeugen beziehungsweise diese zu bekämpfen? HOCHBAHN: Die HOCHBAHN verfolgt das Ziel, Übergriffe auf das Prüf- und Sicherheitspersonal sowie auf Fahrgäste und deren materielle Güter zu verhindern. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem: Erstellung eines Sicherheitslagebildes für die HOCHBAHN im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft , 24/7 Streifendienste im System der HOCHBAHN (gegebenenfalls erfolgen anlassbezogene Schwerpunkteinsätze), Einsatz von zusätzlichen zivilen Streifen und mobiler Videotechnik zur Verhinderung von Sachbeschädigungen in Form von Graffiti, Sicherheitstechnik wie zum Beispiel Notrufsysteme und Videoüberwachung. VHH: Es werden unter anderem interne Schulungen des Fahrpersonals mit Deeskalationstraining durchgeführt. Zudem sind alle Fahrzeuge im Linieneinsatz der VHH mit einer Videoüberwachungsanlage bestehend aus mehreren Kameras ausgerüstet. Darüber hinaus verfügen alle eingesetzten Fahrzeuge über spezielle Meldungseinrichtungen, mit denen das Fahrpersonal Not- und Gefahrensituationen melden und entsprechend Hilfe aktiviert werden kann. Es befindet sich auch rund um die Uhr mindestens eine Verkehrsmeisterin beziehungsweise ein Verkehrsmeister mit Funkwagen im Einsatz, der bei Vorkommnissen aller Art helfen kann. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20164 5 AKN: Die AKN führt unter anderem häufige Stichprobenkontrollen durch und setzt Kennzeichen ein, die darauf aufmerksam machen, dass Videoaufnahmen im Zug erfolgen. DB AG: Schwerpunkt bildet unter anderem die Bestreifung der Züge des Nachtverkehrs. An den Aussetzbahnhöfen wird DB Sicherheit unterstützend zum Räumen der Züge eingesetzt . Außerdem werden Züge und Stationen durch Sicherheitskräfte an erkannten Schwerpunkten regelmäßig begleitet. Stationen, S-Bahnen und DB-Gebäude werden mit Videokameras überwacht. Es besteht eine aktive Sicherheitspartnerschaft zwischen Landespolizei, Bundespolizei, Hamburger Hochbahn und S-Bahn. In diesem Rahmen erfolgt ein regelmäßiger Austausch zu Lagebildern, Schwerpunkten im Verbund und es finden gemeinsame Präventionseinsätze statt. Im Übrigen siehe Antwort zu Drs. 21/2970.