BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2017 21. Wahlperiode 30.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 23.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft in der Averhoffstraße 38 Medienberichten zufolge soll in der Averhoffstraße 38 im ehemaligen Gebäude der HafenCity Universität eine Folgeunterbringung für Flüchtlinge entstehen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand im Hinblick auf die oben genannte Unterkunft? 2. Seit wann wird dieser Standort für eine mögliche Unterbringung in die Planungen einbezogen? Der Standort wurde erstmals im November 2014 für eine Nutzung für öffentliche Unterbringung und Zentrale Erstaufnahme geprüft. Er ist teilweise noch in Nutzung und steht frühestens im 1. Quartal 2016 zur Verfügung. Seit September 2015 ist der Standort erneut in der Prüfung für öffentlich-rechtliche Unterbringung. Erste Gespräche über eine mögliche Nutzung sind dazu mit dem Bezirk und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen aufgenommen worden. Aktuell erfolgt erneut eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu den erforderlichen Umbauten. 3. Wann wurde/wird die Bezirksversammlung Nord über die Planungen hinsichtlich der Errichtung der Unterkunft in Kenntnis gesetzt? 4. Wann werden diese Planungen im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt? 5. Welches Verfahren ist darüber hinaus für die Information vor Beginn der Unterbringung vorgesehen? Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind, entscheidet die Lenkungsgruppe öffentlich -rechtliche Unterbringung und Zentrale Erstaufnahme über die Umsetzung des Standortes. Zeitnah erfolgt dann die Beteiligung der zuständigen Bezirksversammlung gemäß § 28 Bezirksveraltungsgesetz und die Information der Öffentlichkeit durch eine Bekanntmachung im Internet unter www.hamburg.de/fluechtlinge. In diesem Rahmen wird der Bezirk ebenfalls zeitnah zu einer Informationsveranstaltung für Nachbarn und Interessierte einladen. 6. Welches Konzept gibt es für die Beteiligung engagierter Bürger, sobald der Standort eröffnet ist? 7. Inwiefern plant der Senat eine Einbindung der Bürgerinitiative „Welcome to Hamburg Uhlenhorst“ und des örtlichen Bürgervereins? Sofern der Standort umgesetzt werden kann, erfolgt die Beteiligung der Initiativen im Rahmen der bezirklichen Öffentlichkeitsarbeit. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. Drucksache 21/2017 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Handelt es sich um eine Unterkunft, die von f & w fördern und wohnen AöR betreut wird? Falls nein, wer ist Träger des Standorts? 9. Ab wann plant der Senat die Unterbringung am vorgenannten Standort? 10. Handelt es sich um eine zeitlich befristete Einrichtung? Falls ja, für welchen Zeitraum ist die Nutzung der Fläche für Flüchtlingsunterbringung vorgesehen? 11. Wie viele Plätze wird es am vorgenannten Standort nach aktuellem Planungsstand geben und mit jeweils welchem Stichtag? 12. Wer soll dort untergebracht werden (Frauen, Familien)? Erwägt der Senat eine Folgeunterbringung für allein reisende Frauen beziehungsweise Frauen mit Kindern an diesem Standort? Falls nein, warum nicht? 13. Wie viele Betreuer sollen vor Ort eingesetzt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Tätigkeitsgebiet.) Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und 2. 14. Wie groß sind die Fläche und die Gebäude in Quadratmetern? Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 7.299 qm. Das Hauptgebäude hat nach Angaben der Sprinkenhof GmbH eine Nutzfläche von 6.273 qm (vier Vollgeschosse und Keller). Zudem befinden sich auf dem Grundstück ein Schulpavillon (circa 395 m2), ein Bunker (circa 200 m2) und ein weiteres kleines Gebäude (circa 96 m2). 15. Welche baulichen und sonstigen Maßnahmen sind erforderlich, um das Gelände und das Gebäude für eine entsprechende Nutzung herzurichten ? 16. Welche Kosten sind für die erforderlichen Umbauten eingeplant? (Bitte einzeln aufschlüsseln je Maßnahme.) 17. Ist zusätzlich ein Aufbau von Containern geplant? Siehe Antwort zu 1. und 2. 18. Wer ist Eigentümer der Fläche und des Gebäudes? Falls die Freie und Hansestadt Hamburg nicht Eigentümer des Geländes ist, über welchen Zeitraum wurde ein Miet- oder Pachtverhältnis abgeschlossen und zu welchen Konditionen? Eigentümer der Fläche und der Gebäude ist die Freie und Hansestadt Hamburg.