BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20177 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 12.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Bevölkerungsmonitoring per Stichtag 31.12.2019 (II) Die Senatsantworten zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 24.01.2020, Drs. 21/19854, sind aufgrund teils eigenwillig lückenhafter Beantwortung unzureichend und Nachfragen aus diesem Grunde geboten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bevölkerungsdaten zum Stichtag 31. Dezember 2019 liegen dem Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) voraussichtlich im April 2020 vor. Daraus vorzunehmende Auswertungsergebnisse werden erst ab Juli 2020 vorliegen . Zu den einzelnen Fragen werden daher jeweils die letzten aktuellen Datenbestände angegeben. Bevölkerungsdaten, die dem Statistikamt Nord zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden, umfassen keine Angaben zu Zweitwohnsitzen. Tagesaktuelle Auswertungen aus dem Melderegister, inklusive Angaben zu Zweitwohnsitzen , können durch das für das Einwohnerwesen federführende Bezirksamt Harburg vorgenommen werden. Eine rückwirkende Auswertung zu einem bestimmten Stichtag ist dort nicht möglich. Eine Korrektur der Melderegisterdaten wird anlassbezogen durch alle Kundenzentren vorgenommen (zum Beispiel nach entsprechenden Ermittlungen bei Postrückläufern versandter Wahl- oder Steuer-ID-Benachrichtigungen ). Melderegisterdaten, die dem Statistikamt Nord im Rahmen des bundesweiten Zensus zugeleitet werden (nächster Stichtag 16. Mai 2021), werden dort zu diesem Anlass mittels einer Stichprobenerhebung korrigiert, allerdings ohne dass diese Erkenntnisse in das Melderegister eingespielt werden dürfen (sogenanntes Rückspielverbot ). Die Steuerverwaltung nimmt keine Erfassung von Erst- oder Zweitwohnsitzen vor. Hier wird lediglich die Zweitwohnungsteuer festgesetzt und erhoben. Meldepflichten zu kontrollieren gehört hingegen nicht zu den Aufgaben der Steuerverwaltung. Die Begrifflichkeiten Zweitwohnung und Zweitwohnsitz sind nicht deckungsgleich, da zum Beispiel ein Zweitwohnsitz, den „eine verheiratete (…) Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartner lebt, aus überwiegend beruflichen Gründen innehat, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg belegen ist“ keine Zweitwohnung im Sinne des HmbZWStG ist (vergleiche § 2 Absatz 5c HmbZWStG). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In seiner Antwort zu Frage 1. der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 24.01.2020, Drs. 21/19854, welche unter anderem die Zahl der Bewohner mit Zweitwohnsitz in Hamburg zum Stichtag 31.12.2019 abfragte, erklärte der Senat: „Daten zu Zweitwohnsitzen liegen nicht vor.“ Drucksache 21/20177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Haushaltsplan für die Jahre 2019/2020, Drs. 21/14000, wird die Zweitwohnungsteuer im Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft für die Jahre 2019 und 2020 mit je 3 Millionen Euro avisiert. a) Wie viele gemeldete Zweitwohnsitze gab es in Hamburg und den Bezirken zum Stichtag 31.12.2019 jeweils insgesamt? Bitte jeweils absolut und prozentual zu den Erstwohnsitzzahlen sowie unter Angabe des absoluten und prozentualen Anstiegs beziehungsweise Rückgangs im Verhältnis zu den Zweitwohnsitzzahlen der Jahre 2017 und 2018 für Hamburg und die jeweiligen Bezirke gesondert angeben. Siehe Anlage 1. b) Wie viele Personen sind unter den unter Ziffer 1. a) fallenden Zweitwohnsitzen jeweils insgesamt sowie pro Zweitwohnsitz durchschnittlich gemeldet? Bitte für Hamburg und die jeweiligen Bezirke gesondert angeben. Die in Anlage 1 genannten Zahlen beziehen sich auf den Meldestatus der Meldepflichtigen . Aussagen zur Personenzahl je Zweitwohnsitz sind nicht möglich, da nicht die Zweitwohnsitze, sondern die Meldepflichtigen registriert werden. c) Wie viele Erst- und Zweitwohnsitze gab es zum Stichtag 31.12.2019 im Quartier HafenCity jeweils insgesamt? Bitte nach Erst- und Zweitwohnsitz gesondert jeweils absolut sowie prozentual im Verhältnis zur anderen Kategorie angeben. Die Bezeichnung „Quartier HafenCity“ ist im Melderegister kein auswertbarer Parameter . d) Wie hoch waren die Einnahmen der Freien und Hansestadt Hamburg aus der Zweitwohnungsteuer in den Jahren 2018 und 2019 jeweils insgesamt? Bitte jahresweise für Hamburg gesamt sowie nach den jeweiligen Bezirken aufgeschlüsselt angeben. Das Aufkommen der Zweitwohnungssteuer betrug im Jahr 2018 2,8 Millionen Euro und im Jahr 2019 3 Millionen Euro. Nach Bezirken aufgeschlüsselte Angaben liegen nicht vor, da eine differenzierte Erfassung der Bezirkszugehörigkeit der Zweitwohnungen nicht erfolgt. Falls die unter Ziffer 1. a) und 1. b) gestellten Fragen in Ermangelung etwaiger statistischer Erfassung nicht beantwortet werden könnten: e) Aus jeweils welchen konkreten Gründen erfolgte eine statistische Erfassung der Zweitwohnsitze in Hamburg und den Bezirken bisher nicht? Bitte detailliert erläutern. Siehe Vorbemerkung. f) Wie und anhand jeweils welcher Kriterien errechnete der Senat oder die zuständige Behörde die für die Haushaltsjahre 2019/2020 zu erwartende Zweitwohnungsteuer, wenn statistisch nicht erfasst wird, wie viele Zweitwohnsitze jeweils wie vieler Bewohner es in Hamburg und den Bezirken jeweils gibt? Bitte detailliert erläutern. Die Schätzung der Zweitwohnsteuer für die Jahre 2019 und 2020 erfolgte auf Grundlage von Erfahrungswerten aus den Vorjahren in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Schätzung aktuellen Entwicklung des Kassenaufkommens. Die bei der Schätzung der Zweitwohnsteuer ermittelten Werte werden kaufmännisch auf Millionenbeträge gerundet. g) Wie und mit jeweils welchen konkreten Maßnahmen stellten der Senat und die zuständige Behörde in den Jahren 2018 und 2019 konkret sicher, dass Zweitwohnsitze in Hamburg korrekt gemeldet werden? Bitte nach Jahr gesondert detailliert erläutern. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20177 3 Die Kundenzentren im Fachbereich Einwohnerwesen stellen im Rahmen der Vorsprache der Meldepflichtigen unter Beachtung der in den §§ 21 und 22 Bundesmeldegesetz genannten Parameter die korrekte Registrierung sicher. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . h) Haben der Senat und die zuständige Behörde in den Jahren 2018 und 2019 überprüft, ob Zweitwohnsitze korrekt gemeldet wurden? Wenn ja, inwiefern, wie oft, durch jeweils wen und mit jeweils welchen Ergebnissen? Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte nach Jahr gesondert darstellen. Siehe Vorbemerkung. i) Sollten die Ergebnisse der Überprüfung nach Ziffer 1. h) ergeben haben, dass es Zweitwohnsitze gab, die nicht korrekt gemeldet wurden : Welche Folgen hatten die jeweils festgestellten Nichtmeldungen im Einzelfall jeweils? Bitte detailliert erläutern. Siehe Vorbemerkung. j) Wie hat sich der Personalbestand der mit der Überprüfung nach Ziffer 1. h) befassten Behörde/Abteilung seit dem 1. Januar 2018 insgesamt entwickelt? Bitte unter Angabe des Stellensolls und der VZÄ jeweils zum Stichtag 01.01., 01.04. 01.07., 01.10 sowie für 2019 zusätzlich zum Stichtag 31.12.2019 angeben. Siehe Vorbemerkung. k) Wie stellen der Senat oder die zuständige Behörde sicher, dass Zweitwohnsitze in Hamburg künftig zu Zwecken der Berechnung und Prognose der hierauf entfallenen Steuer statistisch erfasst werden ? Bitte detailliert erläutern. Auch für künftige Steuerschätzungen werden als Bemessungsgrundlagen Erfahrungswerte aus den Vorjahren und die aktuelle Entwicklung des Kassenaufkommens zum Zeitpunkt der jeweiligen Steuerschätzung herangezogen. 2. In seiner Antwort zu Frage 1. der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 24.01.2020, Drs. 21/19854, welche unter anderem die Zahl der Bewohner mit Erstwohnsitz in Hamburg zum Stichtag 31.12.2019 abfragte, führte der Senat – ohne etwaige Erläuterung des Grundes der reduzierten Einsicht – lediglich die zum Stichtag 30.06.2019 festgestellten Zahlen an. a) Aus jeweils welchen konkreten Gründen wurden in vorgenannter Drucksache ohne Erläuterung lediglich die Zahlen des Stichtags 30.06.2019 aufgeführt? Siehe Vorbemerkung. b) Wie viele gemeldete Erstwohnsitze gab es in Hamburg und den Bezirken zum Stichtag 31.12.2019 jeweils insgesamt? Bitte jeweils absolut und unter Angabe des prozentualen Anstiegs beziehungsweise Rückgangs im Verhältnis zu den Erstwohnsitzzahlen der Jahre 2017 und 2018 für Hamburg und die jeweiligen Bezirke gesondert angeben. Siehe Anlage 2. c) Wie viele Personen sind unter den unter Ziffer 2. b) fallenden Erstwohnsitzen jeweils insgesamt sowie pro Erstwohnsitz durchschnittlich gemeldet? Bitte insgesamt und nach Geschlecht gesondert für Hamburg und die jeweiligen Bezirke separat angeben. Daten zur Fragestellung liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Drucksache 21/20177 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d) Wie stellen der Senat oder die zuständige Behörde sicher, dass Erstwohnsitze in Hamburg künftig zeitnah statistisch erfasst und hierauf gerichtete Parlamentarische Anfragen, wie gestellt, unter Zugrundelegung des relevanten Datenmaterials beantwortet werden ? Bitte detailliert erläutern. Siehe Vorbemerkung. 3. Wie hat sich die hamburgische Bevölkerung seit dem 1. Januar 2018 jeweils insgesamt entwickelt? Bitte unter Angabe der jeweiligen Zuwächse /Rückgänge nach Jahr und Geschlecht gesondert für Hamburg und seine jeweiligen Bezirke separat zu den Stichtagen 30.06. und 31.12. darstellen. Siehe Anlage 2. Bezirk Hauptwohnsitze / alleinige Wohnsitze Nebenwohnsitze Hamburg-Mitte 295.252 6.169 Altona 275.424 6.821 Eimsbüttel 267.309 7.629 Hamburg-Nord 314.565 10.071 Wandsbek 441.270 8.766 Bergedorf 130.241 1.876 Harburg 169.640 2.992 1.893.701 44.324 Stand: 14.02.2020 Hinweis: Zu beachten ist, dass in den o.g. Zahlen auch Meldepflichtige enthalten sind, die in Hamburg sowohl ihren Haupt- als auch Nebenwohnsitz haben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20177 5 Anlage 1 B ev öl ke ru ng a m B ev öl ke ru ng a m Zu w äc hs e/ B ev öl ke ru ng a m Zu w äc hs e/ B ev öl ke ru ng a m Zu w äc hs e/ 31 .1 2. 20 17 30 .0 6. 20 18 R üc kg än ge 31 .1 2. 20 18 R üc kg än ge 30 .0 6. 20 19 R üc kg än ge H am bu rg -M itt e m än nl ic h 1 59 9 44 1 59 3 17 - 62 7 1 59 5 52 2 35 1 59 5 94 4 2 H am bu rg -M itt e we ib lic h 1 42 7 23 1 43 2 33 51 0 1 43 4 42 2 09 1 43 2 42 - 20 0 H am bu rg -M itt e in sg es am t 3 02 6 67 3 02 5 50 - 11 7 3 02 9 94 4 44 3 02 8 36 - 15 8 Al to na m än nl ic h 1 32 3 61 1 32 4 68 1 07 1 32 7 95 3 27 1 32 9 37 1 42 Al to na w ei bl ic h 1 40 8 42 1 41 1 90 3 48 1 41 9 07 7 17 1 42 0 50 1 43 Al to na in sg es am t 2 73 2 03 2 73 6 58 4 55 2 74 7 02 1 0 44 2 74 9 87 2 85 Ei m sb üt te l m än nl ic h 1 26 2 78 1 26 2 69 - 9 1 26 5 32 2 63 1 27 4 29 8 97 Ei m sb üt te l w ei bl ic h 1 37 4 32 1 37 6 79 24 7 1 38 3 37 6 58 1 39 0 55 7 18 Ei m sb üt te l in sg es am t 2 63 7 10 2 63 9 48 23 8 2 64 8 69 9 21 2 66 4 84 1 6 15 H am bu rg -N or d m än nl ic h 1 49 5 21 1 50 1 45 6 24 1 50 9 56 8 11 1 50 8 43 - 11 3 H am bu rg -N or d w ei bl ic h 1 61 6 61 1 61 6 79 1 8 1 62 6 61 9 82 1 62 6 87 26 H am bu rg -N or d in sg es am t 3 11 1 82 3 11 8 24 6 42 3 13 6 17 1 7 93 3 13 5 30 - 87 W an ds be k m än nl ic h 2 10 6 53 2 11 9 23 1 2 70 2 12 6 32 7 09 2 13 1 46 5 14 W an ds be k we ib lic h 2 24 5 82 2 25 2 48 6 66 2 25 9 92 7 44 2 26 3 55 3 63 W an ds be k in sg es am t 4 35 2 35 4 37 1 71 1 9 36 4 38 6 24 1 4 53 4 39 5 01 8 77 Be rg ed or f m än nl ic h 6 3 54 0 6 3 67 8 1 38 6 3 86 0 1 82 6 4 06 6 2 06 Be rg ed or f we ib lic h 6 5 57 1 6 5 58 9 1 8 6 5 73 9 1 50 6 5 84 7 1 08 Be rg ed or f in sg es am t 1 29 1 11 1 29 2 67 1 56 1 29 5 99 3 32 1 29 9 13 3 14 H ar bu rg m än nl ic h 8 3 59 7 8 3 94 4 3 47 8 4 49 7 5 53 8 5 08 2 5 85 H ar bu rg w ei bl ic h 8 2 29 2 8 2 57 3 2 81 8 2 90 8 3 35 8 3 38 2 4 74 H ar bu rg in sg es am t 1 65 8 89 1 66 5 17 6 28 1 67 4 05 8 88 1 68 4 64 1 0 59 H am bu rg m än nl ic h 9 25 8 94 9 27 7 44 1 8 50 9 30 8 24 3 0 80 9 33 0 97 2 2 73 H am bu rg w ei bl ic h 9 55 1 03 9 57 1 91 2 0 88 9 60 9 86 3 7 95 9 62 6 18 1 6 32 H am bu rg in sg es am t 1 8 80 9 97 1 8 84 9 35 3 9 38 1 8 91 8 10 6 8 75 1 89 5 71 8* 3 9 08 *= e nt hä lt au ch d as G es ch le ch t d iv er s Q ue lle : M el de re gi st er B ev öl ke ru ng m it H au pt -u . 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