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kleineAnfragen
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/20177
21. Wahlperiode
18.02.20
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 12.02.20
und
Antwort des Senats
Betr.: Bevölkerungsmonitoring
per Stichtag 31.12.2019 (II)
Die Senatsantworten zu meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom
24.01.2020, Drs. 21
/19854, sind aufgrund teils
eigenwillig lückenhafter
Beantwortung unzureichend und Nachfragen aus diesem Grunde geboten.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Bevölkerungsdaten zum Stichtag 31. Dezember 2019 liegen dem Statistischen Amt
für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) voraussichtlich im April 2020
vor. Daraus vorzunehmende Auswertungse
rgebnisse werden erst ab Juli 2020 vorlie-
gen. Zu den einzelnen Fragen werden daher jeweils die letzten aktuellen Datenbe-
stände angegeben.
Bevölkerungsdaten, die dem Statistikamt No
rd zur Auswertung zur Verfügung gestellt
werden, umfassen keine Angaben zu Zweitwohnsitzen.
Tagesaktuelle Auswertungen aus dem Melderegister, inklusive Angaben zu Zweit-
wohnsitzen, können durch das für das Ei
nwohnerwesen federführende Bezirksamt
Harburg vorgenommen werden. Eine rückwirkende Auswertung zu einem bestimmten
Stichtag ist dort nicht möglich. Eine Korr
ektur der Melderegisterdaten wird anlassbe-
zogen durch alle Kundenzentren vorgeno
mmen (zum Beispiel nach entsprechenden
Ermittlungen bei Postrückläufern versandt
er Wahl- oder Steuer-ID-Benachrich-
tigungen). Melderegisterdaten, die dem Stat
istikamt Nord im Rahmen des bundeswei-
ten Zensus zugeleitet werden (nächster Stichtag 16. Mai 2021), werden dort zu die-
sem Anlass mittels einer Stichprobenerhebung korrigiert, allerdings ohne dass diese
Erkenntnisse in das Melderegister eingespielt werden dürfen (sogenanntes Rückspiel-
verbot).
Die Steuerverwaltung nimmt keine Erfassung von Erst- oder Zweitwohnsitzen vor.
Hier wird lediglich die Zweitwohnungsteuer festgesetzt und erhoben. Meldepflichten
zu kontrollieren gehört hingegen nicht zu den Aufgaben der Steuerverwaltung. Die
Begrifflichkeiten Zweitwohnung und Zweitwohns
itz sind nicht deckungsgleich, da zum
Beispiel ein Zweitwohnsitz, den „eine verheiratete (...) Person, die nicht dauernd
getrennt von ihrem Ehe- oder Lebenspartne
r lebt, aus überwiegend beruflichen Grün-
den innehat, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb
des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg belegen ist“ keine Zweitwohnung
im Sinne des HmbZWStG ist (vergleiche § 2 Absatz 5c HmbZWStG).
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. In seiner Antwort zu Frage 1.
der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom
24.01.2020, Drs. 21/19854, welche unt
er anderem die Zahl der Bewoh-
ner mit Zweitwohnsitz in Hamburg zum Stichtag 31.12.2019 abfragte,
erklärte der Senat: „Daten zu Zweitwohnsitzen liegen nicht vor.“
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Im Haushaltsplan für die Jahre 2019/2020, Drs. 21/14000, wird die
Zweitwohnungsteuer im Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft für
die Jahre 2019 und 2020 mit je 3 Millionen Euro avisiert.
a) Wie viele gemeldete Zweitwohnsitze gab es in Hamburg und den
Bezirken zum Stichtag 31.12.2019 jeweils insgesamt? Bitte jeweils
absolut und prozentual zu den Er
stwohnsitzzahlen sowie unter
Angabe des absoluten und prozentual
en Anstiegs beziehungsweise
Rückgangs im Verhältnis zu den Zweitwohnsitzzahlen der Jahre
2017 und 2018 für Hamburg und die jeweiligen Bezirke gesondert
angeben.
Siehe Anlage 1.
b) Wie viele Personen sind unter den unter Ziffer 1. a) fallenden Zweit-
wohnsitzen jeweils insgesamt sowie pro Zweitwohnsitz durchschnitt-
lich gemeldet? Bitte für Hamburg und die jeweiligen Bezirke geson-
dert angeben.
Die in Anlage 1 genannten Zahlen beziehen sich auf den Meldestatus der Meldepflich-
tigen. Aussagen zur Personenzahl je Zweitwohn
sitz sind nicht möglich, da nicht die
Zweitwohnsitze, sondern die Meldepflichtigen registriert werden.
c) Wie viele Erst- und Zweitwohnsi
tze gab es zum Stichtag 31.12.2019
im Quartier HafenCity jeweils insgesamt? Bitte nach Erst- und
Zweitwohnsitz gesondert jeweils absolut sowie prozentual im Ver-
hältnis zur anderen Kategorie angeben.
Die Bezeichnung „Quartier HafenCity“ ist im
Melderegister kein auswertbarer Parame-
ter.
d) Wie hoch waren die Einnahmen der Freien und Hansestadt Ham-
burg aus der Zweitwohnungsteuer in den Jahren 2018 und 2019
jeweils insgesamt? Bitte jahresweise für Hamburg gesamt sowie
nach den jeweiligen Bezirken aufgeschlüsselt angeben.
Das Aufkommen der Zweitwohnungssteuer betrug im Jahr 2018 2,8 Millionen Euro
und im Jahr 2019 3 Millionen Euro.
Nach Bezirken aufgeschlüsselte Angaben liegen nicht vor, da eine differenzierte
Erfassung der Bezirkszugehörigkeit der Zweitwohnungen nicht erfolgt.
Falls die unter Ziffer 1. a) und 1. b) gestellten Fragen in Ermangelung
etwaiger statistischer Erfassung
nicht beantwortet werden könnten:
e) Aus jeweils welchen konkreten Gründen erfolgte eine statistische
Erfassung der Zweitwohnsitze in Hamburg und den Bezirken bisher
nicht? Bitte detailliert erläutern.
Siehe Vorbemerkung.
f) Wie und anhand jeweils welcher Kriterien errechnete der Senat oder
die zuständige Behörde die für die Haushaltsjahre 2019/2020 zu
erwartende Zweitwohnungsteuer, wenn statistisch nicht erfasst wird,
wie viele Zweitwohnsitze jeweils wie vieler Bewohner es in Hamburg
und den Bezirken jeweils gibt? Bitte detailliert erläutern.
Die Schätzung der Zweitwohnsteuer für die Jahre 2019 und 2020 erfolgte auf Grund-
lage von Erfahrungswerten aus den Vorjahren in Verbindung mit der zum Zeitpunkt
der Schätzung aktuellen Entwicklung des Kassenaufkommens. Die bei der Schätzung
der Zweitwohnsteuer ermittelten Werte we
rden kaufmännisch auf Millionenbeträge
gerundet.
g) Wie und mit jeweils welchen konkreten Maßnahmen stellten der
Senat und die zuständige Behörde in den Jahren 2018 und 2019
konkret sicher, dass Zweitwohnsitze in Hamburg korrekt gemeldet
werden? Bitte nach Jahr gesondert detailliert erläutern.
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Die Kundenzentren im Fachbereich Einwohnerwesen stellen im Rahmen der Vorspra-
che der Meldepflichtigen unter Beachtung der in den §§ 21 und 22 Bundesmeldege-
setz genannten Parameter die korrekte Registrierung sicher. Im Übrigen siehe Vor-
bemerkung.
h) Haben der Senat und die zuständige Behörde in den Jahren 2018
und 2019 überprüft, ob Zweitwohnsit
ze korrekt gemeldet wurden?
Wenn ja, inwiefern, wie oft, durch jeweils wen und mit jeweils wel-
chen Ergebnissen?
Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte
nach Jahr gesondert darstellen.
Siehe Vorbemerkung.
i) Sollten die Ergebnisse der Überprüfung nach Ziffer 1. h) ergeben
haben, dass es Zweitwohnsitze gab,
die nicht korrekt gemeldet wur-
den: Welche Folgen hatten die jeweils festgestellten Nichtmeldun-
gen im Einzelfall jeweils? Bitte detailliert erläutern.
Siehe Vorbemerkung.
j)
Wie hat sich der Personalbestand der mit der Überprüfung nach Zif-
fer 1. h) befassten Behörde/Abteilung seit dem 1. Januar 2018 ins-
gesamt entwickelt? Bitte unter Angabe des Stellensolls und der VZÄ
jeweils zum Stichtag 01.01., 01.04. 01.07., 01.10 sowie für 2019
zusätzlich zum Stichtag 31.12.2019 angeben.
Siehe Vorbemerkung.
k) Wie stellen der Senat oder die zuständige Behörde sicher, dass
Zweitwohnsitze in Hamburg künftig zu Zwecken der Berechnung
und Prognose der hierauf entfallenen Steuer statistisch erfasst wer-
den? Bitte detailliert erläutern.
Auch für künftige Steuerschätzungen
werden als Bemessungsgrundlagen Erfah-
rungswerte aus den Vorjahren und die aktuelle Entwicklung des Kassenaufkommens
zum Zeitpunkt der jeweiligen Steuerschätzung herangezogen.
2. In seiner Antwort zu Frage 1.
der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom
24.01.2020, Drs. 21/19854, welche unt
er anderem die Zahl der Bewoh-
ner mit Erstwohnsitz in Hambur
g zum Stichtag 31.12.2019 abfragte,
führte der Senat – ohne etwaige Erläuterung des Grundes der reduzier-
ten Einsicht – lediglich die zum St
ichtag 30.06.2019 festgestellten Zah-
len an.
a) Aus jeweils welchen konkreten Gründen wurden in vorgenannter
Drucksache ohne Erläuterung lediglich die Zahlen des Stichtags
30.06.2019 aufgeführt?
Siehe Vorbemerkung.
b) Wie viele gemeldete Erstwohnsitze gab es in Hamburg und den
Bezirken zum Stichtag 31.12.2019 jeweils insgesamt? Bitte jeweils
absolut und unter Angabe des proz
entualen Anstiegs beziehungs-
weise Rückgangs im Verhältnis zu den Erstwohnsitzzahlen der Jah-
re 2017 und 2018 für Hamburg und die jeweiligen Bezirke gesondert
angeben.
Siehe Anlage 2.
c) Wie viele Personen sind unter den
unter Ziffer 2. b) fallenden Erst-
wohnsitzen jeweils insgesamt sowie
pro Erstwohnsitz durchschnitt-
lich gemeldet? Bitte insgesamt und nach Geschlecht gesondert für
Hamburg und die jeweiligen Bezirke separat angeben.
Daten zur Fragestellung liegen der zuständigen Behörde nicht vor.
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d) Wie stellen der Senat oder die zuständige Behörde sicher, dass
Erstwohnsitze in Hamburg künftig
zeitnah statistisch erfasst und
hierauf gerichtete Parlamentarische Anfragen, wie gestellt, unter
Zugrundelegung des relevanten Datenmaterials beantwortet wer-
den? Bitte detailliert erläutern.
Siehe Vorbemerkung.
3. Wie hat sich die hamburgische Be
völkerung seit dem 1. Januar 2018
jeweils insgesamt entwickelt? Bitte unter Angabe der jeweiligen Zuwäch-
se/Rückgänge nach Jahr und Geschlecht gesondert für Hamburg und
seine jeweiligen Bezirke separat
zu den Stichtagen 30.06. und 31.12.
darstellen.
Siehe Anlage 2.