BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20180 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Jens Meyer (FDP) vom 12.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Umzug der Staatsanwaltschaft Bisher ist die Staatsanwaltschaft Hamburg an vier Standorten untergebracht. Neben dem Gebäude Gorch-Fock-Wall 15 – 17 sind weitere Standorte der Gebäudekomplex Kaiser-Wilhelm-Straße 100/Johannes-Brahms-Platz 12 – 14/Dragonerstall 15 und das Gebäude Ludwig-Erhard-Straße 22 sowie Teile des Strafjustizgebäudes. Der Senat beabsichtigt, das Gebäude Ludwig- Erhard-Straße 11 – 17 (Michaelis-Quartier) zum 1. Januar 2022 anzumieten. Die Mietverhältnisse der bisherigen Gebäude mit Ausnahme der Ludwig- Erhard-Straße 22 (Stockwerke 9 bis 11) und des Gebäudes Gorch-Fock-Wall 15 – 17 sollen beendet werden. Letzteres soll als Ausweichfläche für die Modernisierung und Sanierung des Strafjustizgebäudes angemietet bleiben1. Bislang hat der Senat der Bürgerschaft aber nur ungefähre Ankündigungen gemacht. Insbesondere ist unklar, welche konkreten Vorteile und finanziellen Einsparungen sich der Senat von dem beabsichtigten Umzug der Staatsanwaltschaft verspricht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Als Teil der Personaloffensive für die Justiz sind allein bei der Staatsanwaltschaft seit Beginn der Legislaturperiode rund 80 zusätzliche Stellen geschaffen worden. Eng mit der personellen Verstärkung verknüpft ist die Frage nach einer angemessenen räumlichen Ausstattung. Die bisherige Aufteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg auf gleich vier verschiedene Standorte – am Gorch-Fock-Wall, in der Kaiser-Wilhelm-Straße, in der Ludwig-Erhard-Straße und im Strafjustizgebäude am Sievekingplatz – führt derzeit zu erheblichem zusätzlichem Aufwand. Daher sollen ab Januar 2022 circa 17 600 m2 in der Ludwig-Erhard-Straße 11 – 17, dem sogenannten Michaelis-Quartier, einem modernen und großzügigen Gebäudekomplex, neu angemietet werden. Neben Effizienzgewinnen für die Staatsanwaltschaft bietet das gleichzeitig die Möglichkeit, die frei werdenden Flächen im Gorch-Fock-Wall als Ausweichfläche während des ebenfalls anstehenden Umbaus des Strafjustizgebäudes zu nutzen. Es ist wichtig, dass auch die Infrastruktur mit der beispiellosen Personaloffensive Schritt hält. Der Hamburger Senat stärkt die Hamburger Staatsanwaltschaft mit dem geplanten Umzug in das zentral gelegene Michaelis-Quartier als modernen, zukunftsfähigen und damit attraktiven Arbeitgeber. Die Aufgabe mehrerer älterer Liegenschaften zugunsten einer jüngeren wird zu einer Einsparung von Betriebskosten und zu Effizienzsteigerungen führen, die noch nicht im Einzelnen quantifiziert werden können. Durch die Zusammenführung in einem Dienstgebäude entfallen die Wegezeiten zwischen den Standorten. Außerdem können 1 Drs. 21/19409, Seite 1 folgende. Drucksache 21/20180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 bestimmte Aufgaben, die zurzeit in den einzelnen Häusern jeweils von gesonderten Einheiten zu erfüllen sind, künftig gebündelt erbracht werden, sodass es zu Synergieeffekten in den Bereichen der Pforte, des Posteingangs und gegebenenfalls einer zentralen Eingangsstelle kommen wird. Auch für den Publikumsverkehr ist die Konzentration der Staatsanwaltschaft auf ein Dienstgebäude für die Erreichbarkeit von Vorteil. Die Möglichkeit der Neugestaltung des Publikums- und Sicherheitsbereichs bietet zudem die Möglichkeit einer adressatengerechten und umfänglich barrierefreien Gestaltung. Nicht zuletzt wird durch die kürzeren Wege nicht nur ein zeitsparenderer, sondern zugleich ein häufigerer und effektiverer Austausch zwischen den Einheiten ermöglicht, der sich positiv auf das Miteinander und auch qualitativ auf die Ergebnisse der Ermittlungsarbeit auswirken wird. Zusammenhalt und Identifikation mit der Dienststelle werden voraussichtlich wachsen. Auch durch die modernere und weniger beengte Unterbringung dürfte sich das Arbeitsklima verbessern. Im Rahmen der Belegungsplanung des neuen Standortes wird zudem geprüft werden, ob zum Beispiel durch die Verwendung größerer Transportfahrzeuge Anfahrten entfallen und dadurch weitere Kosten eingespart werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Als Begründung für den Umzug nennt der Senat unter anderem einen erheblichen Zusatzaufwand durch die Verteilung der Staatsanwaltschaft auf vier Standorte. a. Welche Kosten entstehen derzeit durch den Post- und Aktentransport zwischen den Standorten? b. Welche Kosten entstehen derzeit durch Dienstbesprechungen, zu denen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sich zu einem anderen Standort begeben müssen? c. Ist insoweit mit Einsparungen durch die Zusammenlegung auf zukünftig nur noch zwei Standorte zu rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe? d. Verspricht sich der Senat gegebenenfalls noch weitere finanzielle Einsparungen oder sonstige Vorteile? Wenn ja, wodurch und in welcher Höhe? e. Wie wird der Senat gewährleisten, dass ein Post- und Aktentransport beziehungsweise Pendeln für Dienstbesprechungen zwischen den künftig zwei Standorten der Staatsanwaltschaft nicht zu Mehraufwand führt? Derzeit entstehen jährliche Kosten für den Post- und Aktentransport von 28 788 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Als weitere Begründung für den Umzug führt der Senat eine durch eine erhebliche personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft2 erreichte Kapazitätsgrenze der Gebäude an. a. Wie hoch ist die Kapazitätsgrenze der heutigen vier Standorte der Staatsanwaltschaft? b. Wie hoch wird die Kapazitätsgrenze des geplanten neuen Standorts Ludwig-Erhard-Straße 11 – 17 sein? Die heutige Bürofläche der Gebäude der Staatsanwaltschaft beläuft sich auf circa 12 000 m2. Diese Fläche hat sich als zu klein für die dort tätigen Bediensteten erwiesen, sowohl für die Unterbringung des Personals als auch für die Lagerung von Akten. Die Kapazitätsgrenzen sind teilweise bereits überschritten. Der beschlossene Zuwachs an 2 Vergleiche Drs. 21/17490. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20180 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern würde ohne zusätzliche Flächen die Situation in den derzeit genutzten Gebäuden verschärfen. Zur Kapazitätsgrenze des geplanten neuen Standorts kann vor Abschluss der konkreten Raumplanung keine Aussage getroffen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c. Aus der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft ergibt sich, dass die Mietfläche des geplanten neuen Standorts von mehr als 17 600 m² nicht ausreicht, um die gesamte Staatsanwaltschaft an diesem Standort zu konzentrieren3. i. Warum ist nicht beabsichtigt, die gesamte Staatsanwaltschaft an dem geplanten neuen Standort unterzubringen und auch das Mietverhältnis des Gebäudes Ludwig-Erhard-Straße 22 zu beenden ? Durch den Umzug wird fast die gesamte Staatsanwaltschaft am neuen Standort konzentriert . Da die Generalstaatsanwaltschaft im benachbarten Gebäude Ludwig-Erhard- Straße 22 verbleibt, kann die Liegenschaft ohnehin nicht vollständig aufgegeben werden . ii. Warum wird nicht geprüft, ob ein alternativer Standort infrage kommt, welcher nicht nur die jetzige Staatsanwaltschaft, sondern auch möglichen künftigen Mitarbeiterzuwachs unterbringen könnte? Der Standort im Michaelis-Quartier stellt eine sehr gute Lösung für die Bedürfnisse der Staatsanwaltschaft dar. Er ist das Ergebnis einer intensiven Suche der zuständigen Behörde in Zusammenarbeit mit dem Immobilien-Service-Zentrum. Insbesondere die Anforderung der fußläufigen Erreichbarkeit der Gerichtsgebäude am Sievekingplatz und die erforderlichen Mietflächen stellten dabei eine große Herausforderung dar. Eine noch größere, in fußläufiger Entfernung zum Sievekingplatz gelegene Liegenschaft stand nicht zur Verfügung. 3. Der Senat hat der Bürgerschaft mitgeteilt, dass die Mietvertragsverhandlungen bezüglich der Ludwig-Erhard-Straße 11 – 17 noch nicht abgeschlossen seien. Wurde zwischenzeitlich ein Mietvertrag geschlossen? a. Wenn ja, zu welchen Konditionen (Miethöhe, Vertragsbindung et cetera)? b. Wenn nein, wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen? i. Wann rechnet der Senat mit einem Vertragsschluss? Im Dezember 2019 wurde ein Mietvorvertrag geschlossen. Der Abschluss des Mietvertrags ist Gegenstand laufender Verhandlungen mit dem Eigentümer. ii. Warum hat der Senat den Umzug der Staatsanwaltschaft bereits angekündigt? Es war der zuständigen Behörde ein Anliegen, die Bediensteten der Staatsanwaltschaft frühzeitig zu informieren, da nach der am 12. Februar 2020 erfolgten Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung durch die Hamburgische Bürgerschaft (vergleiche Drs. 21/19409) die zum Abschluss des endgültigen Mietvertrages erforderliche Feinplanungen zeitnah unter Einbeziehung der Dienststelle aufgenommen werden müssen. iii. Welche Konditionen – insbesondere hinsichtlich der Miethöhe – sind aktuell zu erwarten? Im Mietvorvertrag wurde Vertraulichkeit hinsichtlich aller aus und im Zusammenhang mit dem Mietvorvertrag sowie des angestrebten Abschlusses eines Mietvertrages erlangten Informationen und Unterlagen vereinbart. 3 Drs. 21/19409, Seite 2. Drucksache 21/20180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, sich zu einzelnen Vertragsinhalten zu äußern. c. Wer ist Eigentümer des geplanten neuen Standorts? Wer ist der (potenzielle) Vermieter? Eigentümer ist die Bayerische Ärzteversorgung AöR, Vermieter die Bayerische Versorgungskammer . 4. Der geplante neue Standort Ludwig-Erhard-Straße 11 – 17 befindet sich anders als fast alle bisherigen Standorte der Staatsanwaltschaft nicht in unmittelbarer (fußläufiger) Nähe zum Strafjustizgebäude. a. Wie beabsichtigt der Senat, das erforderliche Pendeln zwischen dem geplanten neuen Standort und dem Strafjustizgebäude kostengünstig , schnell und klimaschonend zu gewährleisten? b. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet der Senat für das erforderliche Pendeln? Zwar sind die Wege vom Strafjustizgebäude zu den jetzt genutzten einzelnen Dienstgebäuden überwiegend kürzer als zur Ludwig-Erhard-Straße 22, dafür wird nach dem Umzug aber die Ansteuerung verschiedener Gebäude entfallen. Insofern wird davon ausgegangen, dass die Dezernentinnen und Dezernenten die gut 1 000 m Entfernung weiterhin zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, sodass hierdurch keine Zusatzkosten entstehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet der Senat für den Post- und Aktentransport zwischen Strafjustizgebäude und dem neuen Standort ? Liegen diese Kosten über den bisherigen Kosten für den Postund Aktentransport zwischen Strafjustizgebäude und den bisherigen vier Standorten der Staatsanwaltschaft? Für Post- und Aktentransporte zum Strafjustizgebäude fallen derzeit jährliche Kosten von rund 2 750 Euro an. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. d. Inwiefern sieht der Senat eine Nutzung von Lastenfahrrädern beim Transport vor? Welches CO2-Einsparpotenzial sieht der Senat beim Post- und Aktentransport? Eine Nutzung von Lastenfahrrädern ist wegen des Umschlagvolumens von derzeit täglich 5 Tonnen nicht möglich. 5. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet der Senat für den Umzug der Staatsanwaltschaft in den geplanten neuen Standort Ludwig-Erhard-Straße 11 – 17 zum 1. Januar 2022? Die Höhe der Kosten kann erst nach erfolgter Umzugsplanung und Ausschreibung beziffert werden. 6. Welche energetischen Anforderungen stellt der Senat an den geplanten neuen Standort der Staatsanwaltschaft? Die Justizbehörde ist insbesondere bei Neuanmietungen bestrebt, Standorte mit einem besseren Energiestandard als zuvor zu erreichen. Auch ein besseres Verhältnis von Haupt- zu Nebennutzflächen und somit eine effizientere Flächennutzung trägt erheblich zu einer besseren Energiebilanz bei. Weitere Möglichkeiten für eine Verbesserung der Energiebilanz sind im Rahmen der weiteren Planungen Gegenstand laufender Verhandlungen mit dem Eigentümer.