BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20181 21. Wahlperiode 18.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 12.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Pendlerabzocke und Stauförderung nach Art des rot-grünen Hauses – Kosten und Nutzen der P+R-Gebühren im Jahr 2019 Seit Ende Juli 2014 ist die Nutzung bestimmter Park-and-ride(P+R)-Anlagen auf Beschluss des damaligen SPD-Senats nur noch gegen Gebühr möglich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der P+R- Betriebsgesellschaft mbH (P+R) sowie der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: I. Kosten 1. Welche Instandsetzungs- beziehungsweise Sanierungs- und/oder baulichen Maßnahmen wurden im Jahr 2019 in den gebührenpflichtigen P+R- Anlagen durchgeführt und was haben diese jeweils gekostet? Im Jahr 2019 wurden Ertüchtigungsmaßnahmen als Grundlage für die Aufstockung des Parkhauses Harburg sowie eine Grundinstandsetzung der Klinkerfassade des Parkhauses Meiendorfer Weg durchgeführt. Hierfür wurden im Jahr 2019 insgesamt 583 000 Euro aufgewendet. 2. Wie haben sich die Betriebskosten der gebührenpflichtigen P+R-Anlagen im Jahr 2019 entwickelt? Die Zuordnung von Einzelkosten zu der Kostenart „Betriebskosten“ erfolgt verbindlich erst mit dem Jahresabschluss. Für das Jahr 2019 wurde der Jahresabschluss noch nicht genehmigt. 3. Laut Drs. 21/16191 waren zum 13. Februar 2019 13 Vollzeitstellen bei der P+R-Betriebsgesellschaft mbH vorhanden, die seinerzeit mit 13 Personen bei 12,8 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besetzt waren. Wie hat sich der Personalbestand der P+R-Betriebsgesellschaft jeweils an den Stichtagen 1. Juli 2019 sowie 1. Januar 2020 dargestellt und wie stellt er sich aktuell dar? Bitte jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl und die Zahl der VZÄ angeben. Anzahl Vollzeitstellen Anzahl Beschäftigte Zahl der VZÄ 1. Juli 2019 13 13 13 1. Januar 2020 13 13 13 13. Februar 2020 13 13 13 Drucksache 21/20181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie haben sich die Personalkosten der P+R-Betriebsgesellschaft mbH im Jahr 2019 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 2. 5. Laut Drs. 21/2242 werden der P+R-Betriebsgesellschaft im Rahmen eines „Geschäftsbesorgungsvertrages“ seit 2003 Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) zur Verfügung gestellt. Laut Drs. 21/5888 handelte es sich im Oktober 2016 um eine Betriebsaufsicht und acht weitere Mitarbeiter, die allesamt in Vollzeit arbeiten, sowie eine Teilzeitkraft . Laut Drs. 21/11956 waren es im Februar 2018 eine Betriebsaufsicht und neun Beschäftigte in Vollzeit sowie eine Teilzeitkraft. Laut Drs. 21/16191 hatte sich daran bis Februar 2019 nichts geändert. Hat sich an diesem Personalumfang in der Zwischenzeit etwas geändert? Wenn ja, was genau und wie lautet der aktuelle Personalumfang? Ja, seit dem 13.01.2020 beläuft sich die Zahl auf elf Beschäftigte in Vollzeit sowie eine Teilzeitkraft von der HOCHBAHN. 6. Auf welche Summen beliefen sich die Personalkosten für die der P+R- Betriebsgesellschaft im Jahr 2019 auf der Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages zur Verfügung gestellten HOCHBAHN-Mitarbeiter? 7. Auf welche Summe beliefen sich die Miet- und anderen Nebenkosten, die durch die Personalgestellung im Jahr 2019 angefallen sind? Siehe Antwort zu 2. 8. Wie hoch waren beziehungsweise sind die Kosten für die von der P+R- Betriebsgesellschaft im Jahr 2018 fremdvergebenen Aufträge? Da noch nicht alle in 2018 fremdvergebenen Aufträge schlussgerechnet sind, kann derzeit noch keine Zahl genannt werden. 9. Laut der PowerPoint-Präsentation (PPP) aus dem Protokoll Nr. 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sollen die P+R-Anlagen wiedererkennbare Qualitätsstandards wie Videoüberwachung, Notrufanlagen und eine „wahrnehmbare Präsenz“ von Servicepersonal aufweisen. Welche Kosten sind in den gebührenpflichtigen P+R-Anlagen im Jahr 2019 angefallen für a) Beschaffung und Installation neuer Anlagen zur Videoüberwachung sowie neuer Notrufanlagen? b) den Betrieb sämtlicher Anlagen zur Videoüberwachung und sämtlicher Notrufanlagen? c) Servicepersonal zur Erzeugung einer „wahrnehmbaren Präsenz“? Siehe Antwort zu 2. 10. Laut der Senatsantwort auf Frage 6. der Drs. 20/11361 wird die Einhaltung der Gebührenpflicht durch „regelmäßige Bestreifungen der Park-and-ride- Anlagen durch spezielle Streifen der Hochbahn-Wache kontrolliert werden “. a) Wie hat sich der Personalbestand dieser speziellen Streifen der Hochbahn-Wache an den Stichtagen 1. Januar 2019 sowie 1. Januar 2020 dargestellt und wie stellt er sich aktuell dar? Bitte jahresweise aufschlüsseln sowie jeweils die Stellenzahl, die Beschäftigtenzahl und die Zahl der VZÄ angeben. Es haben sich keine Änderungen gegenüber dem in Drs. 21/16191 genannten Stand ergeben. b) Wie hoch sind die Personalkosten, die für diese speziellen Streifen im Jahr 2018 angefallen sind? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Ausgaben beliefen sich im Jahr 2018 auf 100 000 Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20181 3 11. Welche Kosten sind im Jahr 2019 für das Marketing im Zusammenhang mit der Gebührenpflicht angefallen? Siehe Antworten zu 2. und zu 35. 12. Das Lösen der Parkscheine soll vorrangig über Automaten erfolgen. a) Wie viele Fahrkartenautomaten wurden im Rahmen der Gebührenerhebung im Jahr 2019 angeschafft? b) Welche Kosten sind 2019 für Beschaffung und Installation der Fahrkartenautomaten angefallen? Im Jahr 2019 wurden sechs Parkscheinautomaten neu beschafft. Für diese Parkscheinautomaten sind Kosten in Höhe von 39 000 Euro brutto angefallen. c) Welche Kosten sind 2019 für Wartung und Betrieb der Fahrkartenautomaten angefallen? Siehe Antwort zu 2. 13. Gibt es weitere Kosten, die in den mit den Fragen 1. bis 12. dieser Anfrage erhobenen Kosten nicht enthalten sind und die im Zusammenhang mit der Gebührenerhebung entstanden sind? Wenn ja, welche sind dies genau und wie haben sich diese Kosten im Jahr 2019 entwickelt? Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. 14. In welcher Höhe erfolgte im Jahr 2019 durch beziehungsweise an die P+R-Betriebsgesellschaft eine Überschussabführung beziehungsweise ein Verlustausgleich? Im Jahr 2019 hat die P+R für das Geschäftsjahr 2018 einen Überschuss in Höhe von 471 000 Euro an die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) abgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für Instandsetzung , Sanierung oder Bau von P+R-Anlagen nicht in diese Berechnung eingehen, sondern nur der Betrieb der Anlagen. 15. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden unter dem Gesichtspunkt der bisherigen Kosten rentiert? Ja. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. II. Nutzen 16. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf im Jahr 2019 entwickelt? Die gesamten Bruttoeinnahmen aus dem Kartenverkauf in 2019 belaufen sich auf 2 790 900 Euro. 17. Für welche Zwecke wurden die im Jahr 2019 erwirtschafteten Bruttoeinnahmen aus dem gesamten Kartenverkauf verwendet? Die in der Drs. 21/5888 gemachten Angaben treffen auch auf die im Jahr 2019 erwirtschafteten Bruttoeinnahmen zu. 18. Mit Bruttoeinnahmen in welcher Höhe aus dem gesamten Kartenverkauf rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden im Jahr 2020 und in welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne sind diese Kosten im Haushaltsplan 2019/2020 jeweils veranschlagt ? Aus dem Verkauf von Parkscheinen wurden als Planwerte für das Jahr 2020 Bruttoeinnahmen in Höhe von 2 856 000 Euro prognostiziert. Im Übrigen siehe Drs. 21/8274. Drucksache 21/20181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 19. Wie viele Tages-, Monats- und Jahreskarten wurden 2019 verkauft? Tages- und Mehr-Tage-Karten: 861 171 Stück Monatskarten: 25 826 Stück Jahreskarten: 3 189 Stück 20. Mit wie vielen verkauften Tages-, Monats- und Jahreskarten rechnen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden im Jahr 2020 und in welchen Produktgruppen welcher Aufgabenbereiche welcher Einzelpläne sind diese Kosten im Haushaltsplan 2019/2020 jeweils veranschlagt? Zu den prognostizierten Erträgen aus dem Verkauf von Parkscheinen siehe Antwort zu 18. Im Übrigen siehe Drs. 21/5888. 21. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Automatenverkauf im Jahr 2019 entwickelt? Die gesamten Bruttoeinnahmen aus dem Automatenverkauf im Jahr 2019 belaufen sich auf 2 472 000 Euro. 22. Wie haben sich die Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf der Jahreskarten im Jahr 2019 entwickelt? Die gesamten Bruttoeinnahmen aus dem Jahreskartenverkauf im Jahr 2019 belaufen sich auf 318 900 Euro. 23. Wie viele P+R-Stell-/Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg neu geschaffen und wie viele davon sind jeweils kostenlos oder gebührenpflichtig ? Bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und das laufende Jahr separat aufschlüsseln. Der in Drs. 21/8274 dargestellte Stand ist weiterhin aktuell. Zu den geringfügigen Veränderungen zum Beispiel im Zuge von Grundinstandsetzungen im Jahr 2019 siehe Drs. 21/19370 sowie die Antwort zu 27. bis 29. 24. Wie viele P+R-Stell-/Parkplätze werden in den Jahren 2020 und 2021 jeweils wo neu geschaffen und wie viele davon werden gebührenfrei oder gebührenpflichtig sein? Für den benannten Zeitraum ist die Aufstockung der P+R-Anlage Harburg um 200 entgeltpflichtige Stellplätze vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 30. 25. Laut der PPP aus dem Protokoll Nr. 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 sind mit der Gebührenpflicht folgende Zielsetzungen verbunden : - „Verlagerung von heutigen P+R-Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder – bei kurzen Strecken – auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf P+R angewiesen sind.“ - „Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von P+R- Kapazitäten für weitere Pendler.“ - „Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R-Angebot.“ Laut Drs. 21/516 aus dem Mai 2015 wurden diese Zielsetzungen zum damaligen Zeitpunkt allesamt erreicht. Im November 2015 (Drs. 21/2242), im Februar 2016 (Drs. 21/3044), im Oktober 2016 (Drs. 21/5888), im März 2017 (Drs. 21/8274) und im Februar 2018 (Drs. 21/11956) wurde diese Einschätzung jeweils mit Verweis auf Drs. 21/516 bestätigt. Allerdings konnte der Senat in keiner seiner bisherigen Antworten Zahlenmaterial beziehungsweise Daten anführen, die diese Einschätzung nachvollziehbar machen. In Drs. 21/16191 wurde im Februar 2019 noch für das ver- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20181 5 gangene Jahr immerhin eine „Evaluation zur Erreichung der im P+R-Entwicklungskonzept (Drs. 20/9662) mit der Einführung der Entgeltpflicht verfolgten Ziele“ angekündigt. a) Inwiefern wurde das Ziel „Verlagerung von heutigen P+R-Nutzern auf Anlagen mit geringerer MIV-Fahrt-Entfernung oder – bei kurzen Strecken – auch auf Fahrrad oder Buszubringer. Dadurch Vergrößerung des Angebotes für Nutzer, die auf P+R angewiesen sind.“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen sich für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? b) Inwiefern wurde das Ziel „Reduzierung von Fremdparkern. Hierdurch Bereitstellung von P+R-Kapazitäten für weitere Pendler.“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen sich für und/oder gegen die Zielerreichung anführen? c) Inwiefern wurde das Ziel „Gerechtigkeit zum entgeltpflichtigen B+R- Angebot.“ erreicht und welche konkreten Zahlen lassen sich für und/ oder gegen die Zielerreichung anführen? Entsprechend dem bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 21/14849 erfolgte eine Evaluation der Einführung der Entgeltpflicht. Das Ersuchen wurde mittels Schreibens des zuständigen Senators der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 06.02.2020 an die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft beantwortet und dürfte in Kürze veröffentlicht werden. 26. Hat sich die Einführung der P+R-Gebühren aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde unter dem Gesichtspunkt des Nutzens rentiert? Ja. Im Übrigen siehe Antworten zu 15. und zu 25. III. Sonstiges 27. Wie viele P+R-Stell-/Parkplätze wurden seit dem 1. Juli 2014 in Hamburg wo genau gestrichen? Bitte für 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und das laufende Jahr separat aufschlüsseln. 28. Welche P+R-Anlagen in Hamburg unterliegen aktuell und seit wann genau der Gebührenpflicht? 29. Wie hat sich die Zahl der P+R-Stell-/Parkplätze in Hamburg seit 2014 entwickelt ? Bitte jeweils zu den Stichtagen 1. Januar 2014, 1. Januar 2019 sowie 1. Januar 2020 und aktuell angeben. Standort P+R-Anlage Entgeltpflicht eingeführt Anzahl P+R-Kundenstellplätze 2020* Bahrenfeld 01.01.2018 245 Bergedorf (Palette) 28.07.2014 182 Bergedorf (Parkhaus) 28.07.2014 407 Berne 01.04.2015 187 Elbgaustraße 01.04.2015 266 Friedrichsberg - 93 Fuhlsbüttel 01.10.2016 38 Hagenbecks Tierpark 14.01.2019 116 Harburg 28.07.2014 909 Hochkamp 21.08.2019 87 Horner Rennbahn 01.04.2015 177 Kiwittsmoor 11.11.2019 278 Klein Flottbek 01.01.2018 255 Langenhorn Markt 01.04.2015 436 Langenhorn Nord 01.10.2016 107 Lattenkamp - 56 Drucksache 21/20181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Standort P+R-Anlage Entgeltpflicht eingeführt Anzahl P+R-Kundenstellplätze 2020* Meiendorfer Weg 28.07.2014 261 Mittlerer Landweg 15.07.2019 97 Nettelnburg (Nord) 14.01.2019 235 Nettelnburg (Süd-Ost) 28.07.2014 261 Nettelnburg (Süd-West) 28.07.2014 107 Neugraben 28.07.2014 842 Neuwiedenthal (Parkhaus) 28.07.2014 147 Neuwiedenthal (Parkplatz) 28.07.2014 56 Niendorf Markt 29.11.2019 110 Ohlsdorf 01.10.2016 233 Ohlstedt - 51 Poppenbüttel (Parkhaus) 01.10.2016 358 Poppenbüttel (Parkplatz) 12.07.2017 94 Rahlstedt 28.07.2014 333 Schnelsen 11.11.2019 117 Steinfurther Allee 28.07.2014 346 Trabrennbahn 01.01.2018 90 Veddel (Parkhaus) 28.07.2014 440 Veddel (Parkplatz) 28.07.2014 226 Volksdorf 28.07.2014 355 Gesamt 8 598 * Die Zahlen für das Jahr 2020 werden für das gesamte Jahr 2020 angenommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16191 und Drs. 21/19370. 30. Wie wird sich die Zahl der P+R-Stell-/Parkplätze nach den Plänen des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden bis zum Ende der kommenden Wahlperiode entwickeln? Es ist vorgesehen, das P+R-Angebot in den nächsten Jahren an verkehrlich sinnvollen Standorten weiter auszubauen. Konkrete Aussagen, die über die Aufstockung des Parkhauses Harburg hinausgehen, sind erst mit der weiteren Entwicklung planerischer Aspekte möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/16191. 31. An welchen P+R-Anlagen wurde die Gebührenpflicht seit Anfang Februar 2019 aufgehoben oder eingeführt? Bitte den genauen Zeitpunkt und die jeweiligen Gründe der Aufhebung beziehungsweise Einführung angeben. Die Entgeltpflicht wurde an keinem Standort aufgehoben. Im Übrigen siehe Antwort zu 27. bis 29. 32. Laut des P+R-Entwicklungskonzeptes des Senats aus Drs. 20/9662 sollte ein Großteil der bis dahin von den Bezirken bewirtschafteten P+R-Anlagen in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft übergehen . Wie viele weitere bezirkliche P+R-Anlagen sind seit Drs. 21/16191 in die Bewirtschaftung durch die P+R-Betriebsgesellschaft mbH überführt worden, bei welchen ist dies aktuell geplant und wie viele bezirkliche P+R- Anlagen gibt es aktuell noch? Die bis dahin bezirklichen P+R-Anlagen Mittlerer Landweg, Hochkamp und Schnelsen wurden im abgefragten Zeitraum in die Bewirtschaftung durch die P+R übernommen. Die Zahl der bezirklichen Anlagen beträgt aktuell zwei. Die Übernahme der bezirklichen P+R-Anlage Ohlstedt durch die P+R ist für dieses Jahr vorgesehen. Für die bezirkliche P+R-Anlage in Friedrichsberg ist die weitere Planung noch nicht abgeschlossen. 33. Welche P+R-Anlagen im Einzugsgebiet des HVV, die sich nicht auf Hamburger Stadtgebiet befinden, gibt es aktuell? Wie viele Stell-/Parkplätze gibt es dort jeweils, wie viele davon sind gebührenpflichtig und wie genau stellen sich die Gebühren bei Tages-, Monats- und Jahreskarten dar? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20181 7 Die Zahlen gelten vorbehaltlich aktueller Änderungen in den Gemeinden. Hinzugekommen sind die Haltestellen, an denen seit Fahrplanwechsel der HVV-Tarif gilt. Aufgeführt sind die dem Senat bekannten Entgelte an einzelnen Anlagen. Bei unbefestigten Plätzen kann die maximal mögliche Belegung nicht exakt festgestellt werden. Haltestelle Stellplätze Gebühren Tag (in Euro) Gebühren Monat (in Euro) Gebühren Jahr (in Euro) Agathenburg 32 Ahrensburg 601 Ahrensburg Ost 56 Ahrensburg West 80 Altengörs 14 Alveslohe 40 Apensen 25 Ashausen 234 Aumühle 69 Bad Bevensen 206 Bad Bodenteich 10 Bad Bramstedt 100 Bad Oldesloe 629 Bad Oldesloe 42 2,80 40,- 480,- Bad Segeberg 130 Bardowick 140 Bargstedt 22 Bargteheide 163 Barmstedt 24 Bienenbüttel 137 Bönningstedt 34 Bremervörde 80 Brest-Aspe 10 Büchen 309 Buchholz i. d. Nordheide 737 Buchholz i. d. Nordheide 620 1,50 20,- 210,- Buxtehude 562 Buxtehude 200 1,- 18,- 140,- Cadenberge 44 Cuxhaven 133 Dannenberg Ost 50 Dauenhof 26 Dollern 40 Ebstorf 12 Ellerau 48 Elmshorn 502 Fahrenkrug 23 Frelsdorf 9 Garstedt 379 Gartenholz 29 Geestenseth 8 Großenaspe 6 Großhansdorf 63 Halstenbek 165 Hammah 39 Handeloh 15 Harsefeld 112 Hasloh 48 Hechthausen 110 Hemmoor 180 Drucksache 21/20181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Haltestelle Stellplätze Gebühren Tag (in Euro) Gebühren Monat (in Euro) Gebühren Jahr (in Euro) Henstedt-Ulzburg 50 Himmelpforten 107 Hittfeld 103 Hoisbüttel 108 Holm-Seppensen 18 Holstentherme Dodenhof 36 Horneburg 338 Horst 38 Kaltenkirchen 244 Kaltenkirchen Süd 133 Klecken 319 Kupfermühle 15 Krupunder 56 Kutenholz 8 Langeln 6 Lauenbrück 89 Lauenburg 46 Lentföhrden 15 Lüneburg 672 7,- 42,- 420,- Maschen 245 Meckelfeld 95 Meeschensee 39 Mölln 34 Munster 46 Müssen 78 Neu Wulmstorf 584 Neukloster 178 1,- 15,- 120,- Norderstedt Mitte (Gebühren geplant: 2,-/Tag; 40,-/Monat) 424 Otterndorf 74 Pinneberg 390 Quickborn 266 Quickborn Süd 71 Quickborner Straße (Gebühren geplant: 2,-/Tag; 40,-/Monat) 22 Radbruch 37 Ratzeburg 51 Reinbek 176 Reinfeld 200 2,50 20,- 180,- Rickling 20 Rotenburg 402 Ruschwedel 6 Scheeßel 212 Schnega 13 Schneverdingen 72 Schwarzenbek 228 Sellstedt 7 Soltau (Han) 114 Soltau Nord 12 Soltendieck 20 Sottrum 107 Sparrieshoop 18 Sprötze 35 Stade 540 2,- 20,- 120,- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20181 9 Haltestelle Stellplätze Gebühren Tag (in Euro) Gebühren Monat (in Euro) Gebühren Jahr (in Euro) Stade 145 2,- Stederdorf 20 Stelle 176 Suderburg 59 Tanneneck 40 Thesdorf 379 Tornesch 154 Tostedt 612 Uelzen 496 Ulzburg Süd 174 Visselhövede 33 Wahlstedt 20 Wakendorf 20 Wedel 160 Wehdel 4 Wiemersdorf 6 Wieren 40 Wingst 52 Winsen An der Kleinbahn 534 3,- 30,- 290,- Winsen Schützenstraße 92 Wintermoor 14 Wohltorf 77 Wolterdingen 15 34. In welchem Planungs- und/oder Baustadium befinden sich die P+R-Anlagen Ochsenzoll, Rissen und Harburg, deren Inbetriebnahme laut der PPP aus dem Protokoll Nr. 20/31 des Verkehrsausschusses vom 7. Januar 2014 „kurzfristig“ beziehungsweise innerhalb von vier Jahren geplant war, und wie viele Stellplätze sollen damit nach den aktuellen Planungen geschaffen werden? Haben sich insbesondere Veränderungen im Vergleich zu den Einlassungen des Senats aus den Drs. 21/516, 21/2242, 21/3044, Drs. 21/5888, Drs. 21/8274, Drs. 21/11956 und Drs. 21/16191 ergeben? Siehe Antwort zu 30. Im Übrigen wurde die Entwurfsplanung für die Aufstockung der P+R-Anlage Harburg um 200 entgeltpflichtige Stellplätze abgeschlossen und eine Baugenehmigung erwirkt. Derzeit läuft das Zuwendungsverfahren zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel für die Ausführung. 35. Vom 1. September 2015 bis zum 15. Oktober 2015 war es möglich, die sogenannte 30-Tage-Karte zum Standardpreis von 20 Euro zu erwerben, dafür aber abweichend 45 Tage die P+R-Anlagen nutzen zu dürfen. Dieses Sonderangebot wurde in Drs. 21/1591 als „Marketing-Aktion mit dem Ziel der Kundengewinnung und der Kundenbindung“ bezeichnet. Hauptzielgruppen waren demnach potenzielle Kunden, „die in der Vergangenheit – vor Einführung der Entgeltpflicht – die Erfahrung gemacht hatten, dass sie wegen der häufig übervollen Anlagen dort keinen Platz fanden.“ Laut Drs. 21/2242 wurden in dem oben genannten Aktionszeitraum 2 536 30-Tage-Karten verkauft. Die Marketingkosten für diese Rabattaktion beliefen sich auf 11 000 Euro, die Kosten für Plakate und Schaltung von Anzeigen auf jeweils 2 000 Euro und die Personalkosten auf 7 000 Euro (siehe Drs. 21/3044). Wurden seit Drs. 21/16191 weitere Rabattaktionen aufgelegt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und zu welchen Kosten? Drucksache 21/20181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Im Mai 2019 wurde eine Couponaktion zur kostenlosen Nutzung der P+R-Anlage Nettelnburg (Nord) im Zeitraum 20.05. – 24.05.2019 durchgeführt. Hierfür entstanden Kosten in Höhe von 1 100 Euro. Im Aktionszeitraum wurde für rund 20 Prozent der parkenden Autos ein Aktionscoupon genutzt. 36. Wird es weitere Rabattaktionen geben? Wenn ja, wann, in welcher Form und zu welchen Kosten? Derzeit sind keine weiteren Rabattaktionen geplant. 37. Auf welchen P+R-Anlagen in Hamburg mit jeweils welchen Park-/Stellplatzkapazitäten sind aktuell noch Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet? Auf keinen. 38. In wessen Eigentum befinden sich die Hamburger P+R-Anlagen? Bitte für jede Anlage separat angeben. Siehe Drs. 21/16191. 39. Wie hat sich die Auslastung der P+R-Anlagen in Hamburg 2019 entwickelt ? Bitte für jede Anlage separat angeben. Um ein attraktives Angebot für Pendler darzustellen, ist die Verfügbarkeit ausreichend freier P+R-Stellplätze insbesondere in den stark nachgefragten Morgenstunden (5 Uhr bis 9 Uhr) essenziell. Auch für später ankommende Nutzer sollen Stellplätze zur Verfügung stehen. Zudem wird eine hohe Verlässlichkeit der Stellplatzverfügbarkeit angestrebt , das heißt auch in den stark nachgefragten Herbstmonaten sollen Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Idealauslastung einer P+R-Anlage liegt in der jetzigen Konzeption bei circa 80 Prozent im Jahresdurchschnitt; mit einer solchen Auslastung können Schwankungen in der Nachfrage ausgeglichen werden. Mit einer Jahresauslastung von bis zu 80 Prozent kann sichergestellt werden, dass Kunden auch am späten Vormittag einen freien Stellplatz finden und zudem auch in den stark nachgefragten Monaten alle potenziellen Kunden die P+R-Anlage verlässlich nutzen können. Die P+R-Anlagen in Hamburg wiesen im Jahr 2019 folgende durchschnittliche Auslastung auf: Ø 2019 Bahrenfeld 67 % Bergedorf Palette 84 % Bergedorf Parkhaus 93 % Berne 84 % Elbgaustraße 73 % Friedrichsberg * Fuhlsbüttel 82 % Hagenbecks Tierpark Parkpl. 89 %** Harburg 91 % Hochkamp *** Horner Rennbahn 58 % Kiwittsmoor *** Klein Flottbek 69 % Langenhorn Markt 56 % Langenhorn Nord 22 % Lattenkamp 96 % Meiendorfer Weg 42 % Mittlerer Landweg *** Nettelnburg Nord 13 %** Nettelnburg Ost 66 % Nettelnburg West 58 % Neugraben 49 % Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20181 11 Ø 2019 Neuwiedenthal Parkhaus 31 % Neuwiedenthal Parkpl. 81 % Niendorf Markt *** Ohlsdorf 79 % Ohlstedt * Poppenbüttel Parkhaus 91 % Poppenbüttel Parkpl. 95 % Rahlstedt 72 % Schnelsen *** Steinfurther Allee 97 % Trabrennbahn 52 % Veddel Parkhaus 54 % Veddel Parkpl. 48 % Volksdorf 48 % * Auslastungszahlen für Anlagen, die nicht von der P+R-Betriebsgesellschaft betrieben werden, liegen nicht vor. ** Bei diesen P+R-Anlagen wurde die Entgeltpflicht erst im Laufe des Jahres 2019 eingeführt. Bei den Auslastungsquoten ist zu beachten, dass diese in der Regel unmittelbar nach der Entgelteinführung zunächst zurückgehen und erfahrungsgemäß in der Folge regelmäßig ansteigen. *** Für diese Anlagen liegen für das bisherige Gesamtjahr 2019 aufgrund der im Laufe des Jahres erfolgten Grundinstandsetzung keine Auslastungszahlen vor. 40. Wann wurde die Auslastung der P+R-Anlagen letztmalig erhoben und wie lauten die entsprechenden Auslastungswerte? Bitte für jede Anlage separat angeben. Die Auslastung der P+R-Anlagen der P+R-Betriebsgesellschaft kann flächendeckend in Echtzeit ermittelt werden (siehe auch Antwort zu 41.). Die P+R-Anlagen der P+R- Betriebsgesellschaft wiesen im Januar 2020 folgende durchschnittliche Auslastungen auf: Ø Januar 2020 Bahrenfeld 72 % Bergedorf Palette 84 % Bergedorf Parkhaus 94 % Berne 82 % Elbgaustraße 71 % Fuhlsbüttel 75 % Hagenbecks Tierpark Parkpl. 92 % Harburg 93 % Hochkamp 61 % Horner Rennbahn 60 % Kiwittsmoor 39 % Klein Flottbek 69 % Langenhorn Markt 54 % Langenhorn Nord 23 % Lattenkamp 96 % Meiendorfer Weg 43 % Mittlerer Landweg 52 % Nettelnburg Nord 12 % Nettelnburg Ost 66 % Nettelnburg West 61 % Neugraben 52 % Neuwiedenthal Parkhaus 33 % Neuwiedenthal Parkpl. 85 % Niendorf Markt 96 % Ohlsdorf 84 % Drucksache 21/20181 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Ø Januar 2020 Poppenbüttel Parkhaus 86 % Poppenbüttel Parkpl. 96 % Rahlstedt 71 % Schnelsen 29 % Steinfurther Allee 98 % Trabrennbahn 47 % Veddel Parkhaus 56 % Veddel Parkpl. 49 % Volksdorf 61 % 41. Mit Drs. 21/2242 hat der Senat mitgeteilt, dass mittelfristig geplant sei, die Auslastungssituation der P+R-Anlagen dauerhaft technisch zu erfassen und den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde laut Drs. 21/5888 in den drei Pilotanlagen Veddel, Berne und Horner Rennbahn eine Frei-/ Besetzt-Erfassung eingerichtet. An welchen P+R-Anlagen wird die Auslastung aktuell in Echtzeit ermittelt? An folgenden P+R-Anlagen kann die Auslastung aktuell in Echtzeit ermittelt werden: Bahrenfeld Bergedorf Palette Bergedorf Parkhaus Berne Elbgaustraße Fuhlsbüttel Hagenbecks Tierpark Parkpl. Harburg Hochkamp Horner Rennbahn Kiwittsmoor Klein Flottbek Langenhorn Markt Langenhorn Nord Meiendorfer Weg Mittlerer Landweg Nettelnburg Nord Nettelnburg Ost Nettelnburg West Neugraben Neuwiedenthal Parkhaus Neuwiedenthal Parkpl. Niendorf Markt Ohlsdorf Poppenbüttel Parkhaus Poppenbüttel Parkpl. Rahlstedt Schnelsen Steinfurther Allee Trabrennbahn Veddel Parkhaus Volksdorf