BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/20182 21. Wahlperiode 21.02.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 13.02.20 und Antwort des Senats Betr.: Fischereiabgabe und Umsetzungsstand des Hamburgischen Fischereiund Angelgesetzes Die Fischereiabgabe ist eine Sonderabgabe, die von der Freien und Hansestadt Hamburg erhoben und gesondert verwaltet wird. Die Einnahmen sind unmittelbar für Maßnahmen zur Förderung der Fischerei zu verwenden. In der Neufassung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (Hmb- FAnG) von 2019 wurde die Zahl der Maßnahmen, welche über die Fischereiabgabe finanziert werden können, ausgeweitet. Die Fischereiabgabe ist nun auch von externen Fischereischeininhabern zu entrichten. Es ist also davon auszugehen, dass künftig wesentlich höhere Einnahmen erzielt werden. Im Zuge der Neufassung des HmbFAnG wurde der Senat ermächtigt, zahlreiche nachträgliche Konkretisierungen vorzunehmen, zum Beispiel hinsichtlich der Angelprüfung oder der Zulassung von sogenannten Angel-Guides. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie haben sich die Einnahmen aus der Fischereiabgabe in 2017 bis heute entwickelt? Bitte nach Bezirken und Jahren differenziert angeben. Einnahmen aus der Fischereiabgabe in € Jahr Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2017 - 26 000 15 710 14 645 19 770 36 170 18 225 14 585 2018 - 22 500 13 415 13 800 20 160 25 695 14 980 13 475 2019 62 784 32 300 19 830 18 825 28 575 32 310 19 340 17 190 2020 bisher keine Einnahmen 2. Wie wurden diese Einnahmen aus der Fischereiabgabe verwendet? Bitte entsprechend der Fördertatbestände des alten Fischereigesetzes (siehe § 7 Absatz 2 Hamburgisches Fischereigesetz) beziehungsweise des neu gefassten Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz (siehe § 12 Hmb- FAnG) sowie der Verwaltungskosten und der sonstigen Ausgaben differenzieren . Drucksache 21/20182 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fördertatbestand Projektzeitraum Höhe der Zuwendung in € Verbesserung der ökologischen Verhältnisse der Gewässer und Ufer 2018 bis 2019 66 650,33 Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten 2018 bis 2019 30 467,70 Öffentlichkeitsarbeit für die gewerbliche Fischerei und die Freizeitfischerei sowie für den Fischartenund Gewässerschutz, soweit dieser für die Abgabenpflichtigen von besonderer Bedeutung ist 2019 15 891,65 Angegeben sind die bewilligten Zuwendungssummen. Die Mehrzahl der Projekte läuft noch beziehungsweise ist noch nicht abgerechnet. Ferner wurden Zuwendungen an den Angelsport-Verband Hamburg e.V. sowie an einzelne Vereine gewährt. Für die jeweilige Höhe siehe Antwort zu 4. 3. Welche Angel(sport)vereine haben seit 2017 direkt oder über den Angelsport -Verband Hamburg e.V. sowie direkt an den Angelsport-Verband Hamburg e.V. Zuwendungen aus den Einnahmen der Fischereiabgabe erhalten? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Sofern bestimmte Angel- (sport)vereine keine Zuwendungen erhalten haben, bitte begründen. Siehe Antwort zu 4. Es wurden keine Anträge von Angelvereinen abgelehnt. 4. Wie hoch waren die jeweiligen Zuwendungen pro Verein direkt oder über den Angelsport-Verband Hamburg sowie direkt an den Angelsport- Verband Hamburg und für welche Fördertatbestände wurden die Zuwendungen jeweils ausgezahlt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Für den Fördertatbestand „Maßnahmen zur Erhaltung eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden gesunden und artenreichen Fischbestandes“ haben folgende Vereine Zuwendungen erhalten (Angaben in Euro): Name des Vereins 2017 2018 2019 2020 A.I.G. von 1962 762,17 603,90 983,48 noch kein Besatz ASV Harburg Wilhelmsburg e.V. 1.435,14 2.097,20 2.074, 46 noch kein Besatz Anglerverein Bergedorf West/Allermöhe 1.336,50 1.825,00 863,25 noch kein Besatz Sportfischerverein Rahlstedt v. 1934 e.V. 1.388,53 495,00 1.020, 40 noch kein Besatz Wandsbeker Sportangler Verein 1961 e.V. 1.651,00 1.469,50 801,00 noch kein Besatz Für die weiteren Fördertatbestände wurden folgende Zuwendungen gewährt (Angaben in Euro): Zuwendungsempfänger Projektzeitraum Höhe der Zuwendung in € Fördertatbestand Anglerverband Hamburg 2017 50 500,00 Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten Anglerverband Hamburg 2017 41 543,60 Maßnahmen zur Erhaltung eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden gesunden und artenreichen Fischbestandes Anglerverband Hamburg 2018 53 060,00 Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20182 3 Zuwendungsempfänger Projektzeitraum Höhe der Zuwendung in € Fördertatbestand Anglerverband Hamburg 2018 33 039,35 Maßnahmen zur Erhaltung eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden gesunden und artenreichen Fischbestandes Anglerverband Hamburg 2018- 2022 79 412,00 Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten Anglerverband Hamburg 2019- 2025 95 898,32 Verbesserung der fischereilichen Verhältnisse der Gewässer AV Alster 2018- 2019 3 544,00 Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten Anglerverband Hamburg 2019 52 080,00 Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten Anglerverband Hamburg 2019 2 000,00 Verbesserung der fischereilichen Verhältnisse der Gewässer Anglerverband Hamburg 2019- 2023 123 800,00 Verbesserung der fischereilichen Verhältnisse der Gewässer Anglerverband Hamburg 2019- 2020 133 391,00 Öffentlichkeitsarbeit für die gewerbliche Fischerei und die Freizeitfischerei sowie für den Fischarten- und Gewässerschutz , soweit dieser für die Abgabenpflichtigen von besonderer Bedeutung ist Anglerverband Hamburg 2019- 2023 80 850,00 Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten Anglerverband Hamburg 2016- 2021 86 050,00 Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten Angegeben sind die bewilligten Zuwendungssummen. Die Mehrzahl der Projekte läuft noch beziehungsweise ist noch nicht abgerechnet. 5. Welche Neuanschaffungen wurden für die Fischereiaufsicht seit 2017 finanziert? Wo werden die entsprechenden Mittel vorgehalten? Seit dem Jahr 2017 wurden ein Boot für die Fischereiaufsicht auf der Bille, ein Außenborder , ein Bootstrailer und ein Echolot für die Fischereiaufsicht auf der Elbe angeschafft . Zudem wurde Sicherheitsausrüstung wie Stiefel, Rettungswesten, Handschuhe erneuert. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden innerhalb des Einzelplanes 7, Produktgruppe 271.03 Agrarwirtschaft zur Verfügung gestellt. 6. Wie viele Erstausstellungen von Fischereischeinen wurden seit 2017 durchgeführt? (Bitte nach Jahren und Bezirksämtern aufschlüsseln). Erstausstellung von Fischereischeinen Jahr Hamburg-Mitte1 Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2017 274 (1. Halbjahr: 188) 243 (1. Halbjahr: 156) 267 (1. Halbjahr: 118) 488 (1. Halbjahr: 293) 631 (1. Halbjahr: 335) 231 (1. Halbjahr: 123) 294 (1.Halbjahr: 160) 2018 431 278 257 531 604 172 327 2019 492 290 283 592 742 174 370 1 Die Kundenzentren Walddörfer/Bramfeld und Volksdorf sind organisatorisch beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angebunden. Drucksache 21/20182 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Wie hat sich die Anzahl (Mitarbeiter und Vollzeitäquivalente) der Fischereiaufseher seit 2017 quartalsweise entwickelt? Die Fischereiaufsicht erfolgt durch ehrenamtlich beliehene Fischereiaufseherinnen und -aufseher. Zahl der ehrenamtlichen Fischereiaufseherinnen und -aufseher 1. Quartal 2017 17 2. Quartal 2017 17 3. Quartal 2017 17 4. Quartal 2017 19 1. Quartal 2018 18 2. Quartal 2018 18 3. Quartal 2018 18 4. Quartal 2018 21 1. Quartal 2019 20 2. Quartal 2019 20 3. Quartal 2019 16 4. Quartal 2019 18 8. Welche Mittel wurden für die Fischereiaufsicht seit 2017 aufgewandt? Bitte quartalsweise aufschlüsseln und nach Bereichen der gezahlten Aufwandserstattung (Kilometergeld, Tagespauschale, Versicherung, Geräte und Ausstattungen, sonstige Erstattungen, Benzin, Miete) differenzieren . in € Kilometergeld * Tagespauschale Benzin Geräte und Ausstattung Miete Sonstiger Aufwand 1. Quartal 2017 Abrechnung erfolgt im 4. Quartal 57,23 245,02 600,00 4 721,65 2. Quartal 2017 149,52 590,95 600,00 1 485,66 3. Quartal 2017 102,29 9 995,85 600,00 2 451,19 4. Quartal 2017 3 402,24 3 255,00 221,03 1 057,18 600,00 215,51 1. Quartal 2018 Abrechnung erfolgt im 4. Quartal 50,79 5 264,48 600,00 325,85 2. Quartal 2018 155,33 2 133,81 600,00 784,21 3. Quartal 2018 574,71 409,93 600,00 285,02 4. Quartal 2018 4 799,38 4 320,00 667,46 600,00 537,08 1. Quartal 2019 Abrechnung erfolgt im 4. Quartal 490,01 4 083,09 760,65 509,71 2. Quartal 2019 475,56 921,30 3 559,97 3. Quartal 2019 455,65 56,09 921,30 630,30 4. Quartal 2019 3 899,90 5 730,00 211,89 167,69 921,30 368,16 * einschließlich Mitfahrerentschädigung Versicherungen bestehen nicht. 9. Nach § 11 und § 21 HmbFAnG ist die zuständige Behörde ermächtigt, eine Stelle außerhalb der Verwaltung mit der Durchführung der Angelprüfung zu beleihen. Die Prüfungsordnung muss dabei vorab von der zuständigen Behörde genehmigt werden. a. Wer ist in Hamburg entsprechend §§ 2 und 3 Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO) in Hamburg mit der Durchführung der Prüfung betraut und beliehen? Der Anglerverband Hamburg wurde mit der Durchführung der Prüfung beliehen. b. Ist eine Prüfungsordnung bereits erlassen beziehungsweise genehmigt worden? Wer hat an ihrer Erstellung mitgewirkt? (Bitte gegebenenfalls Prüfungsordnung beifügen.) Die Prüfungsordnung ist genehmigt und erlassen. Der Entwurf der Prüfungsordnung wurde vom Anglerverband Hamburg erarbeitet. Beteiligt waren die Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation als Oberste Fischereibehörde, der Deutsche Seglerverband sowie die Angelvereine, die bis zum 31. Dezember 2019 mit den Vorberei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/20182 5 tungskursen zur Fischereischeinprüfung betraut waren. Die Prüfungsordnung kann auf der Internetseite https://www.asvhh.de/ eingesehen werden. c. Inwiefern ist eine Ausbildung vorm Ablegen der Prüfung vorgeschrieben ? Wer ist dazu ermächtigt, diese Angelausbildung anzubieten ? Gemäß § 1 der Prüfungsordnung wird zur Prüfung zugelassen, wer an einem Vorbereitungskurs in Theorie und Praxis eines zugelassenen Anbieters zur Durchführung von Vorbereitungskursen teilgenommen hat. Ausbildungsorganisationen zur Durchführung von Vorbereitungskursen zur Angelprüfung werden unter den Maßgaben des § 5 der Prüfungsordnung zugelassen. Das Ausbildungskonzept muss die Maßgaben zur Lehrgangsdurchführung berücksichtigen . Von der Vorlage eines Ausbildungskonzeptes sind die bis zum 31.12.2019 benannten Ausbildungsvereine des Angelsport-Verbandes Hamburg e.V. ausgenommen . Bisher haben keine weiteren Organisationen einen Zulassungsantrag gestellt. 10. Nach § 21 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist der Senat ermächtigt, Regelungen über die Zulassungsvoraussetzungen von Angel-Guides zur Ausübung von geführten oder begleiteten Angeltouren zu treffen. a. Wer ist in Hamburg mit der Durchführung der Zulassung betraut? Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation als Oberste Fischereibehörde. b. Welche Richtlinien sind zur Zulassung von Angel-Guides bisher erlassen worden? (Bitte gegebenenfalls beifügen.) Die Regelungen zur Zulassung von Angel-Guides ergeben sich aus § 5 der Durchführungsverordnung zum Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz. Als Angel-Guide kann auf Antrag von der zuständigen Behörde zugelassen werden, wer über einen gültigen Fischereischein verfügt, mindestens drei Jahre Erfahrung als Anglerin oder Angler nachweist, zuverlässig ist und ein Konzept einreicht, das Beschreibungen zu den anzuwendenden Angelmethoden und Fischereigeräten, zum Umgang mit gefangenen Fischen, sowie eine Verzichtserklärung auf gezieltes Fangen und Zurücksetzen , beinhaltet. Das Konzept ist alle fünf Jahre zu erneuern. c. Wie viele Anträge auf Zulassung als Angel-Guide sind seit 2019 gestellt worden? d. Wie viele Anträge sind davon genehmigt und wie viele mit welcher Begründung versagt worden? Seit dem Jahr 2019 sind fünf Anträge gestellt worden, die alle genehmigt worden sind. e. Welche Stelle ist bei der Zulassung von Angel-Guides für Widersprüche gegen die Entscheidungen zuständig? Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.